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danbalans1325 kommentierte zu BGH: Verbotene «Hausverlosung» im Internet ist Betrug
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Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Kollege Hoeren,
das Urteil des AG Karlsruhe mag manche trösten, leider ist die Einschätzung eines Zivil-Amtsgerichts, es handele sich um Teilnahme am Betrug nicht bindend für die Strafgerichtsbarkeit. Und die hat sich bislang (bedauerlicherweise) sehr zurückgehalten. Ebenso wenig trostreich ist der Ausgang eines Rechtsstreits vor dem LG Berlin in Sachen connects 2 content. Da können unzählige Foren und Blogs im Netz und etliche Fernsehsendungen (z.B. Akte 09) auf diese Bande und ihre "Rechts"anwälte hinweisen, die Gerichte und die Rechtsanwaltskammern sind in dieser Beziehung, so scheint es, leider noch im Postkutschenzeitalter.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Leider Rückwärtsgang im Streit um die Abzocker. das LG Berlin hat connects 2 content nun Recht gegeben in einem Streit mit der Verbraucherzentrale. (Quelle)
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Auf Spiegel-Online heißt es:
"Viele der Anregungen - von festangestellten Psychologen an jeder Schule bis zu besseren Türsicherungen - seien zwar sinnvoll, meint Jens Hoffmann vom Institut Psychologie und Bedrohungsmanagement in Darmstadt, die entscheidende Frage sei aber: "Haben Schulen ausgebildete Krisenteams? Um die Warnsignale zu erkennen, die es vor jedem Amoklauf gebe, müssten Lehrer geschult und mit Polizei und Psychologen vernetzt werden. Oft würden die Warnsignale nicht ernst genommen oder es sei nicht klar, an wen man sie weitergeben solle. " (Quelle)
Ich verstehe, dass Herr Hoffmann seine Idee der Krisenteams an jeder Schule fördern möchte. Aber, trotz aller Betroffenheit: Krisenteams auszubilden für das sehr, sehr seltene Ereignis eines Amoklaufs, wäre einfach zu aufwändig. Und wer einmal versucht hat, Polizei und Verwaltung nur davon zu überzeugen, für einen sichereren Schulweg einen Zebrastreifen oder eine Ampel vor einer Schule einzurichten (denn dafür ist oft die ratio Fußgängerverkehr/Autoverkehr im Tagesverlauf zu gering), der weiß, dass die Vorstellung, in jeder Schule Krisenteams zu installieren (also mehrere Lehrer für die Prävention und Erstreaktion auf Amokläufe zu schulen und regelmäßig nachzuschulen), für den mit 99,99 % Wahrscheinlichkeit nie eintretenden Fall einfach unrealistisch ist. Abgesehen davon erfassen die Checklisten Hoffmanns viel zu viele Fälle und die "entscheidende Frage" ist dann nämlich, aus den zu vielen Hinweisen auf Warnsignale diejenigen herauszufiltern, die wirklich ernst zu nehmen sind. Die Warnsignallisten Hoffmanns sind retrospektiv entstanden und können im Nachhinein gute "Vorhersagen" treffen, aber dass sie auch flächendeckend prospektive, also vorausschauende Vorhersagen ermöglichen, daran gibt es große Zweifel.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr studiosus,
danke für Ihren Link, ein sehr sehenswertes Video. Der interviewte Prof. Kersten bringt es auf den Punkt: Es ist die dramatisierende Medienberichterstattung, die mit zu diesen Taten beiträgt.
Ich möchte dazu noch einmal aus dem Brief der trauernden Angehörigen von Winnenden zitieren, den damals auch die Bild-Zeitung veröffentlicht hat:
"Auf nahezu jeder Titelseite finden wir Namen und Bild des Attentäters. Diese werden Einzug finden in unzählige Chatrooms und Internet-Foren. Eine Heroisierung des Täters ist die Folge", hieß es in den Schreiben. Die Unterzeichner forderten, dass bei Gewaltexzessen wie in Winnenden die Medien dazu verpflichtet werden müssen, den Täter zu anonymisieren. "Dies ist eine zentrale Komponente zur Verhinderung von Nachahmungstaten."
Die Medienverantwortlichen (allen voran der "Christ" Kai Diekmann) haben nichts daraus angenommen oder gelernt.
Zur Frage Hauptschule/weiterführende Schule: Dies kann - da es insgesamt doch eine geringe Fallzahl ist - durchaus ein "Zufall" sein. Ich habe aber oben auch schon einleitend auf die ganz unterschiedliche Phänomenologie von Jugendgewalt hingewiesen. Es gibt einerseits bei manchen Jugendlichen eine Gewalt, die zu einem fast normalen Verhaltensschema im Alltag dieser Personen gehört,sie "kommunizieren" in dieser Weise, oft, weil Gewalt schon in ihrer Kindheit zu ihrem Alltag gehörte. Auch agieren sie häufig zu zweit oder in Gruppen. Andererseits finden sich bei den Schulamokfällen meist solche Täter, die bislang ihre Aggressionen wenig oder gar nicht nach außen richteten. Selten liegen Vorstrafen oder andere Auffälligkeiten vor, häufiger handelt es sich um Einzelgänger, die sich bisher nicht oder kaum einmal gewehrt haben.
Möglicherweise sind diese Formen von Gewalt nicht gleichverteilt in den verschiedenen Schulformen. Ich muss aber einräumen, dass dies eine noch zu prüfende Hypothese ist und - wie gesagt - die Verteilung kann auch Zufall sein.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Heute wurde noch eine längere Stellungnahme der Staatsanwaltschaft Regensburg veröffentlicht:
„Die von Mitgliedern der Familie Eisenberg beauftragten Rechtsanwälte haben der Staatsanwaltschaft ein von ihnen erhaltenes Gutachten der Sachverständigen Professor Dr. Pfeiffer und Privatdozent Dr. Karger vorgelegt. Das Gutachten bestätigt in wesentlichen Punkten die in den Gutachten des Landeskriminalamtes, des Bundeskriminalamtes und des gerichtsmedizinischen Instituts der Universität Erlangen vorgelegten Erkenntnisse.
Auch nach den Feststellungen des neuen Gutachtens ist der Einsatz von Pfefferspray gegen den Hals und mit hoher Wahrscheinlichkeit auch gegen das Gesicht von Herrn Eisenberg nachgewiesen. Eine Unterblutung in die Muskulatur des linken Unterarms könne von einem Schlagstockeinsatz herrühren. Sämtliche Schüsse hätten Herrn Eisenberg in aufrechter Körperhaltung getroffen. Ein Teil der zuerst abgegebenen Schüsse sei konsequent nach unten gegangen.
Trotz acht erlittener Treffer sei Herr Eisenberg dann auf einen der schießenden Polizeibeamten zugegangen. Vor den letzten Schüssen, die ihn von vorne getroffen hätten, sei Herr Eisenberg in einer Entfernung von 1 m bis 1,70 m vom Schützen entfernt gestanden. Abweichend von dem Gutachten des LKA halten es die Sachverständigen jedoch für wahrscheinlich, dass der Schütze dabei in oder in der Nähe der Haustüre gestanden sei.
Die fehlende Reaktion auf das Pfefferspray und der Umstand, dass Herr Eisenberg trotz der Schussverletzungen bis zum Schluss aufrecht stand, deute auf das Bestehen eines akuten Schubes einer Erkrankung aus dem psychotischen Formenkreis hin.
Es wird nunmehr geprüft, ob und welche weiteren Ermittlungsansätze sich aus dem Gutachten ergeben.
Den beteiligten Anwälten wurde Gelegenheit gegeben, schriftlich und detailliert im Ermittlungsverfahren zu den Gutachten und den sich daraus ergebenen tatsächlichen und rechtlichen Konsequenzen Stellung zu nehmen.”(Quelle)
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Der lokale Radiosender charivari meldet folgende Stellungnahme der Regensburger Staatsanwaltschaft:
Das neue Gutachten decke sich im Wesentlichen mit dem ersten Gutachten des Bundeskriminalamtes, erklärte die Staatsanwaltschaft heute. Sämtliche Schüsse hätten den 24-Jährigen im Stehen getroffen, auch der Einsatz von Pfefferspray und Schlagstöcken sei inzwischen so gut wie nachgewiesen. Dass Tennessee Eisenberg trotz schwerer Verletzungen bis zum Schluss aufrecht stand, deute auf einen akuten Schub einer psychotischen Erkrankung hin, heißt es weiter. Was das für die Notwehr-Theorie der Polizei bedeutet, wollte die Staatsanwaltschaft noch nicht kommentieren.
Was hier schon vermutet wurde, nämlich dass eine akute psychotische Entwicklung vorgelegen haben könnte, wird also auch von der Staatsanwaltschaft angedeutet.
Eine ausführliche Stellungnahme zum Inhalt des Gutachtens gibt Rechtsanwalt Tronicsek in diesem Video des Lokalsenders TVA.
Es fragt sich:
Mussten die Polizeibeamten mit einem schuldunfähigen Täter rechnen?
Hat sich der Polizeibeamte, der nach eigenen und nach den Angaben der Kollegen von Eisenberg gefährlich bedroht wurde, eventuell selbst fahrlässig gefährdet?
Beide Punkte würden das Notwehrrecht zwar nicht ausschließen, aber nach herrschender Ansicht würde es erheblich eingeschränkt sein, bzw. möglicherweise eine Strafbarkeit wegen fahrlässiger Tötung nach sich ziehen.
Woher stammt die jetzt mehrfach verbreitete Feststellung, der zuletzt auf Eisenberg schießende Beamte sei mit diesem allein im Haus gewesen?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Frau Nym,
auch wenn ich mit Herrn Pfeiffer in vielen Fällen in der Sache nicht übereinstimme, so sollte man doch mit Pauschalurteilen vorsichtig sein. Christian Pfeiffer hat einige verdienstvolle Studien (jenseits der Computerspieldebatte) durchgeführt. Dass, wer in der Öffentlichkeit so häufig (vielleicht etwas zu häufig) auftritt, auch einmal daneben liegt, und sich in der Sache viele Gegner schafft, ist auch klar. Jedenfalls sind die von Ihnen bereitgestellten links keineswegs besonders aufschlussreich. Da beschwert sich Gunnar Lott seitenweise über die Schwester von Herrn Pfeiffer, weil sie anderer Auffassung ist und seine Ansprüche an Wisenschaftlichkeit nicht erfüllt. (was, außer Verwandtschaft wird hier Herrn Pfeiffer genau vorgeworfen?). Und was (hinsichtlich persönlicher Wertungen bei Biographien) von wikipedia zu halten ist, dürfte auch klar sein.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Münchner,
Sie schreiben:
Bisherige Presseveröffentlichungen stammen fast ausschließlich von der Familie des Opfers. Die Staatsanwaltschaft in Regensburg hat sich bisher kaum zum Vorfall geäußert
Die Staatsanwaltschaft und leider auch die Politik (Innenminister Hermann) haben sich zu Beginn lt Presseberichterstattung zu Gunsten der Polizeibeamten geäußert - dies klang nach einer Vorfestlegung vor Abschluss (eigentlich schon vor Beginn) der Ermittlungen. Dass die StA sich jetzt zurückhält, ist deshalb richtig. Nur so kann sie den (hoffentlich falschen) Eindruck in der Öffentlichkeit wieder ausgleichen, man wolle gar nicht richtig ermitteln. Deshalb spricht jetzt auch nichts gegen eine gründliche vorbehaltlose Prüfung des Falls - und das kann auch länger dauern. Es ist Aufgabe der Rechtsanwälte der Familie, diese Ermittlungen durch Fragen und Gutachten zu ermuntern.
Die bisher bekannt gewordenen Details aus dem neuen Gutachten überzeugen mich auch noch nicht in die eine oder andere Richtung. Wahrscheinlich müssen wir nun einfach geduldig sein.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Dr. Wolters,
vielen Dank für Ihre Stellungnahme. Im Ergebnis sind wir uns (nach geltendem Recht) einig, dass der Arzt nicht Beauftragter der Krankenkasse ist, wobei das Argument, zumindest in einer Hinsicht sei der Arzt als Stellvertreter anzusehen, durchaus zutrifft: Unser System ist nun einmal so eingerichtet, dass die Auswahl des Medikaments, das der Patient bekommt und das die Krankenkasse zahlen muss, allein vom Arzt bewerkstelligt wird.
Mittels § 299 StGB soll eben eine Wettbewerbsverzerrung verhindert wwerden, die letztlich nicht im Sinne der Marktwirtschaft ist, nämlich (allerdings mittelbar) zu Mehrkosten führt: Ich glaube, Ihr Vertrauen darauf, dass der Schaden marginal bleibt, ist zu kurz gedacht. Dass in diesem speziellen Fall den Krankenkassen kein oder nur ein marginaler Schaden entstanden ist, wird das Unrecht möglicherweise verringern, hat aber nichts mit der grundsätzlichen Tatbestandsmäßigkeit zu tun. Insbesondere, weil Schaden in § 299 StGB (anders als in § 266 StGB) gar kein Merkmal des Tatbestands ist. Und: Ratiopharm wird dieses an die Ärzte bezahlte Geld letztlich doch wieder auf die Preise aufschlagen, andere Pharmafirmen werden bei Generalisierung dieser Praxis genötigt, ebenfalls Ärzte zu bestechen etc.
Auch da bin ich anderer Auffassung. Die Marktwirtschaft beherrscht das Gesundheitssystem aus gutem Grund noch nicht völlig. Und Provisionszahlungen an Banker sind trotz Marktwirtschaft solange problematisch, wie sie nicht transparent sind und dem Kunden eine unabhängige Beratung vorgegaukelt wird. Offeriert mir ein Banker (in der Regel kein Freiberufler, sondern Angestellter!) ein "Produkt", kann ich mich informieren, ob dieses Produkt mit Provisionszahlungen an diesen Banker vertrieben wird. Ich kann zu einer anderen Bank wechseln, ich kann gezielt einen unabhängigen Berater wählen. Analog wäre es im Gesundheitssystem, wenn der Arzt als "Angestellter oder Beauftragter" der Firma ratiopharm offen aufträte - ich wüsste als Patient gleich, dass dieser Arzt v.a. Medikamente dieser Firma verschreiben wird, ähnlich wie bei einem Referenten eines Pharmaunternehmens. Sprich: das Schmierwesen funktioniert eigentlich nur, wenn der Patient über Provisionen im Unklaren gelassen wird. Ich stelle es mir jedenfalls sehr "merkwürdig" vor, wenn wir als Patienten nun jedesmal nachfragen sollen, ob der Arzt Provisionen für seine Verschreibungen erhält und ob es nicht ein anderes sinnvolleres Medikament gibt. Und an der Basis, im Sprechzimmer, ist doch immer noch ein wesentlich stärkeres Vertrauen gegeben (und erforderlich) als am Bankschalter.
Vorsicht, dieses Argument "schlägt zurück". Denn wenn "man" mit den Folgen des Wettbewerbs "leben muss", dann müssen auch die Ärzte mit den strafrechtlichen Regeln leben, die Korruption im Wirtschaftsleben verhindern sollen, das ist genau mein Argument! Diesem Argument zufolge müsste § 299 StGB unmittelbar auch auf niedergelassene Ärzte anwendbar sein.
Im Übrigen stimme ich überein: Von zwei gleich wirksamen Medikamenten sollte nur das billigere verschrieben werden können. Der Vertrieb teurerer Medikamente über Werbung und Provisionen gehörte dann der Vergangenheit an.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Fred,
selbstverständlich ist das am Ende der Ermittlungen und am Ende eines evtl Hauptverfahrens so. Im Ermittlungsverfahren aber genügt ein Tatverdacht - und der verstärkt sich möglicherweise durch dieses Gutachten, das an Notwehr zumindest zweifeln lässt (andere Meldungen sind noch wesentlichen deutlicher formuliert). Ich habe mich hier und in der anderen Diskussion bewusst zurückgehalten mit endgültigen Wertungen. Ich spreche hier kein Urteil. Aber dennoch ist es wohl erlaubt (und m. E. auch notwendig) Fragen zu stellen und Zweifel zu formulieren, wenn das Gewaltmonopol zu solch tragischen Ergebnissen führt.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
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