Jura-Studenten wegen Web-Abzocke zu Bewährungsstrafen verurteilt

von Jan Spoenle, veröffentlicht am 18.08.2009

Das hatten sich die drei angehenden Juristen sicher anders vorgestellt: Gestern wurden zwei Jura-Studenten vom Landgericht Göttingen wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu 18 und 15 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde; der dritte im Bunde bekam sechs Monate auf Bewährung für Beihilfe zu den mehr als 1.000 einzelnen Taten der Haupttäter. Was war passiert? Die drei technisch versierten, 25 und 26 Jahre alten Täter waren über ein fingiertes Gewinnspiel an Adressdaten von potentiellen Opfern gekommen, die in der Folge mit Spam-Mails angeschrieben wurden, wobei für einen Online-Schnäppchen-Service geworben wurde. Der in den Spam-Mails angegebene Link führte zu einer vorgeschalteten Website, welche die Opfer zur eigentlichen "Anmeldung" für den Service von "fabrik-einkauf.com" weiterleitete.

Doch die Anmeldung war gar nicht mehr notwendig, denn die bereits personalisierte Vorschalt-Website sorgte dafür, dass die Adressdaten der Nutzer aus einer zuvor angelegten und mit den Gewinnspiel-Daten gefütterten Datenbank übernommen wurden. Damit waren die überraschten Opfer auf eine Web-Abzockmasche hereingefallen, denn für die Anmeldung berechneten die Täter einmalig 86 Euro – selbstverständlich setzten sie anschließend bei Nichtzahlung die übliche Maschinerie von Mahnungen und Inkasso-Drohungen in Gang; die Vorschalt-Website verschwand von der Bildfläche, nachdem sie ihren Dienst getan hatte, und war außerdem zur Erschwerung der Verfolgung auf einem anderen Server als die eigentliche Schnäppchen-Website untergebracht. Letztere enthielt wie üblich einen kleinen Hinweis auf die Kostenpflicht, der allerdings erst nach einigem Scrollen am Ende sichtbar war. Insgesamt sollen die Täter rund 130.000 Euro von ihren zahlungswilligen Opfern erbeutet haben.

Mit der Entscheidung wurden erstmals die Betreiber einer Web-Abzockfalle verurteilt; bislang wurden die Ermittlungen in ähnlichen Fällen mangels nachweisbarer Straftaten meist eingestellt oder entsprechende Anklagen vor Gericht nicht zugelassen. Vielleicht dachten die Studenten, ihr bislang erworbenes juristisches Know-How würde gepaart mit ihren technischen Fähigkeiten genügen, um in einer rechtlichen Grauzone, aber sicher vor den Strafverfolgern zu operieren; dabei haben sie sich allerdings verrechnet. Der Fall scheint sich schon insofern von klassischen bislang nicht belangten Abzock-Modellen zu unterscheiden, dass die Täter die Daten der Nutzer bereits vor deren Besuch auf der Website hatten und der Nutzer nurmehr den "Aktivierungslink" anklicken musste, ohne tatsächlich das Anmeldeformular auszufüllen. Bleibt abzuwarten, ob die Täter Rechtsmittel einlegen und man sich eventuell sogar in Karlsruhe mit einem Phänomen befassen muss, das bislang hauptsächlich Eltern neugieriger Kinder schlaflose Nächte und Angst vor dem Inkassobüro beschert hat. Allen Betroffenen auch anderer, ähnlich gelagerter Fälle kann nur geraten werden, in keinem Fall Zahlungen zu leisten.

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

2 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Die 3 haben immerhin Bewährung bekommen. Ein Blogger, der sich über (andere) Abzock-Fallen und Sonstiges etwas zu heftig geäußert hat, sitzt seit Monaten in Ordnungshaft. (Namen und Link lasse ich mal weg, wer die Szene kennt weiss wer gemeint ist)

0

Kommentar hinzufügen