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Interessantes Posting. Vielen Dank - das Safe Harbor Thema hat also das Bundskanzleramt erreicht.
Was meinen Sie: Wie müßte ein Kompromiss bei Safe Harbor aussehen, so dass er vor den Gerichten Bestand hat?
Was halten sich juristisch von dieser Aussage?
EU Commissioner, Vĕra Jourová, yesterday told the 37th International Privacy Conference in Amsterdam that the ECJ’s decision in the Schrems case “reaffirms once more that personal data protection is a fundamental right and that it applies also when personal data is transferred to third countries.
“The protection of personal data is more than a “European” fundamental right it is a right for everyone around the globe.”
Die Verabschiedung des neuen CISA (Cybersecurity Inforamtion Sharing Act) könnte evtl. Safe Harbor 2.0 gefährden. In CISA ist ein weitgehender Informationsaustausch der Unternehmen vorgesehen, der mit Haftungsfreistellungen einhergeht.
In Deutsch u.a. hier:
https://netzpolitik.org/2015/cisa-ein-als-cybersecurity-getarntes-ueberwachungsgesetz/
Was meinen Sie?
Jetz muss ich aber lachen „Der LfDI RLP steht den verantwortlichen Stellen beratend zur Seite. Er wird soweit möglich die verantwortlichen Stellen auf Alternativen zu Datenverarbeitungen in den USA hinweisen, also auf Dienstleister, die Datenverarbeitungen ausschließlich innerhalb der EU oder in Staaten mit angemessenem Datenschutzniveau vornehmen.“
Vielleicht kann sich ein Verkaufsmanager direkt im Nachbarzimmer sprungbereit positionieren.
Und die nach SH übermittelten Daten müssen in den USA gelöscht werden, aha....
Ich hake gerne nochmal nach zur Rechtsgrundlage für die Maßnahmen.
Sehen die anderen auch so wie der Gast #12?
Das Schrems-Urteil selbst klammert das Thema "individuelle Einwilligung" aus, wie man leicht mit einem Suche-Kommando feststellen kann.
Warum sollte der Betroffene nicht einwilligen können - auch außerhalb des engen Sektors, in dem der Datentransfer "nicht wiederholt, massenhaft oder routinemäßig" erfolgt (Punkt 9 der Stellungnahme)? Wie steht das im Einklang mit dem Recht des selbstbestimmenden, souveränen Bürgers?
Die Stellungnahme der deutsche Datenschutzbeauftragen ist raus:
https://www.datenschutz.hessen.de/ft-europa.htm#entry4521
Neue BCRs mit USA-Bezug scheinen grundsätzlich nicht mehr genehmigungsfähig zu sein und individuelle Genehmigungen der Betroffenen scheinen nur noch in Ausnahmefällen möglich zu sein.
Wie lesen Sie diese Aussagen? Gegen die Behörden über ihre rechtlichen Befugnisse hinaus?
Es scheint dass am 06.11. der Bundesrat über das neue Gesetz abstimmen wird. Ich vermute auch, dass sehr bald Rechtsmittel gegen das Gesetz einlegt werden.
Vielen Dank. Es bleibt spannend. Der Düsseldorfer Kreis schient sich ja recht eng an die Stellungnahme der Art. 29 Arbeitsgruppe zu halten.
Was meinen Sie - wie geht es nach dm 31.1. weiter?
Das US Repräsentantenhaus hat gestern den Judicial Redress Act of 2015 verabschiedet:
http://judiciary.house.gov/index.cfm/press-releases?id=9455FA93-0026-4928-8D3A-DDB374D64472
Was meinen Sie - welche Auswirkungen wird das neue Gesetz auf die Debatte in Europa haben?
Zu dem Thema jetzt auch die Art. 29 Arbeitsgruppe:
http://ec.europa.eu/justice/data-protection/article-29/press-material/press-release/art29_press_material/2015/20151016_wp29_statement_on_schrems_judgement.pdf
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