Keine Missbrauchskontrolle durch den Rechtspfleger
von , veröffentlicht am 03.12.2011Rechtsgebiete: MissbrauchKostenfestsetzungsverfahrenRechtspflegermehrere VerfahrenVergütungs- und Kostenrecht|3081 Aufrufe
Der Auffassung, dass noch im Kostenfestsetzungsverfahren vom Rechtspfleger der Einwand berücksichtigt werden könne, dass ein Verfahren missbräuchlich in mehrere Verfahren aufgespaltet worden ist, hat das Kammergericht im Beschluss vom 07.09.2011- 2 W 123/10 - eine klare Absage erteilt. Das Kammergericht hat klar herausgearbeitet, dass die Kürzung von Erstattungsansprüchen umfangreicher materiell-rechtlicher Erwägungen bedarf und dass eine solche Prüfung die Entscheidungsmacht und die Entscheidungsmöglichkeit des Rechtspflegers übersteigt und in die Kompetenz des Prozessrichters gehört.
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