Vorratsdatenspeicherung: Bewertungsbericht der EU-Kommission

von Dr. Axel Spies, veröffentlicht am 25.04.2012

Um die lebhafte Diskussion hier im Blog nicht zu sehr ins Politische abgleiten zu lassen, hier ein Hinweis auf den neuesten Bewertungsbericht der EU-Kommission (KOM) zur Richtlinie über die Vorratsdatenspeicherung. Der Bericht eine Vielzahl an nützlichen Statistiken zum Anwendungsbereich, den Speicherfristen, zur Kostenerstattung, zum Zugriff auf die Daten durch die Behörden etc., die vor dem Hintergrund der deutschen Debatte über das weitere Vorgehen von Interesse für die Beck-Community sein kann.

Zum Beispiel die Statistik unter Punkt 4.5 auf S. 16/17:  

Die Mitgliedstaaten sollen dafür sorgen, dass die in Artikel 5 angegebenen Datenkategorien für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten und höchstens zwei Jahren auf Vorrat gespeichert werden. . . Während eine Verlängerung der maximalen Speicherungsfrist möglich ist, ist eine Verkürzung auf weniger als sechs Monate nicht vorgesehen. Bis auf einen Mitgliedstaat wenden alle Mitgliedstaaten, die die Richtlinie umgesetzt haben, eine oder mehrere Speicherungsfristen innerhalb dieser Grenzen an…“

Neben Deutschland haben einige weitere Länder die RiLi nicht umgesetzt.

Lesenswert auch Kapitel 6.1: "Einer vor der Umsetzung der Richtlinie in den meisten Mitgliedstaaten durchgeführten Studie zufolge belaufen sich die einem Internetprovider mit einer halben Million Kunden entstehenden Kosten für die Einrichtung eines Systems zur Vorratsdatenspeicherung im ersten Jahr auf schätzungsweise 375 240 EUR und die anschließenden monatlichen Betriebskosten auf 9 870 EUR."

 

Wenig überraschendes Fazit der KOM:  „Die Bewertung hat insgesamt gezeigt, dass die Vorratsdatenspeicherung ein wertvolles Instrument für die Strafjustizsysteme und die Strafverfolgung in der EU ist.“

Ich bin auf Ihre Kommentare zum Bewertungsbericht gespannt… 

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4 Kommentare

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Mir fällt es schwer bei dem Thema nicht politisch zu werden. Weiterhin ist die rechtliche Frage für Deutschland ja auch schon vom BVerfG weitgehend geklärt worden, wenn auch nach meiner Meinung nicht befriedigend.

Für mich stellt sich die Frage, wie die rechtliche Situation ist, wenn die 1:1-Umsetzung einer EU-Richtlinie uneingeschränkt verfassungswidrig ist. Muss dann Deutschland die Verfassung ändern ? Oder kann das BVerfG gar nicht mehr so Urteilen aufgrund der Normenkonkurrenz ? Spielt dann nicht auch die ununterbrochene Legitimationskette eine Rolle, die in der EU diskutabel ist ?

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Die KOM macht sich die Welt, wie sie sie gerne haben wollen. Daten passen nicht? Dann werden sie halt passend gemacht (weggelassen). Es gibt Kritik an etwas? Das ist uns egal, die nehmen wir nicht zur Kenntnis. Und wenn die KOM sie zur Kenntnis nehmen muss, weil in der Öffentlichkeit zu groß und zu breit darüber berichtet wird, dann werden die protestierenden Teile des Souveräns als "demokratisch nicht legitimiert" bezeichnet (sic! Ausgerechnet von der KOM, deren demokratische Legitimation so gering ist, dass man sie reinen Gewissens als nicht vorhanden bezeichnen kann).

Ich bin durch und durch und gerne Europäer, schätze den gemeinsamen Binnenmarkt sehr und bin auch gerne in den europäischen Schwesterstaaten, um Freunde zu besuchen. Aber was die KOM an Neusprech so verlautbaren läßt (zB "Vorratsdatenspeicherung stärkt den Datenschutz"), kann nur dazu führen, dass der notwendige Umbau der Europäischen Union mit einer deutlichen Beschränkung der KOM schnell geht als von mir prognostiziert.

Und um die Frage zu beantworten: Das ist rein politisches Theater. In dem Bewertungsbericht steht drin, was die KOM da gerne drin stehen haben will und was in ihr vorgefertigtes Weltbild passt. Alles andere, wie kritische Stimmen oder kritische Anmerkungen, Alternativszenarien fehlen. Oder kurzgefasst: es ist schade, dass dafür Steuergelder verschwendet werden.

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