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Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@canabbaia #62, vielen Dank für Ihre Ausführungen, Da Sie ohne account hier gepostet haben, kann ich Ihren Post nicht verändern, sondern nur insgesamt löschen. Wenn Sie es wünschen (bitte per E-Mail), könnte ich dennoch versuchen es zu reparieren.
@pilsbierchen #63: Ich habe in meinem Beitrag oben den von Ihnen zutreffend kritisierten Satz unter 2a), der noch aus der ersten Version stammt (den Beitrag habe ich inzwischen mehrfach aufgrund neuer Erkenntnisse aktualisiert) verändert. Zudem habe ich ergänzt, dass auch viele der nach unten gehenden im Gedränge unten betroffen waren. Der von mir erwähnte Mittelstrom ist eher ein Strömchen, aber ich glaube ihn auf dem Polizeifoto um 16.43 (also nach der Öffnung der Sperre) erkennen zu können. Das von Ihnen verlinkte Video enthält hingegen keine Zeitangabe.
@Georg: Die Spiegel-Dokumentation hatte ich in #59 erwähnt, dort auch mein Kommentar dazu.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Ebner,
nein, das ist kein dolus eventualis hnsichtlich der Tötung bzw. Verletzung von Besuchern der Love Parade, da vielleicht allgemein Probleme vorausgesehen wurden, aber diese offenbar nicht ernstgenommen wurden und jedenfalls auch keine konkrete (tödliche) Verletzung von Besuchern vorausgesehen wurde. Ich bin ziemlich sicher, dass Veranstalter und Stadt Duisburg davon ausgingen, es würde "schon alles gut gehen".
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Laut Spiegel-Online hat sich an der Treppe Folgendes ereignet:
"Wie die Aufnahmen belegen, schritt ein Ordner zunächst nicht ein, als um 16.16 Uhr ein Mann einen Schutzzaun überstieg und über die Treppe nach oben lief. Diese Aktion löste eine Kettenreaktion aus, die dazu führte, dass Hunderte Eingeschlossene zu der Treppe drängten."
Insbesondere die Zeitangabe 16.16 Uhr lässt mich zweifeln. Denn nach bisherigen Angaben aus den privaten Videos wurde die Treppe erst ab 16.27 Uhr als Ausweg benutzt (siehe hier), nachdem um 16.24 der Mast auf der gegenüberliegenden Seite erklommen wurde (hier). Gut zehn Minuten früher, das würde bedeuten, dass Polizei und Veranstalter zehn Minuten länger Zeit gehabt hätten zu reagieren. Eine endgültige Beurteilung würde aber die vollständige Synchronisierung der Videos erfordern.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter frank aus wedau, @57 und ak #56:
"Ich kenne keine andere Wissenschaft, in der Lehre und Praxis derart weit auseinanderklaffen."
Wäre es so, müsste ich ja täglich Frust schieben. Wie oft liegt die Wahrheit in der Mitte: natürlich wird die Praxis auch von ganz anderen Einflüssen bewegt als die Theorie, aber manchmal kommt auch die Theorie zu ihrem Recht. Aber Ihrer Bemerkung lässt sich einiges entgegensetzen:
1. Es gibt gar nicht "die" Theorie, sondern eine sehr dynamische Meinungsvielfalt in der Rechtswissenschaft. Und alle praktisch tätigen Juristen müssen ja mal an einer Universität Jura studiert haben und kriegen von dort schon einiges an Theorie mit. Ob sie sich daran halten, ist natürlich von Fall zu Fall anders, aber je höher die Gerichte, desto (generell gesehen) besser theoretisch gebildet sind auch die Juristen.
2. Ich würde aber widersprechen, dass dies, was ich hier oben mit meinem Beitrag tue, überhaupt "Theorie" ist. Ich diskutiere hier nicht juristische Theorien an einem praktischen Beispiel, sondern habe nur versucht, den strafrechtlichen Maßstab zu diesem mich erschütternden Fall zu verdeutlichen. Ich denke, meine Überlegungen sind überhaupt nicht weit entfernt von denen der praktisch ermittelnden Staatsanwaltschaft. Ob dann individuell Verantwortliche gefunden und angeklagt werden, ist eine weitere Frage. Aber ich bin relativ sicher, dass sich die Überlegungen der Staatsanwaltschaft in ganz ähnlichen Bahnen bewegt wie hier aufgezeigt. Der Theorie-Praxis Unterschied ist hier gar nicht tangiert.
Ein Theorie/Praxis-Diskurs ist im Gegensatz dazu geführt worden etwa bei der hier im Blog geführten Diskussion um die Steuer-Daten-CD (wo ich wie die meisten wissenschaftlichen Kollegen gegen Ankauf und Verwertung dieser CD plädiert habe, die Praxis aber den entgegengestzten Weg gegangen ist) oder etwa die Diskussion um die Eigenverantwortung der Teilnehmer an dem Extremberglauf auf die Zugspitze, wo ich eher für eine Verantwortlichkeit des Veranstalters plädiert habe, im Gegensatz zum Gericht, oder in der Frage der Öffentlichkeitsarbeit von Staatsanwaltschaften, die ich sehr skeptisch sehe (hier).
Hier - im Love Parade-Fall - ist die juristische Theorie-Diskussion hingegen (noch) überhaupt nicht relevant. Die Beweislage für eine individuelle Verantwortlichkeit wird das entscheidende Problem sein. Wird hier jemandem Fahrlässigkeit nachgewiesen werden können, dann wird dies m.E. ohne theoretische Diskussion entschieden werden können.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Meinen Sie diese Seite? Die ist noch da.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Es lohnt sich übrigens, die Pressekonferenz im Lichte der Erkenntnisse, die wir nun eine Woche später haben, noch einmal anzuschauen. So sagt dort Vize-Polizeichef Schmeling, er könne nicht bestätigen, dass die Polizei überhaupt die Rampe gesperrt habe (Pressekonferenz, Minute 27.00 bis 27.45). Schon diese vorsichtige Ausdrucksweise ("kann nicht bestätigen, dass") ist die Umschiffung einer glatten Lüge. Dass die Polizei gesperrt hat, ist inzwischen bekannt, dass sie dies sogar gegen Warnungen der Feuerwehr getan hat, ist ebenfalls bekannt geworden.
Man kommt aus dem Kopfschütteln nicht mehr heraus über diese Ballung von Inkompetenz, Verantwortungslosigkeit und Frechheit.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr hans,
nach meinen Informationen ist demnächst mit einer Entscheidung zu rechnen.
Mit bestem Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@ak, Mutter u.a.,
Das schon von Mutter verlinkte Gespräch mit Herrn Schaller klingt im Nachhinein wie eine Vorab-Verteidigung gegen evtl. Vorwürfe: Er könne ja nun nix mehr tun, die Ordnungskräfte müssten nun ran...
Die angekündigten und tatsächlichen Gesamt-Teilnehmerzahlen haben für die strafrechtliche Würdigung m.E. aber nur untergeordnete Bedeutung, da es hauptsächlich darauf ankommt, wie viele Menschen zwischen 16 und 17 Uhr die Rampe betreten wollten bzw. sie betreten haben oder mangels Alternative dazu genötigt waren, sie zu betreten. Wie viele Menschen zu diesem Zeitpunkt auf dem Gelände waren, zwischen Bahnhof und Eingang steckten oder auf dem Weg nach Duisburg waren, ist nebensächlich. (Die Zahlen haben allerdings eine Bedeutung für die Einschätzung, ob die Veranstaltung auf diesem Gelände überhaupt genehmigt werden durfte.)
Die - allerdings von BILD veröffentlichten, deshalb bei der notorischen Unzuverlässigkeit dieser so genannten "Zeitung" mit Vorsicht zu genießenden - Zahlenangaben des Veranstalters sahen angeblich vor, dass zwischen 16 und 17 Uhr ca. 55000 Leute auf das Gelände kommen und ca. 45.000 es wieder verlassen wollen würden. Für diese Anzahl von 100.000 Personen pro Stunde waren aber Rampe und Tunnels zu eng. Prof. Schreckenberg ging davon aus dass 20.000 bis 40.000 Leute pro Stunde durchpassten, die höchsten mir bekannten Schätzungen gehen von 60.000/Stunde Durchlasskapazität aus, und das bei optimalen Bedingungen.
Hier nahm man also schon vorab ein Gedränge in Kauf, dessen katastrophale Folgen wir nun beklagen. Hinzu kommen die oben im Beitrag geschilderten Gründe dafür, dass die unmittelbare Situation auf der Rampe noch verschärft wurde, tödlich verschärft (Polizeisperre, Gegenverkehr, Brezlbuden und geparkte Polizeiautos, fehlende Information der Besucher). Hierfür die individuell Verantwortlichen zu finden, ist die nicht leichte Aufgabe der Staatsanwaltschaft. Die Polizei wird wegen der Sperre inzwischen auch von der Feuerwehr belastet, siehe hier.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Georg#41/42
ich hatte den Artikel aus der Legal Tribune schon oben verlinkt. Er ist leider, was das Strafrecht angeht, nicht weiterführend. Im Strafrecht geht es immer (!) um individuelle Verantwortlichkeiten, also nicht um institutionelle Haftung für Schäden, was offenbar das Hauptthema dieses Artikels ist.
@ak #43
ich tendiere wie Sie zu der Auffassung, dass die Genehmigung rechtswidrig war. Jedoch waren damit schon die (konkreten) Ereignisse vorhersehbar? Wenn der Genehmigende z.B. davon ausging, der Veranstalter würde solche Situationen mit seinen Ordnern schon bewältigen? Nach allem was bekannt ist, waren die Todesfälle noch am Ort vermeidbar durch ein klügeres Vorgehen der Ordnungskräfte. Deshalb: Ja, eine Schadenshaftung der Stadt Duisburg wird gegeben sein, aber nicht unbedingt eine Strafbarkeit der Verantwortlichen in den Ämtern.
Zu Ihren weiteren Anmerkungen: Natürlich schließt Fahrlässigkeit auch Unterlassen ein, allerdings muss dann eine Pflicht zum Eingreifen gegeben sein. Diese bestand sicherlich auch für diejenigen, denen man nachweisen kann, die Gefahr erkannt zu haben und dennoch nicht gehandelt zu haben. Aber leichter ist der Beweis, wenn jemand gehandelt hat und damit aktiv einen Schaden herbeigeführt hat. Das "Kennenmüssen" ist natürlich auch ein Fahrlässigkeitsvorwurf. In diesem Bereich ist dann die Zuständigkeit tatsächlich auch im Strafrecht wichtig: wer für die Sicherheit auf der Rampe verantwortlich war, durfte dem Geschehen nicht den Rücken zuwenden und es einfach ignorieren. Aber auch hier gilt: Die individuelle Verantwortlichkeit ist schwieriger zu beweisen. (Sie sehen, ich argumentiere hier juristi-zist-isch, vom Ende, dem Prozess, her) Der Präventionsaspekt ist zentral, ja! Deshalb wäre schon viel gewonnen, wenn künftig Dezernenten in Genehmigungsbehörden mit dem Verweis auf dieses Ereignis erfolgreich ihre Unterschrift verweigern könnten.
"Dark tourism" - werde ich in meinen Wortschatz aufnehmen (allerdings ist es auch nicht leicht für Politiker, Merkel musste sich schon fragen lassen, warum sie am Tag danach nach Bayreuth zum Festival pilgerte - man forderte also "dark non-tourism" von ihr)
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Mutter: Die Brezlbude mit dem roten Dach ist in meinem Beitrag oben schon erwähnt.
@ Herr Koch,
Ihre Anmerkungen sind sehr wichtig - gerade die Fragen der Geländegröße und der tatsächlich erwarteten Anzahl von Menschen (ich glaube, man hat aufgrund der Bahnkapazitäten mit maximal 500.000 Personen in Duisburg gerechnet, wollte sich aber die werbewirksame "Million" nicht schon vorab entgehen lassen - dies wird durch diesen Bericht bestätigt) ist für das lokale Geschehen mit den tödlichen Folgen nur eingeschränkt bedeutsam; dies sollte mein Beitrag auch darlegen. Für mich kristallisiert sich immer mehr die Sperre der Rampe von 16.00 bis 16.40 als entscheidender Fehler heraus, fatal dadurch, dass man ab 16.14 wieder Leute durch die anderen Sperren ließ. Beides hätte nicht erfolgen dürfen, bevor man nicht alle Personen aus den Tunneln reingelassen hätte (etwa über die zweite Rampe). Aber auch eine eindeutige Information der Menge mit dem Hinweis, dass man jetzt für X Minuten sperren müsse, um die bessere Verteilung auf dem Gelände zu gewährleisten und man dafür noch um etwas Geduld bitte, hätte vielleicht schon etwas bewirken können.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
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