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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Auf die Kommentierungen in Graf, Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Auflage 2018, Rn. 19 zu § 172 StPO, Bearbeiterin Claudia Gorf und im Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage 2019, Rn. 1 zu § 172 StPO, Bearbeiter Mark Zöller vermögen Sie inhaltlich nichts zu erwidern.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Wie wollen Sie zu den Kommentierungen in Graf, Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Auflage 2018, Rn. 19 zu § 172 StPO, Bearbeiterin Claudia Gorf und im Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage 2019, Rn. 1 zu § 172 StPO, Bearbeiter Mark Zöller eine Aussage treffen, wenn Sie diese Kommentierungen überhaupt nicht kennen?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Haben Sie denn die Kommentierungen in Graf, Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Auflage 2018, Rn. 19 zu § 172 StPO, Bearbeiterin Claudia Gorf und im Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage 2019, Rn. 1 zu § 172 StPO, Bearbeiter Mark Zöller nachgeschlagen?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Dann haben Graf, Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Auflage 2018, Rn. 19 zu § 172 StPO, Bearbeiterin Claudia Gorf und im Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage 2019, Rn. 1 zu § 172 StPO, Bearbeiter Mark Zöller - um Ihre grazile Diktion zu benutzen - also auch einen "Dachschaden"?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Doch, die Kommentierungen in Graf, Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Auflage 2018, Rn. 19 zu § 172 StPO, Bearbeiterin Claudia Gorf und im Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage 2019, Rn. 1 zu § 172 StPO, Bearbeiter Mark Zöller, handeln von der bestehenden Rechtslage.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
In den Kommentierungen in Graf, Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Auflage 2018, Rn. 19 zu § 172 StPO, Bearbeiterin Claudia Gorf und im Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage 2019, Rn. 1 zu § 172 StPO, Bearbeiter Mark Zöller steht genau das, was ich sage.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Dann können Sie zu den Kommentierungen in Graf, Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Auflage 2018, Rn. 19 zu § 172 StPO, Bearbeiterin Claudia Gorf und im Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage 2019, Rn. 1 zu § 172 StPO, Bearbeiter Mark Zöller vernünftigerweise auch keine Aussage treffen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Also haben Sie die Kommentierungen in Graf, Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Auflage 2018, Rn. 19 zu § 172 StPO, Bearbeiterin Claudia Gorf und im Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage 2019, Rn. 1 zu § 172 StPO, Bearbeiter Mark Zöller nicht nachgeschlagen?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Haben Sie denn die Kommentierungen in Graf, Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Auflage 2018, Rn. 19 zu § 172 StPO, Bearbeiterin Claudia Gorf und im Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage 2019, Rn. 1 zu § 172 StPO, Bearbeiter Mark Zöller nachgeschlagen?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Kommentierungen in Graf, Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Auflage 2018, Rn. 19 zu § 172 StPO, Bearbeiterin Claudia Gorf und im Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage 2019, Rn. 1 zu § 172 StPO, Bearbeiter Mark Zöller, handeln von der bestehenden Rechtslage.
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