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VjiupsVer kommentierte zu Verfahrenswert bei einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses
WilliamEsoks kommentierte zu Verfahrenswert bei einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses
RobertMup kommentierte zu Verfahrenswert bei einer einstweiligen Anordnung auf Zahlung eines Verfahrenskostenvorschusses
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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Prof. Müller,
einen neuen Beitrag von Ihnen fände ich interessant, ich hätte aber auch Verständnis dafür, wenn Ihnen das Thema allzu viel Zivilrechts-Schlagseite hat.
Viele Grüße aus München
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Der Schadensersatzprozess beginnt:
https://www.br.de/nachrichten/bayern/prozess-beginnt-mollath-verklagt-ba...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Einer vereinzelt gebliebenen Meinung zufolge kommt auch eine entsprechende Anwendung der Vorschriften des Verwaltungsprozessrechts in Betracht.[13][17][18][19] Die vom Bundesverfassungsgericht[20] und vom Bayerischen Verfassungsgerichtshof[21] bestätigte Rechtspraxis der Oberlandesgerichte hat eine unmittelbare oder analoge Anwendung der Verwaltungsgerichtsordnung indes nicht in Erwägung gezogen.[22]
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Naja, es scheint sich aber um einen klassischen Fall einer Aporie gehandelt zu haben.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
In diesem Fall führt jedenfalls an der Strafbarkeit der versuchten Strafvereitelung im Amt gem. § 258a II StGB kein Weg vorbei, weil es die früher so genannte "Sperrwirkung der Rechtsbeugung" bekanntlich seit 2015 nicht mehr gibt.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Nun, drei glasklare Grundrechtsverstöße (gesetzlicher Richter, objektives Willkürverbot, Gehörsverletzung) macht zusammen ein Blatt aus Karlsruhe. Natürlich ist das schlichtes Unrecht, was sonst?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Sie kennen offensichtlich weder den Sachverhalt noch die Aktenlage.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Wenn also das BVerfG in diesem vorliegenden Mietrechtsfall offensichtliches Unrecht begangen hat, was sagt das dann über die Arbeit des BVerfG insgesamt aus?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Darauf habe ich schon geantwortet.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Kommentierungen in Graf, Kommentar zur Strafprozessordnung, 3. Auflage 2018, Rn. 19 zu § 172 StPO, Bearbeiterin Claudia Gorf und im Heidelberger Kommentar zur Strafprozessordnung, 6. Auflage 2019, Rn. 1 zu § 172 StPO, Bearbeiter Mark Zöller langweilen Sie also?
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