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Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Ein Blogleser machte mich noch auf zwei weitere Maßnahmen aufmerksam, über die in der Süddeutschen berichtet wurde:
Der automatische Kfz-Kennzeichenabgleich in der Landsberger Straße und eine Verfassungsschutzaktion, von der ein münchener Architekt betroffen war (Anwerbeversuch?). Beides zeigt eine gewisse Nervosität der Behörden , was m. E. aber angesichts der konkreten Drohungen nachvollziehbar erscheint. Was meinen Sie?
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Seidel, sehr geehrte Mitdiskutanten,
wenn Sie den Vorgang mit den Worten "fast prüfungslos", "nach Belieben der Behörden" kommentieren, sollten Sie nicht übersehen, dass hier eine gerichtliche Prüfung erfolgte, also nicht allein die Polizei und auch nicht allein die Exekutive für die Maßnahme verantwortlich ist.
Allerdings kann man sich vorstellen, dass - einmal dazu aufgefordert - ein Richter nicht die Verantwortung dafür übernehmen will, wenn dann doch etwas "passiert".
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Seidel,
bei der polizeilichen Ingewahrsamnahme in München handelt es sich um einen ganz anderen Fall von polizeilicher Maßnahme. Dazu habe ich jetzt einen weiteren Beitrag eingestellt, nämlich hier. Es wäre schön, wenn wir die Diskussion dort weiterführen könnten.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Spies,
hier im Beck-Blog gibt es schon einige Kommentare zum Thema ansteigende Abhörmaßnahmen, nämlich hier.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Zurück zum Thema: Die oben mitgeteilte (angebliche) Planung der Telekom steht im Widerspruch zu dem im März 2009 vermittelten Eindruck, die Telekom sei in den Vertragsverhandlungen eher der Bremser und werde keinesfalls eine Netzsperre ohne gesetzliche Grundlage durchführen. Meine Einschätzung: Entweder hat sich die Haltung der Telekom verändert, aus welchem Anlass auch immer, oder die im Netz von Herrn Hamm verbreitete Mitteilung ist nicht verlässlich.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Kompa,
was die Politik der FDP und ihres Vorsitzenden angeht, bin ich auch angesichts der geschilderten FDP-Justiz- und Innenpolitik in einigen Bundesländern skeptisch, aber Ihre Argumentation überzeugt mich nicht in allen Punkten, zum Teil ist sie sogar abwegig.
1. Dass einige wenige FDP-Fraktionsmitglieder beim Zugangserschwerungsgesetz nicht abgestimmt haben, ist v.a. im Vergleich mit den anderen Fraktionen (siehe etwa Linke und leider auch Grüne!) kaum bedeutsam.
2. Soweit meine Erinnerung reicht, ist Leutheusser-Schnarrenberger eine der ganz wenigen Minister, die (nicht wegen irgendwelcher Skandale, sondern) aus Überzeugung gegen den Lauschangriff freiwillig zurückgetreten sind.
3. Dass sie sich für die Unschuldvermutung und gegen voreilige Hausdurchsuchungen einsetzt, kann ja wohl nicht beklagt werden, oder möchten Sie mit zweierlei Maß messen?
Was Sie Frau Leutheusser-Schnarrenberger "vorwerfen" wollen, ist doch, dass sie im Stiftungsbeirat der "pro justitia" sitzt, der folgende Zusammensetzung hat: Dr. Karlmann Geiss, Präsident des BGH a. D.
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, MdB, Bundesjustizministerin a. D.
Prof. Dr. Ernst Gottfried Mahrenholz, Vizepräsident des Bundesverfassungsgerichts a. D.
Dr. Heribert Prantl, Ressortleiter Innenpolitik der Süddeutschen Zeitung, Staatsanwalt a. D.
Prof. Dr. Franz Salditt, Rechtsanwalt
Nicht gerade die schlechteste Gesellschaft, oder?
4. Überhaupt nicht einverstanden bin ich mit Ihrer subtilen und unwahrhaftigen Unterstellung, Hopp, bei dem durchsucht wurde, habe durch "Kontakte" und seine pressure group Druck ausgeübt, damit das Verfahren eingestellt werde. Dieser Darstellung muss ich sogar entschieden entgegentreten. Soweit ich informiert bin (in der Übersicht auf "Fall Hopp" klicken), wurde Hopp von dem Untreue-Vorwurf vollständig entlastet, das Verfahren nach § 170 Abs.2 StPO eingestellt. Dass dann eine gerichtliche Klärung des Vorwurfs nicht ansteht, ist selbstverständlich und wie Sie wissen, juristisch korrekt. Hopp war trotzdem sauer wegen der Durchsuchung (wäre ich auch) und gründete die genannte Stiftung (hätte ich nicht das nötige Kleingeld dazu, aber warum nicht?). Unterstellungen in der Öffentlcihkeit wie die Ihre sind es gerade, weshalb eine praktizierte Unschuldsvermutung so wichtig ist, natürlich nicht nur für Milliardäre. Denn Sie schließen offenbar allein aus der Hausdurchsuchung, der Milliardär sei "zwielichtig".
Ich halte Frau L-S jedenfalls im Vergleich zum künftigen Außenminister für die glücklichere Wahl. Aber mal sehen was kommt. Wir können ja in ein, zwei Jahren mal eine Zwischenbilanz ziehen.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Das BKA will wohl am Tag X - dem Inkrafttreten des Gesetzes - in den Startlöchern sitzen. Aber ich habe doch die Hoffnung, dass sich die Mitarbeiter der Polizeibehörde an Recht und Gesetz gebunden sehen und nicht vor dem gesetzlichen Startschuss losspurten .
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Hans,
Sie sagen: "Amok-Täter wollen vielleicht auch weltweit berühmt werden. Aber die eigentliche Antriebsfeder ist die Ohnmacht innerhalb ihres sozialen Umfelds. Sie wollen den Leuten, die sie in ihrer Entfaltung hindern, mal so richtig zeigen, dass doch viel mehr in ihnen steckt, als die Gesellschaft sie zeigen lässt."
Ihre Ansicht steht durchaus im Einklang mit meiner. Sicherlich ist die von Ihnen geschilderte "Antriebsfeder" ein Motiv, das bei vielen Amok-Tätern gegeben ist. Es ist aber zugleich ein Motiv, das auch bei vielen anderen Jugendlichen existiert, die dennoch keine solche Tat begehen. Das Gefühl des Unverstandensein, der Ohnmacht oder die Suche nach Anerkennung steckt in jedem Jugendlichen, möglicherweise in jedem Menschen von Zeit zu Zeit. Meine Auffassung ist, dass die relative Häufung gerade der spezifischen und besonders schädlichen Reaktion - Angriff auf die Schule - in der jüngeren Zeit (auch) eine Folge der Aufmerksamskeitssucht ist und nicht zu geringem Anteil auf Nachahmungseffekten beruht.
Zu Ihren anderen Einwänden habe ich zum Teil schon in der ersten Diskussion Stellung genommen.
Möglicherweise ist es schon zu spät (habe ich auch schon vor einem halben Jahr geschrieben), aber ich halte den Ansatz für einen Versuch wert, der leicht umzusetzen und besser geeignet ist, als viele andere Vorschläge.Der Einwand "Internet" ist m.E. nicht treffend, weil es bei der Nachahmung um die Popularität nicht nur auf anonymen Seiten oder kleinen Chat-Seiten geht, sondern um die Popularität in großen anerkannten Portalen, die natürlich auch an die Gesetzgebung gebunden wären. Es geht eben nicht um eine Geheimhaltungsmaßnahme.
Die Anonymisierung der Person nimmt jedenfalls der Nachahmungsmotivation die Spitze. Dass von der Öffentlichkeit "keine sozialen Bezüge merh hergestellt werden könnten" halte ich nicht für eine "Gefahr".
Mit bestem Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Kollege von Heintschel-Heinegg,
im Vergleich zu den zig-Millionen von existierenden Telefonanschlüssen sind einige tausend Ermittlungsverfahren, in denen abgehört wird, eine kleine Zahl, so wird teilweise argumentiert. Allerdings ist auch zu berücksichtigen, dass in einem Ermittlunsgverfahren jeweils mehrere Anschlüse überwacht werden und natürlich auch Gesprächsteilnehemr, die nichts mit der Sache zu tun haben, mit abgehört werden. Zudem werden mit dieser Zahl ja nicht die Telefonüberwachungen außerhalb von Ermittlungsverfahren aus bloßen Gefahrenabwehrgründen erfasst, die möglicherweise noch einmal einige hundert Anschlüsse betreffen.
Was mich seit Jahren irritiert, ist, dass die gesetzlichen Befugnisse meist mit der Argumentation eingeführt wurden, in Deutschland bestehe eine reale Gefahr der Unterwanderung der Wirtschaft und der Poltik durch die "Organisierte Kriminalität" - in der polizeilichen Praxis aber "OK" fast ausschließlich mit Rauschgifthandel übersetzt wird. Haben Sie aus Ihrer Praxis Hinweise darauf, dass auch in nennenswertem Umfang tatsächlich in Ermittlungsverfahren abgehört wird, die nicht den Rauschgifthandel betreffen, sondern etwa mafiose Strukturen, Korruption, größere Wirtschaftsdelinquenz, Waffenhandel? Oder sind das nur evtl vorgeschobene Angstmacher-Gründe, mit der in der Öffentlichkeit für diese Gesetzgebung Werbung gemacht wurde?
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
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