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Gast kommentierte zu SCHÖN; FALSCH; UNANFECHTBAR
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danbalans kommentierte zu Verkehrsrechtliche Anordnung und Beschilderungsplan
Meine Kommentare
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Gast,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Man könnte so viel sagen. Sie haben Recht. Das Gendern ist angekommen. Für diesen Umstand können wir alle nichts tun, für den weiteren Umgang mit ihm aber schon. Ich für meinen Teil versuche so zu schreiben, dass ich das Gendern vermeide. Nichtsdestotrotz habe ich elf mal gegendert – nein, elf mal gendern müssen. Erlauben Sie mir ein paar Worte zur Erläuterung oder gar Verteigung.
Im Deutschen finde ich das Gendern nicht schön, ja sogar häßlich. Dies gilt sprachlich, dies gilt typografisch. Sprachlich kann das Gendern oft für zu viele Silben und (mündliche) Stolpersteine sorgen. Diese Silben und Stolpersteine können wiederum für umständliche Sätze und unschöne Satzkadenzen sorgen. Typografisch kann das Gendern für unschöne Wort-, Satz- und Zeilenbilder sorgen. (Nebenbei sei angemerkt: Das Gendersternchen geht gar nicht. Es erinnert mich unweigerlich an ein Fußnotenzeichen und scheint besagen zu wollen, dass das Gendern leglich Nebensache ist, wie Fußnoten Nebensachen sind oder zumindest sein sollten.) Sprachlich und typografisch kann das Gendern auch gekünstelt/künstlich wirken. Hören Sie nur Politiker:innen im Fernsehen oder Radio an (ist »Politiker:innen« umständlicher, häßlicher, sprachlich oder typografisch problematischer als »Politikerinnen und Politiker«?) Hinzu kommt: Das Gendersternchen und der Doppelpunkt sind keine Buchstaben; sie sind nicht alphabetische Zeichen wie Punkte, Kommata und Anführungszeichen. Man könne meinen, nicht alphabetische Zeichen gehörten nicht zum Wortbau. Und man wird da nicht Unrecht haben.
Aber man hat da auch nicht Recht. Ich gendere, weil ich der Ansicht bin, dass die Sprache, wie die Welt, stets im Wandel ist und dass der Wandel der Welt die Sprache genauso mitbestimmt wie der Wandel der Sprache die Welt. Ich gendere, weil Frauen sprachlich und typografish anerkannt werden sollen – zumindest sprachlich und typografish berücksichtigt werden sollen. Ich gendere, weil es Nichtbinäre und andere Menschen gibt, die sich weder als männlich noch als weiblich identifizieren. Ich verstehe diese Menschen nicht, auch Frauen nicht. Ich gebe's zu. Aber all diese Menschen sollten sprachlich und typografisch anerkannt – zumindest sprachlich und typografisch berücksichtigt werden. ——Das ist meine Antwort auf den Einwand, das Gendern lenke vom eigentlichen Inhalt ab.
Das Gendern ist nicht allein sprachliche oder typografische Gestaltung. Das Gendern ist nicht vom Inhalt getrennt. Das Gendern ist die gestaltete Mitteilung eines Inhalts mittels der Sprache. Mit dem Gendern wird zumindest versucht, Frauen, Nichtbinäre und andere Menschen sprachlich zu berücksichtigen – das heißt, in der Sprache sichtbar zu machen. Die Ablehnung des Genderns hört sich für mich immer nach der Beschwerde an, dass Frauen, Nichtbinäre und andere Menschen lästig sind. Die Ablehnung des Genders läuft fast ausnahmslos über eine Variation der Befürwortung des generischen Maskulinums hinaus, als wäre Frauen oder Nichtbinäre nur eine Art generischer Männer, zumindest was das Schreiben angeht. Diese Ablehnung hört sich für mich an, als wollte man sich nicht von der eigenen Komfortzone bewegen. Sie hört sich für mich an, als sollte das Schreiben und das Denken immer da aufhören, wo das Verständnis aktuell aufhört – 2018 erließ der BGH ein rechtlich richtiges, aber menschlich dummes Urteil, in dem genau dies für Recht erkannt wird. Auch wenn dies rechtlich stichhaltig ist, ist dies längst nicht rechtens. Es ist ja alles verkehrt: Weder das Schreiben, auch zu den verschiedenen Zwecken, noch das Denken sollte da aufhören, wo das Verständnis aufhört. Das Schreiben sollte uns herausfordern; neue Denkweisen fördern; uns vor ernsthafte Fragen stellen, auf die wir dann menschliche Antworten finden müssen. Und das Denken sollte uns dabei helfen.
Wenn wir Glück haben, wird das Gendern zu einer besseren Welt führen, in der die verschiedensten Menschen angemessene Akzeptanz or something like it finden. Zur Klarstellung stellt das Gendern keine angemessene Akzeptanz dar; es stellt ein Mindestmaß an Anerkennung dar, die – wenn wir Glück haben – zukünftig zum besseren Verständnis unserer Mitmenschen führt. Wenn wir Glück haben, werden auch die sämtlichen Probleme – zuviele Silben, Stolpersteine, die typografische Häßlichkeit etc. – die das Gendern aktuell mit sich bringt, zukünftig gelöst.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Hallo Herr Dr. Dennis-Kenji Kipker,
hallo Herr Michael Walkusz,
ganz herzlichen Dank für diesen sehr guten und gut geschriebenen Beitrag.
Mit besten Grüßen
Peter Winslow
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Ich darf hinzufügen: Das Verhalten von Giuliani war mindestens in einem Fall so anstößig, dass es in Wien-Josefstadt mit einem Bußgeld über 500 Euro geahndet worden wäre, wenn Guiliani nur aufgestanden und sich umgedreht hätte. Giuliani hat nicht in voller Absicht in Richtung des Richters gefurzt; er ist sitzen geblieben. Aber ich wette, man sieht zumindest eine Verletzung des Anstands, vielleicht nicht des öffentlichen Anstands, aber des Anstands immerhin.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
This post is not solely political. Please read it again. This post is about the intersection of politics and law. I suspect you can read German and refer you to my response to »Giuliani« below.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Ich weiß, mit diesem Beitrag habe ich gegen eine der wichtigsten Regeln des digitalen Zeitalters verstoßen. Ich habe eine nuancierte Argumentation ins Internet gestellt. Wenn Sie den Beitrag ganzheitlich gelesen hätten, so hätten Sie festgestellt, dass es bei diesem Beitrag nicht um Giuliani geht, sondern um die Schnittstelle Recht/Politik – so hätten Sie festgestellt, dass Giuliani nicht der Gegenstand, sondern leider nur der Anstoß ist. Und sein Verhalten ist leider anstößig.
Sein Verhalten ist so anstößig, dass die New Yorker Anwaltskammer prüft, ob sie Giuliani seine Zulassung als Rechtsanwalt widerrufen sollte. Allem Anschein nach besitze er die persönliche Eignung nicht mehr. Sein Verhalten ist so anstößig, dass Giuliani entgegen aller Vernunft und Tatsachen immer wieder die Wahlergebnisse infrage stellt (siehe obigen Link). Laut Wahlsicherheitsexperten sei die US-Wahl am 3. November 2020 eine der sichersten gewesen, die es jemals in den USA gegeben habe. Sein Verhalten ist so anstößig, dass er immer wieder falsche Aussagen zum Wahlmaschinenunternehmen Dominion gemacht hat. Aufgrund seiner Lügen und Desinformationskampange wurde gegen ihn Klage erhoben – Schadenersatz in Höhe von 1,3 Milliarden US-Dollar wird geltend gemacht. Sein Verhalten ist so anstößig, dass er am 6. Januar 2021 unmittelbar vor der Erstürmung des Kapitols zu einem Ordal – vermutlich durch Zweikampf (»trial by combat«) – ausgerufen hatte. Giuliani hat dann behauptet, diesen Ausruf habe er aus dem Dokumentarfilm Game of Thrones. Das sind nur einige Beispiele. ——Wegen weiterer Einzelheiten und Beispiele empfehle ich die Suchmaschine Ihrer Wahl.
Giuliani ist nicht mehr der Politiker, der er früher war – eine harte Tatsache, eine bedauerliche Tatsache, aber immerhin eine Tatsache. Wegen 2001 muss man Giuliani 2021 weder gut noch repektabel finden.
Auch: Ich bin alt genug, dass ich mich an Giulianis Amtzeit als Bügermeister von NYC erinnere. Sicher, er war »America's Mayor« nach 9/11. Man darf aber nicht vergessen, dass seine Tätigkeit als Bürgermeister vor und nach 9/11 nicht ohne Kritik und Kontroverse war. Giuliani war – und ist vermutlich noch – kein Rassist. Aber es trifft zu, dass er ein »record of fueling racial tensions« hat. Ich bin alt genug, dass ich mich sogar an einen Spruch erinneren kann, der damals nicht nur im Volksmunde war, sondern auch den vermeintlichen Rassismus des Giuliani betrifft: »Rudy Guili doesn't give a f**k about a moolie«.
Ganz erbärmlich ist also nicht mein Beitrag. Ganz erbärmlich ist, dass man ohne Tatsachen und Hintergrundinformationen meinen Beitrag kommentiert. Ganz erbärmlich ist, dass man mir ohne Tatsachen und Hintergrundinformationen Erbärmlichkeit vorwirft. Schämen Sie sich.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
*face palm*
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Bitte lesen sie den gesamten Kommentar, bevor Sie kommentieren. —Aber ich gebe Ihnen trotzdem ein Beispiel. Wenn ein deutscher Anwalt schreiben würde, wie erfahrungsgemäß viele deutsche Anwältinnen und Anwälte tatsächlcih geschrieben haben, »it applies the material law of Germany«, sollte dies Ihrer Ansicht nach etwa so übersetzt werden: »es wendet das wichtige Recht von Deutschland an«. Das Wort »material« heißt hier so viel wie »wichtig«. Das Subjekt ist unklar, das Verb angesichts des Subjekts höchstproblematisch. Nehmen wir aber an, es ist aufgrund des Gesamtzusammenhangs klar, dass »materielles Recht« gemeint ist. So hätte dieser Anwalt »substantive law« schreiben und den Satz etwas anders bauen sollen. Müssen Übersetzerinnen und Übersetzer das wirklich betonen? Ist eine solche Auslegung unzulässig? Einfach und gut lautet die Übersetzung: »Es gilt das materielle Recht Deutschlands«. Oder sollten Übersetzerinnen und Übersetzer den Gesamtzusammenhang ignorieren, damit sie dem Gericht nicht auf die Füße treten?
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Müller,
Übersetzerinnen und Übersetzer dürfen nicht, sie müssen nachrecherieren, worum es tatsächlich geht. Man muss nämlich im Einklang mit den tatsächlichen Umständen übersetzen. Das kann man nur, wenn man weiß, worum es tatsächlich geht. Von den tatsächlichen Umständen hängen Wortwahl, Satzbau und vieles mehr ab. Auch sollte man in aller Regel das Prinzip der wohlwollenden Interpretation sinngemäß beachten. Das heißt: Man sollte den Sätzen eines Ausgangstextes nicht etwa Unsinn, Fehlerhaftigkeit und so weiter zuschreiben. Man sollte vielmehr versuchen, den gemeinten Sinn möglichst vernüftig wiederzugeben (auch bei falscher Wortwahl, wenn und soweit der Gesamtkontext die richtige gibt). Das ist auch der Regelfall. Die meisten Aufträge gehen problemlos über die Bühne.
Bei meinem Beispiel oben geht es dahingegen um einen ganz besonderen Fall, der leider vorkommt. Manchmal kann man bei englischsprachigen Texten, die von deutschen Anwältinnen und Anwälten geschrieben werden, beim besten Willen keinen vernüftigen Sinn erkennen. —Ich habe auch versucht, mein erfundenes Bespiel so zu gestalten: Der Verfasser unterscheidet zwischen dem »Patent« und der »Erfindung«, nur nicht an der kritischen Stelle. Angesichts der reinen Anzahl der anderen Fehler lässt sich aus rein textlicher/ganzheitlicher Sicht fragen, ob das eine oder das andere gemeint ist oder aber ob das Wort »Patent« nun als Synonym für »Erfindung« verwendet wird. Wenn es um Kabel oder Ähnliches geht, so haben Sie Recht (siehe oben). Nehmen wir aber an, es geht um eine Sportsflasche.
Bei meinem Beispiel enthält der Ausgangstext so viele Fehler, dass unklar wird, ob man als Übersetzer eine selbstverständliche Auslegung tätigen darf (Wortstellung, Verbwahl, Subjektwahl). Wenn ich eine beglaubigte Übersetzung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens anfertige, so handle ich als Sprachmittler, der keine Feststellungen für das Gericht macht, sondern das Gericht zum Verständnis eines Textes verhilft, damit dieses die erfordlichen Feststellungen machen kann. Wenn ein Text sachliche Unklarheiten enthält, so sollte ich diese so klar wie möglich anmerken. Denn es könnte Informationen und Daten geben, zu denen ich als Übersetzer keinen Zugang habe (E-Mails, Entwürfe von Verträgen etc.). Bei Unklarheiten darf ich nicht vom Unwissen auf eine Selbstverständlichkeit schließen. Ich muss das Gericht in die Lage versetzen, diese Unklarheiten für sich und die Parteien klarzustellen.
Diese Anmerkungen, wenn sie gut begründet sind, schützen mich dann vor dem Verdacht, fehlerhaft übersetzt zu haben.
Ich hoffe, ich habe Ihre Frage beantwortet, auch wenn auf umständlicher Weise.
Beste Grüße
Peter Winslow
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Gute Vertragsgestaltung ist im Grunde gutes Schreiben. Ich weiß, die Aussage ist etwas übertrieben. Aber ein Kernchen Wahrheit enthält sie schon. Wer gut auf Englisch schreiben möchte – dem kann ich drei Bücher empfehlen:
1 The Elements of Style von Strunk und White (Strunk und White können zwar etwas dogmatisch sein, aber ihr Werk gilt als Klassiker in den USA),
2 Farnsworth's Classical English Style von Ward Farnsworth (Farnsworth erläutert sehr viele lehrreiche Beispiele von der Satzstruktur über die Art der Wortwahl (ja, Art der Wortwahl) bis hin zur Kandenz eines Satzes. Das klingt alles sehr nach Kunst und nicht nach Jura, ich weiß, aber Farnsworth zitiert viele Juristen) und
3 Farnsworth's Classical English Rhetoric von Ward Farnsworth (Einfach klasse. Und die rhetorischen Stilfiguren gelten auch im Deutschen.)
Die Idee besteht darin, dass klares Schreiben in jedem Bereich von Vorteil ist. Und diese drei Bücher helfen einem, auf Englisch klar zu schreiben. Die Lektüre dieser Bücher ist ein zeitaufwändiges Unterfangen und man muss die Zeit investieren. Aber es lohnt sich.
Auch kann ich empfehlen, dass man juristische Texte aus einem englischsprachigen Land lesen – vor allem aus einem entsprechenden Fachgebiet. Die meisten Juristen – sei es in den USA, sei es in Deutschland – haben einen fachspezifischen Stil, den sehr bewusst gepflegt wird. Hier findet man Fachbegriffe, Redewendungen, Standardklausel und so weiter.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Ok, ich habe Ihr erster Kommentar soeben gesperrt :)
Ich möchte etwas ausführlicher antworten, aber ich komme erst später dazu – vielleicht morgen.
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