Wozu Unterhalt? Nimm doch ein Darlehen!

von Hans-Otto Burschel, veröffentlicht am 18.10.2012
Rechtsgebiete: KindesunterhaltBildungskreditFamilienrecht22|8083 Aufrufe

Wer als Student „BAföG-berechtigt“ ist, ist verpflichtet, BAföG zu beantragen. Tut dies der Student nicht, so sind ihm die fiktiven BaföG-Leistungen als  Einkommen anzurechnen und senken damit die Unterhaltslast der Eltern. Das ist seit BGH FamRZ 1985, 916 allgemeine Meinung.

 

Nun eine Fallvariante aus Bremen. Die Master-Studentin für „Sociology of Culture, Media and the Arts“ an der Universität in Rotterdam ist aufgrund des hohen Einkommens der Eltern nicht BAföG-berechtigt. Der Vater verweist sie auf die Aufnahme eines sog. Bildungskredits bei der KfW, wobei der Vater sich bereit erklärt, die fälligen Zinsen zu zahlen, so dass die Tochter später nur die Valuta tilgen müsste.

 

Dem mochte das OLG Bremen (Beschluss v. 10.09.2012 - 4 UF 94/12) nicht folgen. Der Senat stellt die besonderen Vorzüge des BAföG-Darlehens heraus:

 

  • Streckung der Rückzahlung auf 20 Jahre
  • Erste Rate erst 5 Jahre nach Ende der Ausbildung
  • Tilgung nur bei entsprechendem Einkommen
  • Teilerlass bei besonders guten Studienleistungen
  • Teilerlass aus sozialen Gründen

 

und erklärt, dass diese mit einem Bildungsdarlehen bei der KfW nicht vergleichbar sei.

Die - vom Vater nicht angebotene - Alternative, der Tochter gleich selbst ein zinsloses Darlehen anzubieten, um seinen Unterhaltspflichten zu genügen, stehe ihm nicht offen. Dies schon deshalb nicht, weil ein derartiges Vorgehen zum Umgehen des gesetzlichen Unterhaltsanspruchs aus den §§ 1601, 1612 BGB führen würde, die eine monatliche Zahlung ohne Rückforderungsmöglichkeit und keine Darlehensgewährung vorsehen.

 

Interessant wäre es geworden, wenn der Vater seiner Tochter ein Darlehen zu Original-BAföG-Bedingungen angeboten hätte.

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22 Kommentare

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Das man als Student sogar verpflichtet ist BaföG zu beantragen ist wirklich tragisch. Viele umgehen die Sache, da sie ihre Eletrn unterstützen.

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Und warum soll ein junger erwachsener Mensch nicht ein Darlehen aufnehmen um seine eigene Karriere zu fördern?

Er plant diese Karriere ja sicher auch, damit er später mehr Geld verdient, von dem er das Darlehen auch wieder zurück zahlen kann.

 

Das Bafög-Amt macht es ja ganz genauso.

 

Und alle anderen Länder dieser Welt auch.

Nur Deutschland meint immer, jeder Andere ist für das Glück des Einzelnen verantwortlich.

Nur nicht er selbst.

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Gast schrieb:

Nur Deutschland meint immer, jeder Andere ist für das Glück des Einzelnen verantwortlich.

Nur nicht er selbst.

Aber dieser "andere" ist das eigene Kind. Und genügend Einkommen scheint auf vorhanden zu sein.

 

Vielleicht reicht es schon, wenn die vorhandenen Bestimmungen ein wenig restriktiver ausgelegt werden und nicht immerzu irgendwelches Verständnis gezeigt wird.

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Wenn dieser "andere" das gerne bezahlen möchte, kann er das ja gerne tun.

Nur warum gibt es eine Pflicht dafür, wo doch es eigentlich den Eltern obliegt, darüber zu entscheiden?

Jedenfalls steht das so im Grundgesetz

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Gast schrieb:

Wenn dieser "andere" das gerne bezahlen möchte, kann er das ja gerne tun.

Nur warum gibt es eine Pflicht dafür, wo doch es eigentlich den Eltern obliegt, darüber zu entscheiden?

Jedenfalls steht das so im Grundgesetz


Was steht im Grundgesetz?

Artikel 6 (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

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Gast schrieb:

Artikel 6 (2) Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht.

@ #9

Kann es nicht auch eine Ausübung des Rechts und der Pflicht aus Art. 6 (2) GG sein, das Kind selbst Verantwortung für die eigene Zukunft mit eigenem finanziellen Risiko übernehmen zu lassen, auch wenn es das nicht will?

Nach der Entscheidung des Olg Bremen scheint es Eltern reicher Kinder in letzer Konsequenz verwehrt, ihre Erziehung in dieser Weise auszurichten.

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rasmus schrieb:
Nach der Entscheidung des Olg Bremen scheint es Eltern reicher Kinder in letzer Konsequenz verwehrt, ihre Erziehung in dieser Weise auszurichten.
Wie kommen Sie darauf?

Hopper schrieb:
Interessant wäre es geworden, wenn der Vater seiner Tochter ein Darlehen zu Original-BAföG-Bedingungen angeboten hätte.
Auch Kinder reicher Eltern haben das Recht auf Nichtdiskriminierung, wenn es um die Bedingungen eines Studienkredites geht ...

Mein Name schrieb:

Auch Kinder reicher Eltern haben das Recht auf Nichtdiskriminierung, wenn es um die Bedingungen eines Studienkredites geht ...

Das Olg hat offensichtlich mehr als einen Darlehensanspruch zugesprochen, also etwas, was es Kindern armer Eltern nie zusprechen würde.

Wenn man Diskriminierung als Ungleichbehandlung ansieht, diskriminiert der Staat, denn er behandelt Kinder reicher Eltern anders als Kinder armer Eltern.

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http://www.oberlandesgericht.bremen.de/sixcms/media.php/13/4-UF-12-094%2...

Der Antragsgegner ist gegenüber seinem Kind, der Antragstellerin, gemäß §§ 1601,
1612 BGB unterhaltspflichtig. Das Fortbestehen dieser Unterhaltspflicht bis zum
31.07.2013 hat der Antragsgegner bereits mit Schriftsatz vom 17.05.2011 dem Grunde
nach anerkannt. Er wendet sich auch jetzt, nachdem sich eine Studiendauer bis
Anfang 2014 herausgestellt hat, nicht gegen das Bestehen seiner
Unterhaltsverpflichtung dem Grunde nach. Ebenso ist zwischen den Beteiligten
unstreitig, dass der Antragstellerin als Studentin grundsätzlich ein Barunterhalt von 670
€ zuzüglich Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträgen von 77,90 € monatlich sowie
einmal jährlich Studiengebühren als Mehrbedarf gegenüber ihren Eltern zustehen.
Weiter ist unstreitig, dass der Antragsgegner entsprechend seines Einkommens 54 %
des Barunterhalts der Antragstellerin zu tragen hat, was genau dem hier vom
Amtsgericht ausgesprochenen Betrag entspricht.
Soweit sich der Antragsgegner gegen diesen Beschluss damit wendet, die
Antragstellerin müsse sich wegen der Nichtinanspruchnahme eines sog.
Bildungskredits ein fiktives Einkommen von 300 € monatlich auf ihren Bedarf
anrechnen lassen, so dass er, der Antragsgegner, nur 242 € monatlich zu zahlen habe,
kann er hiermit keinen Erfolg haben.

Ein Gericht kann in diesem Beispiel nicht aus dem hohlen Bauch etwas urteilen (z.B. den Vater zu verpflichten, ein Darlehen zu BaFöG-Bedingungen bereitszustellen), sondern nur über Anträge beschließen.

Einen Unterhaltsanspruch gegen ihre Eltern haben auch Studenten mit armen Eltern - einfach mal ganz oben den ersten Abschnitt lesen.

Die juristische Einbettung ändert nichts an der grundlegenden Frage, wo die Grenze zwischen Unterhaltsanspruch und finanzieller Eigenverantwortung mit eigener Risikoübernahme durch das Kind liegt. Bei Kindern armer Eltern liegt die offenkundig bei den Bafög-Bedingungen, die fiktiv angerechnet werden und die Unterhaltspflicht der Eltern begrenzen. Soviel Risiko müssen die Kinder übernehmen! Wenn man diese Grenze im Rahmen einer Gleichbehandlung auf Kinder reicher Eltern überträgt, können diese nicht von ihren Eltern fordern, ihnen mehr Risiko abzunehmen. Folge wäre, dass die Eltern in Höhe des BaFöG-Betrages Unterhalt höchstens nach BaFöG-Bedingungen schuldeten. Ob das prozessual dann zu einer fiktiven Anrechnung wegen eines "anderen" ergänzendem Unterhaltsanspruchs auf Darlehensbasis und Teilabweisung in BaFöG-Höhe, oder einem in Höhe des BaFöG-Betrages durch die Rückzahlungsbedingungen eingeschränkten Zahlungsausspruch als "weniger" kommen muss, ist eher zweitrangig.

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ich finde das jedes kind ab einem bestimmten alter verpflichtet sein sollte auf eigenen beinen stehen zu müssen und mit dem erreichen eines bestimmten alters oder eines bestimmten abschlusses, wie bachelor/berufsausbildung etc. niemand mehr zum unterhalt des kindes verpflichtet werden kann.

eigenes kind hin oder her. was ist denn wenn das kind neimals zu ende studiert?

gleiches recht sollte auch für alle gelten, für arme wie für reiche. so mancher mit viel kohle hat sich seinen reichtum auch erst erarbeiten müssen.

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Grundsätzlich sollte Ausbildungsunterhalt die Möglichkeit eröffnen, für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen. Ob dies bei einem (Spass?) Studium in Rotterdam(!) für „Sociology of Culture, Media and the Arts“ der Fall ist, wage ich zu bezweifeln. Wahrscheinlich wollte der Vater hier darauf hinwirken, die Studienwahl zu überdenken, indem er ein Darlehen angeboten hat. Das ist auch eine Art von Erziehungsarbeit.

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Diese Art Rechtsprechung zementiert die Klassenunterschiede zwischen arm und reich, indem sie den Kindern reicher Eltern einen Anspruch auf eine Gratisausbildung zuspricht, während die Kinder ärmerer Eltern nur einen Anspruch auf einen Kredit haben.

Verbunden mit dem unsäglichen Signal an die "Kinder", sie müssten nur Fordern und gegebenenfalls ihre Eltern verklagen, statt auch mal "Bitte" oder "Danke" zu sagen.

 

Die Justiz sollte die Erziehung lieber den Eltern überlassen.

Die können das besser und es ist eben auch ihre Aufgabe und nicht die Aufgabe der Justiz.

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Es handelt sich hier nicht um Kinder, sondern um erwachsene Menschen. Und diese tragen Eigenverantwortung, wie sie übrigens auch sicher die Mehrheit der Gesellschaft fordert und wie es sicher auch der Meinung der Mehrheit der Gesellschaft entspricht. Und ich denke, dass Erwachsene, gerade aus heilen Familien schon recht schief angesehen werden, wenn sie Ihre Eltern auf Unterhalt verklagen.

Und wenn sie mir nun noch das typische Berufsfeld und die Berufsaussichten für ein solches internationales interdisziplinäres "nix halbes und nix ganzes aber Hauptsache Media und Arts im Namen" Studium nennen könnten, jetzt mal abgesehen von der interessanten Erfahrung eines Auslandsstudiums, würden sie einen akademisch unbedarften Ingenieur sehr erhellen.

Ich hab übrigens während meiner Studienzeit die interessante Erfahrung gemacht, dass eben leider nicht jeder fleissig und zielorientiert studiert, um einen besseren Einstieg in die Arbeitswelt zu finden.

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Es pricht überhaupt nichts dagegen, die eigene Ausbildung durch einen Kredit zu finanzieren.

Schhließlich lässt man sich ja ausbilden um damit später (mehr) Geld zu verdienen.

 

Es spricht auch nichts dagegen, dass der Staat jedem der nach 18 eine Ausbildung macht, diese auf Kredit zu finanzieren.

Nicht nur denen, die bedürftig sind.

 

Und wenn das auch wirklich zurück gefordert wird, wird es auch sicher die Ernsthaftig des Studiums fördern.

Darüberhinaus würden die Leute auch mehr darauf achten, etwas zu studieren, was auch, über die Selbstverwirklichung hinaus, einen wirtschaftlichen Nutzen hätte.

 

Denn dann blieben sie nicht nur auf ihren "Gender studies" sitzen, sondern auch auf ihren Schulden.

 

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Es kann jeder seine Form der Selbstverwirklichung wählen, da hab ich nix gegen. Jeder hat ein Recht darauf, zu tun, worauf er Lust hat.

Kritisch wirds dann, wenn die anderen, in diesem Falle die Eltern und/oder die Steuerzahler dies bezahlen sollen. Im Wort Berufswahl steckt das Wort Wahl, dazu muss man aber erstmal wählen können. Und genau dazu soll eine Ausbildung dienen, nämlich einen Grundstein fürs eigene Leben zu legen.

Böse Zungen würden gar behaupten, das der Wert der Sozialwissenschaften und Ihrer Ideologien, wie die Genderideologie, für das Gemeinwesen noch zu beweisen wäre.

Fakt ist, wenn man in einem Berufsfeld auf Stellen in Insituten angewiesen ist, wobei die Anzahl der Stellen rar ist und viele Stellen oder Doktorrandenstellen meiner Erfahrung nach auch nur eine Beschäftigung auf kurze Zeit und in Abhängigkeit von Fördergeldern darstellen, sieht es für die langfristigen Chancen eher schlecht aus.

Und dann können diese Kinder weder für sich selbst, noch für Ihre Kinder, noch für Ihre Eltern sorgen. Da sagen häufig nicht wenig Kinder irgendwann selber, danke für das tolle Wissen, jetzt brauch ich noch eine richtige Ausbildung...

Ein Vater, der sagt, nein, das halte ich nicht für gut, ich wil das so nicht einfach so unterstützen, sondern die Betrachtung der Ausbildung als Investition fördern, kommt damit seiner Elternrolle nach. Und wenn die Tochter dann eine tolle hochbezahlte Stelle an einem Institut findet, ists doch gut...

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So wie ich das sehe, war hier nicht streitig, dass die Studentin dem Grundsatz nach unterhaltsberechtigt war. Es ging also gerade nicht darum, dass die Tochter irgend ein Spaßfach studiert oder zu lange studiert oder sonst was.

 

 

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Bei einigen Kommentatoren scheint ein grundlegendes Missverständnis vorzuliegen. Jeder Elternteil, egal, ob Arm oder reich, schuldet nach 1601 ff, 1610 BGB seinen Kindern die Finanzierung einer (den Begabungen und Neigungen des Kindes angemessenen) Ausbildung. Das Kind schuldet im Gegenzug hinreichende Bemühungen, dh, wenn das Kind die Regelstudienzeit etwa deutlich überschreitet, ohne dass ein plausibler Grund hierfür vorliegt, ist Schluss mit lustig, und es verliert den Anspruch. Richtig ist andererseits, dass Unterschiede zwischen arm und reich sogar durchaus gewollt sind, nämlich, was die Höhe des Anspruchs angeht: solange das Kind wirtschaftlich unselbstständig ist, teilt es die wirtschaftliche Situation der Eltern, dh, reiche Eltern müssen mehr zahlen als Arme, und das reiche Kind hat durchaus mehr Glück. Das wirkt sich aber beim volljährigen, nicht mehr bei einem Elternteil lebenden Kind nicht aus, denn da kriegen alle grds den gleichen Betrag, nämlich 670 EUR. Und alle Kinder sind ausnahmsweise gehalten, nicht zuerst diejenigen, die sie in die Welt gesetzt haben, um Geld bis zum Ende des (zügigen) Studiums anzugehen, sondern zu gucken, ob sie nicht Dritte in Anspruch nehmen können, nämlich Bafög. Das soll, meine ich, wiederum wirtschaftlich schwächere Eltern entlasten. Die Frage war nur, ob auch reiche Eltern sich auf Vergleichbares berufen können und im Einzelnen, ob die Kfw-Kredite für das Kind schlechtere Bedingungen vorsehen als Bafög, damit das nicht Bafög-berechtigte Kind reicher Eltern nicht am Ende schlechter da steht als das arme Kind. (Und daran anschließend, wie die Eltern vielleicht hätten argumentieren und handeln können, um Vergleichbarkeit herzustellen.)

Uff - Unterhaltsrecht ist echt nix für den Feierabend...;)

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