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Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte/r Herr/Frau Fawkes,
Sie haben auf einen Punkt hingewiesen, der den Vergleich sicherlich problematisch macht. Die Vorgehensweise von Hern Tauss war, wie Sie richtig bemerken, eigenmächtig und unkontrolliert, weshalb er sich das Ermittlungsverfahren auch selbst zuzuschreiben hat, wie ich schon an anderer Stelle bemerkt habe. Strafrechtlich ist allerdings § 184 b Abs.5 StGB damit noch nicht "erledigt"; die Grenzen dieses Absatzes sind mangels Rechtsprechung zu solchen Fällen noch nicht eindeutig bestimmt. Wie man an der obigen Einstellungsverfügung sieht, kann dieser Absatz durchaus nicht nur als enge Ausnahmevorschrift angesehen werden. Und selbst wenn Abs. 5 in dieser Konstellation abgelehnt wird (und unterstellt, Herr Tauss wollte wirklich nur ermitteln) kommt auch noch ein Erlaubnisirrtum in Betracht.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Dass die "Gelegenheit Diebe macht" ist ein altes Sprichwort, das sich dann "gelegentlich" auch bewahrheitet. Immer wenn der Staat solche Anreize schafft, sollen die ja auch (gerade jetzt bei der Finanzkrise) schnell wirken. Deshalb müssen sie möglichst unbürokratisch sein und deshalb ist meist eine zu enge Kontrolle kontraproduktiv. Zudem: Eine wirksame Kontrolle hätte auch Geld gekostet. So bleibt es für den Staat eine Rechnung - die auch bei Steueranreizen und Subventionen durchgeführt wird: Mit wie viel Betrug ist zu rechnen? Wie stark wird dadurch das Ergebnis beeinträchtigt? Was würde eine effektive Kontrolle kosten? Wie viele würden durch eine wirksame Kontrolle davon abgehalten, den Anreiz wahrzunehmen? Und: Weg ist das Geld sowieso.
Problematisch wäre es allerdings, wenn, wie der bdk behauptet, ausgerechnet die organisierte Kriminalität von dem Geldregen profitiert hätte, der doch eigentlich (nur) die Autoindustrie wässern sollte.
Die jetzt genannten Zahlen beruhen auf "Schätzungen". Deren Grundlagen wurden nicht genannt. Mir erscheint eine Zahl von 2,5 % der Prämien (das wären 50.000 von 2 Millionen) oder 5 % ziemlich willkürlich; warum nicht 1,5 % oder 6 %?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Schneider,
freut mich, dass Sie dort nachgeschaut haben. Dann hat die Publikationsliste auf der Homepage schon ihren Zweck erfüllt. Ich bemühe mich redlich, aber man kann´s im Leben nicht jedem Recht machen, ich weiß.
Zur Symbolpolitik (#47): Natürlich hat auch symbolisches Recht seine Verdienste und der Staat wirkt mit seinen Gesetzen auch auf das Rechtsbewusstsein der Bürger: Ich hielt die damalige Neuregelung des § 177 StGB - Einbeziehung der Vergewaltigung in der Ehe - , die etliche meiner Kollegen abfällig als "Symbolpolitik" bezeichneten, für gute und richtige Symbolpolitik. Und ich nenne in meiner Vorlesung auch andere Fälle.
In dem Fall, den wir hier diskutieren habe ich aber den Verdacht, das Symbol sollte vor allem zeigen: Wir (Politiker) tun was gegen Kinderpornographie (siehe dazu schon meinen Kommentar #15). Dafür spricht:
1. Es gibt fast keine rechtspolitische Frage, bei denen die Bürger in ihrem Bewusstsein stärker übereinstimmen als in der Ablehnung der Kinderpornographie. Wenn es einer Stärkung des Rechtsbewusstseins wirklich bedarf, dann auf ganz anderen Feldern (z.B. im Straßenverkehr, der jährlich sehr viele Opfer fordert - dort wäre z.B. ein Feld für die von ihnen genannte Schutzpflicht, aber damit lassen sich nicht allzu viele Wählerstimmen gewinnen. "Frau von der Leyen fordert zum Schutz von Kindern höhere Strafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen" - die Nachricht hätte ich gern gehört.)
2. Das Stoppschild verdeckt nur den Missstand, er bleibt aber erhalten, was diejenigen, die das Stoppschild zu sehen bekommen (und das sind ja nur wenige), auch wissen.
3. Wenn man das Rechtsbewusstsein mit einem Gesetz auf rechtsstaatlicher Basis stärken will, dann darf man nicht sagen (wie es Frau von der Leyen gerade getan hat): Gesetz hin oder her, dann machen wir es eben ohne gesetzliche Grundlage. Denn das untergräbt das Vertrauen in den Rechtsstaat. Frau Zypries hat das richtig erkannt.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
via Internet-Law (hier) und Süddeutsche Zeitung (hier).
A.i.d.a. geht mittlerweile gerichtlich gegen die Erfassung im Verfassungsschutzbericht vor. Es sind weitere Einzelheiten bekannt geworden, warum a.i.d.a. als linksextrem eingestuft wird: Der Vorsitzende sei vor 20 Jahren zweimal zu insgesamt 900 Mark Geldstrafe verurteilt worden (im BZR längst getilgt, aber der Verfassungsschutz vergisst so etwas nie) und er habe vor 14 Jahren(!) einmal an einer Wahlparty der Linken (bzw. PDS) teilgenommen.
Wenn das alles ist, ist eine Behörde gerade dabei zu dokumentieren, wie sie ihre Aufgaben missversteht. Hier wie auch anderswo gilt: Eine schnelle Korrektur samt Entschuldigung und die Sache könnte noch aus der Welt geschafft werden, bevor es richtig peinlich wird.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Inzwischen kursiert im Netz eine Einstellungsnachricht der StA beim LG Berlin, von der ich glaube, dass sie die Anzeige von Herrn Schlosser betrifft. Mit Zustimmung von Herrn Schlosser hier der link
Ein weiterer Beitrag siehe hier.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Schneider,
lesen Sie bitte noch einmal meinen Kommentar #24, in dem ich die von Herrn Prantl veröffentlichte ziemlich abwegige Theorie einer bewussten Ausbremsung der Familienministerin durch den Wirtschaftsminister zurückgewiesen habe mit dem Hanlon`s Razor-Spruch. Die Übersetzung des Spruchs (oben kursiv gesetzt) enthält nun einmal das deutsche Wort Dummheit, ich habe aber deutlich gemacht, dass ich in diesem Fall "Schlamperei" meine - zuvor sprach ich von Betriebsunfall; das ist gar nicht weit weg von Ihrer Erklärung. Also bitte: Ich habe keineswegs einem ganzen Ministerium Dummheit vorgeworfen, sondern in dem Gesetzgebungsverfahren Schlamperei festgestellt.
Ja, Sie haben Recht, Fehler können passieren in der allgemeinen Hektik. Aber dann sollte man sich halt hinstellen und sagen: "Sorry, in der allg. Hektik ist leider die Prüfung, ob wir das ganze der EU vorlegen müssen, vergessen worden und deshalb haben wir es erst jetzt nach Verabschiedung des Gesetzes geprüft und obwohl wir der Ansicht sind, es müsse gar nicht vorgelegt werden (Argumente hier noch einzufügen), haben wir nach Abwägung von pro und contra entschieden, es doch vorzulegen. Leider ist einem Mitarbeiter des Ministerium auch noch ein Fehler bei der Übertragung an die EU-Datenbank unterlaufen. Das Gesetz wird erst in drei Monaten in Kraft treten." Aber gerade eine solche Erklärung habe ich nicht gehört, sondern es wird behauptet, man vermeide eine Verzögerung, indem man das Gesetz verzögere, und das Gesetz brauchen wir sowieso nicht, wir haben ja Verträge (vorausgesetzt die Zitate bei Spiegel Online stimmen).
Herr Schneider, mir macht es überhaupt nichts aus, eine Ehrenerklärung für das ganze BMWi abzugeben, wenn hier alles in Ordnung war und nur verzeihliche Fehler gemacht wurden. Wenn man allerdings meint, man brauche keine Fehler einzuräumen und man brauche ein nach außen hin "merkwürdig" erscheinendes Vorgehen nicht näher zu kommentieren dann muss man sich wohl gefallen lassen, dass der äußere Eindruck einer Schlamperei auch genau mit einem solchen Wort bezeichnet wird.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Spiegel-Online hat recherchiert, die Ministerien antworten. Sie dementieren einen Streit zwischen den Ministern (den halte ich auch für unwahrscheinlich, s. o.), sondern sagen:
"Es sei auch nicht darum gegangen "das Gesetz zu verzögern, sondern darum, eine Verzögerung zu vermeiden" heißt es aus dem Wirtschaftsministerium. Die EU-Kommission habe den Standpunkt vertreten, die "Notifizierung" sei nötig, in Berlin sei man anderer Meinung, habe das Gesetz aber dennoch weitergeleitet, um ein zeitraubendes Hickhack zu vermeiden."
Also: Zunächst wurde gesagt, das Gesetz könne am 1. August in Kraft treten. Jetzt wird gesagt, man habe es an die EU weitergeleitet, "um eine Verzögerung zu vermeiden". Infolgedessen tritt es aber frühestens im Okober in Kraft. Nennt man es heute "Vermeiden einer Verzögerung", wenn eine Sache drei Monate verzögert wird?
Außerdem heißt es dort:
Umgesetzt würden die Sperrmaßnahmen ohnehin bereits - weil es schon entsprechende Verträge zwischen dem Bundeskriminalamt und den Internet-Providern gibt, die das gleiche vorsehen wie das Gesetz selbst.
D.h. die Netzsperre soll nun ohne gesetzliche Grundlage vorgenommen werden, nachdem man zuerst aus rechtsstaatlichen Gründen ein Gesetz formuliert hat? Und da soll man nicht an der Politik verzweifeln?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte/r Herr/Frau mm,
von Lottounternehmen ist hier gar nicht die Rede, sondern von einem Netzwerk von Internetseiten, auf denen überall sonst gratis zu erhaltende Informationen und Dienstleistungen angeboten werden, wobei gezielt die Kostenpflichtigkeit verdeckt wird bzw. erst durch nachträgliche Änderung der AGB hergestellt wird oder auch gezielt der Minderjährigenschutz des BGB umgangen wird. Ich kann mir nicht vorstellen, dass seriöse Lottounternehmen eine solche Geschäftspolitik betreiben . Das genannte Netzwerk von Internetseiten wird teilweise von immer denselben Firmeninhabern aufrecht erhalten, u.a. vom so genannten "Frankfurter Kreisel", es handelt sich um eien überschaubare Anzahl von Personen und eine überschaubare Anzahl von Anwälten, die hier agieren.
Wenn Sie berichten, dass seriöse Lottounternehmen verbotene Internet- und Telefonwerbung betreiben, mag das zutreffen, aber es ist nicht das Thema, das ich hier angesprochen habe.
Eine Abmahnung ist nicht an sich unmoralisch, sondern kann durchaus das angemessene Mittel sein, um bestimmte Rechtspositionen zu sichern. Allerdings wird bzw. wurde dieses Mittel häufig missbraucht. Dies ist aber ebenfalls ein anderes Thema und wird nicht in diesem Beitrag behandelt.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Kant,
(aufgrund der Rücknahme der Kündigung nur noch theoretisch von Interesse:)
nach der h.M. zur mutmaßlichen Einwilligung ist diese subsuidiär zu einer tatsächlich einholbaren Einwilligung (vgl. MünchKomm-Schlehofer, vor § 32 ff. Rn. 137). Ich bin in meiner Stellungnahme davon ausgegangen, dass im vorl. Fall (als "Normalfall") eine Einwilligung ohne Weiteres hätte eingeholt werden können, weshalb eine mutmaßliche Einwilligung ausscheidet. Konnte eine Einwilligung nicht eingeholt werden (Chef verreist etc.), dann könnte freilich bei diesem geringen Betrag eine mutmaßliche Einwilligung aufgrund mangelnden Intresses in Betracht kommen.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Herrn RA Nesemann,
danke für Ihre Hinweise.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
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