Arbeitsgericht Wiesbaden: Nur 10.000 Euro Entschädigung wegen Diskriminierung

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 18.12.2008

Im Prozess um eine behauptete Benachteiligung wegen des Geschlechts und der ethnischen Herkunft hat das Arbeitsgericht Wiesbaden die Klage überwiegend abgewiesen. Die Beklagte wurde lediglich zur Zahlung von drei Brutto-Monatsgehältern (10.818 Euro) verurteilt (§ 15 Abs. 2 Satz 1 AGG). Die Klägerin hatte insgesamt fast 500.000 Euro Schadensersatz und Entschädigung gefordert.

Das Gericht sah in der Zuweisung des neuen Betreuungsgebietes nach der Rückkehr aus den Mutterschutzzeiten des MuSchG eine Benachteiligung der Klägerin aufgrund ihrer Mutterschaft und damit wegen ihres Geschlechtes (§§ 7, 1 AGG). Das nunmehr zugewiesene Gebiet stelle einen Arbeitsplatz dar, der dem vorherigen nicht gleichwertig sei. In den weiter von der Klägerin angeführten Vorfällen konnte das Gericht entweder keine Benachteiligung der Klägerin oder keine Benachteiligung, die sich nach ihrem(Indizien-)Vortrag auf ihre Eigenschaft als Frau oder ihre ethnische Herkunft zurückführen lässt, erkennen.

Das Gericht hat daher die Klage im Übrigen abgewiesen (ArbG Wiesbaden, Urt. vom 18.12.2008 - 5 Ca 46/08).

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5 Kommentare

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Für das heutige - scheinbar "schlechte" - Urteil scheint relevant zu sein, dass "In dem vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden anhängigen Verfahren hat das Arbeitsgericht am heutigen Tage die Unwirksamkeit der Versetzung vom 22. Februar 2008 festgestellt" - somit wäre der finanzielle Schadensfall gar nicht eingetreten, und wohl eher deshalb hat die R+V Versicherung nun 1/2 Million gespart.

Mal sehen was die Berufung bringt - in der Finanzkrise werden viele Leute entlassen, die nun womöglich "auspacken".

Das Gericht sah in den "weiteren" Vorfällen keinen Zusammenhang. Ich selbst sehe das eher als Folge: jemand ist in einer Firma mit üblem Arbeitsklima "zum Abschuss freigegeben" und dann "passieren" halt Dinge. Und weil die ursprüngliche Tat eine Diskriminierung war, so müssten alle folgende Vorfälle damit verknüpft werden.

Ich verfolge diesen Fall seit Monaten mit grossem Interesse und habe eine google alert laufen. Was in der (sehr wirksamen) PR der Dame bisher nicht vorkam, war die Sache mit dem höheren garantierten Mindestgehalt. Ihr Schaden ist somit weniger finanziell, aber immateriell (Ansehen innerhalb der Firma, und dadurch eben die weiteren "Vorfälle").

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Der Anspruch ist mit Sicherheit gerechtfertigt. Nur ist es eine Tatsache das in Deutschland der Schadensersatz viel zu nachlässig behandelt wird und dieser Themenbereich auch Fachanwälte benötigt.
Denn da gibt es Profis für und die gibt es nicht in der freien Wirtschaft.
Da könnte man jetzt drauf rumreiten.

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3 Monatsgehälter? Damit können sich die größeren Firmen "freikaufen"!!! Das ist ja bei manchen Firmen noch nicht mal die Portokasse von einem Tag! Hier muss - wie von der Klägerin gefordert - der AG zur Zahlung einer Summe "verdonnert" werden die weh tut, sonst wird das nie etwas dass Frauen das gleiche Gehalt bekommen wie ihre männlichen Kollegen. Hier sollte man eher eine % Regelung treffen z.B. 10% vom Gewinn VOR Steuer. Das würde jeder Firma gleich weh tun und viele abschrecken.

Wobei hier auch der Betriebsrat geschlafen haben muss denn erstens musste er der Versetzung zustimmen und zweitens auch bei der Eingruppierung des männlichen Kollegens. Warum wird er nicht auch von der Presse an den Pranger gestellt? Das kann ich nicht verstehen.

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