OLG Hamburg: T-Mobile lässt Sipgate-VoIP-Client für das iPhone verbieten

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 11.09.2008

Laut "Heise" u.a. hat der Netzbetreiber T-Mobile beim OLG Hamburg eine einstweilige Verfügung gegen den VoIP-Anbieter Sipgate erwirkt. Sipgate bietet einen sog.  VoIP Client für das iPhone an.  Sipgate hat daraufhin den Download des Clients für das iPhone eingestellt. Die Entscheidung mache es unmöglich, die VoIP-Software weiter zum Download anzubieten. Sipgate prüft derzeit weitere rechtliche Schritte. T-Mobile hatte u.a. damit argumentiert, dass ein sog. Jailbreak (eine Softwareveränderung) erforderlich sei, um den VoIP Client auf dem iPhone zu nutzen.

Quelle: u.a.: http://www.heise.de/newsticker/meldung/115747

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5 Kommentare

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Vielen Dank für Ihre rechtliche Einschätzung und die wirklich gelungene Zusammenfassung der Vorkomnisse, Herr Dr. Spies.

Übrigens ist auch der Link unvollständig (Richtig: http://www.heise.de/newsticker/meldung/115747 ).

Neben dem von Ihnen erwähnten notwendigen iPhone Hack war außerdem Gegenstand der Abmahnung, dass das Programm (zum Zeitpunkt der Abmahnung) in einer Beta-Version vorlag, ohne dass klar ersichtlich gewesen sei, dass Indigo Networks Gewährleistung und Haftung dafür ablehne.
T-Mobile weise Kunden darauf hin, das die Voreinstellungen im iPhone nicht geändert werden dürfen. (Quelle: http://www.heise.de/newsticker/meldung/110891 ).

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Herr Dr. Spies hatte den Link korrekt eingegeben. In den Heise-Links kommen aber standardmäßig doppelte Minuszeichen vor und die werden von unserer Blog-Software zu einem langen Gedankenstrich umgewandelt. Ich habe das korrigiert.

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Absurd. Bald kann man Unternehmen hier auch verklagen wenn der Kaffee heiß ist.

Wo bleibt denn bei dem Urteil die Eigenverantwortung?
Wenn ich etwas mit meinem erworbenen Eigentum mache (bekanntlich ein _absolutes_ Recht), geht das die Telekom überhaupt gar nichts an. Das Urteil würde ja bedeuten, dass zukünftig Mediamarkt mir verbieten dürfte, bestimmte Software auf meinem Computer zu installieren. Es müsste ihn nur absichern und das in seinen AGB schreiben.

Ich bin gespannt auf die Begründung dieses höchst abenteuerlichen Urteils.
Aber prozesstaktisch hat man wohl schon verloren, wenn der Gegner es schafft, die Klage vor einem Gericht in Hamburg anhängig zu machen und es um's Internet geht.

Ich hoffe sehr auf eine Revision und eine klare Abschmetterung dieser Absurdität.

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Erstaunlich, dass T-Mobile offenbar nicht anders in der Lage ist, dem Problem der Umgehung nicht zeitgemaesser Tarife Herr zu werden.

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