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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Können Sie mir verraten, was Sie dagegen einzuwenden haben, dass im Fall Oury Jalloh vor dem OLG Naumburg die rechtsstaatlichen Mindeststandards eingehalten werden?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Ich verwechsele gar nichts. Ich poche lediglich darauf, dass auch im Fall Oury Jalloh vor dem OLG Naumburg genau diejenige vollständige Verfahrensordnung, nämlich die VwGO, Anwendung findet, die das rechtliche Gehör sämtlicher Prozessbeteiligter gewährleistet und ein faires Verfahren ermöglicht, nicht mehr und nicht weniger.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Es ist auch natürlich noch nicht an der Zeit eine "Entscheidung zu fällen", sondern es müssen zunächst die beiden des Mordes beschuldigten Polizeibeamten dem Verfahren beigeladen werden (§ 65 VwGO), sowie der verfahrenseinleitende Schriftsatz sämtlichen Prozessbeteiligten zugestellt werden. Ferner ist, wie es Art. 6 I EMRK zwingend vorschreibt, ein Termin zur mündlichen Verhandlung anzusetzen (§ 101 I VwGO). Bis zum "Fällen einer Entscheidung" ist es also noch ein weiter Weg.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
So viele schöne Stilblüten auf einmal.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Würden Sie mir zustimmen, wenn ich sage, dass das OLG Naumburg mit einem solchen Vorgehen blankes Unrecht beginge?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Aus der Tatsache, dass im Fall Oury Jalloh das OLG Naumburg seit zwei Monaten auf der Akte sitzt, entnehme ich, dass das OLG Naumburg auf der Suche nach einem Vorwand, den verfahrenseinleitenden Schriftsatz für unzulässig zu erklären, noch nicht fündig geworden ist.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Naja, es ist halt immer dasselbe: Gemurmelte Kritik an der "Rechtsprechung" des BGH zum § 339 StGB, Auswirkungen: Keine.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Übrigens geniale Verteidigungsstrategie: Einfach totschweigen und so tun, als sei nichts gewesen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Schade, dass die beiden Texte von "justizfreund" aus dem Guckfenster verschwunden sind.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Meinen Sie, es ist unprofessionell, wenn der Bf. in logischer Reihenfolge drei Grundrechtsrügen vorbringt, von denen jede einzelne bereits für sich zwingend zur Aufhebung und Zurückverweisung führt?
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