Love Parade-Unglück - zwei Monate nach den tragischen Ereignissen - im Internet weitgehend aufgeklärt

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.09.2010

Die im Titel dieses Beitrags aufgestellte Behauptung ist bewusst plakativ gewählt und mag auch anmaßend klingen. Ich denke aber, man kann sie in der Tendenz belegen.

Die von den verschiedenen beteiligten "Akteuren" unmittelbar nach den Ereignissen angekündigten Aufklärungsbemühungen zielten von Anfang an v.a. dahin, die Veranwortung auf jeweils die anderen Verantwortlichen abzuwälzen und die eigene Verantwortung zu leugnen oder in Frage zu stellen. Dieses Gebaren ist es, dass die verletzten Opfer und Angehörigen massiv befremdet und empört hat.

Dabei dürfte, wie ein lesenswerter Beitrag zu den rechtlichen Fehlern bei der Genehmigung der loveparade auf docunews richtig ausführt, bei einer gesetzmäßig durchgeführten Planung und Genehmigung einer solchen Veranstaltung die Verantwortlichkeit niemals unklar sein.

Recherchen im Internet (nur einige Beispiele: loveparade2010doku, lothar evers, Dr. Wittsiepe, bluemoonsun) haben schon zu Ergebnissen geführt, die weit detaillierter sind als in anderen Medien bekannt wurde. Die Gründe dafür sind nicht, dass das Internet im Allgemeinen besser geeignet wäre als andere Medien, aktuelle Ereignisse aufzuklären und zu bewerten. Internetforen und blogs haben vielmehr spezifische Schwächen, die einer objektiven Tatsachenermittlung regelmäßig eher abträglich sind: Fehlen einer Organisation, Anonymität der Beiträge, Sammelbecken von abstrusen Verschwörungstheoretikern, Auseinanderfallen von Engagement und Fähigkeiten bei den einzelnen Personen. Zudem zerfasert eine solche Internetrecherche tendenziell häufig zwischen verschiedenen teilweise ideologisch zerstrittenen Plattformen. All das lässt sich auch diesmal finden, aber bei den Recherchen zur Love Parade sind besondere Bedingungen zusammengekommen, die es ermöglichten, wesentlich weiter zu kommen als sonst. Weitere Links zu den wichtigsten dieser Recherchen finden Sie in meinem früheren Beitrag.

1. Die Betroffenen (womit ich hier alle Besucher und Interessierte meine, die potentiell in die Situation hätten kommen können) entstammen ganz überwiegend der Generation, die mit Internetforen, Twitter, Blogs, Videodatenbanken wesentlich mehr anfangen kann als mit Zeitungen, Rundfunk, Fernsehen.
2. Es steht mit den auf youtube und anderen Plattformen hochgeladenen Filmen und Fotos sowie Augenzeugenberichten eine riesige Menge an Datenmaterial zur Verfügung, deren Sichtung und Sortierung (u.a. durch eine aufwändige Synchronisation vieler Besuchervideos) unter den Bedingungen des Internet wesentlich besser gelingen kann als innerhalb eines einzelnen Arbeitsauftrags bei Polizei oder Staatsanwaltschaft. Jeder kann diese Filme anschauen, verifizieren, auf Details hinweisen, Thesen aufstellen, belegen und verwerfen.
3. Die Tendenz einer Zerfaserung - ein spezifisches Problem der Internetrecherche - wurde etwas gebremst durch eine gewisse  Konzentration auf wenige Seiten und die Vernetzung dieser Seiten. Das Ziel der "Aufklärung" hat diese Seiten verbunden. Zudem haben einzelne Rechercheure mit ihren Seiten entscheidende Akzente gesetzt - auch der Einzeljournalismus ist keineswegs überflüssig in den Zeiten des Internet..
4. Das große, nachhaltige Interesse wird durch die ständige Verfügbarkeit aller Texte, Filme, Dokumente verstärkt. Nicht nur, wenn gerade ein Artikel in der Zeitung steht oder ein Filmbericht im TV gelaufen ist, sondern dauerhaft kann sich im Internet jeder informieren über die Fortschritte bei der Aufklärung und kann diese durch Einsicht in die Text- und Bildquellen unmittelbar nachvollziehen. Man kann "am Ball" bleiben, auch wenn das allg. öffentliche Interesse nachlässt bzw. von anderen Ereignissen überdeckt wird.
Ich bin sicher, ich habe noch nicht alle Aspekte aufgeführt.

Nun zur "Aufklärung" des Love Parade-Unglücks, soweit ich sie heute zusammenfassend beschreiben kann (updates sollen nicht ausgeschlossen sein):

Schon bei der Planung der LoPa hat man nicht beachtet, dass der ohnehin problematische gemeinsame Ein- und Ausgang zwischen den Tunneleingängen und der oberen Rampe zwar knapp die erwarteten Besucherströme in einer Richtung verkraften konnte, aber nicht die (vorab angenommenen) Besuchermengen in beiden Richtungen. Durch Ein- und Ausgang hätten über mehrere Stunden hinweg laut Planung in der Summe hundertausend und mehr Personen pro Stunde geschleust werden sollen. Trotz des erkennbaren Widerspruchs (60.000 Personen/Stunde  maximaler Durchgangsstrom in einer Richtung unter optimalen Bedingungen, 100.000 Personen/Stunde in gegenläufigen Richtungen für den Nachmittag geplant) wurde dieses unstimmige Konzept von den Veranstaltern geplant und von den zuständigen Behörden genehmigt.
Dass die Tunnel problematisch waren, war zwar jedem bewusst, aber man "plante" dieses Problem weg, indem man meinte, den Zustrom sicher steuern zu können. Für die Steuerung des Abstroms während der Veranstaltung (z.T. mehr als 50.000 Personen/Stunde wurden am Nachmittag erwartet) gab es kein Konzept. Und weder die zu einer Besuchersteuerung notwendige Anzahl von Ordnern, noch die dazu von den Experten vorab geforderten Lautsprecher waren am Veranstaltungstag vorhanden.

Das für die Veranstaltung geforderte Sicherheitskonzept enthielt eine Lücke gerade in dem (von allen) zuvor als sicherheitstechnisch problematisch angesehenen  Eingangsbereich (der auch unklar mal dem Veranstaltungsgelände mal dem Straßengelände zugewiesen wurde und keinerlei Fluchtwege aufwies). Ein Konzept dafür, was man tun könne, wenn es dort zu Stauungen kommt, war nicht vorhanden. Entgegen dieser Lücke, die aus den veröffentlichten Dokumenten (einschließlich der Entfluchtungsanalyse) erkennbar ist, wurde die Veranstaltung genehmigt.
Die Auflagen der Genehmigung, die u.a. beinhalteten, die Zuwege und Fluchtwege von Hindernissen frei zu halten, wurden in eklatanter und gefährlicher Weise missachtet. Die Zu- und Abgangsrampe wies am Veranstaltungstag noch etliche Hindernisse auf: Zur Personenstromsteuerung ungeeignete Bauzäune, Brezlbuden, Polizeifahrzeuge hinter weiteren Bauzäunen. Ein Gulli und ein Schlagloch mit Baumwurzel wurde - Gipfel der Rücksichtslosigkeit - mit einem Bauzaun abgedeckt (am besten hier zu sehen). Mit hoher Wahrscheinlichkeit gab im Gedränge ein Stolpern oder Verhaken in diesem Bauzaun den unmittelbaren Ausschlag für viele der Todesfälle.

Als es dennoch zu Stauungen (wie nach der Entfluchtungsanalyse vorhersehbar und unvermeidlich zunächst  am oberen Rampenende) kam, fehlte das Konzept für diesen Fall. Das "Pushen" durch Ordner und "Wegziehen" durch die Floats konnte bei der Anzahl der Besucher, die die Veranstaltung gerade verlassen wollten, nicht funktionieren: Es waren dort insgesamt zu viele Personen in beiden Richtungen für diesen Engbereich.

Man war nun auf ein adhoc-Konzept angewiesen und auf die Hilfe der Polizei. Die Polizei sperrte daraufhin an einer Engstelle auf der Mitte der Rampe den Zu- und Abgang. Gleichzeitig wurden in den Tunneln Sperren errichtet, um den Zugang zur Rampe zu hindern. Beide Sperrpositionen waren höchst ungeeignet. Sie widersprachen den vorab gegebenen Empfehlungen (Stauungen im Tunnel unbedingt vermeiden) und hatten erkennbar keine Entlastung zur Folge, sondern eine bloße Verlagerung und Verschärfung der Gefährdung. Durch die Platzierung der Sperre auf der Rampenmitte konzentrierte sich das Gedränge nunmehr im unteren Drittel der Rampe und an den Tunnelausgängen. Da die feststeckenden Besucher (die teilweise schon stundenlang auf den Zuwegen verbracht hatten) weiterhin nicht per Lautsprecher  informiert wurden, suchten sie selbst Auswege aus dem Dilemma - Masten, v.a. Treppe, Container, mit der Folge, dass sich das Gedränge in den Richtungen dieser vermeintlichen Auswege noch verschärfte und es hier über Minuten zu Massenturbulenzen kam.
Die Sperren in den Tunneln wurden schon zeitlich vor der Sperre auf der Rampenmitte aufgelöst bzw. überrannt, so dass sich das Gedränge auf dem unteren Rampendrittel nochmal verschärfte. Offenbar war auch die Funk-Kommunikation zwischen den Sicherheitsbehörden und sogar der Polizei untereinander gestört. Niemand wusste zeitweise, was er oder die anderen taten, welche Sperren geöffnet, welche geschlossen waren. Zu spät wurde eine Sperre am oberen Rampenende aktiviert, und die Abströmenden über die zweite Rampe (Korrektur: Abströmende zunächst blockiert, später über die Notausgänge) geschickt. Und auch als der Weg nach oben wieder relativ "frei" war, konnten das die im Gedränge feststeckenden nicht erkennen - niemand informierte sie.

Die genannten Umstände führten - zusammen - zur Katastrophe. Entgegen den vorherigen Ankündigungen (Sicherheit hat Vorrang) hat man diese in entscheidenden Punkten vernachlässigt. Bei allen drei "Akteuren" (Veranstalter, Stadt, Polizei) lassen sich meiner Meinung nach fahrlässige Handlungen und  Unterlassungen feststellen, die Tod und Verletzung zurechenbar mitverursachten und zu einer Anklageerhebung wegen fahrlässiger Tötung (§ 222 StGB) oder Körperverletzung (§ 229 StGB) führen könnten. Die genaue institutionelle "Zuständigkeit" für jede dieser Fahrlässigkeiten ist allerdings noch in der Diskussion, auf den entsprechenden Internetseiten und hier im Blog. Und die im Strafrecht notwendige individuelle Zurechnung ist m.E. Sache der Staatsanwaltschaft.

Hier im Beck-Blog wurden zwar kaum Tatsachen unmittelbar recherchiert, aber zum Teil intensiv mit juristischer Schlagseite diskutiert. Mein Beitrag zu dieser Aufklärung war vergleichsweise gering.  Die Kommentarsektion ist  aber mit anderen Aktivitäten im Netz verknüpft und dadurch profitiert die hiesige Diskussion von den Früchten dortiger Recherche. Das Echo und die weiteren Reaktionen haben mich außerordentlich überrascht: Der Beitrag ist einer der am häufigsten angeklickten und der mit Abstand am häufigsten kommentierte Beitrag hier im Blog. Die Kommentare waren häufig weiterführend und fundiert und infolgedessen habe ich den Ausgangsbeitrag alle paar Tage aktualisiert.  

Die Diskussion und Recherche im Internet ist natürlich nicht beendet. Es gibt noch viele Details, die nicht vollständig aufgeklärt sind, und es gibt sicherlich noch weitere Belege für die schon aufgeklärten Fakten.

Möglicherweise gibt es auch an meinen obigen Erwägungen zutreffende Kritik, die ich gerne aufgreifen werde.

(Letztes update dieses Beitrags - Link eingefügt - am 12.11.2010, 14.10 Uhr)

Update am 8.Juni 2011:

Links zu den weiteren Diskussionen hier im Beck-Blog:

Juli 2010 (465 Kommentare, ca. 23000 Abrufe)

September 2010 (788 Kommentare, ca. 16000 Abrufe)

Dezember 2010 (537 Kommentare, ca. 8000 Abrufe)

Mai 2011 (bisher über 1000 Kommentare; über 7000 Abrufe)

AKTUELL: Juli 2011

 

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Daphne schrieb:
"...wie übrigens auch die Duisburger Behörden, welche die seltsame Zweiteilung des Geländes mit einer falschen Genehmigung absegneten."  Die Leserin

Dabei hat man dann wohl die Zugangsrampe irgendwie übersehen.... denn Dressler sagte:

"Ja, ich habe die Genehmigung für die Massenveranstaltung erteilt", gibt der studierte Architekt zu. Seine Genehmigung habe sich aber nur auf den engeren Bereich des stillgelegten Duisburger Güterbahnhofes bezogen, auf dem auch die Bühne stand. Der Bereich des Tunnels und der Treppe, in dem Menschen zu Tode gequetscht worden sind, "gehörten nicht zu dem von mir genehmigten Bereich", sagt Dressler. Dafür seien Polizei, Veranstalter und Feuerwehr verantwortlich gewesen. Dieser Punkt ist Dressler so wichtig, dass er einen Kugelschreiber greift und das Unglücksgelände auf einem Stück Papier skizziert. "Um es ganz deutlich zu machen", sagt er dabei."

http://www.rp-online.de/niederrheinnord/duisburg/loveparade/Loveparade-T...

Und die Sondernutzungsgenehmigung bezog sich ja lediglich auf die Karl-Lehr-Str. Also wurde die Zugangsrampe samt Treppe ohne Genehmigung genutzt? Oder bedurfte sie keiner, weil es ja quasi keine Nutzungsänderung (Zuweg) gab...?

In diesem "Ausbruch vor der Presse" dürfte Dressler nicht die ganze Wahrheit sagen.
Zunächst: aus dem Bewilligungsbescheid geht nicht hervor, auf welches Gelände sich die Genehmigung genau bezieht. Den dazu gehörenden Bauantrag der Lopavent hält die Stadt Duisburg bisher unter Verschluss. 
Folgende Varianten sind denkbar: es gab einen heimlichen Konsens aller Beteiligten, das öffentliche Strassenland aus Antrag und Genehmigung rauszuhalten.  Dann hätten alle Beteiligten, in vollem Wissen um die Bestimmungen der SBauVO das "Foyer der Loveparade" von den beiden Vereinzelungsanlagen bis zum Aufgang Rampe einfach nicht beantragt, geprüft genehmigt und abgenommen. Das wäre angesichts des Sachverstandes der Beteiligten im Bauamt und bei Lopavent ein zumindest grob fachwidriges, konspirieren. Um an einer individuellen Verantwortung für die Genehmigung eines nicht zu genehmigenden Veranstaltungsgeländes vorbei zu kommen, hätte man sich auf  "Nichtgenehmigung" von dessen gefährlichstem Teil geeinigt.

Möglich ist allerdings auch, dass Lopavents Antrag umfassender war.
In jedem Fall irrt bzw. lügt Dressler, wenn er sich für die "Treppe" als nicht zuständig erklärt. Spätesten mit dem verlassen, des Bürgersteiges der Karl Lehr Strasse und dem Betreten der Rampe, greift seine Genehmigung. Zu diesem Gelände zählen dann immer noch: Treppe, Gullydeckel und keine Notausgänge weit und breit...

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"Folgende Varianten sind denkbar: es gab einen heimlichen Konsens aller Beteiligten, das öffentliche Strassenland aus Antrag und Genehmigung rauszuhalten.  Dann hätten alle Beteiligten, in vollem Wissen um die Bestimmungen der SBauVO das "Foyer der Loveparade" von den beiden Vereinzelungsanlagen bis zum Aufgang Rampe einfach nicht beantragt, geprüft genehmigt und abgenommen."

Aber für die Sondernutzung der Karl-Lehr-Str. ("öffentliches Straßenland") gab es doch sowohl einen Antrag als auch eine Genehmigung... oder versteh ich Dich jetzt falsch?

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Daphne schrieb:
Aber für die Sondernutzung der Karl-Lehr-Str. ("öffentliches Straßenland") gab es doch sowohl einen Antrag als auch eine Genehmigung... oder versteh ich Dich jetzt falsch?

Genau das scheint mir die Nebelkerze von Frau Dr Jaspers, oder aber das gemeinsame "Möglich machen des Unmöglichen":

Die Lopavent will auf einem Gelände das teils im Privatbesitz ist (Aurelis) und teils öffentliches Strassenland ist (Karl Lehr Strasse die Loveparade veranstalten. Das geht nicht ohne die Einwilligung der beiden Besitzer. Mit Aurelis schliesst sie einen Überlassungs- und Herrichtungsvertrag. Für das Strassenland beantragt sie die Sondernutzung bei der Bezirksvertretung.

Das ist aber nur eine Voraussetzung um die Veranstaltung durchzuführen. Anschliessend, nachdem diese Genehmigungen vorliegen, ist das Gelände nach der Sonderbauverordnung als Veranstaltungsstätte zu genehmigen. Dabei eben Rettungswege, Ela Anlage, Zaunstabilität abzunehmen.

Um mal von Duisburg weg zu gehen:
in Köln auf dem Roncalliplatz zwischen Römisch Germanischen Museum und Nebeneingang des Doms finden regelmässig Open Air Veranstaltungen statt, für die Eintrittskarten verkauft werden, also dieser öffentliche Platz eingezäunt werden muss. Will ich ein solches Konzert veranstalten, muss ich erst einmal, dieses öffentliche Strassenland zur Sondernutzung erhalten. Erst dann plane ich Besucherströme, Drängelgitter, Notausgänge, Sicherheitskonzept, also alles was die Sonderbauverordnung verlangt und versuche eine entsprechende Genehmigung als Veranstaltungsfläche zu erhalten.

In Duisburg hat man den neuralgischsten Teil des Veranstaltungsgeländes mit Nichtbefassung / Nichtgenehmigung belegt. Offensichtlich im Konsens aller Beteiligten!

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Lothar Evers schrieb:

Daphne schrieb:
Aber für die Sondernutzung der Karl-Lehr-Str. ("öffentliches Straßenland") gab es doch sowohl einen Antrag als auch eine Genehmigung... oder versteh ich Dich jetzt falsch?

Genau das scheint mir die Nebelkerze von Frau Dr Jaspers, oder aber das gemeinsame "Möglich machen des Unmöglichen":

Die Lopavent will auf einem Gelände das teils im Privatbesitz ist (Aurelis) und teils öffentliches Strassenland ist (Karl Lehr Strasse die Loveparade veranstalten. Das geht nicht ohne die Einwilligung der beiden Besitzer. Mit Aurelis schliesst sie einen Überlassungs- und Herrichtungsvertrag. Für das Strassenland beantragt sie die Sondernutzung bei der Bezirksvertretung.

Das ist aber nur eine Voraussetzung um die Veranstaltung durchzuführen. Anschliessend, nachdem diese Genehmigungen vorliegen, ist das Gelände nach der Sonderbauverordnung als Veranstaltungsstätte zu genehmigen. Dabei eben Rettungswege, Ela Anlage, Zaunstabilität abzunehmen.

Um mal von Duisburg weg zu gehen:
in Köln auf dem Roncalliplatz zwischen Römisch Germanischen Museum und Nebeneingang des Doms finden regelmässig Open Air Veranstaltungen statt, für die Eintrittskarten verkauft werden, also dieser öffentliche Platz eingezäunt werden muss. Will ich ein solches Konzert veranstalten, muss ich erst einmal, dieses öffentliche Strassenland zur Sondernutzung erhalten. Erst dann plane ich Besucherströme, Drängelgitter, Notausgänge, Sicherheitskonzept, also alles was die Sonderbauverordnung verlangt und versuche eine entsprechende Genehmigung als Veranstaltungsfläche zu erhalten.

In Duisburg hat man den neuralgischsten Teil des Veranstaltungsgeländes mit Nichtbefassung / Nichtgenehmigung belegt. Offensichtlich im Konsens aller Beteiligten!

 

Aber Lopavent hat erst den Antrag auf Nutzungsänderung fürs Gelände, dann die Sondernutzungserlaubnis beantragt, da lt. der Nachforderung fehlender Unterlagen der Antrag auf Nutzungsänderung am 31.05.10 beim Amt 62 einging.

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/nachforderung-fehl...

Die Genehmigung ist vom 21.07.10

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/genehmigung-nutzun...

Der Antag auf Sondernutzung für die Karl-Lehr-Str. ist vom 19.07.10 (!), Eingang 20.07.

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/antragsondernutzun...

Die Genehmigung ebenfalls vom 21.07.10

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/sondernutzungserla...

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Daphne schrieb:
Aber Lopavent hat erst den Antrag auf Nutzungsänderung fürs Gelände, dann die Sondernutzungserlaubnis beantragt, da lt. der Nachforderung fehlender Unterlagen der Antrag auf Nutzungsänderung am 31.05.10 beim Amt 62 einging.
http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/nachforderung-fehl...

Die Genehmigung ist vom 21.07.10

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/genehmigung-nutzun...

Der Antag auf Sondernutzung für die Karl-Lehr-Str. ist vom 19.07.10 (!), Eingang 20.07.

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/antragsondernutzun...

Die Genehmigung ebenfalls vom 21.07.10

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/sondernutzungserla...

Der Ursprüngliche Antrag auf Nutzungsänderung ist ja kontinuierlich überarbeitet und ergänzt worden. 
Aber in der Tat wird der Antrag auf Sondernutzung von Strasse und Tunnel sehr spät gestellt. 
Warum auch immer...

decologne schrieb:

Daphne schrieb:
Aber Lopavent hat erst den Antrag auf Nutzungsänderung fürs Gelände, dann die Sondernutzungserlaubnis beantragt, da lt. der Nachforderung fehlender Unterlagen der Antrag auf Nutzungsänderung am 31.05.10 beim Amt 62 einging.
http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/nachforderung-fehl...

Die Genehmigung ist vom 21.07.10

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/genehmigung-nutzun...

Der Antag auf Sondernutzung für die Karl-Lehr-Str. ist vom 19.07.10 (!), Eingang 20.07.

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/antragsondernutzun...

Die Genehmigung ebenfalls vom 21.07.10

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/sondernutzungserla...

Der Ursprüngliche Antrag auf Nutzungsänderung ist ja kontinuierlich überarbeitet und ergänzt worden. 
Aber in der Tat wird der Antrag auf Sondernutzung von Strasse und Tunnel sehr spät gestellt. 
Warum auch immer...

 

So, hab nochmal geschaut... im Zwischenbericht steht folgendes geschrieben:

"31. Mai 2010

Der Veranstalter reichte mit Datum vom 10.05.2010 einen Antrag ohne Bauvorlagen auf Genehmigung der Nutzungsänderung bei der Unteren Bauaufsicht ein. Bauvorlagen wurden am 31.05.2010 nachgereicht."

 

 

 

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Daphne schrieb:

Aber Lopavent hat erst den Antrag auf Nutzungsänderung fürs Gelände, dann die Sondernutzungserlaubnis beantragt, da lt. der Nachforderung fehlender Unterlagen der Antrag auf Nutzungsänderung am 31.05.10 beim Amt 62 einging.

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/nachforderung-fehl...

Die Genehmigung ist vom 21.07.10

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/genehmigung-nutzun...

Der Antag auf Sondernutzung für die Karl-Lehr-Str. ist vom 19.07.10 (!), Eingang 20.07.

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/antragsondernutzun...

Die Genehmigung ebenfalls vom 21.07.10

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/sondernutzungserla...

 

Das war natürlich nich korrekt, denn die Nutzungsänderungs-Genehmigung vom 21.07. war ja gar keine Genehmigung, sondern nur ein Entwurf, da noch immer nicht alle Unterlagen vorlagen...  die richtige Genehmigung wurde ja erst am 23.07. erteilt....

 

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Lothar Evers

Und deshalb ist das mit dem organisierten Verbrechen auch gar nicht so abwegig, freilich ein gröbst fahrlässiges mit der tolerierten Inkaufnahme von Risiken fuer die Besucher, Tote ausgenommen, da man das von sich wies bzw. Warnungen missachtete.

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Interessantes über die Lopa 2007

"Am 4. Januar 2007 gab der Geschäftsführer der Loveparade GmbH, Rainer Schaller, an, als Veranstaltungstermin den 7. Juli 2007 für die Parade zu beantragen. Damit sollte sie eine Woche früher als in den Jahren zuvor stattfinden. Am 21. Februar wurde die Veranstaltung allerdings abgesagt, da laut Veranstalter noch keine schriftliche Genehmigung des Berliner Senats vorgelegen habe und so die benötigte Planungssicherheit nicht gegeben gewesen sei."

http://de.wikipedia.org/wiki/Loveparade

Von offizieller Seite hieß es wohl wörtlich:

"Aufgrund der bis dato fehlenden schriftlichen Genehmigung seitens des Landes Berlin können wir die Loveparade 2007 nicht in Berlin stattfinden lassen. Es gibt für uns keine Planungssicherheit mehr, die es rechtfertigen würde, eine Veranstaltung in dieser Größenordnung weiter vorzubereiten…"

http://www1.stadtkind.com/artikel/2007-02-loveparade-2007-nicht-in-berli...

Also knapp 5 Monate vor dem geplanten Termin....  Das mit der benötigten Planungssicherheit verhielt sich dann 2010 scheinbar irgendwie anders...   

...aber am besten gefällt mir aber dieser Satz hier:

"Niemand baut ein Haus ohne Baugenehmigung."

http://www.technoboard.at/lofiversion/index.php/t32030.html

Wir erinnern uns, dass 2010 die Stadt Essen durchaus bereit war, für Duisburg einzuspringen:

"Hoffnung für Raver und Technofans: Sollte die Loveparade in Duisburg 2010 aus Sicherheits- und Platzgründen nicht stattfinden können, ist ein erneutes Gastspiel der weltgrößten Tanzveranstaltung im benachbarten Essen denkbar. Nach den guten Erfahrungen von 2007 sei man generell nicht abgeneigt, sagte Stadtdirektor Christian Hülsmann am Samstag der Deutschen Presse- Agentur dpa. Wenn nachvollziehbare Gründe in Duisburg vorlägen, werde man sich nicht verschließen. Ich gehe aber immer noch davon aus, dass Duisburg eine Lösung findet.
Allerdings müsse man schon allein im Hinblick auf das Kulturhauptstadtjahr um die Parade kämpfen. Nach der Absage in Bochum muss die gesamte Region einen erneuten Ausfall unbedingt verhindern , sagte Hülsmann. Ansonsten wäre es eine sehr schlechte Werbung für das Ruhrgebiet."

http://www.focus.de/panorama/boulevard/musik-essen-koennte-2010-bei-love...

 

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Daphne schrieb:

Interessantes über die Lopa 2007

"Am 4. Januar 2007 gab der Geschäftsführer der Loveparade GmbH, Rainer Schaller, an, als Veranstaltungstermin den 7. Juli 2007 für die Parade zu beantragen. Damit sollte sie eine Woche früher als in den Jahren zuvor stattfinden. Am 21. Februar wurde die Veranstaltung allerdings abgesagt, da laut Veranstalter noch keine schriftliche Genehmigung des Berliner Senats vorgelegen habe und so die benötigte Planungssicherheit nicht gegeben gewesen sei."

http://de.wikipedia.org/wiki/Loveparade

Von offizieller Seite hieß es wohl wörtlich:

"Aufgrund der bis dato fehlenden schriftlichen Genehmigung seitens des Landes Berlin können wir die Loveparade 2007 nicht in Berlin stattfinden lassen. Es gibt für uns keine Planungssicherheit mehr, die es rechtfertigen würde, eine Veranstaltung in dieser Größenordnung weiter vorzubereiten…"

http://www1.stadtkind.com/artikel/2007-02-loveparade-2007-nicht-in-berli...

Also knapp 5 Monate vor dem geplanten Termin.... 

Im Jahr 2007 fand die Loveparade dann aber bereits in Essen statt.

Und dort gab es dann eine ähnliche zeitliche Kurzfristigkeit. Noch im April wurde über die Finanzierung diskutiert etc.

 

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Die Leserin schrieb:

Daphne schrieb:

Interessantes über die Lopa 2007

"Am 4. Januar 2007 gab der Geschäftsführer der Loveparade GmbH, Rainer Schaller, an, als Veranstaltungstermin den 7. Juli 2007 für die Parade zu beantragen. Damit sollte sie eine Woche früher als in den Jahren zuvor stattfinden. Am 21. Februar wurde die Veranstaltung allerdings abgesagt, da laut Veranstalter noch keine schriftliche Genehmigung des Berliner Senats vorgelegen habe und so die benötigte Planungssicherheit nicht gegeben gewesen sei."

http://de.wikipedia.org/wiki/Loveparade

Von offizieller Seite hieß es wohl wörtlich:

"Aufgrund der bis dato fehlenden schriftlichen Genehmigung seitens des Landes Berlin können wir die Loveparade 2007 nicht in Berlin stattfinden lassen. Es gibt für uns keine Planungssicherheit mehr, die es rechtfertigen würde, eine Veranstaltung in dieser Größenordnung weiter vorzubereiten…"

http://www1.stadtkind.com/artikel/2007-02-loveparade-2007-nicht-in-berli...

Also knapp 5 Monate vor dem geplanten Termin.... 

Im Jahr 2007 fand die Loveparade dann aber bereits in Essen statt.

Und dort gab es dann eine ähnliche zeitliche Kurzfristigkeit. Noch im April wurde über die Finanzierung diskutiert etc.

 

Ja klar, ich denke auch, dass diese Begründung (fehlende Planungssicherheit) nur vorgeschoben war und Schaller ganz andere Motive hatte, von Berlin ins Ruhrgebiet zu gehen... wäre ihm Planungssicherheit wirklich wichtig, hätte die Loveparade 2010 wohl nicht stattgefunden. Mit den Paraden in Essen & Dortmund hab ich mich nicht beschäftigt, daher kann ich das nicht beurteilen.

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#151 Lothar Evers

Das halte ich fuer eine sehr intelligente Ausfuehrung. (zur Info: Dressler ist stadtintern als Luegner bekannt).

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Leider fehlt in diesem Monitor-Beitrag die Erklärung, warum dem IM es in diesem Jahr (nach Bochum-Ausfall) so immens wichtig gewesen war, eben wegen der Macht von Ruhr.2010, was ja ein europäisches Ränkespiel ist. Es stand ja bereits 2009 (und frueher) fest, dass das Ruhrgebiet die Nummer 1 ever sein wird. Dafuer war es wichtig, die Zahl 1 oder 1,4 Mio Millionen zu liefern, damit das glaubhaft dargestellt werden kann. Dass es nun trotzdem 10 Mio Besucher gewesen sein sollen, ist schlicht ein Witz.

Eines habe ich gelernt: in NRW gilt es immer, irgendetwas plausibel "darzustellen", heißt, es so hinzubiegen, schön zu reden, um nicht zu sagen zu luegen (was es aber ist!), dass die dummen Ruhris (die ja die Masse in NRW ist) es glaubt, da sie zu blöd ist es anzuzweifeln. Und dieses Spiel, in dem Fall europäisches Kulturhauptstadtspiel machen Barroso und Co. in Bruessel  mit, deshalb interessiert die auch nicht die Info von gefälschten Besucherzahlen ueber die ich auch die europäische Kulturkommisssion informiert habe.

Man muss eines wissen und verstehen: "Man" hat mit dem Ruhrgebiet viel vor - es ist das schon lange nicht mehr schlagende Herz Europas, aber das interessiert Bilderberger & Co.nicht. Es geht in der Tat um den Wandel im großen Stil und um die Bedeutung Europas im Hinblick auf die NWO. Und das ist keine Verschwörung, das ist Fakt.

Hier der Bericht: http://www.wdr.de/tv/monitor/extra/nachgefragt/loveparade_101209.php5

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Felix Licht schrieb:

Leider fehlt in diesem Monitor-Beitrag die Erklärung, warum dem IM es in diesem Jahr (nach Bochum-Ausfall) so immens wichtig gewesen war,

Hier der Bericht: http://www.wdr.de/tv/monitor/extra/nachgefragt/loveparade_101209.php5

http://de.wikipedia.org/wiki/Indemnit%C3%A4t
In Deutschland genießen nach Art. 46 Abs. 1 des Grundgesetzes und § 36 StGB sowohl Bundestags- als auch Landtagsabgeordnete, sowie Mitglieder der Bundesversammlung wegen ihrer Äußerungen Indemnität. Sie dürfen also wegen einer Abstimmung oder einer Äußerung, die sie im Parlament oder dessen Ausschüssen getan haben, zu keiner Zeit – also auch nicht nach Ablauf des Mandats – gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst außerhalb des Parlaments zur Verantwortung gezogen werden. Sie gilt für jedes gerichtliche Verfahren, also einschließlich strafrechtlicher und zivilrechtlicher Klagen.

mffffgggg

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So zu tun, als sei eine derartige Kurzfristigkeit bei solchermaßen komplexen Veranstaltungen selbstverständlich (derlei Aussagen fanden sich sowohl vor als auch nach der Loveparade), ärgert mich immer wieder.

Die Präsentation in Anlage 35 des Zwischenberichts gibt einen gewissen Einblick, wie viel dafür geplant und beantragt werden musste.

(Diese Anlage fehlt übrigens im Abschlussbericht. Der Link zu Wikeleaks funktioniert nicht mehr. Kann jemand einen funktionierenden Link zu dieser Anlage einstellen?)

Die ganze Stadt muss darauf vorbereitet werden, an einem Tag ebenso viele Gäste wie Einwohner aufzunehmen.

Es sind zig Anträge zu stellen, bis hin zu Ausnahmegenehmigungen nach dem Landesimmissionsschutz-Gesetz und dem Jugendschutzgesetz. Für die Anträge muss die Planung weit fortgeschritten sein und nachgewiesen werden. Jeder Antrag ist mit entsprechenden Dokumenten zu versehen.

Abgesehen davon müssen frühzeitig Sponsoren gefunden, DJs verpflichtet und viele andere Verpflichtungen bereits langfristig eingegangen werden.

Das alles kostet Geld und Personal.

Natürlich versucht der Veranstalter, bevor nicht feststeht, ob die Veranstaltung wirklich stattfinden kann, möglichst wenige Kosten entstehen zu lassen und möglichst wenige Verbindlichkeiten einzugehen, aus denen er bei Absage nicht mehr herauskommt. Die Absage von Veranstaltungen kann einen Veranstalter ruinieren. Und nun war schon die Lopa in Bochum im Jahr zuvor abgesagt worden.

Im Folgenden ein Auszug aus der von mir zusammengestellten Chronologie:

____________________

1. April 2010

Es liegt immer noch kein Antrag des Veranstalters der Loveparade, der Lopavent GmbH in Berlin auf Erteilung der notwendigen Baugenehmigung vor. Auch die Finanzierungsfrage ist nach wie vor unklar. Der Rat der Stadt Duisburg hatte sich einstimmig für die Loveparade ausgesprochen, allerdings unter der Maßgabe, dass angesichts leerer Kassen keine städtischen Mittel verwendet werden. Der Kostenanteil der Stadt beträgt aber 850.000 Euro, deren Finanzierung bisher nicht gesichert sind.

12. April 2010

Durch Beschluss der Verwaltungsvorstandskonferenz wird eine Projektstruktur für die Loveparade verabschiedet. Die Diskussion, ob die Veranstaltung stattfinden soll oder nicht, wird jedoch weiterhin ergebnisoffen diskutiert. In einem internen Vermerk des Ordnungsamtes heißt es hierzu:

„Unabhängig von der noch ausstehenden endgültigen Entscheidung über die Durchführung der Loveparade am 24.07.2010 hat das Ordnungsamt der Stadt Duisburg bereits mit den Vorbereitungen begonnen.“

(Anmerkung: "Bereits" ist gut.)

 

16. April 2010

Duisburgs Oberbürgermeister Adolf Sauerland (CDU) teilt in einer Pressemitteilung mit: "Dank der Unterstützung vieler Partner ist es der Stadt Duisburg gelungen, die von ihr zu erbringenden Leistungen sicherzustellen." Danach springt McFit für Transportkosten in Höhe von 300.000 Euro ein, das Land gibt einen sechsstelligen Förderbetrag für den Bereich Sicherheit und Verkehr, ein Getränkeunternehmen steigt als Sponsor ein. Und schließlich "soll ein sechsstelliger Betrag durch Merchandising erwirtschaftet werden".

 

21. April 2010

Der Sicherheitsbeauftragte von Lopavent stellt der Stadt ein Sicherheitskonzept für die Loveparade vor. Bisher liegt von dem Veranstalter nur ein Grobkonzept von Mitte März 2010 vor.

Quellen:

- „WDR.de dokumentiert Genehmigungsverfahren – Wie die Loveparade genehmigt wurde“, von Christina Hebel, 6. August 2010 (hierzu lagen dem WDR 150 Seiten Aktenvermerke, Gesprächsprotokolle und Anträge zur Genehmigung der Loveparade vor)

 - Abschlussbericht/Sachverhalt der Stadt Duisburg.

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Erst jetzt ging die Planung der Loveparade richtig los.

Erst jetzt investierte der Veranstalter in mehr als nur Grobkonzepte, die ja ebenfalls bereits Kosten und Personaleinsatz bedingen.

Richtig ist allerdings, dass es in Zusammenarbeit mit der öffentichen Hand aufgrund von Finanzierungsfragen sehr oft zu extremen Kurzfristigkeiten kommt. Das ging in diesem Falle glasklar zulasten der Sicherheit.

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Die Leserin schrieb:
 Die Präsentation in Anlage 35 des Zwischenberichts gibt einen gewissen Einblick, wie viel dafür geplant und beantragt werden musste.

(Diese Anlage fehlt übrigens im Abschlussbericht. Der Link zu Wikeleaks funktioniert nicht mehr. Kann jemand einen funktionierenden Link zu dieser Anlage einstellen?)

Alle Anlagen des Zwischenberichtes gibt es noch bei Indymedia:
http://linksunten.indymedia.org/de/node/24275

Die Anlage 35 ist hier:
http://linksunten.indymedia.org/de/system/files/data/2010/08/2827866724.pdf

Polizei- und Ordnungsrecht

http://books.google.de/books?id=mFUPE8Ki7fgC&pg=PA228&lpg=PA228&dq=veran...

Veranstalter ist derjenige,der die Versammlung organisatorisch vorbereitet,plant oder zu ihr einlädt und so bewirkt, dass sie stattfindet.Auch wer öffentlich (insbesondere durch Presse Rundfunk und Fernsehen,aber auch über Internet) zu einer Versammlung aufruft, ist nach der Rechtsprechung (Mit-)Veranstalter,selbst wenn auch noch andere Gruppen teilnehmen oder sich eine Großveranstaltung entwickelt, die seiner Kontrolle entgleitet. Dies entspricht den allgemeinen Grundsätzen der polizeilichen Störerverantwortlichkeit,die ja weder eine alleinige Verursachung verlangt,noch voraussetzt,dass der Betreffende die zeitlich letzte Ursache gesetzt hat.

http://blog.netdoktor.de/loveparade-2010-meine-geschichte/
Nirgends waren Pläne, es wurden keine Flyer ausgeteilt, auf denen eine Karte des Geländes war. Wir hätten uns gerne orientiert. Und wenn es nur die Information gewesen wäre, wo die Bühnen sind, die Toiletten, die Polizei, die Malteser, die Ausgänge. Wenn es Pläne gegeben hätte, dann hätten sich vielleicht einige Menschen überlegt, ob sie mit den Menschenmassen den winzigen Zugang benutzen, oder doch lieber umkehren sollten.

Also wer von den "Veranstaltern" kann für diese unzureichenden Informationen verantwortlich gemacht werden.?

entweder  kein Geld
oder  nicht zuständig .?

mffffggg

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Der Antag auf Sondernutzung für die Karl-Lehr-Str. vom 19.07.10

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/antragsondernutzun...

ist in mehrfacher Hinsicht interessant:

 

Zum einen heißt es darin, von dieser Genehmigung unberührt bleiben solle die der Veranstalterin am 13.7.2010 erteilte Sondernutzungserlaubnis für die Aufstellung eines Bürocontainers auf der Karl-Lehr-Straße.

Es muss also bereits vorher einen Antrag und eine Genehmigung gegeben haben.

Soweit ich mich erinnere, bestand die Polizei aufgrund von Sicherheitsbedenken darauf, die Einlassschleusen vor die Tunnel zu verlegen.

Hat jemand ein Dokument parat, aus dem hervorgeht, wo die Einlassschleusen ursprünglich sein sollten? Das dürfte dann vielleicht den ursprünglichen Anträgen entsprechen.

 

Im Antrag heißt es dazu, im Rahmen des gemeinsam mit der Stadt Duisburg erarbeiteten Sicherheitskonzepts sei festgelegt worden, die Eingänge für die Loveparade vor die Brückenköpfe der Unterführung Karl-Lehr-Straße zu ziehen.

Schau an, es bestand demnach kein Zweifel daran, wo sich die Eingänge befanden.

 

Weiter heißt es, von der Veranstalterin beauftragtes Ordnerpersonal werde die Besucher und das Zustromverhalten im Eingangsbereich beobachten, um hierauf in Abstimmung mit der Polizei reagieren zu können.

Auch hierdurch wird wieder einmal deutlich, dass die Polizei keineswegs erst total überraschend zu der Veranstaltung gerufen wurde, als diese schon aus dem Ruder gelaufen war, so wie sie plötzlich eines Abends zu einer ausgearteten Familienstreitigkeit gerufen wird.

 

Ist es eigentlich üblich, Anträge auf Straßensondernutzung an den Oberbürgermeister zu adressieren? Der Antrag wurde direkt an Adolf Sauerland adressiert.

 

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Die Leserin schrieb:

 

Ist es eigentlich üblich, Anträge auf Straßensondernutzung an den Oberbürgermeister zu adressieren? Der Antrag wurde direkt an Adolf Sauerland adressiert.

 

 

Das hat mich auch gewundert. Dieser Antrag auf Durchführung der Loveparade vom 01.02.10 ging ebenfalls direkt an den OB. (Übrigens war zu diesem Zeitpunkt noch eine andere, wesentlich längere Floatstrecke vorgesehen.)

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/12/antragdurchfc3bchr...

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Die Leserin

Die urspruenglich angedachte Platzierung der Tunneleingängsschleusen kann ja dann nur an den Tunneleingängen gewesen sein, da alles andere keinen Sinn macht.

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julius

Danke! Das sagt echt alles.

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http://www.kristinwalter.de/wp-content/uploads/2010/01/schuld.pdf

Schuld = persönliche Vorwerfbarkeit der rechtswidrigen Tat,
Gegenstand des Schuldvorwurfs ist die fehlerhafte Einstellung des Täters zu den
Verhaltensanforderungen der Rechtsordnung
– materielle Grundvoraussetzung der Strafbarkeit
– Rechtsschuld (nicht moralische oder sittliche Schuld)
– Ausgangspunkt ist die konkrete Einzeltat
– muss dem Unrecht entsprechen, also alle Unrechtsmerkmale erfassen

Verschiedene Merkmale sind zu prüfen:
1. Schuldfähigkeit
2. spezielle Schuldmerkmale (str.)
3. Vorsatzschuld
4. Entschuldigungsgründe
5. Unrechtsbewusstsein

Schuldfähigkeit
= Mindestmaß an Fähigkeit zur Selbstbestimmung, dass von der Rechtsordnung für die strafrechtliche Verantwortlichkeit verlangt wird

b) § 20 StGB
– bei Erwachsenen wird die Schuldfähigkeit vermutet, solange keine Anhaltspunkte für das Gegenteil vorliegen
– ob ein Erwachsener schuldunfähig nach § 20 StGB ist, wird nach der gemischt biologisch psychologischen Methode ermittelt:

• biologische Voraussetzungen:
- krankhafte seelische Störung
- tiefgreifende Bewusstseinsstörung
- Schwachsinn oder
- eine andere schwere seelische Abart
• psychologische Voraussetzungen
Täter war infolge seines biologischen Zustandes unfähig das Unrecht seiner Tat einzusehen oder nach dieser Einsicht zu handeln

Psychologen und Mediziner  meldet euch, es werden noch Gutachter gebraucht.

m.M.

folgende Bestimmungen auf die Gegebenheiten bei Genehmigung und Ablauf der Loveparade in Duisburg anwenden -Übertragen

http://beck-online.beck.de/default.aspx?vpath=bibdata\komm\SchoenkeKoStGB_26\StGB\cont\SchoenkeKoStGB.StGB.P315c.T0.htm

StGB § 315c  Gefährdung des Straßenverkehrs

Tatbestandsmerkmal „rücksichtslos“

mffffgggg

,

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Ich habe eine Frage, sorry, wenn es hier schon erwähnt wurde. Im Einsatztagebuch des Ordnungsamtes ist ab 11:16 Uhr (Seite 16) von "Großschadensereignis" die Rede, was ja gleichbedeutend mit einem Katastrophenfall ist. Also lief doch schon zu dieser Zeit irgendetwas nicht planmäßig, oder?

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/10/10-1405_2_anlage_6...

Kann mir jemand erklären, was diese Meldungen bedeuten? Sind solche Massenveranstaltungen per se Großschadensereignisse, also quasi rein präventiv? Aber dann hätte doch schon vor 11:16 Uhr dieser Begriff auftauchen müssen, zumal der Krisenstab seine Arbeit bereits um 10:00 Uhr aufgenommen hatte...

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Daphne schrieb:
Ich habe eine Frage, sorry, wenn es hier schon erwähnt wurde. Im Einsatztagebuch des Ordnungsamtes ist ab 11:16 Uhr (Seite 16) von "Großschadensereignis" die Rede, was ja gleichbedeutend mit einem Katastrophenfall ist. Also lief doch schon zu dieser Zeit irgendetwas nicht planmäßig, oder?

http://loveparade2010doku.files.wordpress.com/2010/10/10-1405_2_anlage_6...

Kann mir jemand erklären, was diese Meldungen bedeuten? Sind solche Massenveranstaltungen per se Großschadensereignisse, also quasi rein präventiv? Aber dann hätte doch schon vor 11:16 Uhr dieser Begriff auftauchen müssen, zumal der Krisenstab seine Arbeit bereits um 10:00 Uhr aufgenommen hatte...

Das muss glaunbe ich der Krisenstab feststellen. Aus vertraulicher Qualle weiss ich auch dass er das wohl getan und nach Düsseldorf gemeldet hat...
Ist aber nicht aus zweiter Quelle oder per Dokument verifiziert.

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Daphne

Ein Feuerwehrmann hatte es bei Euch im blog gepostet. Es gab tatsächlich so frueh schon ein GSE. Waren um diese Uhrzeit schon Personen auf dem Partygelände oder mussten die warten bis 12 Uhr? Ein Rätsel, was passiert war. Fuhren die Floats schon, evtl. probeweise?

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Nein Felix, es hatte nichts mit dem Gelände zu tun...scheint mir eher eine Art "NRW-Alarm" zu sein... schau mal auf Seite 16, einmal 11:16 Uhr, dann um 12:17 Uhr...

 

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Daphne schrieb:

Nein Felix, es hatte nichts mit dem Gelände zu tun...scheint mir eher eine Art "NRW-Alarm" zu sein... schau mal auf Seite 16, einmal 11:16 Uhr, dann um 12:17 Uhr...

 

anscheinend war das der Test für die Einsatzbereitschaft der anderen Krisenstäbe in NRW.

http://www.im.nrw.de/sch/doks/statementdueren100804.pdf

Sondersitzung des Innenausschusses am 04.08.2010
TOP 2 „Klärung der tragischen Umstände bei der
Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010“
Wolfgang Düren, Abteilungsleiter 7

Die landesweite Hilfe wurde von Krisenstäben in der
Bezirksregierung Düsseldorf und im Innenministerium
koordiniert, genau wie bei den Love Parades in Essen und
Dortmund.

Im Laufe des Nachmittags vor dem tragischen Unglück war auf
Bitten der Stadt Duisburg eine Verstärkung der Hilfskräfte um 7
Patiententransportzüge erfolgt. Für diese Einheiten veranlasste
der Krisenstab des Landes die Nachalarmierung weiterer
Transportzüge in anderen Regierungsbezirken. Nach der
Bestätigung von Toten um 18 Uhr löste der Krisenstab des
Landes in allen Regierungsbezirken Landesalarm aus
und
verlegte neue Einheiten zur Behandlung, Betreuung und den
Patienten-Transport in Bereitstellungsräume mit der
Ausrichtung auf Duisburg.

Auf den bereitgestellten Tafeln können sie erkennen, wie sich
die überörtliche Hilfe entwickelt hat. Entsprechende Ausdrucke
werden nach der Sitzung bereit gestellt.

Für die Tafeln habe ich noch keine Quelle gefunden.

mffffggg

 

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julius schrieb:

Daphne schrieb:

Nein Felix, es hatte nichts mit dem Gelände zu tun...scheint mir eher eine Art "NRW-Alarm" zu sein... schau mal auf Seite 16, einmal 11:16 Uhr, dann um 12:17 Uhr...

 

anscheinend war das der Test für die Einsatzbereitschaft der anderen Krisenstäbe in NRW.

http://www.im.nrw.de/sch/doks/statementdueren100804.pdf

Sondersitzung des Innenausschusses am 04.08.2010
TOP 2 „Klärung der tragischen Umstände bei der
Loveparade in Duisburg am 24. Juli 2010“
Wolfgang Düren, Abteilungsleiter 7

Die landesweite Hilfe wurde von Krisenstäben in der
Bezirksregierung Düsseldorf und im Innenministerium
koordiniert, genau wie bei den Love Parades in Essen und
Dortmund.

Im Laufe des Nachmittags vor dem tragischen Unglück war auf
Bitten der Stadt Duisburg eine Verstärkung der Hilfskräfte um 7
Patiententransportzüge erfolgt. Für diese Einheiten veranlasste
der Krisenstab des Landes die Nachalarmierung weiterer
Transportzüge in anderen Regierungsbezirken. Nach der
Bestätigung von Toten um 18 Uhr löste der Krisenstab des
Landes in allen Regierungsbezirken Landesalarm aus
und
verlegte neue Einheiten zur Behandlung, Betreuung und den
Patienten-Transport in Bereitstellungsräume mit der
Ausrichtung auf Duisburg.

Auf den bereitgestellten Tafeln können sie erkennen, wie sich
die überörtliche Hilfe entwickelt hat. Entsprechende Ausdrucke
werden nach der Sitzung bereit gestellt.

Für die Tafeln habe ich noch keine Quelle gefunden.

mffffggg

 

Ja, um 15:51 Uhr wurde z.B. ein Patiententransportzug der Feuerwehr Mönchengladbach von der Bezirksregierung angefordert, der allerdings eine "nicht geplante Komponente" war. Danach folgten noch 2 weitere Anforderungen.

http://loveparade2010doku.wordpress.com/news-presse-tv/#comment-5285

Abr wenn die Meldungen am Vormittag ein Test waren, hätte das dann nicht aus den Formulierungen hervorgehen müssen..?

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Daphne schrieb:

Abr wenn die Meldungen am Vormittag ein Test waren, hätte das dann nicht aus den Formulierungen hervorgehen müssen..?

Was tatsächlich in den E-mails drinsteht ist sowiso nicht ersichtlich.

um 12:17 der Hinweis unter Beleg

KS-Land aktiv  Krisenstab Land einsatzbereit.

deutet darauf hin dass bis zu diesem Zeitpunkt alles noch Vorgeplänkel ist.

 

wer weiss welche Sperre um 16:27 gemeint ist ?

"Polizei ordnet Öffnung der Sperre 310 an.

Mercator 43/12 ist informiert."

wahrscheinlich ist  die Sperre im Masterplan O 730 damit gemeint zur Entlastung Bahnhof Ostseite.

warum verwendet der Krisenstab dann nicht die Bezeichnung O 730 ?

mfffggg

.

 

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[quote=julius]

wer weiss welche Sperre um 16:27 gemeint ist ?

"Polizei ordnet Öffnung der Sperre 310 an.

Mercator 43/12 ist informiert."

wahrscheinlich ist  die Sperre im Masterplan O 730 damit gemeint zur Entlastung Bahnhof Ostseite.

warum verwendet der Krisenstab dann nicht die Bezeichnung O 730 ?

mfffggg

 

/quote]

 

Vielleicht war es eine Sperre/Blockade an der Neudorfer Str. vorm Osteingang des Bahnhofs? Ich meine, ich hab mal ein Video oder Bild gesehen....aber frag mich jetzt bitte nicht, wie, wo oder welches.... ;o)

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Nur eine Vemutung zur Sperre, die sich mit Zeugenaussagen decken, welche besagen, dass ein plötzlicher, irssinniger Andrang auf die östlichen Eingangsschleusen erfolgte. Demnach könnte es sich um die Sperre Graben-/Koloniestr. handeln. Ggen 15.30 war es vor den Schleusen dann nämlich so voll, dass diese gegen 15.40 nur noch ueberrannt werden konnten, da es davor 1. zum Bersten voll gewesen war und 2. die Polizisten kollektiv dort weg gingen und die Ordner sich selbst ueberließen. M.M. nach ein Schachzug, um sich aus der Verantwortung zu ziehen. Einmal kann man sagen, die Besucher hätten "gestuermt", ein anderes Mal a la Sauerland "Wir haben doch nicht geöffnet, das waren doch die". (A la "Niemand hatte die Absicht eine Veranstaltung durchzufuehren".)

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@ Die Leserin 161

@ Daphne 168

Der Antrag zur Erteilung der Sondernutzungserlaubnis wird formal korrekt beim Oberbürgermeister gestellt. Siehe:

http://www.duisburg.de/vv/formulare/internet/Ordnungsamt-S62.07.Sondernu...

§3(3)der Sondernutzungssatzung: "Die Sondernutzungserlaubnis kann unter Auflagen und Bedingungen erteilt werden, wenn dies für die Sicherheit... oder aus anderen sachlichen Gründen erforderlich ist. " Jetzt wäre interessant, ob mit der notwendigen Sorgfalt genehmigt wurde und angemessene Auflagen und gemacht wurden...

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Meister für Veranstaltungstechnik schrieb:

Jetzt wäre interessant, ob mit der notwendigen Sorgfalt genehmigt wurde und angemessene Auflagen und gemacht wurden...

Welche konkreten Fragestellungen möchten Sie diesbezüglich stellen?

Vielleicht können wir als Antwort darauf Dokumente oder andere Infos bieten.

 

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Daphne, danke, ist in der Tat schon was her, dass ich mir das angesehen habe.

Eine andere Theorie, warum die Polizisten im Kollektiv die Ostschleusen verließen, da sie das lt. Zeugin in Richtung Tunnel taten: Sie machten sich auf, um ihre Blocksperre/Kette zu bilden, wurden also abgezogen.

Merkwuerdiger Weise wurde die Zeugin nicht vernommen, wohl aber ihre Aufnahmen genommen, was ich sehr verdächtig finde.Wie beurteilen andere das?

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@ Die Leserin 180

Bis jetzt liegen die Genehmigungen wie auch die Anträge dazu incl. der nicht genehmigten ersten Anträge (die es wohl gegeben hat) nicht vollständig vor. Erst alle Genehmigungen im Zusammenhang ergeben ein Gesamtbild:

1. Sondernutzungsgenehmigung(en) für die öffentliche Verkehrsfläche sowie zugrunde liegende Anträge

2. Nutzungsänderungsgenehmigung(en) für den ehemaligen Güterbahnhoh bzw. weitere Flächen sowie zugrunde liegende Anträge

3. Genehmigung(en) der Baubehörde für die Versammlungsstätte incl. Protokoll der Bauabnahme sowie zugrunde liegende Anträge

4. Da ein Einvernehmen weiterer Behörden erforderlich war (ansonsten hätte laut SBauVO nicht genehmigt werden dürfen), die Protokolle/ Briefe/ Emails/ Memos von Feuerwehr, Polizei, Ordnungsamt mit dem Inhalt, dass Einvernehmen herrscht oder auch nicht.

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@ Meister für Veranstaltungstechnik:

Klar. Es ist äußerst unwahrscheinlich, dass alle diese Dokumente nach und nach in der Öffentlichkeit auftauchen.

Zu denen haben hoffentlich die Ermittler Zugang.

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Ich bezweifle, dass die beiden Gutachten wirklich eine entscheidende Rolle in der Genehmigung spielten. Dazu wurden sie zu spät beauftragt. Zum Zeitpunkt der Beauftragung und erst recht als die Ergebnisse geliefert wurden, war es zu spät. Es war zu spät die Veranstaltung ohne immensen Gesichtsverlust abzusagen. Das wäre ein Jahr zuvor noch möglich gewesen, als großkopferte Alphatierchen das Gegenteil behaupteten. Ich glaube für meinen Teil sogar, dass selbst wenn eines oder beide Gutachten zur Absage geraten hätten, man einen kreativen politischen Weg gefunden hätte den Dingen doch ihren Lauf zu lassen. Daher ist meiner Meinung nach der Vorwurf, den man Doktor Klüpfel und Doktor Jaspers machen kann, dass sie ihre Aufträge annahmen, als klar war, dass ein negativer Ausgang der Prüfung keine entsprechenden Konsequenzen mehr haben kann.

Was ohne Berücksichtigung dieser real existierenden Eitelkeiten einen aus dem Entfluchtungsgutachten abzulesenden Grund für eine Absage angeht, muss man noch nicht einmal so weit denken wie Professor Müller behauptet (60.000 vs. 100.000) - dazu muss man ja einmal rechnen - sondern es reicht sich zu überlegen, ob es akzeptabel ist, dass es vier Stunden dauert, bis die Menge nach Veranstaltungsende das Gelände verlassen hat  und ob es dann zudem akzeptabel ist diese Zeit noch zu verlängern, indem man entgegen den Annahmen im Gutachten zusätzlich noch die kleine Rampe ungenutzt lässt.

Ich wiederhole, was ich oben geschrieben habe: unter allen Ursachen in der Kette, die zum Unfall führte, sticht eins hervor, weil es meiner Meinung nach anders war als bei vielen Veranstaltungen, an denen man bei genauem Hinsehen auch Kritikpunkte wird ausmachen können, dass einer seine Rolle nicht korrekt ausgeübt hat: es hat die genehmigende Behörde nicht kritisch hinterfragt, bevor sie die Genehmigung erteilt hat, sondern sie hat sich die Rolle des zur Durchführung Treibenden mit dem Veranstalter geteilt. Die genehmigende Behörde hat selbst jedes Argument zur Durchführung kritiklos und freudig akzeptiert. Und das hat seine Wurzel nicht in einer Person. Herr Sauerland liefert nur das Gesicht, aber er stand in der Absicht der Durchführung nicht einer Opposition entgegen (weder Oppositionsparteien, noch Bürgergruppen, noch Medien). Die Wurzel ist das Milieu derer, die der Stammtisch "die oberen 10.000" oder schlicht "die da oben" des Ruhrgebietes bzw von NRW nennt. Ob das juristisch relevant ist, weiß ich nicht.

Ich weiß hingegen, wie schwer es für die Angehörigen der Toten und die Traumatisierten wäre, wenn es zu keiner Verurteilung käme. Ich hoffe inzwischen dennoch, dass es keine solche gibt, sondern dass diese mit der von mir im vorigen Absatz angeführten Begründung ausbleiben (man kann bei dieser Analyse keine Einzelpersonen verurteilen). Denn wenn Einzelpersonen verurteilt würden. OB Sauerland, Herr Schaller, Professor Schreckenberger, Doktor Jaspers, Doktor Klüpfel, Doktor Walter oder der Polizist, der die Kette anordnete oder wer auch immer, dann wiegt man sich für künftige Veranstaltungen oder U-Bahn-Bauten in Sicherheit, dann glaubt man der Fall sei gelöst, dann bleibt das Problem aber bestehen. Wenn aber die Richter jede Verurteilung mit obiger Begründung ablehnen, dann ist das ein Paukenschlag, dann ist klar, dass etwas richtig faul ist im Staat. Nur dann besteht eine Chance, dass sich wirklich etwas ändert.

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Flusspferd schrieb:

...dann ist klar, dass etwas richtig faul ist im Staat. Nur dann besteht eine Chance, dass sich wirklich etwas ändert.

Sie meinen, nur dann, wenn niemand verurteilt wird, bestünde eine Chance darauf, dass Behörden zukünftig Veranstaltungsplanungen den Gesetzen gemäß überprüfen?

Warum sollte das so sein? Oder habe ich etwas missverstanden?

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Flusspferd schrieb:

 dann ist klar, dass etwas richtig faul ist im Staat.

Der brisanteste Wesenszug ist die fehlende Empathie. Es mangelt an der Fähigkeit und der Bereitschaft, sich in die Befindlichkeit anderer Menschen einzufühlen. Es gibt keine emotionale Bremse. Opfer sind Mittel zum Zweck, werden versachlicht – Objekte. (Klientel Raver)

http://www.der-serienmoerder.de/pdfs/Harbort%20-%20Aufsatz%20-%20Das%20S...

http://www.stephan-harbort.de/

jedes der Objekte sollte seine prognostizierten 90 € innerhalb des eingezäunten Bereiches bei den "Veranstaltern" abliefern.

(jeder der einlädt ist Mit-Veranstalter)

alles andere lief unter "akzeptablem Risiko".

bei minimierten eigenen Kosten.

im Detail lassen sehr viele Indizien auf fehlende Empathie schließen.

Gitter, Stau, Schotter. Gegenverkehr ("find ich spannend").

Presseerklärungen und Konferenzen.

und auch die Entwicklung Essen, Dortmund, Duisburg (immer mehr Gitter und "kritische" Situationen)

verläuft ähnlich wie die Entwicklung der "Charaktere".

bei stephan-harbort

mfffggg

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julius schrieb:

Der brisanteste Wesenszug ist die fehlende Empathie. Es mangelt an der Fähigkeit und der Bereitschaft, sich in die Befindlichkeit anderer Menschen einzufühlen. Es gibt keine emotionale Bremse. Opfer sind Mittel zum Zweck, werden versachlicht – Objekte. (Klientel Raver)

http://www.der-serienmoerder.de/pdfs/Harbort%20-%20Aufsatz%20-%20Das%20S...

http://www.stephan-harbort.de/[/quote]

Danke für diesen Aspekt und die Verlinkung.
Bleibt mir nur anzumerken, dass "Empathie" ja geradezu kontraproduktiv zu kühlem Verwaltungshandeln ist.
Weswegen an deren Schreibtischen immer mal wieder eine andere Form des Serientäters...

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Liebe Mitdiskutierende,

Ihre Bemühungen, die Details des Genehmigungsablaufes ebenso zu ermitteln wie die Details der Vorgänge auf der Rampe, halte ich für sehr unterstützenswert. Natürlich stehen uns nur die schriftlichen im Netz abrufbaren Dokumente zur Verfügung. Was  der LoPa außerdem noch an mündlichen, telefonischen Hintergrundgesprächen zugrundelag und welche E-Mails und weitere Dokumente auch noch aufschlussreich sein könnten, können wir leider kaum ermessen.

Zu der provokativen Äußerung von "Flusspferd" (#191), nur wenn niemand verurteilt werde, bemerke man, dass etwas richtig faul sei. Ich bin da ganz anderer Auffassung. Wird niemand (zumindest) angeklagt, wird dies in der Öffentlichkeit allg. als Entlastung aller Verantwortlichen verstanden, nach dem Motto: Die haben es doch gut gemeint, aber leider Pech gehabt. Schlimmer: Es könnte am Ende rauskommen, was schon am Anfang stand: Die Opfer sind selber Schuld. Das wäre doch das schlimmste Ergebnis. Es wird sich dann gar nichts ändern bei zukünftigen Planungen. Wird aber jemand angeklagt/verurteilt (und zwar jemand nicht ganz am unteren Ende der Hierarchie, sondern weiter oben), dann kann (natürlich nicht zwingend)  dies einen gewissen Effekt haben. Denn dann werden sich vielleicht beim nächsten Mal mehr Leute finden, die wie Dressler ihre Mitwirkung/Verantwortung verweigern, wenn sie den Eindruck haben, hier läuft etwas nicht vorschriftsgemäß.

"Empathiemangel" (julius #193) ist heute zu einer verbreiteten  kriminologischen Floskel geworden, die leider nur noch wenig Bedeutung hat. Die Bedeutungslosigkeit wird gefördert, wenn man die Organisation der LoPa mit Serienmord in eine gedankliche Verbindung bringt. Bei dem - in Film, Fernsehen und Roman krass übertriebenen - Phänomen der Serienmörder geht es in der Regel um einen pathologischen Empathiemangel, der im Zusammenhang mit solchen extremen Taten steht.

Bei der Organisation der LoPa und bei vielen anderen modernen Erscheinungen geht es hingegen allenfalls um den Empathiemangel, der in unserer Gesellschaft allg. beklagt werden kann. Dieser spielt sicherlich bei allen Straftaten und Gedankenlosigkeiten eine Rolle, ist aber so allgemein, dass man daraus keine Schlüsse ziehen kann. Da ist sicher genau so "etwas dran" wie bei der Klage eines "allg. Werteverlusts", aber es führt weit ab von der nötigen konkreten Analyse dieses Einzelfalls.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:
Denn dann werden sich vielleicht beim nächsten Mal mehr Leute finden, die wie Dressler ihre Mitwirkung/Verantwortung verweigern, wenn sie den Eindruck haben, hier läuft etwas nicht vorschriftsgemäß.

Dressler:
nicht vergessen:
nur temporär "Mitwirkung/Verantwortung verweigert"

Dann:
alles genehmigt....

Und jetzt wenige Wochen vor seiner Pensionierung tönt er in Duisburg, ohne die eigenen Bauamtsdokumente raus zu geben...

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Henning Ernst Müller schrieb:
"Empathiemangel" (julius #193) ist heute zu einer verbreiteten  kriminologischen Floskel geworden, die leider nur noch wenig Bedeutung hat. Die Bedeutungslosigkeit wird gefördert, wenn man die Organisation der LoPa mit Serienmord in eine gedankliche Verbindung bringt. Bei dem - in Film, Fernsehen und Roman krass übertriebenen - Phänomen der Serienmörder geht es in der Regel um einen pathologischen Empathiemangel, der im Zusammenhang mit solchen extremen Taten steht.

Bei der Organisation der LoPa und bei vielen anderen modernen Erscheinungen geht es hingegen allenfalls um den Empathiemangel, der in unserer Gesellschaft allg. beklagt werden kann. Dieser spielt sicherlich bei allen Straftaten und Gedankenlosigkeiten eine Rolle, ist aber so allgemein, dass man daraus keine Schlüsse ziehen kann. Da ist sicher genau so "etwas dran" wie bei der Klage eines "allg. Werteverlusts", aber es führt weit ab von der nötigen konkreten Analyse dieses Einzelfalls.

OK der "Empathiemangel" ist zu unscharf.
Vielleicht focussieren wir stattdessen auf:
kühles bürokratisches Handeln...
hochgradige Teilung von Verantwortung
und damit:
organisierte Verantwortungslosigkeit.

Die handelnden Menschen zu Sachen und Vorgängen verdinglicht....

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Nicht nur an Empathie fehlt es den Technokraten, sondern an Wertschätzung im Sinne eines humanistischen Menschenbildes inkl der vorhandenen Ueberzeugung, dass Menschenleben schuetzenswert sind und dass die individuelle Unversehrtheit an Leib und Leben absolute oberste Priorität haben muessen (s. Werteverlust mit impliziertem Moralschwinden).

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Danke für Ihren Link, Herr Licht.

Hier die für mich interessanteste Frage und Antwort:

Frage: Lopavent ging in ihrem Konzept davon aus, dass 100.000 Personen pro Stunde über die Rampe, durch die Tunnel und durch die Ein-/Ausgänge gehen können und zwar in BEIDE Richtungen! Ihr Entfluchtungsanalyse-Ergebnis ging aber von einer Anzahl von nur 60.000
Personen pro Stunde aus. Ist Ihnen diese Diskrepanz aufgefallen, wie sind Sie mit dieser Ungereimtheit umgegangen?

Antwort Dr. Hubert Klüpfel: Bei der Zahl von 60.000 pro Stunde, die sich aus der Entfluchtungsanalyse ergibt, handelt es sich um einen Mittelwert. D.h. die 250.000 simulierten Personen haben insgesamt etwa vier Stunden gebraucht, um das Gelände zu verlassen. Hieraus ergeben sich also im Mittel 60.000 Personen pro Stunde, was aber nicht bedeutet, dass es zwischendurch auch mal mehr sein können. Zum Beispiel ist es so, dass in der Simulation das Gelände nach circa drei Stunden nahezu leer ist. Damit ergibt sich über weite Bereiche des Ablaufs ein Wert von ca. 80.000 Personen pro Stunde. Mir ist klar, dass das jetzt im Nachhinein nach Haarspalterei klingt, doch es gibt in der Literatur auch Werte, die 100.000 Personen pro Stunde plausibel erscheinen lassen. Für unsere Arbeit war auch die Fragestellung eine andere. Im Prinzip genau umgekehrt zu der, die Sie jetzt stellen: Es ging darum, zu ermitteln, wie viele Personen sich maximal auf dem Gelände befinden! Um sicher zu gehen, dass man am Ende nicht mit zu geringen Zahlen rechnet, ist der Ansatz, mit sehr hohen Strömen zu rechnen, plausibel. Dies gibt Ihnen bei der Frage „Wie viele Personen befinden sich maximal auf dem Gelände?“ die Sicherheit nicht zu knapp gerechnet zu haben.(Quelle)

(Anm.von H.E.M.: Um seine Aussage am Ende überhaupt sinnvoll zu machen, muss es aber wohl heißen, "ist der Ansatz, mit sehr niedrigen Strömen zu rechnen, plausibel")

Herr Dr. Klüpfel sieht also keine Ungereimtheit, weil er einen Fluss von 80.000 bis 100.000 Personen für ebenso gut möglich hält, nämlich erstens weil auch nach seiner Analyse 60.000 ein Durchschnittswert sei, z.T. seien auch 80.000 Personen pro Stunde in seiner Berechnung enthalten und zweitens weil in "der Literatur" Werte von 100.000 Personen plausibel erscheinen. Ich halte beide Annahmen nicht für durchschlagend:
1. Dass 80.000 maximal in einer Richtung das Gelände verlassen können, besagt nicht, dass auch noch 20.000 Personen mehr in gegenläufigen Richtungen die Flaschenhälse passieren können. Hier hätte Klüpfel als Fachmann hinweisen müssen darauf, dass Personen in gegenrichtung den Strom leicht  "auf Null" reduzieren können und es daher VÖLLIG UNREALISTISCH ist, dass 100.000 Personen und mehr in gegenläufigen Richtungen den einzigen Ein- und Ausgang passieren. Es ist bezeichnend, dass er darauf jetzt nicht eingeht, obwohl es in der Frage enthalten ist.
2. Inwieweit sich "die Literatur" mit dem LoPa-Gelände befasst hätte, ist mir nicht bekannt. Welche Literatur meint er?

Die letzten vier Sätze im obigen Zitat sind etwas kryptisch. Klüpfel sagt, die Aufgabe/Frage sei gewesen, die Anzahl der Personen zu bestimmen, die sich maximal auf dem Gelände "befinden". Da die LoPa noch nicht stattgefunden hatte, konnte es ja höchstens darum gehen zu ermitteln, wie viele Personen sich darauf befinden "dürfen", um noch eine angemessene Entfluchtung bzw. Evakuierung zu erlauben. Die Vorgehensweise in dem Gutachten hätte dann also so lauten müssen: Wie viele Personen passen durch die Ausgänge, wie lange Zeit darf die Evakuierung dauern - daraus ließe sich dann berechnen, wie viele Personen auf das Gelände dürfen. Diese Vorgehensweise ist im ganzen Gutachten nicht zu erkennen. Stattdessen wird mit der aus der Fläche berechneten Personenanzahl (2 pro m² plus 10%) von 250.000 ausgegangen (S. 21 TraffGo-Gutachten) und dann berechnet, wie lange diese brauchen, das Gelände zu verlassen. Die Berechnung der 485000 Gesamtbesucher werden im Anhang nicht anhand dieser Evakuierung, sondern anhand der Kapazität des ÖPNV/DB plausibilisiert (S. 63 TraffGo-Gutachten). Wäre es so, wie von Klüpfel jetzt beschrieben, dann müssten am Ende des Gutachtens die Aussagen stehen: das dauert zu lang oder nicht, die Wege sind zu eng oder nicht, es dürfen bei diesen Werten maximal X Leute aufs Gelände etc. Auch eine solche Bewertung finde ich im Gutachten nicht. Handelt es sich um eine Rechnung mit zwei offenen Enden? Nein, die eine offene Seite der Rechnung wird erst jetzt von Klüpfel behauptet, sein Auftrag lautete eben nicht: Wie viele Leute (dürfen/sind) maximal auf das/dem Gelände, sondern - ausgehend von 250.000 Leuten -  wie lange brauchen die, um raus zu kommen? Und eben aus dieser Berechnung ergibt sich der Widerspruch oder die Ungereimtheit, auf die Klüpfel antworten soll. Ich denke, er vernebelt hier. Leider wird ihm am Ende des Interviews noch die Gelegenheit gegeben, über die Begriffe "Tragödie, Unglück, Katastropghe etc." zu philosophieren bzw. sich zu echauffieren, wodurch die Klarheit und aufklärerische Tendenz des Interviews in anderen Punkten teilweise wieder verloren geht. Als ginge es hier um Wortklauberei und political correctness!

 

 

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