DAV kritisiert Novelle des BKA-Gesetzes

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 08.06.2008

Der  DAV kritisiert scharf den am 4. Juni 2008 beschlossenen Entwurf einer BKA-Novelle. Insbesondere lehnt der Anwaltverein die vorgesehenen Regelungen  zur Onlinedurchsuchung und zur Erweiterung des großen Lauschangriffs ab.

Die Anwälte kritisieren, dass das Bundeskriminalamt mit der geplanten Novelle Befugnisse erhalte, die bisher nicht einmal den Landespolizeibehörden zugestanden hätten. Nicht hinnehmbar sei, dass der Lauschangriff nach dem Entwurf sogar auf Kontakt- und Begleitpersonen ausgeweitet werden könne.

«Bürgerinnen und Bürger dürfen nicht unter Generalverdacht gestellt werden», betonte Stefan König, Vorsitzender des Strafrechtsausschusses des DAV. Auch in Zeiten der Bedrohung durch den internationalen Terrorismus sei es wichtig, dass es einen Kernbereich privater Lebensgestaltung gebe, in den der Staat nicht eingreifen dürfe. Dieser Schutz könne bei der Online-Durchsuchung wegen der technischen Untrennbarkeit der Kernbereichsdaten von den sonstigen Informationen nicht gewährleistet werden. Der DAV ist der Überzeugung, dass durch immer größere staatliche Eingriffe in die Bürgerrechte auch bei Privatunternehmen die Hemmschwelle sinkt, Überwachungsmaßnahmen durchzuführen. Als Beispiel nannte er den Spitzelskandal bei der Deutschen Telekom.

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