Nach der Trennung kommt die Scheidung

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 25.07.2012
Rechtsgebiete: VerfahrenskostenhilfeFamilienrecht|3993 Aufrufe

Trennung Februar 2008, spätestens aber im August (sie zieht aus)

 

Im August 2008 haben die beteiligten Eheleute auch eine Scheidungsfolgenvereinbarung geschlossen und darin ausdrücklich erklärt, sich scheiden lassen zu wollen

 

Im Februar 2009 kündigt er seine Lebensversicherung. Wie viel er ausgezahlt bekommen hat und was er damit gemacht hat, sagt er nicht.

 

Im Sommer 2009 haben beide Ehegatten Ehescheidungsantrag eingereicht.

 

Er begehrt Verfahrenskostenhilfe.

 

Nix da, sagt das OLG Brandenburg

 

Es sei zu berücksichtigen, dass der Antragsgegner grundsätzlich gehalten war, Rücklagen aus der Lebensversicherung für das sich abzeichnende Scheidungsverfahren zu bilden.

Bei einer voraussichtlich endgültigen Trennung der Eheleute liegt die nachfolgende Durchführung eines kostenträchtigen Scheidungsverfahrens nahe; darauf muss sich jeder der beiden Ehegatten einrichten.

 

OLG Brandenburg vom  30.01.2012 - 9 UF 227/11

 

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