Änderungen des NpSG mit Unterstellung von HHC und verschiedenen LSD-Derivaten sind heute in Kraft getreten
von , veröffentlicht am 27.06.2024Gestern wurde im Bundesgesetzblatt die 5. Verordnung zur Änderung der Anlage des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) verkündet (BGBL. 2024 I Nr. 210).
Durch Erweiterung der Stoffgruppen werden nun u.a. folgende Stoffe erfasst (siehe dazu auch meinen Blog-Beitrag vom 18.2.2024):
- das synthetische Cannabinoid ADMB-D-5Br-INACA,
- Hexahydrocannabinol (HHC) und davon abgeleitete Derivate (HHC-AC, HHC-H und HHC-P),
- das psychoaktiv wirkende Benzodiazepin Gidazepam,
- neue LSD-Derivate wie 1 D LSD, 1-(2-Thienoyl)-LSD und weitere LSD-Precursor.
Der Verkauf von Süßigkeiten mit HHC (sog. Edibles) ist damit aber jetzt strafbar nach § 4 NpSG.
Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
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