Trotz überraschenden Leichenfunds: LG Landshut lehnt Wiederaufnahme in Neuburger Totschlagsfall ab

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 19.11.2009

Das LG Landshut ist im Neuburger Fall Rudi Rupp offenbar der Argumentation der Staatsanwaltschaft gefolgt (Quelle). Es lehnt eine Wiederaufnahme des Verfahrens ab. Ich hatte schon  im  Juni   diesen  Fall zum Anlass eines Beitrags genommen, hier noch einmal kurz die Hintergründe:Rudi Rupp soll 2001 von seiner Frau, seinen Töchtern  und dem Verlobten der einen Tochter umgebracht worden sein. Aufgrund (noch im Prozess widerrufener) Geständnisse wurde eine Version des Tatgeschehens im Jahr 2005 Urteilsgrundlage, die inzwischen durch eindeutige neu "aufgetauchte" Tatsachen auf eklatante Weise widerlegt wurde: Dem Bauer wurde nicht mit einem Hammer der Schädel eingeschlagen und seine Leiche auch nicht zerstückelt den Hunden oder Schweinen zum Fraß vorgeworfen, wie das Gericht im Urteil annahm, sein Mercedes wurde auch nicht in der Schrottpresse beseitigt (wovon das Gericht aufgrund einer auf fragwürdige Weise erlangten Zeugenaussage ausging). Vielmehr wurde der Leichnam im Mercedes Jahre nach der Verurteilung in diesem März aus der Donau geborgen (Bericht auf Spiegel-Online)

Die beiden Töchter haben inzwischen mehrjährige Jugendstrafen (wegen Beihilfe zum Totschlag durch Unterlassen) verbüßt, die Mutter saß bis letzte Woche im Strafvollzug (wie jetzt noch der damalige Verlobte der Tochter).

Die Staatsanwaltschaft argumentierte, auch diese neuen Tatsachen müssten nicht zu einem Freispruch führen, weshalb eine Wiederaufnahme nicht zulässig sei. Dies hat das LG Landshut übernommen - eine angesichts einer BVerfG-Entscheidung ( BverfG - 2 BvR 93/07 -, dazu Frau Dr. Ertan in ihren Kommentaren zum früheren Beitrag) wenig nachvollziehbare Entscheidung. Denn die Version, nach der die Verurteilten doch verantwortlich sind, ist jedenfalls eine derart vom Urteil abweichende Version, dass sie eben nicht ordnungsgemäß als aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung geschöpft wurde. Gegen diese neue Version konnten sich die Verurteilten auch nicht verteidigen.

Selbst wenn es also stimmt, dass sie für den Tod des Bauern verantwortlich sind, dann ist dies eben noch nicht in einem Strafprozess ohne vernünftige Zweifel zur Überzeugung des Tatgerichts festgestellt worden. Denn gerade die Überzeugung des Gerichts ist durch den Fund des Mercedes mit der Leiche förmlich "zerbröselt". Und es fragt sich auch, wie die Beschuldigten eine übereinstimmende, aber nachweisbar falsche Tatversion "gestehen" konnten. Ihr widerrufenes "Geständnis" dürfte wohl als Urteilsgrundlage ausscheiden.

Hier ein Ausschnitt aus der mündlichen Urteilsbegründung im damaligen Prozess (nach dem Bericht von Horst Richter aus dem donaukurier vom 14.05.2005) "Bewiesen  sei  die  schreckliche Tat  durch  die  vielen  Aussagen nicht  nur  der  Angeklagten,  sondern auch  der  Zeugen.  Alles  zusammengefasst, ergebe  sich  „ein deutliches  und  im  wesentlichen übereinstimmendes  Bild,  so  dass an  der  Wahrheit  nicht  zu  zweifeln ist“,  so  der  Vorsitzende.  Dass die  grausigen  Schilderungen  von den  Angeklagten  ausgedacht worden  seien,  „kann  wohl  niemand ernsthaft  glauben“.

Das LG Landshut hat womöglich mit seiner Entscheidung verkannt, dass auch das Vertrauen in eine unparteiische Polizei und Strafjustiz auf dem Spiel steht.

Beschwerde zum OLG München ist bereits eingelegt (Bericht Merkur-Online).

 

 

 

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33 Kommentare

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Wieder einmal weiß man nicht ob man lachen oder weinen soll.

 

Es ist tatsächlich so, das durch viele Fälle (oder im Falle Hamburgs ein ganzes Gericht) welche im Netz besprochen werden der Eindruck entsteht, das die Dunkelziffer solcher Fälle außerordentlich hoch ist.

 

Grüße

ALOA

(P.S. Bringen Sie Ihren Kindern keine Sweatshirts mit A.C.A.B. - Aufdruck aus dem Ausland mit und vergewissern Sie sich das die Buchstabenkombinationen auf den Shirts nicht mit einer Anzeige wg. Beleidigung Enden können.)

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Das ist eben der Unterschied zwischen der Theorie der Rechtswissenschaft und der Praxis der Rechtsprechung.  Wahrscheinlich muss man schon adelig sein ("Prügelprinz"), damit mal ein Wiederaufnahmeantrag erfolgreich ist.

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Auch negative PR ist PR, das wissen wir schon anhand der Geschichte mit dem gleichlautenden Flugzeug "Landshut" in den 70ern.

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Sehr geehrte Mitdiskutanten,

ich habe im Sinne einer sachlichen Debatte um das hier angesprochene Thema einige off-topic-Beiträge gelöscht. Ich bitte um Ihr Verständnis und bitte Sie, sich weiter hier im Forum an den Diskussionen um das jeweilige Thema zu beteiligen.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

"CSI Landshut" kann ich da nur sagen! Wenn man die wegen Rudi freisprechen muss, werden sie eben für das Kennedy-Attentat verurteilt.

Wenn es nicht so traurig wäre, könnte man ja durchaus drüber lachen.

 

 

 

Folgendes Szenario: Rudi fährt die Karre selbst in den See, durch die Lüftungsschlitze schießt Wasser ins Auto. Rudi zieht panisch den Zündschlüssel, weil er

die Lüftung abstellen will. Doch dazu muss bei dem MB-Automatikgetriebe wegen des werkseitig integrierten Anlassperrschalters erst die Automatik auf "P" gestellt werden.

Doch ohne Zündung lassen sich bei der alten E-Klasse die Türen bei heruntergedrückten Türpins (mit den Ellenbogen in der Panik versehentlich heruntergedrückt?!?) nicht öffen. Diebstahlschutz. Sonst könnte ein Dieb mit Spezialwerkzeug das Türschloss durch ein Ziehen am Pin überlisten. Und bei massivem Wassereinbruch ist es ohnehin fraglich, ob die elektronische Zentralverriegelung noch funktionierte. Mittlerweile senkt sich das Auto wegen dem Schwerpunkt (Motor und Fahrer vorne, einlaufendes Wasser) steil nach unten. In dieser Situation würde sich wohl jeder Mensch in dem Auto sich auf dem Sitz umdrehen, um noch irgendeine Chance zu haben, aus dem Auto zu kommen. Der korpulente Rudi schlägt mit letzter Kraft noch die Scheibe der Fahrertür ein und verliert irgendwann noch den Autoschlüssel aus der Hand, den er sinnbefreit bis dahin in seiner Panik festgehalten hatte (Aus einem Vortrag der Berufsgenossenschaft weiß ich: Viele Fensterputzer haben beispielsweise schockbedingt nach einem Absturz immer noch das Werkzeug in der Hand). Vielleicht wollte er auch von außen versuchen, das blockierende Türschloss mechanisch mit dem Schlüssel zu öffnen. Auch dafür hätte er den Automatikwahlhebel auf "P" stellen müssen, um den Zündschlüssel abzuziehen. Das alles in Panik, in völliger Dunkelheit und bei lebensbedrohlichem Sauerstoffmangel. Das Ding befindet sich nun irgendwo im Sediment und wurde vielleicht gar abgetrieben. Wenn überhaupt ist es nur noch mittels eines Tauchers mit Metalldetektor im Umfeld zu finden.

 

So kann Rudi ohne Fremdeinwirkung in dieser merkwürdigen Position zu Tode gekommen sein. Er passte mit seiner Leibesfülle in Todespanik als alter Mann (möglicherweise dazu noch angetrunken) einfach nicht durch das eingeschlagene Seitenfenster. Und anders ist der Automatikwahlhebel auf "P" auch nicht zu erklären. Wenn die Feststellbremse (bei einem Auto mit TÜV gehe ich mal davon aus) funktioniert hat, hat das Auto ohne Unfallspuren bestimmt kein Fremder ins Wasser geschoben. Nach Spezifikation von MB für den W124 Modell 230E müsste die Feststellbremse das vollbeladen ~2,04 Tonnen schwere Auto selbst bei 10 Grad Neigung noch vor einem Wegrollen fixieren. Das Ding schiebt also niemand mal eben so von Hand ins Wasser bei einem Automatikwahlhebel auf "P".

 

Das sollte man bei der StA auch mal in Betracht ziehen. Bei den technischen Details ist MB auf Anfrage sicherlich behilflich.

@ #8

Gerade das Thema "Stellung des Automatikhebels" wäre ein interessanter Punkt für die Verteidigung in einer erneuten Hauptverhandlung. Ich würde ein Gutachten beantragen zu der Frage, ob die Donau den Hebel in die P-Stellung verschieben kann. Wenn nein, dann müsste wohl eine zweite Person bei der Versenkung des Autos im Auto gesessen haben, die den Hebel umgelegt hat und den Schlüssel abgezogen hat - sehr unwahrscheinlich. In P-Stellung lässt sich aber das Auto nicht in die Donau rollen, höchstens mit einem Kran. Wie kam das Auto also in die Donau und wie kam der Automatikhebel in Park-Stellung?

Übrigens ist bekannt, dass Bauer Rudi stark alkoholisiert war. Er soll wohl 8 Bier getrunken haben. Naheliegender als ein Mord wäre da doch wohl ein selbstverschuldeter Unfall. Bei 8 Bier und Auto in der Donau geht normalerweise kein Mensch von Mord aus.

Und was das angeblich "richtige" ursprüngliche Geständnis angeht: Wenn es richtig gewesen wäre, so hätte der Beschuldigte sicher auch den Ort der Opferbeseitigung angegeben. Dies (allein) zu verschweigen, gibt keinen Sinn.

Es bleiben viele Fragen offen. Interesse an einer Klärung dürfte die Justiz jetzt nicht mehr haben. Die Täter hat sie ja, wie sie es angestellt haben, ist der Justiz anscheindend recht egal.

 

 

"Gerade das Thema "Stellung des Automatikhebels" wäre ein interessanter Punkt für die Verteidigung in einer erneuten Hauptverhandlung. Ich würde ein Gutachten beantragen zu der Frage, ob die Donau den Hebel in die P-Stellung verschieben kann. Wenn nein, dann müsste wohl eine zweite Person bei der Versenkung des Autos im Auto gesessen haben, die den Hebel umgelegt hat und den Schlüssel abgezogen hat - sehr unwahrscheinlich. In P-Stellung lässt sich aber das Auto nicht in die Donau rollen, höchstens mit einem Kran. Wie kam das Auto also in die Donau und wie kam der Automatikhebel in Park-Stellung?"

 

Also zum Verschieben des Automatikwahlhebels von einer Fahrstufe nach "P" und umgekehrt muss die Fußbremse betätigt werden. Ganz einfach aus dem Grund, weil man bei Einlegen eines Gangs im Stand sonst sofort losfährt.

 

Das lässt es in meinen Augen aber nicht plausibel erscheinen, dass die Donau den Wahlhebel verschoben haben könnte. Zum Reinschieben des Fahrzeugs in die Donau hätte der Wahlhebel auf "N" für Leerlauf stehen müssen. Vielleicht hat Rudi den Wahhebel beim Abstützen gen Atemluft (vgl. verdrehte Sitzhaltung in der Version der StA) mit der Hand oder den Füßen aber auch gewaltsam nach "P" gepresst. Dabei sollte aber das Getriebe Schaden genommen haben. Zumindest sollte man bei einer Getrieberevision feststellen können, ob der Gang gewaltsam eingelegt wurde. Das würde ich mal untersuchen, falls das Beweisstück nicht bereits in der Presse gelandet ist.

 

Aus meiner Sicht dürfte die Wahrheit darin bestehen, dass es nie ein Verbrechern gegeben hat!

Es war ein Unfall. Warum ist das nicht das Ergebnis der Untersuchung? Mehr oder weniger gab es die Möglichkeiten:

Selbstmord : dafür spricht nichts, kein Abschiedsbrief, keine gedrückte Stimmung, keine Veränderung im Verhalten;

Unfall: wäre möglich, aber warum verschwinden dann Mann und Auto spurlos?

also bleibt Verbrechen.  Wer käme denn dafür in Frage? Zunächst niemand, aber wenn man ein bißchen rumfragt, dann ergibt sich dass es Probleme in der Familie gab und schwupp gibts ein Motiv.

Nun passt zwar alles immer noch nicht zusammen, aber mit ein bißchen Druck und bösem Willen wird die Sache so angepasst, dass sie zu den bekannten Fakten passt. 

Nun braucht man aber noch ein Motiv, denn ohne Motiv sind Plan und Tat eigentlich undenkbar, da sexueller Mißbrauch gerade modern ist und schön ins Bild paßt, gutes Motiv, kann strafmilderndernd sein, einigt man sich halt darauf.

 Ich denke es hat weder den Mord noch den sexuellen Mißbrauch gegeben, alles ist erst duch eine ungesunde Dynamik bei der Aufkkärung eines vermutlich nie stattgefunden Verbrechens entstanden.

 

 

 

 

 

 

 

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Sehr geehrte Frau Susi,

mit der "Aussagedynamik" werden Sie vermutlich recht haben. Ich selbst habe zwar keine Erfahrung mit einer Dynamik bei der Befragung von Tatverdächtigen. Doch kann ich mir vorstellen, dass es einfach auf die Verhörmethoden ankommt. Schade, dass es beim polizeilichen Verhör m.W. immer noch kein Tonbandprotokoll gibt. Es wäre jetzt interessant für die Verteidigung, zu hören, welche Fragen da gestellt wurden (und wie!)

Bei (angeblichen) Vergewaltigungen hatte ich schon öfter mit Erstaunen feststellen können, wie ein - zwar unerwünschter, aber doch geduldeter - GV, der die Patientin zu mir führte, später dann doch zu einer Anzeige bei der Polizei führte und dort auf einmal zum erzwungenen GV mutierte. Das liegt in der Regel an der Vorbereitung durch Frauenhäuser und dann an der Befragung durch die Kripobeamten. Da wird dann in Vorbereitungsgesprächen vorwurfsvoll die Frage gestellt "warum sind Sie denn nicht einfach weggegangen" oder "warum haben Sie sich denn nicht gewehrt" und dann kommen natürlich die erwünschten Antworten. Bei mir hieß es noch "ich war ganz überrascht / starr gewesen und konnte gar nichts sagen". Bei der Kripo heißt es dann: "ich habe klar, laut und deutlich gesagt, dass ich das nicht will". - Eine Formulierung, die derart deliktangepasst ist, dass sie ganz bestimmt vom Kripobeamten formuliert wurde.

Erst ein derart vorbereitetes Gespräch wird dann mittels Tonband protokolliert, indirekt mit den Formulierungen des Kripobeamten. Den Zeugen/Beschuldigten hört man also bei einer solchen Tonbandprotokollierung nicht.

Gerade in diesem Fall der falschen Geständnisse wäre aber eine vollständige Tonbandaufzeichung des Verhöres unbedingt notwendig, um nachvollziehen zu können, wie es zu solch einer Aussagedynamik kommen konnte (bis hin zu frei erfundenen Horrorszenarien einer Zerstückelung und Verfütterung der Leiche). Wusste gar nicht, dass Kripobeamte solche Phantasien haben können. Medizinisch / aussagepsychologisch wäre das schon sehr intererssant, wie man alle Zeugen übereinstimmend zu dieser Aussge "geführt" hat.

Ich verstehe nicht, warum die StPO bezüglich der Tonbandaufzeichnung polizeilicher Verhöre nicht geändert wird. Dann gäbe es solche Fälle gar nicht bzw. diese würden spätestens in der HV aufgedeckt.

Es gibt sogar Videoaufnahmen:
https://www.youtube.com/watch?v=GD7-ZMAmfa4

Die Aussagen sind denen so lange eingeimpft worden bis diese passten.

Man muss sich mal die ganze Absurdität des Falles vorstellen. Die Leiche wurde zerstückelt, der Kopf wurde gekocht usw.
Das Blut spritzte nur so > Man fand kein Blut > Neue Aussage: Er hat nicht geblutet usw.
Da es also kein Blut gab, gab es aber einen Knüppel in den Nacken wobei es nicht geblutet hat so hat es die Polizei dann neu festgestellt. Vorher gab es den Hieb mit dem Knüppel nicht. Weil der Hals vom Bauern fehlte kann es also sein, dass das mit dem Knüppel stimmt.
Der PKW wurde letztlich von einem Schrotthändler entsorgt, der deswegen 4 Monate in U-Haft sass.

Und gar nichts stimmte.

Der Schrotthändler soll den PKW verschrottet haben und so ist er für immer beseitigt gewesen. Weil das ja nun auch nicht mehr passte hat er den PKW mit dem Bauern hinter dem Steuer oder auch nicht mit einem Transporter zur Donau gefahren und den PKW mit Schalthebel in Stellung P dort versenkt, damit dieser gegebenfalls evtl. irgendwann mit dem Bauern gefunden wird?

Die Geständnisse sind folgendermassen zustande gekommen:
Prof. Günter Köhnken: "Da fehlen mir die Worte"

Im Wiederaufnahmeverfahren pickt man sich dann Teile aus den völligen Fantasieaussagen heraus, die denen von der Polizei eingeimpft worden sind, die nun so gewesen sein können, weil zB. der Hals vom Bauern fehlte wobei dann aber immer noch 95% aller Aussagen/Sachverhalts falsch wären.

Das Problem ist aber, dass alle Familienmitglieder ein Alibi haben. Sie waren alle auf dem Hof und haben jemanden umgebracht, zerstückelt und gekocht, den diese für den Bauern Rupp hielten oder eben eine andere Person.
Nur weil der Bauer zufällig an dem Tag in die Donau gefahren ist bedeutet es doch nicht, dass deren Geschichte nicht stimmt, die vom Gericht zuvor schon als Wahrheit festgestellt wurde.

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Spott über die Justiz auch in der Nürnberger Zeitung:

http://www.nz-online.de/artikel.asp?art=1127155&kat=30

Auch die Landshuter Richter halten nach dem Motto «Tot ist tot» das Urteil ihrer Ingolstädter Kollegen aus dem Jahre 2005 für richtig und lehnten die Wiederaufnahmeanträge ab.

Eine Wiederaufnahme sei nur zulässig, wenn in dem neuen Verfahren Freispruch zu erwarten sei, so der zuständige Richter Theo Ziegler. Es gebe Hinweise, wonach Bauer Rudi doch durch Fremdeinwirkung zu Tode gekommen sein könnte, etwa durch Erwürgen. Außerdem habe man den Schlüssel seines Autos nicht finden können.

Da sind wir ja froh, dass es wenigstens Hinweise dafür gibt, dass Bauer Rudi doch durch Fremdeinwirkung zu Tode gekommen sein könnte. So ist ein Totschlag wenigstens nicht ganz ausgeschlossen. Den Beschluss des Landgerichts Landshut würde man ja gerne mal lesen.

Sehr geehrter Herr Lee,

Ihre Ausführungen machen jedenfalls zum Teil plausibel, weshalb der Schalter auf P stand. Dieses Indiz ist jedenfalls nicht eindeutig im Sinne eines Verbrechens auszulegen. Wer den Wagen ins Wasser befördert, wird doch nicht zur Erschwerung vorher die Parksperre aktivieren. Zudem ergibt sich aus dem von Ihnen verlinkten Bericht des donaukurier, dass die Leiche bei der Bergung starken Positionsveränderungen ausgesetzt war:

"Am Haken eines privaten Abschleppwagens schwebte das versenkte Auto langsam über die Wasserfläche. Der früher silberfarbene Wagen war braun veralgt, innen fast bis an das Dach mit Schlamm gefüllt. Die Taucher hatten ein Luftkissen ins Wageninnere gepresst. Plötzlich brach die Windschutzscheibe und der Oberkörper des Skeletts fiel mit dem Schlamm in den Stausee. Ein kariertes Hemd war zu erkennen." (Quelle

"mit großem Gerät hieften die Beamten den dunkelbraun gefärbten Wagen an die Oberfläche. Der Schlamm drückte dabei die Frontscheibe ein und Teile der Leiche schwappten mit Massen an Schlick zurück in den Fluss." (Quelle)

In einem Filmbericht  (Quelle) heißt es zudem, man habe die Leiche unter Wasser zuvor nicht erkennen können. Dann fragt sich aber, wie man überhaupt zu den Schlussfolgerungen über die Position des Getöteten im Fahrzeug (angeblich soll er auf dem Fahrersitz gekniet haben) gelangt ist - der Luftsack und der Sturz aus dem Fahrzeug haben hier möglicherweise zu einer Spurenvernichtung geführt.

Der Filmbericht der teleschau (ebenfalls hier) ist noch in anderer Hinsicht interessant. Die Staatsanwaltschaft geht hier von vornherein davon aus, dass der überraschende Leichenfund an dem Urteil nichts ändert. Bei Minute 1.57 des Berichts sagt LOSta Helmut Walter: "Rechtlich ist es irrelevant. Das Urteil ist rechtskräftig und es gibt keine Anhaltspunkte, die daran etwas ändern könnten."

Sehr geehrte Frau Ertan,

wenn zwei, hier möglicherweise sogar drei oder vier Verdächtige unabhängig voneinander eine selbst belastende Tatversion erzählen, die  faktisch nicht stattgefunden haben kann, dann lässt sich das m.E. nur so erklären, dass jemand unter Manipulation der Wahrheit sie zu diesen Äußerungen gebracht hat. Also indem etwa die Version, die einer der Verdächtigen mitgeteilt hat, den anderen vorgelegt wurde und diese dann nur mit dem Kopf nickten, aber dies so protokolliert wurde, als hätten sie es selbst gesagt. Dies ist deshalb manipulativ, weil der Justiz gegenüber mit einer solchen Protokollierung der Eindruck erzeugt wird, die Verdächtigen hätten unabhängig voneinander dasselbe geäußert - was natürlich für die Glaubhaftigkeit eines Geständnisses spricht und einen späteren Widerruf unglaubhaft macht. Daher bekommt die schon oben verlinkte Äußerung aus der mündlichen Urteilsbegründung einen ganz eigene Interpretation. Der Vors. richter:

Dass die  grausigen  Schilderungen  von den  Angeklagten  ausgedacht worden  seien,  „kann  wohl  niemand ernsthaft  glauben“. (Quelle)

Dass die Schilderungen nicht der Wahrheit entsprachen, weiß man jetzt. Und dass sie nicht von den Angeklagten ausgedacht wurden, glaube ich auch. Aber wer hat sich denn dann diese Schilderungen "ausgedacht"?

Eine Pflicht zur  Tonbandprotokollierung der Beschuldigtenvernehmungen (zumindest bei Verbrechensermittlungen) würde nicht nur Beschuldigte vor falschen Interpretationen schützen, sondern auch die Vernehmungsbeamten vor Misstrauen, das in einem solchen Fall berechtigt erscheint.

Mit besten Grüßen

Henning Ernst Müller

Irgendwie ist das Ganze widersprüchlich. Warum haben denn die Taucher ein Luftkissen ins Wageninnere gepresst? Ich dachte, damit die Leiche auf dem Sitz fixiert wird - sonst hätte man sich die Mühe doch sparen können. Außerdem wird ja der Taucher, der den Luftsack ins Wageninnere gebracht hat (er wurde vermutlich dort erst aufgeblasen) doch wohl den Leichnam nicht übersehen haben. Vermutlich wird der Taucher die Position des Toten beschrieben haben. Sonst wäre auch die Mitteilung einer "knieenden Position mit dem Rücken zur Windschutzscheibe" gänzlich unsinnig.

Ein Toter wird sich auch sicher nicht hinknieen. Auch die Beseitigung eines Toten in knieender Position erscheint doch recht ungewöhnlich. Das spricht doch sehr dafür, dass Bauer Rudi - lebend - sich selbst in diese Position gebracht hat, behaupte ich mal als Nicht-Kriminologin. Es wäre schön, auch hierzu ein Gutachten zu haben.

 

Ich vermute, das Luftkissen sollte die Bergung des PKW erleichtern bzw. beschleunigen.

Hier noch der Hinweis auf eine umfangreiche Bildergalerie von der Bergung (Augsburger Allgemeine). Der Luftsack war immerhin so stark aufgeblasen, dass er das Schiebdach aufgedrückt hat. Die Leiche ist auf den Bildern aber nicht zu erkennen.

Die Bergung wurde immerhin intensiv von allen Seiten fotografiert und gefilmt. Das Luftkissen ist zunächst prall gefüllt, danach erschlafft. Was im Wageninneren bei etwa 0:29 im Wageninneren hinter dem Sack zu erkennen ist, kann durchaus der Leiche entsprechen. http://www.donaukurier.de/lokales/neuburg/wochennl472009-Im-Fall-Rudolf-...

Vermutlich war die Position der Leiche anhand des Filmmaterials rekonstruierbar.

Das meinen die anderen: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/11/20/fragwurdiges-urteil-...

(Sorry, ich seh gerade, da waren andere vor mir da!)

Mir ist noch was eingefallen: Falls wirklich die Taucher das Seitenfenster eingeschlagen haben sollten, um den Ballon ins Innere des

Fahrzeugs zu bringen: Wie ist dann der ganze Schlamm vorher da hereingekommen?

 

Und ob die Türen des geborgenen Fahrzeugs nun noch geschlossen oder entriegelt waren ist mittlerweile wohl auch egal. Mit restentleerter

Batterie, mit zahlreichen Kurzschlüssen in der Elektrik und durch die Korrosion am Unterdrucksystem der Zentralverriegelung stelle ich mir das

gar nicht so abwegig vor, dass der Zustand wie aufgefunden nicht der sein muss wie versenkt.

 

Zudem könnte man am Unterboden des Fahrzeugs nachschauen. Wurde der Wagen nur locker reingeschoben sollte er am befestigten Ufer der Donau

aufgesetzt haben und man müsste tiefe Schrammen am Unterboden finden. Sollte der Wagen hingegen mit 30 km/h oder mehr reingefahren sein, sollte

der Unterboden intakt sein. Wäre so eine Geschwindigkeit an der Stelle überhaupt möglich? Oder hat der nach dem eigenen Geständnis tatbeteiligte Abschleppfritze

doch mit dem Kran und nicht mit der Schrottpresse (wie zunächst behauptet) nachgeholfen? 

 

 

 

 

Wenn wir schon spekulieren: Tatsächlich kann auch ein Wagen in "P"-Stellung in die Donau befördert werden, wenn das Ufer steil genug ist und die Schwerkraft mitspielt.

 

Wenn wir schon spekulieren: Tatsächlich kann auch ein Wagen in "P"-Stellung in die Donau befördert werden, wenn das Ufer steil genug ist und die Schwerkraft mitspielt.

 

Hallo Herr Müller,

 

das müsste man wirklich mal ausprobieren. Ich kann es mir aber beim besten Willen nicht vorstellen, wo denn die Verurteilten die dazu notwendige

Kraft hergehabt haben sollten. Dafür braucht man nach meiner subjektiven Einschätzung eine Fußballmannschaft. Und wenn es dann doch funktioniert haben

sollte, so sollten deutliche Aufsetzer am Ufer und unter dem Fahrzeug zurückgeblieben sein. Reine Physik. Die eine wie die andere Variante ließe sich nachweisen.

 

Nur befürchte ich: Die Ermittler haben nach der Kenntnis vom Nummernschild durch die Taucher nicht etwa einen Tatort geborgen sondern so ziemlich alles verkehrt gemacht, um

alle Spuren am Stück zu bergen. Zwei Scheiben sind kaputt. Ob der Schlüssel aus dem Fahrzeug geschwemmt wurde ist nicht mehr mit Sicherheit feststellbar. Der Unterboden

wurde wahrscheinlich nicht untersucht. Das Getriebe auch nicht. Auch die verbogene Spoilerlippe vorne wurde sicher nicht daraufhin untersucht, wo sie denn zu Bruch ging (bei dem reinfahren vorwärts oder beim Rausholen rückwärts) oder wo noch Lackreste am Ufer sind. Hoffentlich haben die Ermittler das Fahrzeug nicht bereits verschrottet.

 

Und noch etwas: Bei abgezogenem Zündschlüssel rastet sofort das Lenkradschloss ein. Das Fahrzeug wäre nicht mehr zu lenken gewesen, wenn der Schlüssel vor dem Eintauchen des Fahrzeugs abgezogen worden wäre. Sowas macht aber niemand, der ein Auto versenken möchte. Oder das Auto wurde mit dem Kran ins Wasser befördert.

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Schlüssel tauchte später doch wieder auf zB.:
"Warum steckte der Autoschlüssel in seiner Hosentasche?"
https://www.welt.de/print/die_welt/vermischtes/article10681167/Der-Tote-lag-nicht-im-Misthaufen-sondern-in-der-Donau.htm

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... Spekulieren macht immer Spaß, sehr geehrter Herr Müller. Wir dürfen das aber auch, im Gegensatz zum LG Landshut. In diesem Zusammenhang darf ich an die Spekulation des LG erinnern, das vielleicht die Kräfte der Donau den Automatikhebel auf P umgelegt haben. Das war allerdings eine Spekulation. Man hätte sich zumindest die Mühe machen können, das im Probationsverfahren zu überprüfen.

Wenn ich mir die von Ihnen verlinkte Bildergalerie anschaue, so etwa ab Bild 24, so könnte das Gefälle der Uferböschung vielleicht wirklich grenzwertig sein. Auch dies wäre ein interessanter Test: Kann man an dieser Böschung einen Mercedes bei eingelegter P-Stellung in die Donau schieben?

Bei der Gelegenheit könnte man dann auch gleich einen Daimler-Ingenieur befragen, ob denn die Donau - ohne das Bremspedal zu betätigen? - den Automatikhebel allein auf P umstellen kann, sei es nun von N oder P, wie das Gericht vermutet.

Jedenfalls scheint mir, der Schuldspruch beruht zur Zeit auf mehr Spekulationen, als hier im Blog zu finden sind. Wie gesagt, wir dürfen das ja :-)

 

 

 

 

 

Was die vielen weiteren Indizien angeht, die angeblich trotz Leichenfundes weiterhin vorhanden wären, so verkennt das LG Landshut die Aussage eines "Zeugen vom Hörensagen". Dies gilt insbesondere für den angeblichen sexuellen Missbrauch als Motiv für die Tat. Der sexuelle Missbrauch wurde erstmals dem Psychiater Haderthauser geschildert - aber eben eingebettet in eine Geschichte mit Kopfabtrennen und Hammerschläge auf das leblose Opfer.

Ein Zeuge vom Hörensagen kann keine eigenen Beobachtungen schildern. Man kann dessen psychologische Ausführungen zum Tatmotiv nicht aufrecht erhalten, wenn man die Glaubwürdigkeit der Schilderungen der Mädchen gerade durch objektiven Beweis widerlegt hat. Zumindest bedarf es dann einer weiteren Hauptverhandlung, wenn man den Mädchen den sexuellen Missbrauch weiterhin glauben soll, obwohl die Schilderung des Kerngeschehens nachweislich erlogen war.

http://www.donaukurier.de/nachrichten/aktuellesthema/Schaufelte-sich-Rud...

Aktenkundig wurden die möglichen Übergriffe des verschwundenen Bauern erst, als der Leitende Landgerichtsarzt die beiden Mädchen voriges Jahr im Rahmen des Ermittlungsverfahrens untersuchte. Die ältere Tochter soll demnach ihren Vater seit ihrem zwölften Lebensjahr ein bis zwei mal pro Woche „bedient“ haben, wie Hubert Haderthauer sagte, und auch die jüngere habe dem Mann wiederholt zu Willen sein müssen. Die Kinder des Landwirts, aber auch Matthias E. hatten dem Gerichtsarzt im Wesentlichen deckungsgleiche Schilderungen des Tatablaufs gegeben. Auf die Frage, warum er denn nach so langer Zeit ein Geständnis ablege, antwortete ihm der Verlobte der 20-Jährigen: „Es hat ’raus müssen, damit ich frei bin. Selbst jetzt in der Zelle sehe ich diese Bilder noch vor mir.“ Am schlimmsten sei ihm die Erinnerung, wie er dem toten Rupp den Kopf abgetrennt habe..

Und da es keine Hammerschläge gab, müssen sowohl Missbrauch als auch die befreiende Wirkung der Hammerschläge überdacht werden:

Die Tatsache, dass die Kinder mitspielten, lässt sich laut Haderthauer ebenfalls erklären. „Nach vielen Jahren des Missbrauchs haben sie diese Lösung akzeptiert, allerdings in ihrer Tragweite auch begriffen.“ Wenn die große Tochter ebenfalls mit dem Hammer auf den bereits leblos am Boden liegenden Rupp eingedroschen habe, so könne dies ein Abreagieren und eine Art Befreiungsschlag gewesen sein, erläuterte er die psychologische Sicht.

Die Gegenprobe: Würden kindliche Zeugen, angebliche Opfer eines sexuellen Missbrauches, weiterhin als glaubhaft angesehen werden, wenn durch objektiven Beweis der Kern ihrer Aussage in sich zusammenbricht? Das widerspräche sämtlichen aussagepsychologischen Grundsätzen. Solchen lügenden Opferzeugen würde kein Gericht den Missbrauch glauben. Aber hier meint das LG Landshut, es könne das Tatmotiv "sexueller Missbrauch" weiterhin aufrechterhalten, weil der Psychiater als sachverständiger Zeuge (oder Gutachter?) dies bestätigt habe? 

Der Gutachter ist nur so gut wie die Anknüfungstatsachen. Ob das "Bedienen des Vaters" im Gegensatz zu den Hammerschlägen nun doch der Wahrheit entsprochen hat oder aber ebenfalls durch die Polizei suggeriert wurde (m.E. naheliegend), vermag erst eine neue Hauptverhandlung auch unter erneuter Vernehmung der Verhörspersonen aufzudecken.

 

 

 

Kleines pikantes Detail am Rande: der "Gerichtsmediziner Hubert Haderthauer", der leider die Unglaubhaftigkeit der Erzählungen der von ihm untersuchten Personen nicht erkannte und über "Abreagieren und Befreiungsschläge und Inzest" als Tatmotiv spekulierte, ist m.W. Psychiater in Ingolstadt und Ehemann der Frau Haderthauer / Ministerin für Arbeit und Sozialordnung (wenigstens ist sie nicht Justizministerin). Eine gewisse Nähe zur Staatsanwaltschaft ist bei der Nähe seiner Ehefrau zur Justizministerin aber m.E. nicht völlig auszuschließen, auch wenn das für die Annahme von Befangenheit nicht genügt. Ich würde aber von diesem Arzt erwarten, dass er von sich aus erklärt, seine Ausführungen zum Tatmotiv und zum vermuteten Inzest können bei geänderten Anknüpfungstatsachen keinen Bestand haben.

Zum nur in Bayern bekannten "Landgerichtsarzt" sowie zur Chronologie findet sich hier Näheres:

http://www.heise.de/tp/r4/artikel/31/31564/1.html

und zur Einrichtung des "Landgerichtsarztes" (kannte ich auch noch nicht) hier:

http://de.wikipedia.org/wiki/Landgerichtsarzt

Da dachte ich doch gleich, dass ich den Namen schon mal gehört habe:
https://www.abendzeitung-muenchen.de/inhalt.suspendierung-aufgehoben-hubert-haderthauer-geheimnis-um-seinen-neuen-job.b51c19cc-05fa-4e12-b1fc-0e9088acf5b1.html

Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt gegen 13 Zeugen
Bei den Männer und Frauen handelt es sich Medienberichten zufolge mitunter auch um Beamte aus dem früheren Ministeriumsapparat von Christine Haderthauer. Haben sie gelogen, um ihre frühere Chefin zu schützen?
https://www.welt.de/regionales/bayern/article166723459/Staatsanwaltschaft-ermittelt-jetzt-gegen-13-Zeugen.html

Wenn man sich über psychologische Untersuchungen informieren will, dann sollte man stets auch mal nach Postbote Dr. Dr. Gert Postel schauen. Mir ist bis jetzt kein sogenannter Hochstapler bekannt, der in der Justiz oder Psychiatrie wegen fachlicher Mängel aufgefallen wäre auch wenn diese zB. noch nie ein juristisches Seminar besucht haben etc. und direkt mit Hauptschulabschluss bei der Staatsanwaltschaft angefangen haben.

Ich habe die bayerische Justiz in Coburg auch schon erlebt. Es wurden eine rein erfundene Straftat als tatsächlich erfolgt kundgetan, die man nun zugeben sollte. Es wurden völlig absurde Naturgesetze erklärt. So sollte man zB. einen unbeleuchteten PKW nachts wesentlich besser sehen können wie ein PKW, der mit Warnblinkanlage und Abblendlicht leuchtet, weil der PKW entgegen der Fahrtrichtung gestanden hat. Ein verschulden der auffahrenden Fahrerin, die 60km/h zu schnell gefahren ist scheidet daher aus (Am AG-Münster kam man auf ein nahezu 100% Verschulden der auffahrenden Fahrerin und das aufgrund eines Anscheinsbeweises. Der Erstunfall war unverschuldet. Das die Fahrerin 60km/h zu schnell gefahren ist war da noch nicht bekannt.).
Dazu gab es dann noch falsche Zeugenaussagen von Richtern, die natürlich nicht verfolgt werden wobei sich über die kollegiale Kumpanei und Strafvereitelung beschwert worden ist auf die man ständig stösst.

Es wurde ein psychologisches Gutachten eingeholt, dass man dem zu Verurteilenden mit bestimmt 1500 EUR in Rechnung stellte.

Richterin B. 02.11.2015 (LG-Coburg 3cs123js1067312): “Der Sachverständige B. gelangte unter Zugrundelegung der daraus gewonnenen Erkenntnisse aus psychiatrisch-psychologischer Sicht zu dem Ergebnis, dass beim Angeklagten jedenfalls eine forensisch relevante wahnhafte Störung vorliegt. Diese ergebe sich daraus, dass der Angeklagte in der Vergangenheit in einer Vielzahl von Schreiben an bundesdeutsche Justizbehörden zum Ausdruck gebracht hat, dass er Justizbehörden allgemein für weitgehend korrupt hält und sich von ihnen ungerecht behandelt fühlt.”

Wenn man also glaubt, dass in der Justiz sozusagen der Systemfehler vorliegt, dann hat man eine geistige Krankheit zumindest dann wenn man davon betroffen ist und glaubt dadurch selbst ungerecht behandelt zu werden:
"Systemfehler", Der Spiegel 51/2013
Die bayerische Justiz sorgt für Schlagzeilen - und für ungewöhnlich viele fragwürdige Urteile. Strafverteidiger kritisieren: Die Nähe von Richtern und Staatsanwälten sei zu groß, die Kontrolle durch den Bundesgerichtshof zu lasch.
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-123856912.html

Wenn man als Journalist glaubt, dass dort ein Systemfehler vorliegt aber sich dadurch nicht selbst ungerecht behandelt fühlt, dann hat man eine solche geistige Krankheit nicht.

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Und ich dachte immer, dass solche Sachen wir innocenceproject.org den Amis vorbehalten wären. Dabei wäre auch bei uns die eine oder andere Reform nötig, damit manche Strafermittlungsbehörden nicht bei schweren Straftaten primär dumme Schuldige suchen, denen sie das Ganze ohne Plausibilitätsprüfung unterjubeln können.

Nach dem, was ich hier bisher gelesen habe, kann ich nur hoffen, dass die Justiz den Fall nochmal aufgreift.

Einige neue Fakten enthält die Reportage von Gisela Friedrichsen (Spiegel-Printausgabe von dieser Woche 18/2010, S. 39).

1. Dass der Tote auf dem Sitz kniete, wird nun nicht mehr behauptet. Angeblich fand man seine Beine und Füße bei den Pedalen.

2. Die Position des Automatikschalthebels sei nicht mehr festzustellen

3. Der erst verschwunden geglaubte Autoschlüssel sei "plötzlich wieder da".

Vgl. auch diesen Kommentar.

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