Love Parade-Unglück - zwei Monate nach den tragischen Ereignissen - im Internet weitgehend aufgeklärt

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.09.2010

Die im Titel dieses Beitrags aufgestellte Behauptung ist bewusst plakativ gewählt und mag auch anmaßend klingen. Ich denke aber, man kann sie in der Tendenz belegen.

Die von den verschiedenen beteiligten "Akteuren" unmittelbar nach den Ereignissen angekündigten Aufklärungsbemühungen zielten von Anfang an v.a. dahin, die Veranwortung auf jeweils die anderen Verantwortlichen abzuwälzen und die eigene Verantwortung zu leugnen oder in Frage zu stellen. Dieses Gebaren ist es, dass die verletzten Opfer und Angehörigen massiv befremdet und empört hat.

Dabei dürfte, wie ein lesenswerter Beitrag zu den rechtlichen Fehlern bei der Genehmigung der loveparade auf docunews richtig ausführt, bei einer gesetzmäßig durchgeführten Planung und Genehmigung einer solchen Veranstaltung die Verantwortlichkeit niemals unklar sein.

Recherchen im Internet (nur einige Beispiele: loveparade2010doku, lothar evers, Dr. Wittsiepe, bluemoonsun) haben schon zu Ergebnissen geführt, die weit detaillierter sind als in anderen Medien bekannt wurde. Die Gründe dafür sind nicht, dass das Internet im Allgemeinen besser geeignet wäre als andere Medien, aktuelle Ereignisse aufzuklären und zu bewerten. Internetforen und blogs haben vielmehr spezifische Schwächen, die einer objektiven Tatsachenermittlung regelmäßig eher abträglich sind: Fehlen einer Organisation, Anonymität der Beiträge, Sammelbecken von abstrusen Verschwörungstheoretikern, Auseinanderfallen von Engagement und Fähigkeiten bei den einzelnen Personen. Zudem zerfasert eine solche Internetrecherche tendenziell häufig zwischen verschiedenen teilweise ideologisch zerstrittenen Plattformen. All das lässt sich auch diesmal finden, aber bei den Recherchen zur Love Parade sind besondere Bedingungen zusammengekommen, die es ermöglichten, wesentlich weiter zu kommen als sonst. Weitere Links zu den wichtigsten dieser Recherchen finden Sie in meinem früheren Beitrag.

1. Die Betroffenen (womit ich hier alle Besucher und Interessierte meine, die potentiell in die Situation hätten kommen können) entstammen ganz überwiegend der Generation, die mit Internetforen, Twitter, Blogs, Videodatenbanken wesentlich mehr anfangen kann als mit Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen.
2. Es steht mit den auf youtube und anderen Plattformen hochgeladenen Filmen und Fotos sowie Augenzeugenberichten eine riesige Menge an Datenmaterial zur Verfügung, deren Sichtung und Sortierung (u.a. durch eine aufwändige Synchronisation vieler Besuchervideos) unter den Bedingungen des Internet wesentlich besser gelingen kann als innerhalb eines einzelnen Arbeitsauftrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Jeder kann diese Filme anschauen, verifizieren, auf Details hinweisen, Thesen aufstellen, belegen und verwerfen.
3. Die Tendenz einer Zerfaserung - ein spezifisches Problem der Internetrecherche - wurde etwas gebremst durch eine gewisse  Konzentration auf wenige Seiten und die Vernetzung dieser Seiten. Das Ziel der "Aufklärung" hat diese Seiten verbunden. Zudem haben einzelne Rechercheure mit ihren Seiten entscheidende Akzente gesetzt - auch der Einzeljournalismus ist keineswegs überflüssig in den Zeiten des Internet..
4. Das große, nachhaltige Interesse wird durch die ständige Verfügbarkeit aller Texte, Filme, Dokumente verstärkt. Nicht nur, wenn gerade ein Artikel in der Zeitung steht oder ein Filmbericht im TV gelaufen ist, sondern dauerhaft kann sich im Internet jeder informieren über die Fortschritte bei der Aufklärung und kann diese durch Einsicht in die Text- und Bildquellen unmittelbar nachvollziehen. Man kann "am Ball" bleiben, auch wenn das allg. öffentliche Interesse nachlässt bzw. von anderen Ereignissen überdeckt wird.
Ich bin sicher, ich habe noch nicht alle Aspekte aufgeführt.

Nun zur "Aufklärung" des Love Parade-Unglücks, soweit ich sie heute zusammenfassend beschreiben kann (updates sollen nicht ausgeschlossen sein):

Schon bei der Planung der LoPa hat man nicht beachtet, dass der ohnehin problematische gemeinsame Ein- und Ausgang zwischen den Tunneleingängen und der oberen Rampe zwar knapp die erwarteten Besucherströme in einer Richtung verkraften konnte, aber nicht die (vorab angenommenen) Besuchermengen in beiden Richtungen. Durch Ein- und Ausgang hätten über mehrere Stunden hinweg laut Planung in der Summe hundertausend und mehr Personen pro Stunde geschleust werden sollen. Trotz des erkennbaren Widerspruchs (60.000 Personen/Stunde  maximaler Durchgangsstrom in einer Richtung unter optimalen Bedingungen, 100.000 Personen/Stunde in gegenläufigen Richtungen für den Nachmittag geplant) wurde dieses unstimmige Konzept von den Veranstaltern geplant und von den zuständigen Behörden genehmigt.
Dass die Tunnel problematisch waren, war zwar jedem bewusst, aber man "plante" dieses Problem weg, indem man meinte, den Zustrom sicher steuern zu können. Für die Steuerung des Abstroms während der Veranstaltung (z.T. mehr als 50.000 Personen/Stunde wurden am Nachmittag erwartet) gab es kein Konzept. Und weder die zu einer Besuchersteuerung notwendige Anzahl von Ordnern, noch die dazu von den Experten vorab geforderten Lautsprecher waren am Veranstaltungstag vorhanden.

Das für die Veranstaltung geforderte Sicherheitskonzept enthielt eine Lücke gerade in dem (von allen) zuvor als sicherheitstechnisch problematisch angesehenen  Eingangsbereich (der auch unklar mal dem Veranstaltungsgelände mal dem Straßengelände zugewiesen wurde und keinerlei Fluchtwege aufwies). Ein Konzept dafür, was man tun könne, wenn es dort zu Stauungen kommt, war nicht vorhanden. Entgegen dieser Lücke, die aus den veröffentlichten Dokumenten (einschließlich der Entfluchtungsanalyse) erkennbar ist, wurde die Veranstaltung genehmigt.
Die Auflagen der Genehmigung, die u.a. beinhalteten, die Zuwege und Fluchtwege von Hindernissen frei zu halten, wurden in eklatanter und gefährlicher Weise missachtet. Die Zu- und Abgangsrampe wies am Veranstaltungstag noch etliche Hindernisse auf: Zur Personenstromsteuerung ungeeignete Bauzäune, Brezlbuden, Polizeifahrzeuge hinter weiteren Bauzäunen. Ein Gulli und ein Schlagloch mit Baumwurzel wurde - Gipfel der Rücksichtslosigkeit - mit einem Bauzaun abgedeckt (am besten hier zu sehen). Mit hoher Wahrscheinlichkeit gab im Gedränge ein Stolpern oder Verhaken in diesem Bauzaun den unmittelbaren Ausschlag für viele der Todesfälle.

Als es dennoch zu Stauungen (wie nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich zunächst  am oberen Rampenende) kam, fehlte das Konzept für diesen Fall. Das "Pushen" durch Ordner und "Wegziehen" durch die Floats konnte bei der Anzahl der Besucher, die die Veranstaltung gerade verlassen wollten, nicht funktionieren: Es waren dort insgesamt zu viele Personen in beiden Richtungen für diesen Engbereich.

Man war nun auf ein adhoc-Konzept angewiesen und auf die Hilfe der Polizei. Die Polizei sperrte daraufhin an einer Engstelle auf der Mitte der Rampe den Zu- und Abgang. Gleichzeitig wurden in den Tunneln Sperren errichtet, um den Zugang zur Rampe zu hindern. Beide Sperrpositionen waren höchst ungeeignet. Sie widersprachen den vorab gegebenen Empfehlungen (Stauungen im Tunnel unbedingt vermeiden) und hatten erkennbar keine Entlastung zur Folge, sondern eine bloße Verlagerung und Verschärfung der Gefährdung. Durch die Platzierung der Sperre auf der Rampenmitte konzentrierte sich das Gedränge nunmehr im unteren Drittel der Rampe und an den Tunnelausgängen. Da die feststeckenden Besucher (die teilweise schon stundenlang auf den Zuwegen verbracht hatten) weiterhin nicht per Lautsprecher  informiert wurden, suchten sie selbst Auswege aus dem Dilemma - Masten, v.a. Treppe, Container, mit der Folge, dass sich das Gedränge in den Richtungen dieser vermeintlichen Auswege noch verschärfte und es hier über Minuten zu Massenturbulenzen kam.
Die Sperren in den Tunneln wurden schon zeitlich vor der Sperre auf der Rampenmitte aufgelöst bzw. überrannt, so dass sich das Gedränge auf dem unteren Rampendrittel nochmal verschärfte. Offenbar war auch die Funk-Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und sogar der Polizei untereinander gestört. Niemand wusste zeitweise, was er oder die anderen taten, welche Sperren geöffnet, welche geschlossen waren. Zu spät wurde eine Sperre am oberen Rampenende aktiviert, und die Abströmenden über die zweite Rampe (Korrektur: Abströmende zunächst blockiert, später über die Notausgänge) geschickt. Und auch als der Weg nach oben wieder relativ "frei" war, konnten das die im Gedränge feststeckenden nicht erkennen - niemand informierte sie.

Die genannten Umstände führten - zusammen - zur Katastrophe. Entgegen den vorherigen Ankündigungen (Sicherheit hat Vorrang) hat man diese in entscheidenden Punkten vernachlässigt. Bei allen drei "Akteuren" (Veranstalter, Stadt, Polizei) lassen sich meiner Meinung nach fahrlässige Handlungen und  Unterlassungen feststellen, die Tod und Verletzung zurechenbar mitverursachten und zu einer Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung (§ 229 StGB) führen könnten. Die genaue institutionelle "Zuständigkeit" für jede dieser Fahrlässigkeiten ist allerdings noch in der Diskussion, auf den entsprechenden Internetseiten und hier im Blog. Und die im Strafrecht notwendige individuelle Zurechnung ist m.E. Sache der Staatsanwaltschaft.

Hier im Beck-Blog wurden zwar kaum Tatsachen unmittelbar recherchiert, aber zum Teil intensiv mit juristischer Schlagseite diskutiert. Mein Beitrag zu dieser Aufklärung war vergleichsweise gering.  Die Kommentarsektion ist  aber mit anderen Aktivitäten im Netz verknüpft und dadurch profitiert die hiesige Diskussion von den Früchten dortiger Recherche. Das Echo und die weiteren Reaktionen haben mich außerordentlich überrascht: Der Beitrag ist einer der am häufigsten angeklickten und der mit Abstand am häufigsten kommentierte Beitrag hier im Blog. Die Kommentare waren häufig weiterführend und fundiert und infolgedessen habe ich den Ausgangsbeitrag alle paar Tage aktualisiert.  

Die Diskussion und Recherche im Internet ist natürlich nicht beendet. Es gibt noch viele Details, die nicht vollständig aufgeklärt sind, und es gibt sicherlich noch weitere Belege für die schon aufgeklärten Fakten.

Möglicherweise gibt es auch an meinen obigen Erwägungen zutreffende Kritik, die ich gerne aufgreifen werde.

(Letztes update dieses Beitrags - Link eingefügt - am 12.11.2010, 14.10 Uhr)

Update am 8.Juni 2011:

Links zu den weiteren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

Mai 2011 (bisher über 1000 Kommentare; über 7000 Abrufe)

AKTUELL: Juli 2011

 

Diesen Beitrag per E-Mail weiterempfehlenDruckversion

Hinweise zur bestehenden Moderationspraxis
Kommentar schreiben

788 Kommentare

Kommentare als Feed abonnieren

Henning Ernst Müller schrieb:

2. Inwieweit sich "die Literatur" mit dem LoPa-Gelände befasst hätte, ist mir nicht bekannt. Welche Literatur meint er?

Ich denke, er spricht von Literatur über Personenstromanalysen und Evakuierungen. Unterschiedliche Fachleute kommen darin zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Das ist eine der Stellen, an denen er Nebelkerzen wirft. Tatsächlich aber trifft er eine interessante Aussage über den Wert seiner Analysen:

Traffgo wurde damit beauftragt, eine Entfluchtungsanalyse zu erarbeiten. Im Anschluss auf widersprüchliche Zahlen angesprochen, die sich darin finden, erklärt er quasi, dass man ebenso gut auch zu anderen Ergebnissen hätte kommen können. Er sagt sinngemäß: "Also, ob nun 60.000, 80.000 oder 100.000, ob nun in eine oder zwei Richtungen, das alles ist doch wurscht. In der Literatur gibt's da unterschiedliche Zahlen."

Für ein solches Ergebnis muss niemand Spezialisten beauftragen. Würfeln kann jeder für sich allein.

0

Henning Ernst Müller schrieb:

Ich denke, er vernebelt hier. Leider wird ihm am Ende des Interviews noch die Gelegenheit gegeben, über die Begriffe "Tragödie, Unglück, Katastropghe etc." zu philosophieren bzw. sich zu echauffieren, wodurch die Klarheit und aufklärerische Tendenz des Interviews in anderen Punkten teilweise wieder verloren geht. Als ginge es hier um Wortklauberei und political correctness!

Wie wahr!
Frau Colloni, falls Sie hier mitlesen:
Gibt er diese Antworten eigentlich mündlich?
Und Sie tippen das ab?
Oder

Wechseln sie Frage / Antwort schriftlich?

 

0

Henning Ernst Müller schrieb:

Leider wird ihm am Ende des Interviews noch die Gelegenheit gegeben, über die Begriffe "Tragödie, Unglück, Katastropghe etc." zu philosophieren bzw. sich zu echauffieren, wodurch die Klarheit und aufklärerische Tendenz des Interviews in anderen Punkten teilweise wieder verloren geht. Als ginge es hier um Wortklauberei und political correctness!

Leider schweift das Interview gleich an mehreren Stellen von den Themen, die Klüpfel, Traffgo und deren Analyse betreffen, ab, erzeugt dadurch Textpassagen ohne Aussagegehalt und gibt Klüpfel zuhauf Gelegenheit, den drängenden Fragen sehr bequem auszuweichen bzw. sie nicht wirklich zu beantworten.

Klüpfel ist kaum die richtige Person, um mit ihm über Polizeisperren und die Weigerung, Notausgänge zu öffnen, zu plaudern. Darauf geht er auch nicht ein. Es entstehen Monologe des Interviewers. Am Ende zerfranst das Interview, wie von Herrn Prof. Müller beschrieben, vollends.

Es gab hinreichend Stellen im Interview, an denen dringend hätte nachgehakt werden müssen. So aber konnte sich Klüpfel jedes noch so durchschaubare Ausweichmanöver erlauben.

0

Die Interviews, die ich bislang zur Loveparade auf xtranews gelesen habe, machten auf mich stets den Eindruck, dass jemand ein Aufnahmegerät mitlaufen ließ und anschließend die aufgenommenen Worte abgetippt hat.

Wir sollten an xtranews keine journalistischen Ansprüche stellen, Lothar.

 

0

Die Leserin schrieb:
Die Interviews, die ich bislang zur Loveparade auf xtranews gelesen habe, machten auf mich stets den Eindruck, dass jemand ein Aufnahmegerät mitlaufen ließ und anschließend die aufgenommenen Worte abgetippt hat.

Wir sollten an xtranews keine journalistischen Ansprüche stellen, Lothar.

Nö, das wollte ich auch nicht.

Aber: entweder ist es PR für Knüpfel, vielleicht noch mit Monologen für Colloni:
dann tippt man wirklich ein zu eins ab.

Trotzdem:
wenn man sich so viel Arbeit macht, kann man das ganze doch "straffen" und in einer lesbaren Form authorisieren lassen.

Oder:
man schreibt einen Artikel über das Interview mit bestätigten Zitaten.
Ist auch nicht mehr Arbeit.

Und:
zu gerne hätte man mal den Vertrag zwischen Traffgo und Lopavent gesehen, oder (wenigstens) gewürdigt gesehen.
Danach wir sowiet ich gelesen habe nicht einmal gefragt...

0

;-))) Das sind ja doch journalistische Ansprüche.

Ich würde mich schon darüber freuen, wenn in den mit orthografischen Fehlern und unübersichtlichem Design getippten Protokollen ein stringenter Gesprächsfaden sichtbar würde (dazu muss man ja nicht unbedingt journalistisch schreiben können).

 

Wirklich schade ist, dass xtranews mit seiner Interview-Reihe zur Loveparade eine eigentlich sehr gute Ergänzung zu den etablierten Medien bietet und diesen Wert durch das fehlerhafte und unprofessionelle Abtippen von Bandaufnahmen ein gutes Stück weit zerstört.

0

Die Leserin schrieb:
Wirklich schade ist, dass xtranews mit seiner Interview-Reihe zur Loveparade eine eigentlich sehr gute Ergänzung zu den etablierten Medien bietet und diesen Wert durch das fehlerhafte und unprofessionelle Abtippen von Bandaufnahmen ein gutes Stück weit zerstört.

Da sind wir uns jenseits der journalistischen Ansprüche ja absolut einig...

0

#197 H.E.M.

"(Anm.von H.E.M.: Um seine Aussage am Ende überhaupt sinnvoll zu machen, muss es aber wohl heißen, "ist der Ansatz, mit sehr niedrigen Strömen zu rechnen, plausibel")"

Wieso? Seine Aufgabe war halt, auf jeden Fall zu vermeiden, dass es mehr als 250.000 sein wuerden und somit setzt er halt hoch an, um sicher zu gehen in der Schätzung.

Mit "Literatur" meint er wohl die einschlägigen Texte, die er als Erfahrungswerte zu Grunde legt. Da liegt bereits der Hase im Pfeffer, nämlich bei unmseriösen "Schätzwerten".

Die Unlogik ist es, die man sich zu Nutze gemacht bei dem Vorhaben die Menge auf 250.000 zu begrenzen, denn mehr als 60.000, das wissen wir, das weiß er, Gegenstrom eingerechnet, fuehrt zu Stillstand. Somit ist die Frage: Wie viele duerfen auf das Gelände auch nicht im Hinblick auf Evakuiierung/Entfluchtung zu verstehen, sondern im Hinblick auf: Die AXA zahlt nicht, wenn es mehr sind! So zumindest mein Stand. Kluepfel drueckt sich ja nicht bewusst kryptisch aus, sondern sagt, etwas verschluesselt, die Wahrheit, benennt aber absolut den Fakt!

 

#198 Lothar Evers

Ich hatte Dressler im Rathaus gefragt: Und, haben Sie unterschrieben oder wer? 10 cm kam der nah und fauchte mich zornig an. Irgendwas zischte er, was weiß ich nicht, nur so viel: ein brueskes von sich weisen - wie unverschämt ihn DAS zu fragen!

#204 L.E.

Sie sind doch Journalist, dann machen Sie doch mal Interviews, die Sie befiredigen! Und als Journalist können Sie doch auch nach dem Vertrag fragen, den Sie so gerne haben möchten. Also, zeigen Sie, wie man als guter Journalist so was macht und ran an TraffGo - viel Erfolg!

 

#199 Die Leserin

Besser dieses Interview, als keines. xtranews ist ein blog, die Leute sind keine Journalisten, machen das aber anscheinend, weil von den "Medien" nix kommt. Zeugt doch von Engagement und Aufklärungswille, sollte man anerkennen. "Die Medien" schaffen das nicht, können sich ne Scheibe abschneiden. 

Wo stimmt die Rechtschreibung nicht? ich habe keine Fehler entdeckt.

#205 D.L.

Wie kommen Sie auf die Idee, dass man Interviews abtippt, geschweige denn von Personen, die nirgendwo ein I. geben?! Vor allem, was die Authorisierung angeht, so sind es die Interviewpartner, die Vorgaben machen. Schon mal journalistisch gearbeitet? Motzen kann jeder, besser machen nicht.

 

An alle:

Ich bin froh, dass Antonia Colloni diese Serie macht und das sollte man anerkennen, anstatt zu verreißen. Schließlich machen die Leute das m.W. unentgeldlich! Man sollte sie sich also warm halten und nicht verprellen.

0

Felix Licht schrieb:

Schließlich machen die Leute das m.W. unentgeldlich! Man sollte sie sich also warm halten und nicht verprellen.

Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich die Macher von xtranews einen besonders weich gewickelten Laien-Bonus wünschen. Wenn sie derart zart besaitet wären, hätten sie ihr Projekt gar nicht erst gestartet. So aber müssen sie sich kritisieren lassen wie jedes andere Medium auch. Und ich denke, die Macher möchten mit xtranews ein ernstzunehmendes Medium im Internet etablieren.

0

Theoretische Personenstromanalysen sind vollkommen sinnlos, wenn bei der Planung der Veranstaltung elementare Regeln missachtet werden. Wenn diese sogenannten Analysen dann auch noch als Auftragsarbeiten extra geschrieben werden, um vorsätzliche Verstöße gegen geltendes Recht rhetorisch zu rechtfertigen, zeigt dies die Käuflichkeit angeblicher Experten, nicht deren Verantwortung. Simulierte Evakuierungsmodelle haben bekannte Nachteile: das individuelle Verhalten der Besucher kann nicht realistisch simuliert werden, Brandeinwirkungen können nicht berücksichtigt werden, Stauzeiten werden nicht korrekt dokumentiert. Diese Schwächen resultieren aus der nicht ganz korrekten Anwendung der physikalischen Strömungsmechanik. Für Hydrauliköl oder Sand ist es egal, wenn ein Teil(chen) überhaupt nicht von der Stelle kommt oder eingeklemmt wird. Diese Nachteile sind alle bekannt, werden aber in den Schlussfolgerungen der Gutachten nicht angegeben. Damit wurde fachlich falsch eine theoretische Modellrechnung unangemessen in die Realität übersetzt. Die Rechenmodelle können mit Angabe unzureichender bzw. falscher Eingangsdaten sehr schnell zu falschen (bzw. gewünschten!) Ergebnissen manipuliert werden. (falsche Personenströme, falsche Durchflussmengen, falsche "Reibungs"koeffizienten) Daher müssen gerade solche Berechnungen sehr genau auf ihre Stichhaltigkeit geprüft werden, was im Fall der Loveparade offensichtlich niemand getan hat.

Entsetzlich an den empirisch als falsch bewiesenen Gutachten zur Loveparade ist das fachwidrige Fehlen von echten Gefährdungsanalysen sowie das planmäßige Abhandeln real erwartbarer Unfallszenarien.

Meister für Veranstaltungstechnik werden in der Meisterprüfung bei der Vorstellung der Projektarbeit mit Szenarien konfrontiert wie Brand, Unfällen, Bombendrohungen. Dann wird von Prüflingen zu Recht erwartet, dass die SOFORT fälligen Maßnahmen auch SOFORT benannt werden können (Nein, keine Telefonkonferenz). Und das dann sinnvolle und durchführbare Maßnahmen benannt werden.Der Tenor der Fragen lautet üblicherweise: "SIE sind für die Sicherheit der Besucher verantwortlich! Was machen SIE? Wie bringen SIE die Menschen in Sicherheit?"

Eine Evakuierungszeit von 4 Stunden wie bei der Loveparade ist im Falle eines Brandes, Gewittersturmes, großen Unfallereignisses oder einer Bombendrohung völlig inakzeptabel. Die errechneten Evakuierungszeiten müssen die Hälfte (Sicherheitsfakor) der Zeit betragen, bis z.B. die Rauchfreihaltung nicht mehr gewährleistet ist. Und Brandrauch ist auch OpenAir ein Problem, da Wind den Rauch nach unten drücken kann. Also: wegen besonderer Höhe der Versammlungsstätte eine angenommene Rauchfreihaltung von 30 Minuten > hieraus folgt eine Evakuierungszeit von 15 Minuten!

Eine realistische Abarbeitung z.B. folgender Szenarien wäre zu erwarten gewesen (Liste ist nicht vollständig!):

1. Turbolader eines Floats gerät in Brand, daraufhin gerät der gesamte Float in Vollbrand, hochgiftiger Rauch wird vom Wind gegen ein Gebäude gedrückt > Löschkonzept, Evakuierung? Wie wird mit dem Stau auf der Floatstrecke umgegangen?

2. Das zentrale Gebäude auf dem Veranstaltungsgelände gerät in Brand (wie kommt die Feuerwehr durch die Menschenmenge nach innen oder ist sie schon in ausreichender Anzahl da? Wie evakuiert man das komplette Publikum nach außen und hält gleichzeitig Anfahrtswege frei?

3. Auf den Bahngleisen direkt über dem Tunnel ereignet sich ein Zugunglück z.B. ein entgleisender Güterwaggon. Nimmt man jetzt einen luftverdrängende Ladung an (Kohlendioxid) droht allen Personen im Tunnel der fast sofortige Erstickungstod > Einschränkung des Güterverkehrs? Einschränkung von Gefahrgut? Geschwindigkeitsbeschränkung?

4. Bombendrohung: ohne jetzt genauer zu werden, hier muss eine komplette Evakuierung in kurzer Zeit möglich sein! > Welche Anweisung haben die Ordnungskräfte vor der Veranstaltung bekommen?

5. Gewittersturm mit starkem Hagel bzw. massiven Blitzeinschlägen oder lokaler Wirbelsturm mit Starkregen wird in 30 Minuten erwartet. Bei ungeschütztem Verbleiben in offenen Gelände ist mit Toten zu rechnen. > Wie bringen Sie die Menschen in Sicherheit? Wo gibt es Unterstände mit Schutz gegen Blitzschlag? Was machen Sie, wenn niedrig liegende Bereiche (Tunnel) komplett überflutet werden?

6. Die Hauptstromversorgung fällt aus und kann nicht instand gesetzt werden. Die Veranstaltung muss wegen Ausfalls aller Sicherheitseinrichtungen (nach Ablauf der Akkupufferung) gemäß SBauVO abgebrochen werden. > Wie steuern Sie eine geordnete Evakuierung aller Besucher sowie eine geordnete Umkehr aller noch Anreisenden?

0

# 208 Meister für Veranstaltungstechnik

 

Ihre Ausführungen wirken plausibel und fundiert. Selbst wenn das nur im Großen und Ganzen stimmen würde, und das möglicherweise auch nur teilweise Aufgaben von TraffGo gewesen sind, erscheint es recht "merkwürdig" dass Dr. Klüpfel während der laufenden Ermittlungen überhaupt bereit ist, ein Interview zu geben. Er wird sich ja wohl kaum dazu entschlossen haben, ohne einen Anwalt einzubeziehen .. und der müsste ihm doch, wenn es auch nur kleinste Anhaltspunkte für strafrechtlich Relevantes geben kann, dringend davon abgeraten haben, sich detailliert dazu zu äußern.

 

Meines Wissens nach sind es doch gerade Experten, die vor Gericht am wenigsten behaupten können "ich hab das nicht gewusst". Die müssten eigentlich am vorsichtigsten sein, selbst wenn sie selbst davon ausgehen, nichts falsch gemacht zu haben.

 

0

Fakt ist doch, dass die Besucherzahl sich zunächst nach der zur Verfügung stehenden Veranstaltungsfläche richtet, in diesem Fall 110.500 qm (ob diese Zahl korrekt ermittlet wurde, sei erstmal dahingestellt), entsprechend der gesetzlichen Vorgabe von 2 Personen pro qm = 221.000 Besucher maximal zeitgleich. Der Gesetzgeber gibt vor, dass eine Veranstaltungsfläche im Freien innerhalb von 6 Minuten zu räumen sein soll, entsprechend dieser Zeitvorgabe werden die Breiten der Rettungswege ermittelt. Es wird davon ausgegangen, dass eine Person eine Durchgangsbreite von 0,60m Meter benötigt. Entsprechend brauchen 50 Personen 1 Minute, um einen Durchgang von 0,60m zu passieren. Somit kommt man auf die Zahl von 600 Personen innerhalb 6 Minuten bei einer Durchgangsbreite von 1,20 Metern. Rechne ich mit 221.000 Besuchern, muss ich also eine Gesamtbreite von 442 Metern nachweisen können (221.000:600x1,2). Schaller konnte aber nur 155m (entspräche 77.500 Besuchern) nachweisen, wollte aber trotzdem 221.000 Besucher auf sein Gelände lassen und behauptete, dass entsprechend "seiner Erfahrungen" (man fragt sich, welche waren das?) lediglich ein Drittel der Besucher zu entfluchten sei > 221.000:3 = 73.667 Besucher. Welch Zufall! Dafür bräuchte man dan ja nur 147,33 Meter Fluchtwege! Und die kann Schaller ja nachweisen. Man beauftragt nun TraffGo, um prüfen zu lassen, wie eine Entfluchtung bei den vorhandenen Rettungswegen aussehen kann. Dass man natürlich nicht auf die vom Gesetzgeber vorgegebenen sechs Minuten kommt ist ja wohl klar, dafür brauchts keinen Gutachter, oder? TraffGo spielt nun 4 Szenarien durch und berechnet die jeweilige Zeit, die es braucht, 221.000 plus Sicherheitszuschlag = 250.000 Menschen vom Gelände zu bringen und legt die Ergebnisse vor woraufhin die Stadt nicht nur 221.000 Besucher, sondern sogar 250.000 Besucher genehmigt, obwohl es im Besten Falle über 37 Minuten (Mittelwert) dauert, das Gelände zu räumen, richtig? Allerding geht TraffGo von einer Gesamtbreite von 250m statt 155 Meter aus. Wo kommen denn die zusätzlichen 95 Meter plötzlich her? Kann mir da jemand helfen?

0

Könnte es gar sein, dass Kluepfel insgeheim einzig und allein dafuer engagiert wurde zu errechnen, wann "dicht" gemacht werden muss?

0

Außerdem wurde in der Entfluchtungsanalyse von Traffgo m.E. von ebenen Bodenbedingungen ausgegangen. Oder hat darüber jemand eine andere Information?

 

 

0

Die Leserin schrieb:

Außerdem wurde in der Entfluchtungsanalyse von Traffgo m.E. von ebenen Bodenbedingungen ausgegangen. Oder hat darüber jemand eine andere Information?

 

 

Keine Ahnung... ich war ja im September auf dem Gelände, zumindest im Südbereich bis zur Treppe. Das Laufen auf dem groben Schotter war sehr anstrengend!

0

Phil H: der Meister der Veranstaltungstechnik gibt die Antwort eigentlich schon, warum Doktor Klüpfel es wagen kann Interviews zu geben. Seine Aufgabe war im Gutachten zu ermitteln, wie lange die Entfluchtung dauern würde. Das Ergebnis war vier Stunden. Meister der Veranstaltungstechnik sagt, das sei viel zu lang. Das denke und schreibe ich auch schon die ganze Zeit. Wenn das Ergebnis "vier Stunden" nicht ausreicht, um die Veranstaltung nicht stattfinden zu lassen, welches Ergebnis wäre denn nötig gewesen? Hätten in der Simulation virtuell Menschen sterben müssen? Das geht doch nicht, oder? Das kommt in diesen Algorithmen doch schlicht nicht vor?! Das kann der Doktor machen oder der Professor oder der Oberbürgermeister oder der Veranstalter oder der Feuerwehrmann oder der Polizist. Eigentlich kann das jeder. Wer hätte das machen müssen? Auch jeder, oder? Wenn es jeder kann, dann muss es auch jeder tun.

An Herrn Professor Müller #197 anschließend, möchte ich auch sagen, dass es schade ist, dass der Interviewer nicht bei den gegeneinander laufenden Besuchern nachhakt. Wie ich hier http://blog.beck.de/2010/09/23/love-parade-unglueck-zwei-monate-nach-den... schon geschrieben habe, ist in dem Ausdruck des Gutachtens, das die Stadt Duisburg eingescannt und auf ihrer Homepage veröffentlicht hat, genau eine Stelle mit einem Marker hervorgehoben, nämlich die Aussage: "Durch die getrennten Zu- und Abwege kommen keine sich kreuzende Personenströme vor" (Seite 8). Wann wurde diese Markierung gemacht? Vor der Loveparade im Sinne von "die Firma Traffgo hat etwas missverstanden"? Oder im Sinne von "Lopavent hat die Firma Traffgo nicht richtig informiert"? Oder wurde die Markierung gemacht, als das Unglück schon geschehen war, im Sinne von "wegen dieses Satzes ist das Gutachten als Schuldabwälzoption untauglich, da die Durchführung offensichtlich zu weit von der Planung abwich"? Es gibt sicher noch weitere Optionen, wie die Markierung an diese Stelle gekommen sein könnte. Es würde mich sehr interessieren, was der- oder diejenige gedacht hat als er oder sie die Markierung gemacht hat. Hier nocheinmal der Link zum sogenannten Endbericht der Stadt Duisburg: http://www.duisburg.de/ratsinformationssystem/bi/vo0050.php?__kvonr=2005... dort ist es die Anlage 49.

 

0

Bei meinem vorletzten Post möchte ich noch betonen, dass es außer "keine Verurteilung" noch eine zweite Bedingung, nämlich "mit einer bestimmten Begründung" gibt, damit die geschilderte Konsequenz folgen kann. Das ging in den Antworten auf meinen Beitrag unter.

0

Hallo Daphne,

ist das mit den 6 Minuten richtig? Wo steht das? Das ist 1/10 einer Stunde. Dann dürfte ein Veranstaltungsgelände, auf das man Rentner lässt, die nicht schneller als 3 km/h gehen können, niemals mehr als 300 Meter im Radius haben. Das kann ich mir in dieser Weise kaum vorstellen. Man müsste ja fast schon bei Rettungswegen von 100 Metern Länge (das kommt z.B. in Stadien doch vor, oder?) Gehgeschwindigkeitstests am Eingang machen und zu langsame Personen abweisen. Auch bei Festivals ist mir noch nie aufgefallen, dass ein Schild am Eingang steht, dass man als langsamer Mensch das Zentrum des Geländes meiden soll.

0

Flusspferd schrieb:

Hallo Daphne,

ist das mit den 6 Minuten richtig? Wo steht das? Das ist 1/10 einer Stunde. Dann dürfte ein Veranstaltungsgelände, auf das man Rentner lässt, die nicht schneller als 3 km/h gehen können, niemals mehr als 300 Meter im Radius haben. Das kann ich mir in dieser Weise kaum vorstellen. Man müsste ja fast schon bei Rettungswegen von 100 Metern Länge (das kommt z.B. in Stadien doch vor, oder?) Gehgeschwindigkeitstests am Eingang machen und zu langsame Personen abweisen. Auch bei Festivals ist mir noch nie aufgefallen, dass ein Schild am Eingang steht, dass man als langsamer Mensch das Zentrum des Geländes meiden soll.

 

Die 6 Minuten dienen als Grundlage für die Gesamtbreite der Rettungswege. Selbst die Stadt Duisburg wies an einer Stelle die Lopavent darauf hin.... werde ich später mal raussuchen.

Was die Erreichbarkeit von Ausgängen betrifft, sieht es ja so aus, dass bei Veranstaltungen im Freien der Weg dorthin (Lauflinie!) maximal 60 Meter betragen darf... steht auch irgendwo, hab jetzt aber keine Zeit ;o) Jedenfalls schafft das auch ein Rentner.

0

Daphne schrieb:
Was die Erreichbarkeit von Ausgängen betrifft, sieht es ja so aus, dass bei Veranstaltungen im Freien der Weg dorthin (Lauflinie!) maximal 60 Meter betragen darf... steht auch irgendwo, hab jetzt aber keine Zeit ;o) Jedenfalls schafft das auch ein Rentner.

Vom Meister habe ich gelernt:
eigentlich: maximal 30 Meter...

Die Ausgänge, die ja auch die Eingänge für die Retter sind, haben einen Abstand von 60 Metern höchstens.

Wenn ich also das Unglück habe, genau in der Mitte zwischen zwei Ausgängen liegen, muss mein Retter, nachdem er über den Rettungsweg das Veranstaltungsgelände erreicht hat, nur noch 30 Meter durch Rauch, Menschenknäuel, etc.

0

Lothar Evers schrieb:

Daphne schrieb:
Was die Erreichbarkeit von Ausgängen betrifft, sieht es ja so aus, dass bei Veranstaltungen im Freien der Weg dorthin (Lauflinie!) maximal 60 Meter betragen darf... steht auch irgendwo, hab jetzt aber keine Zeit ;o) Jedenfalls schafft das auch ein Rentner.

Vom Meister habe ich gelernt:
eigentlich: maximal 30 Meter...

Die Ausgänge, die ja auch die Eingänge für die Retter sind, haben einen Abstand von 60 Metern höchstens.

Wenn ich also das Unglück habe, genau in der Mitte zwischen zwei Ausgängen liegen, muss mein Retter, nachdem er über den Rettungsweg das Veranstaltungsgelände erreicht hat, nur noch 30 Meter durch Rauch, Menschenknäuel, etc.

 

Ja, aber die 30 Meter beziehen sich auf Räume (Tunnel) .... da hängt es von der Raumhöhe ab wg einer möglichen Verrauchung. Im Freien sind es 60 Meter.

0

Daphne schrieb:

 

Ja, aber die 30 Meter beziehen sich auf Räume (Tunnel) .... da hängt es von der Raumhöhe ab wg einer möglichen Verrauchung. Im Freien sind es 60 Meter.

 

 

Da ich gerade die Sonderbauverordnung vor der Nase habe, kann ich das bestätigen.

 

Und insofern muss ich für meinen oben stehenden Text, Kapitel 1, Beitrag 231, auch noch eine Verschärfung vornehmen:

 

Die Leserin schrieb:

 

In § 7, Abs. 1, Satz 3 heißt es: "Die Entfernung von 60 m bis zum nächsten Ausgang darf nicht überschritten werden."

 

Diese Voraussetzung war im Bereich Rampe und Tunnel keineswegs überall gegeben.

 

Traffgo hat demnach eine Entfluchtungsanalyse für eine Örtlichkeit erstellt, die gegen Gesetze verstößt, hierauf jedoch nicht hingewiesen, sondern statt dessen ein akzeptables Risiko konstatiert.

 

 

Die Entfernung bis zum nächsten Ausgang durfte in den Tunneln wahrscheinlich 30 m nicht übersteigen.

 

 

Hier noch zwei Zitate aus der Verordnung, § 7 "Bemessung der Rettungswege von Versammlungsstätten":

 

(1) 1 Die Entfernung von jedem Besucherplatz bis zum nächsten Ausgang aus dem Versammlungsraum oder von der Tribüne darf nicht länger als 30 m sein. 2 Bei mehr als 5 m lichter Höhe ist je 2,5 m zusätzlicher lichter Höhe über der zu entrauchenden Ebene für diesen Bereich eine Verlängerung der Entfernung um 5 m zulässig. 3 Die Entfernung von 60 m bis zum nächsten Ausgang darf nicht überschritten werden.

 

(3) Die Entfernung von jeder Stelle eines notwendigen Flures oder eines Foyers bis zum Ausgang ins Freie oder zu einem notwendigen Treppenraum darf nicht länger als 30 m sein.

 

 

 

 

 

 

0

Nur mal zum Sortieren:
wir habe eine Versammlungsstätten und SonderbauVerordnung, die der Meister hier stets hoch hält. Daneben scheint sich eine ganze Branche von Gutachtern und Wissenschaftlern positioniert zu haben, die diese Verordnungen im Interesse der Unternehmer/Veranstalter dehnen, um nicht zu sagen unterlaufen.

Zu denen zählen die Kollegen bei Traffgo, Professor Schreckenberg und Herr Dr Jaspers. Die machen mit Gutachten möglich, was eigentlich nicht genehmigungsfähig ist. Das ist keine Neuerfindung der Loveparade sondern Usus.

Die Traffgo hatt Monatelang auf der Webseite stehen, dass sie im Auftrag von Lopavent tätig wurde und daher nicht ohne Genehmigung von Schaller und Kollegen reden könne.

Wenn die Herren nun also ungestüm erzählen, dürfte dem eine Genehmigung von Schaller Grunde liegen.
Es lohnt hier meiner Meinung nach nicht, ohne Dokumente ins Blaue zu spekulieren.
Da führen die Interviewten nur im Kreis. Das war schon bei Schaller und Walter so.

Der kreative Akt für den man Verantwortliche finden muss, ist die Abtrennung von Tunnel und Strasse vom Veranstaltungsgelände und damit deren Herausnahme aus jeder Genehmigung und Veranstaltung.
Dazu müsste man Spuren finden, dass diese Teil zusammengedacht wurden und erst zur Gnehmigung künstlich getrennt wurden.

Mir jedenfalls sagen Knüpfels Ausführungen ohne schriftliche Belege gar nichts:
Aufgabenstellung Auftrag, wäre das mindeste was er vorzeigen könnte.

Wenn Knüpfel auch nicht koscher gearbeitet haben sollte: strafrechtlich ist der draussen.
Also kann er jetzt mit Genehmigung Schallers unsere Blicke lenken.

Wenn es jedoch zu Knüpfel Interview Dokumente gibt, gehören die veröffentlicht und sei es bei Wikileaks.
Wenn aber nicht ist es nur eine Folge mehr in der Abteilung: "Talk zur Loveparade".

0

Lothar Evers schrieb:

 

Der kreative Akt für den man Verantwortliche finden muss, ist die Abtrennung von Tunnel und Strasse vom Veranstaltungsgelände und damit deren Herausnahme aus jeder Genehmigung und Veranstaltung.
Dazu müsste man Spuren finden, dass diese Teil zusammengedacht wurden und erst zur Gnehmigung künstlich getrennt wurden.

 

 

Hmmm, scheinbar bin ich die Einzige, die daran nichts künstliches findet: Es sind zwei unterschiedliche Gesetze, nach denen zu bewilligen ist, ergo auch zwei Anträge zu stellen. Ich finde das normal. Der Knackpunkt ist doch, dass Dressler die Rampe vom Veranstaltungsgelände abkoppelt und dafür keine Genehmigung erteilt haben will.

0

Daphne schrieb:
Hmmm, scheinbar bin ich die Einzige, die daran nichts künstliches findet: Es sind zwei unterschiedliche Gesetze, nach denen zu bewilligen ist, ergo auch zwei Anträge zu stellen. Ich finde das normal. Der Knackpunkt ist doch, dass Dressler die Rampe vom Veranstaltungsgelände abkoppelt und dafür keine Genehmigung erteilt haben will.

und gerade bei Dir wäre es mir wichtig, gtemeinsam zu schauen...

Deshalb:
Ja das sind zwei Gesetze!

Aber:
die Sonderbauverordnung gilt auch für öffentliches Strassenland.

Sprich:
wenn ich die Sondernutzung habe, fährt da zwar kein Auto, und der Tunnel gehört mir:

Aber:
eine Veranstaltung auf dem so mir überlassenen Strassenland darf ich mit dieser Sondernutzungserlaubnis noch lange nicht durchführen. Dazu muss ich jemand finden, der mir genau diese Nutzung als Versammlungsstätte per Antrag auf Nutzungsänderung bewilligt.
Und:
dieser jemand sitzt im Bauamt.

RTL 2 hatte für seine Dreaharbeiten mit und ohne Helikopter garantiert eine ähnliche Sondernutzungserlaubnis.
Brauchte aber eben beim Bauamt nichts zu beantragen, weil sie die Strasse und Tunnel nur befuhren, sie aber nicht als Teil (Der Meister vergleicht es immer mit einem "Foyer") einer Versammlungsstätte betrieben haben

 

0

Lothar Evers schrieb:

Daphne schrieb:
Hmmm, scheinbar bin ich die Einzige, die daran nichts künstliches findet: Es sind zwei unterschiedliche Gesetze, nach denen zu bewilligen ist, ergo auch zwei Anträge zu stellen. Ich finde das normal. Der Knackpunkt ist doch, dass Dressler die Rampe vom Veranstaltungsgelände abkoppelt und dafür keine Genehmigung erteilt haben will.

und gerade bei Dir wäre es mir wichtig, gtemeinsam zu schauen...

Deshalb:
Ja das sind zwei Gesetze!

Aber:
die Sonderbauverordnung gilt auch für öffentliches Strassenland.

Sprich:
wenn ich die Sondernutzung habe, fährt da zwar kein Auto, und der Tunnel gehört mir:

Aber:
eine Veranstaltung auf dem so mir überlassenen Strassenland darf ich mit dieser Sondernutzungserlaubnis noch lange nicht durchführen. Dazu muss ich jemand finden, der mir genau diese Nutzung als Versammlungsstätte per Antrag auf Nutzungsänderung bewilligt.
Und:
dieser jemand sitzt im Bauamt.

RTL 2 hatte für seine Dreaharbeiten mit und ohne Helikopter garantiert eine ähnliche Sondernutzungserlaubnis.
Brauchte aber eben beim Bauamt nichts zu beantragen, weil sie die Strasse und Tunnel nur befuhren, sie aber nicht als Teil (Der Meister vergleicht es immer mit einem "Foyer") einer Versammlungsstätte betrieben haben

 

Ebend! ;o) Das Straßen- und Wegegesetz (StrWG) war Grundlage für den Antrag auf Sondernutzung der Karl-Lehr-Str. Zuständig für die Genehmigung in Duisburg war das Bezirksamt (Amt 95) Die Versammlungsstättenverordnung als Teil der Sonderbauverordnung war Grundlage für den Antrag auf Nutzungsänderung des Güterbanhofsgeländes. Zustandig war das Amt für Baurecht und Bauberatung - Untere Bauaufsichtsbehörde (Amt 62). Ganz klar zwei Zuständigkeiten = zwei Anträge & zwei Genehmigungen.

0

Daphne schrieb:

Ebend! ;o) Das Straßen- und Wegegesetz (StrWG) war Grundlage für den Antrag auf Sondernutzung der Karl-Lehr-Str. Zuständig für die Genehmigung in Duisburg war das Bezirksamt (Amt 95) Die Versammlungsstättenverordnung als Teil der Sonderbauverordnung war Grundlage für den Antrag auf Nutzungsänderung des Güterbanhofsgeländes. Zustandig war das Amt für Baurecht und Bauberatung - Untere Bauaufsichtsbehörde (Amt 62). Ganz klar zwei Zuständigkeiten = zwei Anträge & zwei Genehmigungen.

Genau!
Nur dass die Genehmigung des Bauamtes für die Nutzung der Strasse als Versammlungsstätte zu der anderen Genehmigung hätte hinzu kommen müssen.

0

Lothar Evers schrieb:

Daphne schrieb:

Ebend! ;o) Das Straßen- und Wegegesetz (StrWG) war Grundlage für den Antrag auf Sondernutzung der Karl-Lehr-Str. Zuständig für die Genehmigung in Duisburg war das Bezirksamt (Amt 95) Die Versammlungsstättenverordnung als Teil der Sonderbauverordnung war Grundlage für den Antrag auf Nutzungsänderung des Güterbanhofsgeländes. Zustandig war das Amt für Baurecht und Bauberatung - Untere Bauaufsichtsbehörde (Amt 62). Ganz klar zwei Zuständigkeiten = zwei Anträge & zwei Genehmigungen.

Genau!
Nur dass die Genehmigung des Bauamtes für die Nutzung der Strasse als Versammlungsstätte zu der anderen Genehmigung hätte hinzu kommen müssen.

 

Mit welcher Begründung?

0

Daphne schrieb:

Mit welcher Begründung?

Weil man sie sonst wohl allgemein, aber nicht als Versamllungsstätte oder "Foyer / Eingang" einer solchen nutzen darf...

0

Lothar Evers schrieb:

Daphne schrieb:

Mit welcher Begründung?

Weil man sie sonst wohl allgemein, aber nicht als Versamllungsstätte oder "Foyer / Eingang" einer solchen nutzen darf...

 

Hmm,hmm, hmmm.... ich denke nicht, dass die Karl-Lehr-Str. als Versammlungsraum bezeichnet werden kann, da sie nicht als Aufenthaltsraum im Sinne eines Foyers genutzt werden sollte.

(3) 1Versammlungsräume sind Räume für Veranstaltungen oder für den Verzehr von Speisen
und Getränken. 2Hierzu gehören auch Aulen und Foyers, Vortrags- und Hörsäle sowie Studios

(8) Foyers sind Empfangs- und Pausenräume für Besucher.

Ordner wurden ja auch angewiesen, Ansammlungen von Besuchern zu verhindern

http://live.loveparade.com/fkxt76kdrf887t/pdf/themen/02/ordnerbriefing.pdf

 

 

0

Daphne, L.E.

"Versammlungsräume sind Räume für Veranstaltungen oder für den Verzehr von Speisen"

Wir wissen von mindestens einem Brezlstand im Westtunnel.

0

Daphne schrieb:

Hmm,hmm, hmmm.... ich denke nicht, dass die Karl-Lehr-Str. als Versammlungsraum bezeichnet werden kann, da sie nicht als Aufenthaltsraum im Sinne eines Foyers genutzt werden sollte.

(3) 1Versammlungsräume sind Räume für Veranstaltungen oder für den Verzehr von Speisen
und Getränken. 2Hierzu gehören auch Aulen und Foyers, Vortrags- und Hörsäle sowie Studios

(8) Foyers sind Empfangs- und Pausenräume für Besucher.

Ordner wurden ja auch angewiesen, Ansammlungen von Besuchern zu verhindern

http://live.loveparade.com/fkxt76kdrf887t/pdf/themen/02/ordnerbriefing.pdf

Es geht bei der Frage, wo die Versammlungsstätte begann, überhaupt nicht darum, ob die Leute sich dort aufhalten sollten. In Fluren und Gängen in Sportstadien z.B. sollen sich die Leute auch nicht aufhalten. Die Frage des Aufhaltens im Sinne von Stehenbleiben oder Brezeln Essen ist völlig irrelevant.

Außerdem gelten für Versammlungsstätten im Freien andere Definitionen in der Versammlungsstättenverordnung.

Hier gleich mal ein Zitat aus der Begründung zur Versammlungsstättenverordnung (aktuelle Version, s. mein Link oben, ab Seite 3 unten):

Gegenüber der bisherigen Regelung des § 1 Nr. 2 der VStättVO 1978 wird der Anwendungsbereich auf Versammlungsstätten im Freien in der Nummer 2 modifiziert. Die Formulierung der Nummer 2 verdeutlicht nun, dass das Vorhandensein baulicher Anlagen ein wesentliches begriffliches Merkmal von Versammlungsstätten im Freien ist. Versammlungsstätten im Freien fallen nur dann unter den Anwendungsbereich der MVStättV, wenn sie

 

1. mehr als 1 000 Besucherplätze haben,

2. Szenenflächen haben und

3. der Besucherbereich ganz oder teilweise aus baulichen Anlagen besteht.

 

Ist ein Besucherbereich durch eine Abschrankung abgegrenzt, so erfüllt dies bereits das Merkmal Nr. 3. […] Eine Versammlungsstätte im Freien besteht teilweise aus baulichen Anlagen, wenn der Zugang oder Ausgang durch Öffnungen in fest oder vorübergehend errichteten baulichen Anlagen, wie Einfriedungen oder Abschrankungen, gesteuert wird.

 

Mit dem letzten Satz sind die Einlassschleusen gemeint. Die Versammlungsstätte für die Loveparade begann deshalb bei den Einlassschleusen.

Das, was dazu in der Verordnung selbst steht, beschreibt die Einlassschleusen sogar noch genauer. Da heißt es in § 30, Abs. 2:

(2) 1Vor den Eingängen sind Geländer so anzuordnen, dass Besucher nur einzeln und hintereinander Einlass finden. 2Es sind Einrichtungen für Zugangskontrollen sowie für die Durchsuchung von Personen und Sachen vorzusehen.

 

0

Lothar Evers schrieb:

Daneben scheint sich eine ganze Branche von Gutachtern und Wissenschaftlern positioniert zu haben, die diese Verordnungen im Interesse der Unternehmer/Veranstalter dehnen, um nicht zu sagen unterlaufen.

Zu denen zählen die Kollegen bei Traffgo, Professor Schreckenberg und Herr Dr Jaspers. Die machen mit Gutachten möglich, was eigentlich nicht genehmigungsfähig ist. Das ist keine Neuerfindung der Loveparade sondern Usus.

[...]

Wenn Knüpfel auch nicht koscher gearbeitet haben sollte: strafrechtlich ist der draussen.

 

Dass er Interviews gibt, weist tatsächlich stark darauf hin, dass er nichts (mehr) befürchtet. Aber ich kann es dennoch nicht wirklich glauben, da

1. Nur weil etwas Usus ist, ist es noch nicht rechtmäßig

2. auf Seite 59 der Entfluchtungsanalyse ("Bewertung Ergebnisse") steht: "Die Situation im Tunnel erscheint unkritisch" (wegen guter Beleuchtung und Erkennbarkeit des Endes). Das ist doch eine haarsträubende Aussage, die offensichtlich nur positive Aspekte des Tunnels aufführt, um den zu rechtfertigen. Darf ein Experte dabei wirklich völlig aussen vor lassen, dass es nicht nur im Tunnel, sondern auch dahinter keine Fluchtmöglichkeiten gibt? Muss er nicht explizit davor warnen, unabhängig davon wer das Gutachten in Auftrag gegeben hat?

0

Lothar Evers schrieb:

Wenn Knüpfel auch nicht koscher gearbeitet haben sollte: strafrechtlich ist der draussen.

Da bin ich mir nicht gleichermaßen sicher.

Dazu im Folgenden eine Ausführung in drei Kapiteln.

 

*** 1) Die Analyse betrifft keineswegs nur das Festivalgelände ab Rampe aufwärts, sondern auch den Bereich Rampe/Tunnel ***

Klüpfel sagt, der Auftrag an Traffgo sei gewesen, ausschließlich die Entfluchtung auf dem Festivalgelände ab Rampe aufwärts zu untersuchen bzw. die Entleerung dieses Bereichs am Ende der Veranstaltung.

Unabhängig davon, was im Auftrag stand: Faktisch ist etwas anderes erfolgt.

Wenn tatsächlich nur eine Analyse der Entfluchtung und Entleerung des Festivalgeländes ab Rampe aufwärts erfolgt wäre, so würden im Ergebnis nur die Entleerungszeiten bis Rampe bzw. Bürgersteig stehen.

Entscheidend für Entfluchtungswege und -zeiten aber sind die Entfernungen ins Freie bzw. auf öffentliches Straßenland.

Und prompt wurden die Zeiten der Entfluchtung / Entleerung auch über die Rampe und durch die Tunnel gemessen.

Rampe und Tunnel wurden in der Traffgo-Analyse also als Veranstaltungsgelände behandelt und die Wege entsprechend in die Analyse einbezogen.

So ließt man auf Seite 26 der Entfluchtungsanalyse (Anlage 49 des Abschlussberichts) über die Ermittlung der Gesamtdauer: "Dargestellt ist hierbei die Dauer, die benötigt wird, um die Kreuzungen auf der Straße zu erreichen."

Auf Seite 46 wird zur Gesamtdauer der Entleerung am Ende erklärt: "Die signifikante Entfluchtungsdauer beträgt 3:52 Stunden. Gemessen ist die Zeit, bis alle Personen die Kreuzungen der Karl-Lehr-Straße erreicht haben."

Auf den Screenshots werden die Tunnel in Form einer zweiten Ebene dargestellt, welche in die Zeitberechnung mit einbezogen wurde.

Dadurch wird deutlich, dass der Bereich Rampe/Tunnel durchaus Bestandteil der Analyse von Traffgo war. Dies abzustreiten, ist eine Nebelkerze.

Freilich gab es auch gar keine andere Möglichkeit.

Die Sonderbauverordnung (Versammlungsstättenverordnung) schreibt - wie auch andere Vorschriften für Rettungswege - eindeutig vor (§ 6): "Rettungswege müssen ins Freie zu öffentlichen Verkehrsflächen führen." Darunter war im Falle der Loveparade der nicht-mehr-umzäunte und nicht durch Tunnel umbaute Bereich zu verstehen.

Hätte man die Analyse nur bis zur Rampe vorgenommen, so wäre sie falsch gewesen.

 

In § 7, Abs. 1, Satz 3 heißt es: "Die Entfernung von 60 m bis zum nächsten Ausgang darf nicht überschritten werden."

Diese Voraussetzung war im Bereich Rampe und Tunnel keineswegs überall gegeben.

Traffgo hat demnach eine Entfluchtungsanalyse für eine Örtlichkeit erstellt, die gegen Gesetze verstößt, hierauf jedoch nicht hingewiesen, sondern statt dessen ein akzeptables Risiko konstatiert.

 

 

0

Lothar Evers

Sie als investigativer Journalist könnten doch an die Dokumente sicher ran kommen.

0

Felix Licht schrieb:
Lothar Evers

Sie als investigativer Journalist könnten doch an die Dokumente sicher ran kommen.

Vielleicht. gehe aber davon aus, dass wenn Frau Colloni sie nicht bekommen hat und veröffentlicht, die vielleicht doch nicht zu haben sind.
Selbst konzentriere ich mich im Moment auf den Runden Tisch / Kongress am 5. Februar in Duisburg.
http://docunews.org/loveparade/veranstaltungen/duisburg-5-februar-2011-l...
Da werde ich Traffgo sicher noch einmal anschreiben und einladen.

Für eine Einzelanalyse, scheint mir im Moment diese Entfluchtungsanalyse wenig herzugeben.
Sie bezog sich auf ein falsches, filletiertes Veranstaltungsgelände.
Das Unglück hat meiner Meinung nach nicht mit Entfluchtung sondern Mit "Befüllung" zu tun.

Bliebe die Frage der Teilnehmerzahl.
Um die zu bearbeiten muss entweder die Berechnung von Lopavent auf den Tisch oder jemand schlüssig das Gelände nach rechnen.
immer noch keine Architekten hier??

0

#222 L.E.

Welches doc gibt man einem Architekten idealer Weise zur Berechnung? ich kenne welche, werde sie fragen.

0

Felix Licht schrieb:
#222 L.E.

Welches doc gibt man einem Architekten idealer Weise zur Berechnung? ich kenne welche, werde sie fragen.

Das müssen die am besten selber wissen.
Es gibt:
im Internet:
den Master und Detailplan des Geländes als PDF
Hier: bzw auf loveparade doku: eine Idee wie man mit Google maps berechnen kann, die ich aber nicht wirklich nachvollziehen kann.

Den Plan zum Bauantrag als Anlage eins zum Zwischenbericht Duisburg, ein ziemlich gequetschtes pdf.

Eben diesen Plan zum Bauantrag inclusive Legende habe ich hier als print im Format 1,05 Meter x 82 cm.
Das würde ich zur Verfügung stellen, aber nicht aus der Hand geben.

0

L.E.

...dann muesste es also ein Architekt in Köln sein, wo ich keinen kenne. Und Sie?

0

Felix Licht schrieb:
L.E.

...dann muesste es also ein Architekt in Köln sein, wo ich keinen kenne. Und Sie?

 

Mitnichten, dafür führe ich nach Duisburg und auch etwas weiter...

0

L.E.

Wann sind Sie das nächste Mal im Revier? Ich kenne mehrere, die am besten in der Mittagszeit erreichbar sind. Problem könnte aber sein, dass die das nicht sofort erledigen können, keine Ahnung wie lang das dauern wird. Können sie keine Kopie anfertigen und mir schicken?

0

Felix Licht schrieb:
L.E.

Wann sind Sie das nächste Mal im Revier? Ich kenne mehrere, die am besten in der Mittagszeit erreichbar sind. Problem könnte aber sein, dass die das nicht sofort erledigen können, keine Ahnung wie lang das dauern wird. Können sie keine Kopie anfertigen und mir schicken?

Die müssen erst von Ihnen auf Ihre Bereitschaft abgeklopft werden. Das ist nämlich -meiner Meinung nach- richtig Arbeit.
Die Frage lautet:
"Sind Sie bereit, aus dem Bauplan des Loveparade Geländes (Maßstab 1: 1250) die nutzbare Fläche des Veranstaltungsgeländes zu berechnen, und dazu eine Aufstellung der Quadratmeter zu fertigen (und (möglichst) auch abzuzeichnen). Wenn dazu Fragen sind, können die interessierten und bereiten Architekten mich gerne anrufen.  Wenn klar ist, wann und wie das geschehen soll treffen wir uns am besten zu dritt im Architektenbüro.

Kopie von so einem Riesenplan machen, scheint mir ein teures Unterfangen...

0

Lothar Evers schrieb:

Den Plan zum Bauantrag als Anlage eins zum Zwischenbericht Duisburg, ein ziemlich gequetschtes pdf.

Eben diesen Plan zum Bauantrag inclusive Legende habe ich hier als print im Format 1,05 Meter x 82 cm.
Das würde ich zur Verfügung stellen, aber nicht aus der Hand geben.

http://www.spiegel.de/panorama/0,1518,708956,00.html

Klaus Schäfer hat bereits im März vor Mitarbeitern der Stadt Duisburg die Planungen für die Love Parade als zu riskant kritisiert.

Rund 40 verantwortliche Mitarbeiter aus dem Bau-, Tief-, Straßenverkehrs-, Kataster- und Ordnungsamt sowie Feuerwehrmänner hätten an der eintägigen Informationsveranstaltung teilgenommen,

Er habe der Gruppe vorgerechnet, dass laut Lageplan - bei Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen - maximal 105.000 bis 108.000 Menschen Raum auf dem Areal des Alten Bahnhofs finden würden.

Er habe aufgezeigt, wie man an den Flächen für die Gastronomie und an den Bühnen Platz einsparen könne, ohne die Sicherheit zu gefährden - doch selbst nach dieser Berechnung sei bei veranschlagten vier Besuchern pro Quadratmeter nur Platz für maximal 200.000 bis 250.000 Raver gewesen.

Ausdrücklich habe er betont, dass die Pläne für die Straßenabsperrungen "absoluter Irrsinn" seien.

Schäfer habe den Seminarteilnehmern geraten, keinesfalls Beschlüsse oder Genehmigungen für Konzepte zu unterschreiben, von denen sie nicht überzeugt seien. Stattdessen sollten sie sich von ihren direkten Vorgesetzten von der Haftung entbinden lassen.(Dressler ?)

Anscheinend wurde dann doch jemand gefunden der von dieser Empfehlung nichts wusste.

welche Pläne hatte diese Gruppe am  22. März.?

PS:
http://www.bau-ings.de/exodus/Studienarbeit.pdf
Seite 63
Kind 0,04 – 0,06 qm entspricht 16 bis 25 Kinder pro qm
TraffGo, Physik und Empathie lassen grüßen.

mfffggg

0

H.E.M.

Schreckenberg wurde doch nicht dafuer bezahlt (20.000 !) zu pruefen, ob das Ergebnis von TraffGo plausibel ist? Er sollte das absegnen - das war der Auftrag Rabes - nichts anderes! Die "Warnung" vor dem Tunnel war dann ja wohl auch nur eine Proformaaktion.

(Daher auch ein Vorwurf  an Prof. Schreckenberg, der dafür bezahlt wurde, dieses Konzept auf Schlüssigkeit zu prüfen. Auch ihm hätte dies auffallen müssen und er hätte mehr tun müsen, als lediglich ein bisschen vor dem Tunnel zu warnen.)

0

*** 2) Die Analyse betrifft keineswegs nur Entfluchtung und Entleerung, sondern ist eine allgemeine Risikoanalyse ***

Unabhängig davon, was im Auftrag stand: Faktisch hat Traffgo eine allgemeine Risikoanalyse erstellt.

Julius hat es weiter oben schon angemerkt. Das Ganze betrifft allerdings nicht nur Kapitel 1.2, sondern das gesamte erste Kapitel, welches da heißt:

1 Risikoanalyse

 

In Kapitel 1.1. "Risikobewertung und akzeptables Risiko" wird einleitend erläutert: "Die Bewertung eines Risikos ergibt sich immer aus der Kombination der Eintrittswahrscheinlichkeit und dem Schadensausmaß."

Es folgt eine komplexe Formel, mit der man das Risiko ausrechnen soll.

Schon die Kapitel-Überschrift nimmt das Ergebnis, nämlich ein akzeptables Risiko vorweg.

Kapitel 1.1 endet mit dem Satz: "Wiederum ist zu betonen, dass die Widerstandsfähigkeit bei einem vergleichsweise jungen Publikum sehr hoch ist."

Dieser Satz suggeriert, dass bei der Loveparade ein vergleichsweise hohes Risiko eingegangen werden kann. Und dieser Satz ist falsch.

So ist die Widerstandsfähigkeit von jungen Mädchen sogar überdurchschnittlich gering.

Man denke nur an die überhitzten ICE-Züge im letzten Sommer. Wer kippte reihenweise um? Vor allem junge Mädchen. Und zu welcher Gruppe zählen die meisten Toten der Loveparade? Zu den jungen Mädchen.

Junge Mädchen haben oftmals aus hormonellen Gründen einen instabilen Kreislauf bzw. Blutdruck. Viele sind klein und zierlich gebaut. Warum sollten sie Drücken durch Personendichten besser standhalten können als 30-, 40- oder 50-Jährige oder in welcher Hinsicht auch immer widerstandsfähiger sein? Erst wenn die Altersgebrechlichkeit anfängt, sind Menschen wieder gleichermaßen wenig widerstandsfähig wie junge Mädchen.

 

Kapitel 1.2 listet nun mögliche Schadensereignisse auf.

Im ersten Satz steht: "Um eine systematische Gefährdungsanalyse durchführen zu können, sind in der nachfolgenden Tabelle die möglichen Schadensereignisse aufgelistet."

Dieser Satz suggeriert, man habe alle als möglich erscheinenden Schadensereignisse betrachtet.

Dass wir nicht nachvollziehen können, ob Traffgo bezüglich der nicht getrennten Zu- und Abwege korrekte oder falsche Informationen erhielt, spielt überhaupt keine Rolle.

Die Tabelle ist in ihrer Art, ihrem Umfang und ihrer inhaltlichen Ausgestaltung als Risikoanalyse vollständig inakzeptabel.

Es sollte mich sehr wundern, wenn der Meister für Veranstaltungstechnik in diesem Punkt nicht gleicher Meinung ist.

 

Die Überschrift von Kapitel 1.3 nimmt wiederum das Ergebnis vorweg: "Sichere Evakuierung".

Auch die Evakuierungs-Analyse ist insofern m.E. sehr wohl wichtig für die strafrechtliche Betrachtung, da es bei der Arbeit von Traffgo eben nicht nur um die Evakuierung, sondern um eine allgemeine Risikoanalyse für die Loveparade ging und die Evakuierungsanalyse nur ein Teil derer war.

Im Kapitel 1.3 wird nun einleitend erläutert: "Für die Bewertung eines Evakuierungsprozesses stellen die verfügbare und die erforderliche Gesamtevakuierungsdauer entscheidende Beurteilungskriterien dar."

Dieser Satz widerlegt m.E. das in der Überschrift konstatierte Ergebnis der Analyse. Entfluchtungszeiten von 93:15, 44:09 oder 37:09 Minuten sind m.E. inakzeptabel.

Außerdem sind diese Zeiten m.E. falsch, da die Gelände-Begebenheiten (teilweise steile Böschungen) nicht berücksichtigt wurden. Als die Notausgänge geöffnet wurden, musste die Feuerwehr erst einmal Behelfsleitern und Behelfsstege bauen, bis die Leute überhaupt anfangen konnten, das Gelände zu verlassen. Dazu habe ich bereits etwas auf der ersten Seite dieses Threads in Beitrag #81 geschrieben. Es dauerte zum Teil sehr lange, bis die Leute die Notausgänge überhaupt passieren konnten, und das auch nur einzeln hintereinander.

Selbst wenn Traffgo erklärt, man sei in der Analyse davon ausgegangen, dass das Gelände noch hergerichtet werde. Was sollte für diese Rettungswege denn "hergerichtet" werden? Ging man von kompletten Umbauten des Geländes aus oder davon, dass da noch Treppen hingebaut werden?

Weder über steile Böschungen noch über Treppen kann von einer identischen Gehgeschwindigkeit wie auf ebenem Gelände ausgegangen werden. In der Analyse ist jedoch nur von "Trödelwahrscheinlichkeiten", nicht jedoch von Böschungen und Leitern oder Treppen die Rede.

Das Ergebnis einer sicheren Evakuierung in der Gesamtsicherheitsanalyse von Traffgo ist also aus einer ganzen Reihe von Gründen nicht nachvollziehbar.

 

Kapitel 1.4 befasst sich mit dem "Risiko Personendichte"

Das Risiko Personendichte wird dabei jedoch für die Loveparade gar nicht untersucht.

Man betrachtet lediglich den Einlass zu einer Public Viewing Veranstaltung in Dortmund im Jahr 2008 und erklärt, hinsichtlich des Komforts wäre diese Situation gar nicht einmal so schlecht zu beurteilen.

Durch die Aufnahme dieses Kapitels in das Papier entsteht der Eindruck einer Betrachtung des Risikos Personendichte, obgleich die damit verbundenen Risiken bei der Loveparade mitnichten betrachtet wurden.

Um das Risiko Personendichte bei der Loveparade in Duisburg zu untersuchen, hätte man viele verschiedene Simulationen vornehmen müssen.

Hätte man dies getan, so hätte man z.B. zwangsläufig auf die extreme Enge zwischen Floatstrecke und Rampenkopf stoßen müssen. Simulationen der Personendichten dort hätten genau das ergeben, was Herr Dr. Oberhagemann nun auf Kameraaufnahmen beobachtet hat, nämlich viel zu hohe Personendichten mit gefährlichen Wellenbewegungen aufgrund der durchfahrenden Floats.

Wichtiger aber noch: Hätte man Risiken hinsichtlich Personendichten tatsächlich untersucht, so wäre man darauf gestoßen, dass die vorgesehene Personenmenge unmöglich durch das Nadelöhr auf dem Rampenkopf passen konnte (auch ohne zusätzliche Verengungen) und es daher zwangsläufig zu gravierenden Problemen kommen musste.

 

0

Korrektur zu meinem letzten Post: Es ist Seite 57.

 

Ich bin der Ansicht, dass eine Entfluchtungsanalyse nicht behaupten darf, dass "die Situation im Tunnel unkritisch" wäre, nur weil es da gewisse "Vorzüge" gibt wie eine Beleuchtung.

Wenn ein neues Flugzeug-Modell abgesegnet werden soll, und es wird aus Kostengründen auf Notausgänge verzichtet, und dann ein Gutachter behauptet das wäre in Ordnung so, weil da ja genug Licht und Schilder sind o.ä. ...

wenn es dann nachgeweisener grade wegen den fehlenden Notausgängen/Fluchtmöglichkeiten zu Todesfällen z.B. bei einem ansonsten eher "glimpflichen" Unfall käme.. kann ich mir einfach nicht vorstellen, dass der Gutachter der sowas unter Ignoranz von Vorschriften und Fachwissen behauptet hat, nicht haftbar gemacht werden könnte.

0

*** 3) Fazit ***

Die Analyse von Traffgo war nicht nur eine Entfluchtungsanalyse, sondern eine Risikoanalyse zur Loveparade.

Kapitel 1 mit seinen Unterkapiteln suggieriert dabei, man habe alle denkbaren Risiken analysiert.

Dabei wurde durch diverse Formulierungen über den Verlauf des Papiers ein akzeptables Risiko konstatiert.

Der Bereich Rampe/Tunnel wurde in die Analyse einbezogen.

Dieser Fachexpertise war maßgeblich für die Genehmigung der Loveparade.

Das entlastet m.E. nicht die Duisburger Behörden, welche eine solche Analyse nicht blindlings zur Grundlage einer Genehmigung machen und sich selbst mit Ahnungslosigkeit oder Nicht-Zuständigkeit herausreden können.

Aber ich fände es sehr verwunderlich, sollte eine solche "Risikoanalyse" für eine Veranstaltung, bei der es Tote und Hunderte von Verletzten gab, ohne Konsequenzen erstellt werden können.

 

0

Die Leserin schrieb:

Dieser Fachexpertise war maßgeblich für die Genehmigung der Loveparade.

Das entlastet m.E. nicht die Duisburger Behörden, welche eine solche Analyse nicht blindlings zur Grundlage einer Genehmigung machen und sich selbst mit Ahnungslosigkeit oder Nicht-Zuständigkeit herausreden können.

Aber ich fände es sehr verwunderlich, sollte eine solche "Risikoanalyse" für eine Veranstaltung, bei der es Tote und Hunderte von Verletzten gab, ohne Konsequenzen erstellt werden können.

 

Volle Zustimmung. Den Behörden hätte mindestens die gelb markierte Passage auffallen müssen, mit der falschen Annahme "getrennte Stromrichtungen". Allein schon deswegen ist die ganze Risikoanalyse erkennbar wertlos, da es von falschen Voraussetzungen ausgeht, die auch noch in einem kausalen zusammenhang stehen zum Unglück. 

0

#230 + 231

Ich vermute mal, Kluepfel hat nur unter der Bedingung den Auftrag abgezockt, dass er es möglich macht, keine Kohle ohne positives Ergebnis. Und wer weiß, ob er nicht auch 20.000 Euro gekriegt hat fuer eine eigentlich nicht genehmigungsfuehrende "Analyse" - TraffGo macht alles passend, rufen Sie uns an! Heißt: TraffGo und Schreckenberg war bekannt, was sie zu tun haben, nämlich biegen und brechen, eben das was der Rabe so gerne "absegnen" nennt.

Gute Analyse der Analyse, Leserin. Ist das Interview also doch zu was nuetze, nicht wahr? Man könnte demnach auch sagen, dass A. colloni ihn auffliegen lassen wollte und deshalb nicht nachhakte und nicht immer bissig war, könnte also auch gut Konzept gewesen sein. Kluepfel und Kollege hätte also mit wie ich finde sehr hoher Wahrscheinlichkeit erst gar nicht an Land gezogen, wenn sie nicht im Vorfeld zugesagt zu haben es machbar zu machen, heißt es "darzustellen". Und Fakt ist ja auch, was Kluepfel allerdings abstreitet, dass bereits ein Jahr vorher sein Kollege Lopavent seine Dienste angeboten hatte. Die haben sich alle kaufen lassen.

Weiterhin suggeriert TraffGo's Analyse aber auch, dass eine Notfall-Evakuierung gemacht worden sei, denn es ist schließlich unsinnig, eine normale Leerung des Partygeländes nach Veranstaltungsende "Evakuierung" zu nennen. Jeder normale Mensch und ich bin davon ueberzeugt auch die Lopaventleute gehen/gingen davon aus, dass Evakuierung = Rettung bedeutet.

#235

Die gelbe Markierung stammt m.S. nicht von TraffGo. So etwas wird heutzutage nicht von den Verfassern in Oiginalen gemacht. Das muss seitens einer Behörde erfolgt sein. Vielleicht hatte man sich aber auch absichtlich gegen das gelb markierte Ergebnis entschieden und es genau aus dem Grunde markerit, um eine Lösung anzuwenden, die ein weiteres Ankommen auf dem Veranstaltungsgelände unmöglich macht (250.000 max!), nämlich das genaue Gegenteil.

 

0

Seiten

Die Kommentare sind für diesen Beitrag geschlossen.