Der Fall Mollath in der Wiederaufnahme

von Prof. Dr. Henning Ernst Müller, veröffentlicht am 23.02.2013

Der Fall Mollath hält mittlerweile seit gut drei Monaten die bayerische Öffentlichkeit in Atem.

Ich hatte in meinem ersten Beitrag (hier) auf einige schon aus dem schriftlichen Urteil erkennbare Schwächen der Beweiswürdigung Bezug genommen. Inzwischen hatte ich Gelegenheit, sehr viele weitere Einzelheiten zu erfahren, die meinen ersten Eindruck, dass hier etwas im Argen liegt, bestätigen bzw. noch weit übertreffen: Nicht nur die Beweiswürdigung, auch die Beweisaufnahme zu den angeklagten Taten in Ermittlungsverfahren und in der Hauptverhandlung war fehler- und lückenhaft.

Das Wiederaufnahmegesuch

In dieser Woche nun hat Mollaths Verteidiger einen Wiederaufnahmeantrag gestellt (Quelle), in dem außerdem die Verfahrensgeschichte so detailreich dokumentiert wird, wie es bisher noch nicht in der Öffentlichkeit geschehen ist. Wer Gelegenheit hatte, in die Akten dieses Falls Einblick zu nehmen, kennt diese Geschichte bereits. Und wenn man sich ein bisschen länger mit der Sache beschäftigt, hat man noch weit mehr erfahren, denn Strates Wiederaufnahmegesuch muss sich ja auf die Umstände konzentrieren, die nach § 359 StPO aus seiner Sicht als Wiederaufnahmegründe zu nennen sind. Der Antrag überzeugt mich.

Dabei nennt er nicht einmal alle aus meiner Sicht in Betracht kommende Gründe, sondern konzentriert sich weitgehend auf die Rechtsbeugungsvorwürfe gegen den Vorsitzenden der damaligen Strafkammer.

Um es kurz zu machen: Die Strafsache Mollath ist eine bisher von mir nie gesehene Ansammlung von vorsätzlichen Gesetzesverletzungen, gravierenden Verfahrensfehlern, gepaart mit schweren Verteidigungsfehlern und Versagen von kontrollierenden Instanzen. Hinzu kommt eine – angesichts der (sachlich formulierten) Schreiben Mollaths - geradezu unmenschlich erscheinende Ignoranz der jeweiligen Adressaten.

Einige solcher Fehler kommen in jedem Strafverfahren vor, aber sie werden regelmäßig korrigiert bzw. kompensiert durch die Kontrolle des Richterkollegiums, Sachverständigengutachten, der Revisionsinstanz, der Strafverteidigung, der zur Objektivität verpflichteten Staatsanwaltschaft und die regelmäßigen Überprüfungen der Unterbringung durch Strafvollstreckungskammer. Hier aber haben offenbar alle Kontrollmechanismen versagt. Es ist nachvollziehbar dass es Herrn Mollath so vorkommt, als habe man sich gegen ihn verschworen.

Reaktion bayerischer Richter und Staatsanwälte

Es ist trotzdem erstaunlich schwierig, hohe und höchste Justizjuristen in Bayern davon zu überzeugen, was sie da vor sich haben.  Die Nürnberger Justizsprecherin hat jüngst lediglich ein paar  „handwerkliche Fehler“ im Urteil eingeräumt (Quelle), und meinte damit aber nur die offenkundigen Schreib- und Verwechslungsfehler.

Herr Mollath ist derweil weiterhin im Bayreuther Bezirksklinikum untergebracht – die Strafvollstreckungskammer hat offenbar beschlossen, das Wiederaufnahmeverfahren abzuwarten, bevor man sich wieder mit Herrn Mollath befasst – auch das erscheint mir eine fragwürdige Verfahrensweise. Sobald die Strafvollstreckungskammer davon Kenntnis erhält, dass die Voraussetzungen einer Unterbringung nicht mehr oder noch nie vorgelegen haben, muss sie die Unterbringung für erledigt erklären. Die Anzeichen dafür haben sich seit November verdichtet. Und wenn nicht die neuen Tatsachen und die mittlerweile offenkundig werdenden Fehler ausreichen, dann sollte man sich ernsthaft darüber Gedanken machen, ob die Unterbringung noch verhältnismäßig ist – bevor das Bundesverfassungsgericht dem verfassungsrechtlichen Grundsatz der Verhältnismäßigkeit erneut in einem Unterbringungsfall Geltung verschaffen muss.

Die bayerische Justiz soll bei allem nicht pauschal unter Verdacht gestellt werden. Ich kenne viele hervorragende Juristen und aufrichtige wie nachdenkliche Menschen in der bayerischen Justiz, seien sie als Staatsanwälte oder Richter tätig. Sie können sich bisher einfach nicht vorstellen, dass Herr Mollath tatsächlich zu Unrecht untergebracht ist und empfinden deshalb die Bewertungen in der Presse, im Fernsehen und im Internet als ungerechte und geradezu unverschämte Einmischung in ein alles in allem rechtsstaatlich funktionierendes System. Ich denke, dass gerade die Reaktionen solcher Personen wie des Nürnberger Generalstaatsanwalts  und auch der Justizministerin selbst damit zu erklären sind, dass sie sich erstens loyal vor „ihre“ Behörde stellen wollen, zweitens über den Verfahrensgang unzureichend informiert wurden und drittens deshalb das Ausmaß des Unrechts in diesem Fall unterschätzen. Sie meinen, wie leider auch einige JournalistInnen von Zeit und Spiegel-Online,  im Großen und Ganzen könne man immer noch die (weitere) Unterbringung des Herrn Mollath vertreten. Und die sieben Jahre Psychiatrie habe Mollath sich letztlich durch Körperverletzung und Sachbeschädigung sowie seiner querulatorisch-wahnhaften und unkooperativen Persönlichkeit selbst zuzuschreiben. In die (rechtskräftige) Entscheidung unabhängiger Gerichte dürften sich Öffentlichkeit und Politik ohnehin nicht einmischen.

Wenn ich aber mit Juristen über die mir bekannten Einzelheiten des Falls spreche, dann gerät das Bild regelmäßig ins Wanken. Meine Gesprächspartner beginnen dann zu verstehen, dass hier möglicherweise doch gravierendes Unrecht im Gange ist und dass die öffentliche Befassung mit dem Fall Mollath nicht nur ein künstlicher Medienhype ist, um der bayerischen Justiz und ihrer Ministerin zu schaden, sondern einen realen Hintergrund hat.

Ich bin auch überzeugt davon, dass jeder redliche Volljurist bei Aktenkenntnis zu dem Ergebnis käme, zu dem ich auch gekommen bin: Hier sind so viele und so erhebliche Fehler gemacht worden, dass die Rechtskraft des Urteils und die weitere Unterbringung des Herrn Mollath nicht mehr mit rechtsstaatlicher Legitimität aufrecht erhalten werden kann.

Staatsanwaltschaft, Psychiatrie, Gericht – alle Institutionen, die sich gegenseitig auch kontrollieren sollen, haben sich teilweise unter schwerwiegender Missachtung von Normen, die einen Beschuldigten schützen sollen, instrumentalisieren lassen zu Entscheidungen, die im Lichte betrachtet gesetzes- und rechtsstaatwidrig sind. Ein Richter hat sich offenbar hinreißen lassen dazu unter grober, teilweise nur mit Vorsatz erklärbarer  Missachtung von Gesetz und Recht  ein Strafverfahren mit einem schwerwiegenden Ergebnis zu produzieren.

Dies gilt schon unabhängig von dem HVB-Bericht, der die Geldgeschäfte von Mollaths Ehefrau (also den Kern des angebliches „Wahns“ bestätigte). Und es gilt auch unabhängig von dem Anruf des Richters bei der Steuerfahndung, die Anzeige Mollaths sei wahnhaft und deshalb nicht weiter beachtlich.

Obwohl das Verfahren zahlreiche revisible Verfahrensverstöße aufwies, wurden diese in der Revision nicht auf zulässige Weise gerügt und sind jetzt für die Wiederaufnahme gleichsam „verbraucht“.

Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft Regensburg?

Es war am Ende eine richtige Entscheidung der Ministerin, die Staatsanwaltschaft zu beauftragen, einen Wiederaufnahmeantrag vorzubereiten. Denn auf diesem Weg hatten nun neutrale bis dahin nicht befasste Regensburger Staatsanwälte Auftrag und Gelegenheit, die Nürnberger Akten zu prüfen. Und das Erschrecken war, wie man hört, groß. Man hat bisher wohl kaum einmal ein solches ungutes Zusammenwirken von Fehlern und Versäumnissen auf allen Ebenen feststellen können. Ich bin sicher, dass sich dieses Wissen auch in den höheren Etagen der bayerischen Justiz verbreiten wird, auch wenn nicht unbedingt öffentliche Fehlereingeständnisse die Folge sein werden. Der Generalstaatsanwalt in Nürnberg hat eine schwierige Entscheidung zu treffen, denn mit der Wiederaufnahme treten auch Versäumnisse seiner eigenen Behörde zutage. Aber ich bin sicher, er hat die nötige Professionalität, nun auch den staatsanwaltlichen Wiederaufnahmeantrag auf den Weg zu bringen – dies wäre ein vertrauensbildendes Zeichen, dass die Justiz selbst bereit ist, Fehler einzuräumen und eine Korrektur einzuleiten.

Zum Wiederaufnahmegrund des § 359 Nr.3 StPO

Kurz zur rechtlichen Bewertung; dazu kann ja unten noch diskutiert werden. Der Rechtsbeugungsvorwurf stellt einen Wiederaufnahmegrund nach § 359 Nr.3 StPO dar, und damit den "absoluten" WA-Grund der strafbaren Amtspflichtverletzung eines mitwirkenden Richters. "Absolut" ist dieser WA-Grund, weil es nicht darauf ankommt, ob die Rechtsbeugung sich direkt auf die Feststellungen des  Urteils ausgewirkt hat. Das Gesetz geht vielmehr davon aus, dass jedes Urteil aufzuheben ist, wenn sich herausstellt, dass ein mitwirkender Richter sich "in Beziehung auf die Sache" strafbar gemacht hat. Dieser WA-Grund wurde allerdings bisher in der bundesdeutschen Rechtsgeschichte meines Wissens noch nie bejaht.

Die anderen Gründe beziehen sich auf neue Tatsachen nach § 359 Nr.5 StPO - der häufigste WA-Grund. Hier muss im Einzelnen geprüft werden, ob diese neuen Tatsachen auch ein anderes Urteil ergeben hätten ("Erheblichkeitsprüfung").

Das LG Regensburg wird mit der Prüfung des WA-Antrags befasst sein. Die Entscheidungsoptionen habe ich am Ende des vorigen Beitrags (Update 20.02.2013) bereits dargelegt.

 

Die ausufernde Diskussion im vorherigen Beitrag wird geschlossen, sie kann natürlich weiterhin nachgelesen werden, und unter diesem Beitrag fortgeführt werden.

 

UPDATE am 7. März 2013

Die heutige Ankündigung aus dem Justizministerium, dass der seit Wochen vorbereitete Antrag der Staatsanwaltschaft Regensburg, das Verfahren im Fall Mollath zugunsten des Untergebrachten wieder aufzunehmen  "in Kürze" gestellt werde (MittBay Zeitung), kommt eigentlich nicht überraschend. Schließlich hat die Justizministerin die Staatsanwaltschaft mit einer solchen Antragstellung beauftragt. Dass die Nachricht jetzt doch bei allen, die den Fall beobachten, mit deutlich spürbarem Aufatmen registriert wird, hängt mit Folgendem zusammen: In den letzten Tagen war der Eindruck entstanden , der Nürnberger Generalstaatsanwalt, der in der Behördenhierarchie über den Regensburgern steht, habe womöglich Zweifel und würde möglicherweise den Antrag doch nicht stellen lassen. Es wurde auch der Vorwurf der "Befangenheit" des GenStA erhoben und dann heute versucht, diesem mit einem Dringlichkeitsantrag im Landtag (von den Freien Wählern und den Grünen) den Fall zu entziehen - der Antrag scheiterte allerdings  (SZ).

Rechtlich ist nach der Gesetzeslage eine staatsanwaltliche Befangenheit weitgehend  irrelevant. Aber im Fall Mollath, in dem es einerseits um die Freiheit eines seit sieben Jahren untergebrachten Menschen geht, andererseits um das Vertrauen der Öffentlichkeit in die bayerische Justiz, sind eben nicht nur rechtliche, sondern auch politische und öffentlichkeitswirksame Maßstäbe anzulegen.

Dies hat der CSU-Abgeordnete Weidenbusch erkannt (SZ), als er anregte, eine Staatsanwaltschaft außerhalb des OLG-Bezirks Nürnberg mit dem Wiederaufnahmeantrag zu betrauen. Dennoch schiene es mir bedenklich, wenn eine solche Frage durch das Parlament entschieden werden sollte.

Aber wie schon oben in meinem Beitrag angemerkt: Die Nürnberger Staatsanwaltschaft hat das ursprüngliche Strafverfahren gegen Mollath betrieben. Und eine Staatsanwaltschaft hat in einem Strafverfahren nicht nur einseitig die Interessen gegen einen Angeklagten zu vertreten, sondern ist zugleich auch Wächter über die Einhaltung der Verfahrensnormen. Insofern könnten die Verfahrensverstöße, die in dem Verfahren nun zutage getreten sind – teilweise dokumentiert im Antrag Strates – auch auf Versäumnisse der Nürnberger Staatsanwaltschaft hinweisen. Der jetzige Generalstaatsanwalt war zwar damals noch nicht in dieser Funktion, so dass eine persönliche Befangenheit insofern nicht besteht, aber er sitzt dennoch strukturell "zwischen den Stühlen". Ich habe oben in meinem Beitrag schon geschrieben, dass ich in dieser Hinsicht letztlich denke, dass die Professionalität ausreichen müsste, richtig einzuschätzen, dass bei den offensichtlichen und gravierenden Fehler der bayerischen Justiz, die im Wiederaufnahmeverfahren zutage treten werden, nur durch Transparenz und Objektivität Vertrauen in die Institutionen zurück gewonnen werden kann. Mittlerweile müsste das Interesse der bayrischen Justiz deshalb dem Interesse Herrn Mollaths entsprechen.

Ein Wiederaufnahmeantrag der Staatsanwaltschaft wird belegen: Nicht nur Herr Mollath, seine Verteidiger und einige Internetblogger sehen, dass das rechtskräftige Urteil gegen Herrn Mollath nicht bestehen bleiben kann - auch die Staatsanwaltschaft sieht das so.

Wenn der staatsanwaltliche Antrag eingereicht ist, wird eine Kammer des LG Regensburg über beide Anträge entscheiden. Die Optionen habe ich hier (am Ende des Beitrags)  schon aufgeführt.

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1100 Kommentare

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Empfehle die Doku des WDR ueber Sicherheitsverwahrte: http://www.wdr.de/tv/diestory/sendungsbeitraege/2012/0618/wegsperren.jsp Bei 27:00 und 27:50 min zeigt sich, wie erbaermlich und ungenuegend die "Therapie" aussieht:

 

1.) Die ersten 6 Monate "Beobachtung". Interessant. Kommt einem irgendwie bekannt vor. (Und wer, bitte, soll diese Beobachtung furchfuehren, wenn es nur

 

2.) zu einer Stunde "Psychotherapie" pro Woche - theoretisch - reicht? Praktisch erkrankt der Therapeut auch mal... 

 

Dann war da der alte Mann, dessen 51 kg laut SV Gutachten noch ausreichen koennten, eine leichtere Person mit Einsatz des Gewichts zu ueberwaeltigen.

 

Die Gutachten wuerden quasi qortwoertlich uebernommen. Kann dies jemand verifizieren? Was kassiert denn da der jeweilige SV? 

 

Angesichts der auch hier offenkundigen Misstaende sollten Sachversatendige ausgelost werden und in einem anderen Bundesland leben!! Oder gleich das 4-Augen-Prinzip verwenden und dann halt 2 Gutachter einschalten.

 

Letztlich bleibt die Beurteilung naemlich bei den fachinkompetenten Richtern. Eine Kontrolle durch andere Aerzte ist ja geradezu ausgeschlossen! :--(

 

Zum Schluss noch eine haarstraeubende Statistik, wonach auf 10 ungefaehrliche ein rueckfaelliger Sicherheitsverwahrter kommen soll. Quelle: WDR Doku, siehe oben.

Nachtrag: einer der Weggesperrten gab sich als Kommissar aus und fesselte einen Drogendealer, der immer noch "nebenan" einsitzt. Tja, wenn dies einer der gefaehrlichsten Taeter sein soll, wieso sind denn da keine jungen Moerder zu finden?!?

 

Was sagt denn die Statistik zum Verhaeltnis von Alter zu gewissen Straftaten? Also mit Verlaub, die 56-jaehrigen stellen doch allenfalls eine - mit der Zeit weiter sinkende - Gefahr dar, oder? Wobei ja gerade die WDR Doku zeigt, dass man da ohne Freundeskreis schlicht nicht mehr heraus kommt.

 

Vielleicht sollten sich mehr Menschen fuer die Vergessenen, die Abgeschriebenen unseres Gesellschaft kuemmern und wenigstens mal korrespondieren oder mal jemand besuchen!

Wesentlich ist doch folgendes: 

 

Herr Mollath ist ganz offenkundig KEIN jähzorniger, unkontrollierter Machtmensch, der seine Umwelt schikaniert, unter Druck gewalttätig wird, Impulse nicht kontrollieren kann.

 

Er ist offensichtlich jemand, der bei sehr hoher Frustrationstoleranz undauch bei ständigem Unrecht sachlich weiterargumentiert. 

 

Er ist quasi das Gegenteil eine Gewalttäters: auf Druck und Repression reagiert er mit ausufernderen Argumentationen, noch ausfuehrlicheren Schritsaetzen und Provokationen in schriftlicher Form. Das ist das einzige, was man "vorwerfen" kann, was die Verantwortlichen in der "üblichen" Form taten. Er bekam das "Querulanten"-Etikett.

 

Welche Rolle spielen die Vorwürfe und Belastungen von Frau Mollath in einem Paarkonflikt? Meiner Meinung nach keine. 

Hätte Herr Mollath sich etwas vorzuwerfen gehabt, hätte er einen Strafbefehl bezahlt. 

 

Da er - und das kann ich SEHR GUT nachvollziehen - sich jedoch keiner Schuld bewusst ist, hat er sich hiergegen gewehrt....und wie man mit Leuten hier bei bayerischen Behörden umgeht, die sich "wehren", eigene Meinungen vertreten und Recht einfordern, nun, dafür braucht man nur die Süddeutsche zu lesen.....

 

Untersuchungsausschuss! 

 

 

 

 

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@Refrigerator:

Die Frage, was nach welchen Kriterien veröffentlicht oder nicht veröffentlicht wird, stellt sich mir auch. Teils werden Zitate aus nicht veröffentlichten Dokumenten verbreitet (z.B. in den Kritiken zu den Gutachten).  Teilweise scheint mir der Unterstützerkreis einschließlich der Verteidiger etwas unkoordiniert. Siehe z.B. die Frage des Strafbefehls wegen Körperverletzung  oder wegen Diebstahls und der verschiedenen Darstellungen hierzu in Wiederaufnahme, Chronologie, Dokumenten und Verfassungsbeschwerde.

Ein weiterer Punkt im Zusammenhang mit dem Attest:

Während teilweise eine von Mollath selbst stammende Darstellung (in welchem Schreiben, finde ich gerade nicht) verbreitet wird,  Mollath habe sich "nur gewehrt" gegen einen Angriff seiner Ex  hat die Rechtsanwältin Lorenz-Löblein in dem weiter oben verlinkten Interview auf telepolis erklärt :

"Eine Körperverletzung, belegt mit einem fragwürdigen Attest und einer Aussage der Ehefrau. Dieses Attest kann nur beweisen, dass die Ehefrau angeblich Verletzungen hatte. Die Ehefrau hat ausgesagt, sie habe ihn gepackt, wo es weh tut. Herr Mollath bestreitet eine körperliche Auseinandersetzung. Die Schilderung der Ehefrau ist unglaubwürdig und von Belastungseifer gekennzeichnet. "

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meine5cent schrieb:

Herr Mollath bestreitet eine körperliche Auseinandersetzung.

 

Über diese Stelle bin ich auch schonmal gestolpert und bin mir ziemlich sicher, dass dies ein Bock von Frau RA L-L ist.

Das es eine körperliche Auseinandersetzung gab, hat GM meines Wissens nach nirgendwo bestritten.

 

Es gibt noch weitere Stellen wo mir die Aussagen von ihr, als "ungenau" aufgefallen waren.

Aber es ist auch ziemlich schwer in dem ganzen Wust an Schreiben und Daten und Richtern und Gerichten und Beschwerden/Anzeigen und Gutachten und Kliniken etc., den Überblick zu behalten. Geht mir auch immer wieder so.

 

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Arne schrieb:

meine5cent schrieb:

Herr Mollath bestreitet eine körperliche Auseinandersetzung.

 

Über diese Stelle bin ich auch schonmal gestolpert und bin mir ziemlich sicher, dass dies ein Bock von Frau RA L-L ist.

Das es eine körperliche Auseinandersetzung gab, hat GM meines Wissens nach nirgendwo bestritten.

 

Es gibt noch weitere Stellen wo mir die Aussagen von ihr, als "ungenau" aufgefallen waren.

Aber es ist auch ziemlich schwer in dem ganzen Wust an Schreiben und Daten und Richtern und Gerichten und Beschwerden/Anzeigen und Gutachten und Kliniken etc., den Überblick zu behalten. Geht mir auch immer wieder so.

 

 

Irgendwo stand mal, Mollath meint, er habe sich vielleicht mal gewehrt....

Diese "Ungenauigkeit" ist mehr als verständlich, die behaupteten Schläge lagen zum Zeitpunkt der Anzeige über 1 Jahr, der Verhandlung fast 2 Jahre zurück.

Und körperliche Auseinandersetzung kann man verschieden definieren: Meint man beiderseitige Schläge usw., oder ist seine Frau handgreiflich ausgeflippt, was Mollath damit vielleicht nicht als "körperliche Ausanandersetzung" bezeichnen würde.

Mal alles aus Mollaths Sicht.

 

 

 

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In Nürnberg und Umgebung ist die Ex-Frau und ihre Vorgeschichte ja nun bekannt. Ich möchte ihre Dienste jedenfalls nicht in Anspruch nehmen, selbst wenn sie etwas anderes als Geistheilung(?) durchführen würde.

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Selina schrieb:

In Nürnberg und Umgebung ist die Ex-Frau und ihre Vorgeschichte ja nun bekannt. Ich möchte ihre Dienste jedenfalls nicht in Anspruch nehmen, selbst wenn sie etwas anderes als Geistheilung(?) durchführen würde.

Und ich möchte nicht ihr Mann sein....nur keinen Streit anfangen...(selbst wenn man das vorher wußte)

 

 

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Bei ihrem Neuen herrscht wenigstens Waffengleichheit... die bringen sich dann gegenseitig in die Psychiatrie :D

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Selina schrieb:

In Nürnberg und Umgebung ist die Ex-Frau und ihre Vorgeschichte ja nun bekannt.

Dafür haben Mollaths Unterstützer mit Sicherheit gesorgt.

 

 

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Selina schrieb:

In Nürnberg und Umgebung ist die Ex-Frau und ihre Vorgeschichte ja nun bekannt. Ich möchte ihre Dienste jedenfalls nicht in Anspruch nehmen, selbst wenn sie etwas anderes als Geistheilung(?) durchführen würde.

 

Auch eine schlechte Werbung ist Werbung. In diesem Fall sogar noch vollkommen kostenlos. Ich nehme an, der Frau wird die Bude eingerannt.

Schon alleine deshalb, um die Frau mal live, in Farbe und dreidimensional zu sehen.

 

Robert Stegmann

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Sehr geehrte Kommentatoren,

die teilweise unsystematische Publikation einzelner Aktenbestandteile etc. ist wohl dem Umstand geschuldet, dass weder Herr Mollath noch sein Unterstützerkreis über vollständige Akten verfügen. Die erst seit jüngerer Zeit von Herrn Mollath beauftragten Verteidiger mussten sich auch erst einmal darum bemühen, sich selbst (vollständige) Akten zu besorgen. Es gibt auch deutliche Hinweise darauf, dass die behördliche Aktenführung (diplomatisch ausgedrückt) "zu wünschen übrig ließ" und die Akten deshalb im letzten Jahr zum Teil mühsam rekonstruiert werden mussten. Die Akteneinsicht der Verteidiger schließt aber nicht das Recht ein, diese Akten zu publizieren. Man muss bei allem auch sehen, dass Strafverfahren auch aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutzes nicht insgesamt öffentlich betreiben werden dürfen. Wer würde auch schon gern bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine vielleicht heikle Zeugenaussage machen, wenn diese am nächsten Tag im internet verbreitet wird?

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrte Kommentatoren,

die teilweise unsystematische Publikation einzelner Aktenbestandteile etc. ist wohl dem Umstand geschuldet, dass weder Herr Mollath noch sein Unterstützerkreis über vollständige Akten verfügen. Die erst seit jüngerer Zeit von Herrn Mollath beauftragten Verteidiger mussten sich auch erst einmal darum bemühen, sich selbst (vollständige) Akten zu besorgen. Es gibt auch deutliche Hinweise darauf, dass die behördliche Aktenführung (diplomatisch ausgedrückt) "zu wünschen übrig ließ" und die Akten deshalb im letzten Jahr zum Teil mühsam rekonstruiert werden mussten. Die Akteneinsicht der Verteidiger schließt aber nicht das Recht ein, diese Akten zu publizieren. Man muss bei allem auch sehen, dass Strafverfahren auch aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutzes nicht insgesamt öffentlich betreiben werden dürfen. Wer würde auch schon gern bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine vielleicht heikle Zeugenaussage machen, wenn diese am nächsten Tag im internet verbreitet wird?

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Prof. Müller,

gibt es eigentlich vorgeschriebene Aufbewahrungszeiten für Strafakten und Akten von Zivilverfahren ?

Zivilrechtliche Akten waren, wie mir ein Gericht mitteilte,

nach 15 Jahren vernichtet ? Das finde ich besonders krass in Fällen von Zivilverfahren wo Vereinbarungen getroffen wurden, die dann gebrochen wurden. Oder verjähren Zivilrechtvereinbarungen ?

 

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Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrte Kommentatoren,

die teilweise unsystematische Publikation einzelner Aktenbestandteile etc. ist wohl dem Umstand geschuldet, dass weder Herr Mollath noch sein Unterstützerkreis über vollständige Akten verfügen. Die erst seit jüngerer Zeit von Herrn Mollath beauftragten Verteidiger mussten sich auch erst einmal darum bemühen, sich selbst (vollständige) Akten zu besorgen. Es gibt auch deutliche Hinweise darauf, dass die behördliche Aktenführung (diplomatisch ausgedrückt) "zu wünschen übrig ließ" und die Akten deshalb im letzten Jahr zum Teil mühsam rekonstruiert werden mussten. Die Akteneinsicht der Verteidiger schließt aber nicht das Recht ein, diese Akten zu publizieren. Man muss bei allem auch sehen, dass Strafverfahren auch aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutzes nicht insgesamt öffentlich betreiben werden dürfen. Wer würde auch schon gern bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine vielleicht heikle Zeugenaussage machen, wenn diese am nächsten Tag im internet verbreitet wird?

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

 

Sehr gehrter Prof. Müller!

Zunächst vielen Dank für die aufklärenden Worte betreffend die Problematik der Akten. Das, was Sie "diplomatisch" über die Aktenführung der Justiz sagen, bestärkt mich in der Ansicht, dass es tatsächlich einen Strafbefehl wegen Körperverletzung über 1.000 Euro gegeben haben dürfte, der nach "Aktenrekonstruktion" in der Justiz und diversen Aufräumarbeiten der Petra M. im Haus des Gustl Mollath ohne jegliche Nachweisbarkeit im Nirwana verschwunden sein dürfte.

Was die Veröffentlichung von Prozessakten angeht, bin ich ein Vertreter der Güterabwägung aller infrage kommenden Interessen.

Ich möchte das einmal ganz platt sagen: Wenn es darum geht, dass jemand unter Missbrauch des Justizsystems in krimineller Weise falsch belastet worden sein könnte, so toppt das öffentliche Informationsinteresse für mich alles andere.

Sollte es so sein, dass Petra Mollath "schlüpfrige" Einzelheiten, wahr oder unwahr, über ihre Beziehung mit Gustl Mollath zu Protokoll gegeben haben sollte, dann würde ich es von einem echten Mann auch erwarten, dass er sich dadurch nicht dazu  veranlassen lässt, von der Veröffentlichung eines solchen Protokolls abzusehen. Würde man an der Stelle anders werten, dann wären psychiatrische Gutachten und falsch belastende Zeugenaussagen bald samt und sonders mit "schlüpfrigen" Einzelheiten gefüllt, und alles würde unter dem Teppich landen.

Dass Gustl Mollath im Umgang mit seiner EX maßgebliche Fehler gemacht hat, ist sowieso jedem klar, der weiß, worum es beim * in Wahrheit geht und was ein Mann zu tun hat, damit er sich auf seine Frau auch wirklich verlassen kann.

Nicht nur Sie, sehr geehrter Prof. Müller, sondern auch viele andere setzen sich im Fall Mollath im Rahmen ihrer Möglichkeiten für die Wahrheitsfindung und eine korrekte Beurteilung der Wahrheit ein.

Ich denke, dem Gustl Mollath sollte klar sein, dass er all denen, denen es in der Sache um das Recht geht, Sand ins Getriebe streut, indem er wichtige Aktenteile zurückhält.

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Henning Ernst Müller schrieb:

Man muss bei allem auch sehen, dass Strafverfahren auch aus Gründen des Daten- und Persönlichkeitsrechtsschutzes nicht insgesamt öffentlich betreiben werden dürfen. Wer würde auch schon gern bei Polizei, Staatsanwaltschaft und Gericht eine vielleicht heikle Zeugenaussage machen, wenn diese am nächsten Tag im internet verbreitet wird?

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Herr Prof. Müller,

sorry wenn die Frage blöd ist aber die Verhandlung war doch öffentlich. Es hat doch Zuschauer im Gerichtssaal gegeben. Warum darf das dann nicht ins Internet gestellt werden? Das ist dann doch sowas wie halböffentlich.

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  1. @Bille:
  2.  
  3. Aus der Gegendarstellung GM von Gust-for-help:
  4.  
  5. In der Verhandlung am 08.08.2006, die zu meinem "Freispruch" führte, habe ich gesagt, daß ich mich gegen Angriffe meiner Frau gewehrt habe. Das heißt, ich habe mich vor Angriffen meiner Frau geschützt!

 

Aus der "Verteidigungsschrift" GM (106-111 Seiten je nach Quelle)

"Der Hefter beinhaltet nicht nur zahlreiche Briefe, in denen beschrieben wird, dass Mollaths Frau - aus dessen Sicht - sehr impulsiv sein konnte. Es findet sich dort sogar ein partielles Geständnis Mollaths, der die angeklagte Tat allerdings völlig anders beschreibt als die Ehefrau: "Wir haben uns heftig gestritten, sie will nicht aufhören. Wie schon mal passiert. Sie geht auf mich los. Tritte und Schläge. Leider wehre ich mich.""

 

==> wenn das keine körperliche Auseinandersetzung ist, dann haben wir das Niveau von Augsburg erreicht.

Aber wie gesagt - ich denke da eher an einen ungewollten Lapsus, als das ich da Absicht unterstellen würde. (wie bei der Gegenseite)

Der Lapsus ist sicherlich auch durch die von Herrn Prof Dr. Müller in #7 beschriebenen Gründe erklärbar.

 

5

Der Duraplex Schnellhefter oder das "Konvolut", das Gustl F. Mollath am 25.09.2003 dem Gericht übergab
      Mein Exemplar (PDF) umfasst 161 Seiten (zum Abgleich: Das ärztliche Attest findet sich auf S. 80) :

  1. 1 Deckblatt mit der Aufschrift "Wurde vom Angeklagten in der Sitzung v. 25.09.03 übergeben. AG:"
  2. Blatt 2, überschrieben mit "Meine Verteidigung in der Strafsache mit der Geschäftsnummer 41 Ds 802 Js 4743 / 03 und 41 Cs 802 Js 4726 / 03. Die Seite benennt Ort und Datum: "Nürnberg, den 24.9.2003". Sie beginnt mit der Überschrift "Was mich prägte" Die Anordnung ist chronologisch und beginnt mit dem Geburtstag: "1956 geboren am 7.11". Dieses Kapitel       umfasst 8 DIN A 4 Seiten, ziemlich dicht beschrieben.
  3. Die Blätter 10 bis 161 sind als Anlage mit Belegen für die ersten 8 Seiten der Verteidigungsschrift und Was mich prägte anzusehen. Die Anlage ist weitgehend absteigend chronologisch geordnet und enthält, wie die amorphen Gutachten Dr. Leipzigers und Prof. Kröbers, keine Inhaltsübersicht. Die Anlage beginnt auf S. 10 mit einem Zeitungsartikel "Hypo: Noch 2000 Jobs weg" und endet auf S. 161 mit dem Zeitungsartikel "Araber drehen den Ölhahn zu." Ich habe eine Themenübersicht erstellt, wonach die 153-seitige Anlage aus 101 Belegen (teils mehrseitig) besteht, die allesamt gut erklärbar und verständlich sind, wie etwa der Brief an den Papst oder an den Dalai Lama. Nur bei dem Brief an Heuss hatte ich eine Anfangsschwierigkeit, bis ich die ironisch-metaphorische Absicht verstand. Alle Themenkomplexe sind hilfreich bis wichtig, um den Menschen Gustl F. Mollath und seine damalige Verfassung und Not zu verstehen. Die        Themenkomplexe sind: (1) Ehestreit um die Schwarzgeldschiebereien, (2) der Kampf um die Aufdeckung und um Gehör zu finden, (3) die fundamentalen Ungerechtigkeiten und Nöte dieser Welt (Ziegler: alle 7 Sekunden verhungert ein Kind; Unicef). (4) Auswüchse des Kapitalismus (z.B. Seveso, Steuerhinterziehung, Geldgier, ungehemmte Plünderung des Planeten,  Abholzung des Regenwaldes) im Kontrast zu den Ausgebeuteten und Unterdrückten, (5) das Furchtbare des Krieges, (5a) der Vietnamkrieg, (5b) der Jugoslawienkrieg mit deutscher Beteiligung trotz der schrecklichen Erfahrungen mit dem 2.  Weltkrieg, (5c) Landminen, (5d) Rüstungskonzerne (Bsp. Diehl), (5e) Leukämieopfer unter den Soldaten, (5f) Probleme mit der kath. Kirche, die zum Krieg schweigt, (5g) Situation in Nahost; (5h) Terrorismus; (5i) Bürgerkrieg in Angola,  Kambodscha, ... ... (6) Politische Themen um das Weltgeschehen, das ihn bewegte (Apartheid, Ölkrise, Watergate,  Beinahe-GAU in Harrisburg,  ...). Die Anlagen lassen ein tiefes Verständnis des Menschen Gustav F. Mollath in seiner Entwicklung ("was mich  prägte") und in den letzten Jahren bis zu seiner Verfassung im September 2003 zu. Um das zu verstehen, muss man auch gar kein Psychologe oder Psychotherapeut sein. Es bedarf nur genügend Zeit, etwas politische Bildung,  Einfühlung und Verständnismotivation.
  4. Aus den Datierungen lässt sich entnehmen, dass die Verteidigungsschrift einen Tag vor der Übergabe zusammengestellt  wurde. Dies macht verständlich, dass für besondere Ordnungsstrukturen schlicht und einfach nicht genügend Zeit war.

Quelle:

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/medber.htm#Abstract%20-%20Zus...

Rudolf Sponsel, Erlangen

Ich bitte die in #11 entstanden Formatierungsprobleme zu entschuldigen und die Zahlen einfach zu ignorieren.

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Mollath hat sich gegen die Angriffe seiner Frau gewehrt. Er hat Anzeigen geschrieben und mehrfach mitgeteilt, dass sie ihn in die Klapse stecken will.

Kann es sein, dass Mollath dieses gemeint hat?

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fischer schrieb:

Mollath hat sich gegen die Angriffe seiner Frau gewehrt. Er hat Anzeigen geschrieben und mehrfach mitgeteilt, dass sie ihn in die Klapse stecken will.

Kann es sein, dass Mollath dieses gemeint hat?

Mir ist nicht bekannt, dass es irgendwo einen veröffentlichten Hinweis darauf gäbe, in welcher Weise Mollath sich gewehrt haben will, aber eindeutig ist die Rede davon, dass er sich gegen Angriffe mit Fäusten und Tritten gewehrt habe und dass ihm das leid tue.

Lediglich der Hinweis, dass es ihm leid tue, lässt mich etwas stutzen - denn für mich ist es keine Frage, dass man sich in einem solchen Fall schützend verteidigt, im Umgang mit einer hysterischen Frau also mit dem geringsten Mitteleinsatz, der zum eigenen Schutz nötig ist. Dafür braucht sich aber doch niemand zu schämen - man wäre doch blöd, wenn man sich ohne jede Gegenwehr verprügeln ließe, nur weil der Angreifer eine Frau ist.

 

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Refrigerator schrieb:

 im Umgang mit einer hysterischen Frau also mit dem geringsten Mitteleinsatz, der zum eigenen Schutz nötig ist. Dafür braucht sich aber doch niemand zu schämen - man wäre doch blöd, wenn man sich ohne jede Gegenwehr verprügeln ließe, nur weil der Angreifer eine Frau ist.

 

Nö. Besser sich verprügeln lassen und dann mit den ganzen Hämatomen und Bisswunden selbst zum Arzt gehen. Hätte Herr M. dies beherzigt, so wäre er vielleicht nicht dort, wo er ist. Wobei ich allerdings sehr zweifele, ob Frau Mollath je Hämatome oder Bisswunden hatte. Diesbezügliche Zeugen (Ärztin bzw. deren Praxisvertreter, der das Attest ausstellte) sind ja nie geladen worden, somit sind die Verletzungen ohnehin nie bewiesen worden.

Häusliche Gewalt gibt es genauso gegen Männer wie gegen Frauen. Wird eine Frau verprügelt, landet der Mann nicht selten im Gefängnis oder in der Psychiatrie. Wird der Mann verprügelt, passiert der Frau in der Regel nichts und der Mann wird zum Gespött der Nachbarschaft und der Medien. Auch so eine kleine Schweinerei der Justiz.

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Psychofan schrieb:

Nö. Besser sich verprügeln lassen und dann mit den ganzen Hämatomen und Bisswunden selbst zum Arzt gehen. Hätte Herr M. dies beherzigt, so wäre er vielleicht nicht dort, wo er ist.

 

Am 23.11.2002 wird Mollath vom Bruder seiner Frau verprügelt. Mollath wird dadurch einige Tage krankgeschrieben.

Mit dem Attest erstattet er (zeitnah) Anzeige.

Abgewiesen: Aussage gegen Aussage, keine Ermittlung evtl. bei Nachbarn.

Aber:

Petra Mollath erstatte Anzeige wegen Briefdiebstahl (wird mit ein Grund für die Zwangsbegutachtung), der von Merk erwähnte Diebstahl.

15.01.2003 Petra Mollath erstattet Anzeige wegen Körperverletzung. Mit einem 3 Monate alten Attest, ausgestellt aufgrund einer Untersuchung 8 Monate vorher, 2 Tage nach der behaupteten  Tat.

23.05.2003 Anklageerhebung

 

Noch Fragen??

 

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Verehrte Kommentatoren,

die Frage des "Strafbefehls" ist für mich auch ein Rätsel. Es hat jedenfalls wegen der anderen Vorwürfe einen Strafbefehl gegeben. Ob es auch einen wegen der Körperverletzung gegeben hat wie in der Verfassungsbeschwerde steht, ist mir derzeit nicht bekannt. Offenbar ist ein solcher in der Akte nicht enthalten, sonst hätte RA Strate dies aufgeführt. Also kann es nur sein, dass entweder Herr Mollath sich falsch erinnert, was ja trotz eines ansonsten gut funktionierenden  Gedächtnisses nach 10 Jahren möglich ist, oder dass der Strafbefehl schon vor der Hauptverhandlung vor dem AG gezielt aus den Akten entfernt wurde. Letzteres wäre natürlich ein weiteres  "starkes Stück" (in dem an solchen Stücken nicht armen Verfahren) denn anderweitige Rechtshängigkeit (wegen des Strafbefehls) hätte ein Verfahrenshindernis für ein neues Verfahren in derselben Sache dargestellt. Da aber RA Strate zu diesem Punkt in seinem Wiederaufnahmegesuch nichts aufgeführt hat, gehe ich davon aus, dass dieses Rätsel unaufgeklärt bleiben wird - es sei denn, der Strafbefehl (oder ein Beleg dafür, dass es ihn nicht gab) taucht doch noch irgendwo auf.

Henning Ernst Müller

 

@Professor Müller:

Denkbar wäre mE allenfalls, dass der Strafbefehl wegen KV erlassen, von Mollath Einspruch eingelegt und dann der Antrag von der StA zurückgenommen und Anklage  erhoben wurde.Dann sollte dieser Strafbefehl in der Akte sein. Diese Vorgehensweise wäre  mE aber völlig sinnfrei, zumal die StA anfangs überhaupt nicht in Richtung einer Unterbringung agiert hat, sondern erst nach dem Ferndiagnose-Attest der Exfrau zum Geisteszustand kurz vor ersten Verhandlung die Frage §§ 20,21 auftauchte.

Zudem spricht mE gegen einen Strafbefehl, dass der Vorwurf auf gefährliche KV lautete und die Mindeststrafe 6 Monate Freiheitsstrafe wäre (es sei denn, ein minder schwerer Fall wäre angenommen worden). D.h. entweder hätte man einen Strafbefehl mit Geldstrafe beantragt wegen eines minder schweren Falles der gef. KV oder aber "irrtümlich" eine einfache KV angenommen und erkannt, dass eine gef. KV im Raum steht, den Strafbefehlsantrag zurückgenommen und dann Anklage erhoben.
"Anderweitige Rechtshängigkeit" gäbe es jedenfalls dann nicht, wenn in ein und demselben Verfahren eine ggf.  nachgebesserte Anklage erhoben würde (siehe den etwas kuriosen Fall BayObLGSt 2000, 172-175).

 

Zur Veröffentlichungspraxis:
Sie haben an anderer Stelle erklärt, dass Mollath durchgehend im Straf- und im Vollstreckungsverfahren verteidigt war. Warum daher erst jetzt Herr Strate die vollständigen Akten haben sollte, erschließt sich mir nicht so ganz.

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Aussagepsychologische Analyse von Mollaths Willenserklärungen und der Einstellungsverfügung der Augsburger Staatsanwaltschaft.

http://www.sgipt.org/forpsy/Mollath/ipgipt/AAMWE.htm

Abstract - Zusammenfassung - Summary
Aussagepsychologische Analyse von Willenserklärungen. Die Aussagepsychologie untersucht die Glaubhaftigkeit von Aussagen, nicht die Glaubwürdigkeit von Persönlichkeiten. Mit dieser Arbeit wird eine neue Spezifikation aussagepsychologischen Beweisfragen eingeführt, nämlich die aussagepsychologische Analyse der Glaubhaftigkeit von Willenserklärungen. Das erscheint nicht nur geboten, sondern notwendig, wenn man sich mit der Einstellungsverfügung der Augsburger Staatsanwaltschaft auseinandersetzt, weil diese den Willen Mollaths, sich einer psychiatrischen Zwangseinweisung vollständig und dauerhaft zu widersetzen, in Frage stellt. Willenserklärungen werden gewöhnlich auf dreierlei Weise ausgedrückt: mündlich, schriftlich und durch - sogenanntes konkludentes - Verhalten. Im Falle Mollath liegt das Analysematerial schriftlich (Akten) vor, aber die Inhalte der Dokumente betreffen natürlich alle drei Äußerungsformen.

Zwischen dem 25.9.2003 und dem 21.3.2005 liegen 29 belegte klare und unmissverständliche Willensäußerungen Mollaths vor, sich psychiatrisch nicht untersuchen oder explorieren zu lassen. Von den 29 sind 22 unbedingte Willensäußerungen (unter keinen Umständen und auf keinen Fall) und 7 bedingte Willensäußerungen, dass Mollath nur unter der Bedingung, dass Zeugen zugegen sind, zu einem Gespräch bereit gewesen wäre, womit aber noch gar nichts über die Inhalte, die Mollath zugelassen hätte, gesagt ist.

Außerdem sind 4 mit M01-M04 gekennzeichnete Willens- und BVerfG-Beschluss Missachtungen erfasst. Missachtungen deshalb, weil entgegen dem BVerfG-Beschluss vom 9. Oktober 2001 nicht geprüft wurde, ob bei Mollath bezüglich der Beweisfragen zu §§ 20, 21, 63 StGB eine zweckangemessene Mitwirkungsbereitschaft vorliegt oder nicht. Es wurde gedanken-, kenntnislos bzw. kenntnisverachtend verfügt und beschlossen. Dabei ist völlig klar, dass weder die §§ 20,21 (Schuldunfähigkeit) noch der § 63 (Unterbringung), der die §§ 20, 21 zur Voraussetzung hat, geprüft werden kann, wenn die ProbandIn keine Exploration zu Verfassung, Befinden, und Verhalten zu den Tatzeitpunkten, Vor- und Nachtatverhalten zulässt. Hierbei kann auch keine noch so lange Beobachtungszeit helfen. Aus einer Beobachtung der Lebensäußerungen eines Menschen zum Zeitpunkt t2 ergibt sich keinerlei - und schon gar keine wissenschaftliche, höchstens parapsychopathologische - Möglichkeit auf Verfassung, Befinden und Verhalten zu einem früheren Tatzeitpunkt t1 zu schließen. Das gilt bereits für wenige Stunden und erst recht, wenn, wie in so vielen Fällen, Monate oder Jahre zwischen t1 und t2 liegen. Das gilt unabhängig davon, dass die forensische Psychiatrie bislang über kein wissenschaftliches Untersuchungskonzept zu den §§ 20, 21 StGB verfügt. Und es fehlt ihr schon am grundlegenden Verständnis für die notwendige Schaffung einer Vertrauensbeziehung.

Strafgesetz, Einweisungsjustiz und forensische Psychiatrie haben mit dem BVerfG-Beschluss zum § 81 StPO ein zusätzliches großes Problem bekommen, dem sie bislang überwiegend mit Verleugnung, Umdeutung und Sophistik begegnen: neuer Höhepunkt: die Einstellungsverfügung der Augburger Staatsanwaltschaft (> Kommentar). So ist es einigen Standardwerken der forensischen Psychiytrie z.B. gelungen, den BVerfG Beschluss zu "übersehen".

Kommentar: Die hanebüchenen Verdrehungen und Verbiegungen der Augsburger Staatsanwaltschaft: Falsches, Widersprüche und Sophistik in Potenz.

Ich hätte es niemals für möglich gehalten, dass ein offizielles rechtsstaatliches Dokument einer bayerischen Staatsanwaltschaft in solch einem brisanten und allseits beobachteten Fall für jedefrau öffentlich einsehbar dermaßen offensichtlich widersprüchlich, falsch und sophistisch verdreht sein könnte. Wenn es den Begriff der Rechtsverdreherei nicht schon seit Jahrtausenden gäbe, so könnte man ihn nun mit dieser Einstellungsverfügung gut begründen. Wenn ein hoher Repräsentant der bayerischen Staatsanwaltschaften gesagt haben soll, ein Freispruch Mollaths sei eine Katastrophe für das bayerische Volk, so möchte ich dem entgegenhalten: Diese mit Mollath befasste bayerische Justiz bis hinauf zu Dr. Merk ist eine Katastrophe für das bayerische Volk.

Mit dieser Einstellungsverfügung demütigt, entwertet und entwürdigt man Mollath auf eine ganz besonders perfide Weise, wenn man ihm quasi Kollaboration mit der forensischen Psychiatrie unterstellt. Es fehlt nur noch, dass man Mollath vorwirft, er habe sich bei den Zwangseinweisungen nicht "überzeugend" (Richterjargon) gewehrt und deshalb sei er im Grunde einverstanden gewesen. Ich denke, der Fall Mollath ist kein Fall mehr für die übliche Justiz - und für die bayerische schon gar nicht - sondern ein Fall für den Europäischen Menschenrechtsgerichtshof.

Mit Links a.a.O.

Gruß Rudolf Sponsel

Wow

Herr Dr. Sponsel, erstmal Hut ab vor ihrem Kommentar.

 

Trotzdem, ich bin immer mehr entsetzt, was da in Bayern abläuft und möglich ist.

Da geht es, Entschuldigung, nicht mehr nur um den Skandalfall Mollath, da geht es ja auch um Fälle mit Menschen, die nicht diese Unterstützung haben wie der Gustl Mollath.

 

Wehe dem, der in diese Mühlen hinein gerät. Es gnade ihm Gott.

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Die Justiz muss wirkungsvoll extern und unabhängig kontrolliert werden.

Alfred Hofstätter schrieb:

Trotzdem, ich bin immer mehr entsetzt, was da in Bayern abläuft und möglich ist.

Da geht es, Entschuldigung, nicht mehr nur um den Skandalfall Mollath, da geht es ja auch um Fälle mit Menschen, die nicht diese Unterstützung haben wie der Gustl Mollath.

 

Da haben Sie völlig recht. Mollath ist neben einigen anderen nur die Spitze des Eisbergs.  Vielleicht sollte man seinen bedeutungsvollen Ausspruch am 22.4.2004 im Landgericht Nürnberg-Fürth zum Anlass nehmen, eine entsprechende Bürgerinitiative, vielleicht sogar ein Volksbegehren auf den Weg zu bringen:

     "Ich trete jetzt aus dem Rechtsstaat aus"

Was sich die Augsburger Staatsanwaltschaft geleistet hat, ist vermutlich nicht nur ihr zuzurechnen. Das ist wahrscheinlich mehrfach gedeckt von oben. Damit ist meiner Meinung nach die Justiz in ganz Bayern betroffen. Angesichts dieser Ungeheurlichkeiten sind besondere öffentlichkeits- und wahlkampfwirksame Aktivitäten und Kreationen gefordert. Die Justiz muss wirkungsvoll extern und und unabhängig kontrolliert werden, damit wir nicht massenhaft aus dem Rechtsstaat austreten müssen.

Rudolf Sponsel, Erlangen

 

 

Bezüglich Veröffentlichung Webseite:

1. Der Unterstützerkreis arbeitet ehrenamtlich. Deshalb sehe ich es schon als hohe Leistung an, dass so viele Daten und Dokumente veröffentlicht sind.

2. Es sind die Persönlichkeitsrechte zu beachten.

 

Gemeckere ist meines Erachtens hier fehl am Platze

5

@Spitzel  (nettes Pseudonym ;-))

 

Entschuldigung, ich bin vielleicht nicht so drauf, aber was genau meinst du mit deinem Posting?

 

Besten Dank für weitere Infos.

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Alfred Hofstätter schrieb:

@Spitzel  (nettes Pseudonym ;-))

 

Entschuldigung, ich bin vielleicht nicht so drauf, aber was genau meinst du mit deinem Posting?

 

Besten Dank für weitere Infos.

 

 

Das Gemeckere über fehlende Infos auf der Webseite und unveröffentlichte Dokumente.

Ein Lob dem Unterstützerkreis, der die vielen Infos auf der Webseite bereitstellt, diese aktuell hält, so dass wenigstens ein Teil des Unrechts, welches in diesem Fall geschieht, ersichtlich ist.

Vielen Dank für den Aufwand und traurig, dass er in diesem Land notwendig ist.

 

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Alfred Hofstätter schrieb:

@Spitzel  (nettes Pseudonym ;-))

 

Das ist kein Witz. R.H. ist nur ehrlich (an der Stelle).

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Refrigerator schrieb:

Alfred Hofstätter schrieb:

@Spitzel  (nettes Pseudonym ;-))

 

Das ist kein Witz. R.H. ist nur ehrlich (an der Stelle).

 

Richter Heindl ist nicht gemeint.

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Herr Nerlich, Frau Merk sowie anscheinend einige ihrer Kollegen sollten sich bezüglich psychischer Störungen besser informieren.

Bei der Überprüfung der Polizeiarbeit, hier München in 1994(!), hat es der bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz für notwendig gehalten, im Nachgang seiner Prüfung der dort geführten PsychischKrankenDatei in seinem Bericht zu vermerken:

"Ich habe mit der Polizei darüber gesprochen, wann eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung im Sinne der Errichtungsanordnung angenommen werden könne. Dabei habe ich ausdrücklich darauf hingewiesen, daß

das "Beschäftigen" von Behörden (z. B. durch sog. Vielbriefschreiber) oder
ein "psychisch gestörtes Erscheinungsbild"
für die Annahme einer solchen Störung nicht ausreicht."

Diese Information ist 19 Jahre alt, also sogar noch älter als der Beschluss des BVerfG.

Ungeachtet des Ausgangs eines möglichen Wiederaufnahmeverfahrens wäre es aus meiner Sicht angebracht, die Exekutivbehörden Deutschlands von der Möglichkeit der Einstufung von Bürgern als "psychisch krank" zu entheben.

Um zu einer annähernd differenzierten Einschätzung des Vorhandenseins einer psychischen Erkrankung zu gelangen, bedarf es fachlicher Expertise, die Polizisten schlicht nicht haben.

Eine Alternative hierzu wäre die Verbeamtung von Psychologen, die Polizisten bei der Einschätzung bzw. ihrer Arbeit im Allgemeinen unterstützen. Wie in Ulmens Dr. Psycho etwa.
Eine Prüfstelle für durch die Exekutivbehörden abgewiesene Anzeigen/Anträge (von als "psychisch krank" eingestuften) könnte für die Zukunft präventive Wirkung entfalten, würde Arbeitsplätze schaffen und böte interessierten berenteten Beamten eine sinnvolle Beschäftigung.

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Berententeten Beamten, Rechtsanwälten und Juraprofessoren,  Sorry...

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Anna Pannek schrieb:

Berententeten Beamten, Rechtsanwälten und Juraprofessoren,  Sorry...

 

Berentete Beamte? Otto Brixner? Rechtsanwälte? Wieviele Rechtsanwälte gibt es in D, die sich kritisch über Justizunrecht äußern, z.B. im Fall Mollath? 10 oder 15? Von ca. 160.000 !!! Und Hochschulprofessoren? Welcher Hochschulprofessor am FB Jura, abgesehen von Prof. Müller, äußert sich überhaupt zu Tatsachen unerträglicher Justizpraxis? An anderen Fachbereichen sieht es nicht anders aus.

 

Nehmen Sie für Ihre Kontrollen lieber Aldi-Verkäuferinnen, Putzfrauen und Küchenhilfen, damit erreichen Sie viel mehr!

 

 

 

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Sehr geehrter Deali,

die Lage in der öffentlichen Hauptverhandlung (regelmäßig ca. 0 bis 10 Zuschauer) ist eine völlig andere als im Internet (dauerhafte Öffentlichkeit in schriftlicher Form). In der Hauptverhandlung kann das Gericht die Öffentlichkeit ausschließen, wenn intime Details erörtert werden. Akten-Details (Adressen, Geburtsdaten, Kontonummern etc.) werden ohnehin im Gerichtssaal nur selten erörtert. Zudem: das Ermittlungsverfahren ist nicht öffentlich - es ist gerade Sinn der Nichtöffentlichkeit, dass keine sachfremden Motive  (etwa Sensationsgier, Rachsucht, Aufhetzung durch zB BILD, SPIEGEL und ZEIT etc.) schon im Ermittlungsverfahren relevant werden. Hier - im Fall Mollath - war die Öffentlichkeit (NN, SZ, Report Mainz),  nach Rechtskraft und 6 Jahren Unterbringung enorm wichtig, um auf die Missstände hinzuweisen und die Wiederaufnahem ins Rollen zu bringen. Andererseits können aber auch hier die Aktenberge nur durch Experten objektiv richtig eingeschätzt werden.

In anderen Fällen ist die Öffentlichkeit auch eher schädlich (denken Sie an den Jungen, der in Verdacht geraten war, ein Mädchen in Emden getötet zu haben, siehe hier).

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Andererseits können aber auch hier die Aktenberge nur durch Experten objektiv richtig eingeschätzt werden.

Sehr verehrter Herr Professor,

obiges "schreit" ja geradezu danach, als Satire aufgefasst zu werden. 

Nicht nur dass ausgewiesene Koryphäen ihres Faches uns diesen Schlamassel erst eingebrockt haben (die Richter lassen wir einmal beiseite, die sind unabhängig. Und dass Unabhängigkeit vor Hinweisen auf Fehlleistungen schützt, haben wir ja mittlerweile gelernt. Darüber sind sich die Experten übrigens auch einig...)

Und nun den Krisenmanagment erfahrenen Experten aus Verwaltung und Politik bei der Aufarbeitung zuzuschauen, ist ebenso ausgesprochen lehrreich.

Ich weiss nicht wie es Ihnen geht, aber ich amüsiere mich köstlich.

Wobei mir einfällt, vor fast drei Monaten habe ich Sie in völliger Unkenntnis der Aktenberge folgendes gefragt:

"Fraglich bleibt nur, warum ein einsamer Professor meint, sein schärfster Pfeil im Köcher wäre die Verhältnismässigkeit" 

Wie schauts nun aus Prof.? Immer noch irritiert?

Besten Gruss

 

 

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter Deali,

die Lage in der öffentlichen Hauptverhandlung (regelmäßig ca. 0 bis 10 Zuschauer) ist eine völlig andere als im Internet (dauerhafte Öffentlichkeit in schriftlicher Form). In der Hauptverhandlung kann das Gericht die Öffentlichkeit ausschließen, wenn intime Details erörtert werden. Akten-Details (Adressen, Geburtsdaten, Kontonummern etc.) werden ohnehin im Gerichtssaal nur selten erörtert. Zudem: das ermittlunsgverfahren ist nicht öffentlich - es ist gerade Sinn der Nichtöffentlichkeit, dass keine sachfremden Motive  (etwa Sensationsgier, Rachsucht, Aufhetzung durch zB BILD, SPIEGEL und ZEIT etc.) schon im Ermittlungsverfahren relevant werden. Hier - im Fall Mollath - war die Öffentlichkeit (NN, SZ, Report Mainz),  nach Rechtskraft und 6 Jahren Unterbringung enorm wichtig, um auf die Missstände hinzuweisen und die Wiederaufnahem ins Rollen zu bringen. Andererseits können aber auch hier die Aktenberge nur durch Experten objektiv richtig eingeschätzt werden.

In anderen Fällen ist die Öffentlichkeit auch eher schädlich (denken Sie an den Jungen, der in Verdacht geraten war, ein Mädchen in Emden getötet zu haben, siehe hier).

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

 

Sehr geehrter Herr Professor Müller,

danke für die Antwort. Rechtlich gesehen spricht doch nichts dagegen das man das was in der Hauptverhandlung erörtert wird ins Internet stellt.

Ich bin gerade durch die Berichterstattung im Kachelmann-Prozess auf die Machenschaften der Justiz aufmerksam geworden. Da haben Besucher sich mit Stenoblock in den Gerichtssaal gesetzt und alles wörtlich mitgeschrieben und dann ins Internet gestellt.

Wenn ich Ihre "Lehren aus dem Prozess" http://blog.beck.de/2011/05/31/freispruch-fuer-kachelmann-lehren-aus-dem-prozess lese dann empfinden Sie das Urteil als korrekt. Ich denke das es sich um ein Fehlurteil handelt und Herr Kachelmann hätte wegen erwiesener Unschuld freigesprochen werden müssen. Hier ist das Protokoll einer Besucherin der Verhandlung, in der Dr.Bäßler vom LKA seine Aussage zu dem Messer macht und das Fehlen von Kachelmanns DNA am selbigen bestätigt. http://ratlos-im-netz.forumieren.com/t321p20-fall-kachelmann-faktum-oder-in-der-elsen-falle-teil-13#25986

Diese Aussage wurde auch von den meisten "Experten" der Presse ignoriert.

Das Gericht hat diese Aussage einfach nicht bewertet. Ich dachte seinerzeit noch an einen Einzelfall, zumal der Richter Seidling den Gutachter Prof. Brinkmann besonders scharf durchsuchen ließ während Burda-Zeuginnen durch die Hintertür ins Gericht gewunken wurden.

Was muss das erst für eine Verhandlung gegen Mollath gewesen sein wenn sich eine Besucherin sogar darin in einem Brief beschwert!

Ich bin dafür das vor Gericht Videoaufzeichnungen der Verhandlungen erstellt werden und diese, ähnlich wie die Pressemitteilungen, auf sie Internetseite des Gerichts gestellt werden.

Das Urteil wird im Namen des Volkes gesprochen, also hat das Volk auch ein Recht auf diese Information.

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Henning Ernst Müller schrieb:

die Lage in der öffentlichen Hauptverhandlung (regelmäßig ca. 0 bis 10 Zuschauer) ist eine völlig andere als im Internet (dauerhafte Öffentlichkeit in schriftlicher Form).

Ich halte Öffentlichkeit in der Hauptverhandlung für enorm wichtig, um zumindest eine Minimalkontrolle des Gerichts durch den "Auftraggeber" (Entscheidungen erfolgen ja im Namen des Volkes) zu gewährleisten.

Mir ist schon klar, dass es der Justiz lieber ist, nur vor 0-10 Zuschauern zu verhandeln als etwa die gesamte Verhandlung (nicht nur das Urteil) ins Internet zu stellen. Warum eigentlich? Hat die Justiz Angst davor, dass Millionen von Bürgern im Internet etwa solche krassen Verhandlungsführungen schneller und effektiver angreifen könnten als die 10 Hansel, die normalerweise in der Hauptverhandlung sitzen?

Die gesamten Urteile der Sozialgerichtsbarkeit sind ja schon heute für jedermann im Internet zugänglich (auch mit intimen Details wie Einkommensverhältnisse etc.). Es wäre nur ein kleiner Schritt, dies auf alle Urteile der Strafgerichtsbarkeit auszudehnen und dann auch die Verhandlung selbst z.B. via Videoaufnahme oder Verschriftung einer Tonaufnahme publik zu machen.

Es ist nur ein schwaches Argument dagegen, dass dann manche Zeugen nicht aussagen würden. Wer seine Aussage nicht vor einer größeren Öffentlichkeit machen will, sondern nur vor den 0-10 Zuhöreren, dem sollte man ohnehin nur mit großem Vorbehalt Glauben schenken.

Fälle wie die Verhandlungsführung bei Mollath zeigen, dass wir nicht zuviel, sondern zuwenig Kontrolle haben Ein erster Schritt wäre, die Verhandlungen komplett im Internet zugänglich zu machen. Dann hätte es auch nicht 7 Jahre gedauert, bis die Öffentlichkeit ausreichend übr dieses Justizunrecht informiert worden wäre. Wenn die Verhandlung hingegen sauber geführt wurde, hat kein Richter etwas zu befürchten. Intime Details, bei der die Öffentlichkeit ausgeschlossen wird, können ja auch im Internet geschwärzt werden bzw. erst gar nicht mitgeteilt werden.

 

5

Henning Ernst Müller schrieb:
... Aufhetzung durch zB ... SPIEGEL und ZEIT etc. ...
Das in diesem Blog zu lesen, schlägt dem Fass endgültig die Krone ins Gesicht. Grotesker geht's nimmer.

3

Gastmann schrieb:

Henning Ernst Müller schrieb:
... Aufhetzung durch zB ... SPIEGEL und ZEIT etc. ...
Das in diesem Blog zu lesen, schlägt dem Fass endgültig die Krone ins Gesicht. Grotesker geht's nimmer.

 

Wollen Sie behaupten, dass es grotesk sei, hier im Beck-Blog die Wahrheit zu lesen?

Was Lakotta, Rückert, Blasverg und Kohlenberg in Sachen Mollath boten, kann man gar nicht anders denn als demagogische Tatsachenverdrehung bezeichnen.  Wenn Sie unter BEATE LAKOTTA, KERSTIN KOHLENBERG und ANITA BLASBERG googeln, dann fällt Ihnen bereits auf der jeweiligen Google-Seite #1 auf, dass man nicht daran denkt, ihnen das zu vergessen.  Sabine Rückert wird insofern noch folgen.

Die Zeiten, in denen man sich an höchsten Werten vergreifen konnte, ohne die Konsequenz öffentlicher Ächtung zu tragen, sind vorbei.

 

Grüße von U.A.

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Gastmann schrieb:

Henning Ernst Müller schrieb:
... Aufhetzung durch zB ... SPIEGEL und ZEIT etc. ...
Das in diesem Blog zu lesen, schlägt dem Fass endgültig die Krone ins Gesicht. Grotesker geht's nimmer.

 

Dafür ist doch die SZ umso wichtiger ;-) Ein Musterbeispiel an Objektivität und Ausgewogenheit!

 

 

 

5

Gastmann schrieb:
Henning Ernst Müller schrieb:
... Aufhetzung durch zB ... SPIEGEL und ZEIT etc. ...

Das in diesem Blog zu lesen, schlägt dem Fass endgültig die Krone ins Gesicht. Grotesker geht's nimmer.

Jetzt hören Sie aber auf! Grotesk ist zunächst einmal, daß Sie das Zitat von Prof. Müller bewußt aus dem Zusammenhang reißen. Es lautet komplett

es ist gerade Sinn der Nichtöffentlichkeit, dass keine sachfremden Motive (etwa Sensationsgier, Rachsucht, Aufhetzung durch zB BILD, SPIEGEL und ZEIT etc.) schon im Ermittlungsverfahren relevant werden.

und ist gerade nicht speziell auf den Fall Mollath bezogen. Aber natürlich ist die Nennung von SPIEGEL und ZEIT neben BILD ein Seitenhieb auf deren Rolle im Fall Mollath. Und diese Kritik ist berechtigt. Hierzu nur zwei Zitate aus

http://www.zeit.de/2012/51/Mollath-Bankenskandal-Steuerhinterziehung/kom... (ebenso in der Printausgabe),

die sich mühelos vermehren ließen:

[Infokasten]

2001 Mollath misshandelt seine Ehefrau Petra

Das ist geradezu bösartig in einem Kontext, in dem es darum geht, ob das Urteil richtig ist. Der Umstand, daß es sich hier um eine rechtskräftige Feststellung handelt, ändert nichts daran, daß dies journalistisch unethisch ist, denn wir sind gerade in einer Wiederaufnahmesituation. Siehe bereits http://blog.beck.de/2013/02/23/der-fall-mollath-in-der-wiederaufnahme?pa...

So wird Druck gemacht – auch auf Sachverständige. Wird künftig ein Internet-Mob darüber entscheiden, wer eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt und wer nicht?

Wer sich an öffentlichen Diskussionen über einen möglichen Justizirrtum beteiligt, wird einem Internet-Mob zugerechnet?

Bitte klären Sie, was für Sie Aufhetzung ist und was nicht.

Ich finde es völlig korrekt, wenn Journalisten zurückhaltend und skeptisch herangehen an die Frage, ob die Justiz eine Fehler gemacht hat oder nicht (http://blog.delegibus.com/2012/12/14/fall-mollath-wenn-die-welle-des-jou...). Aber die Berichte von ZEIT und SPIEGEL vom letzten Dezember überschreiten die Grenze des seriösen Journalismus.

Aber vielleicht halten Sie ja Berichte wie http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-90157544.html für einen solchen.

Ein bisschen schizo, die Protestbürger?

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Gastmann schrieb:
Henning Ernst Müller schrieb:
... Aufhetzung durch zB ... SPIEGEL und ZEIT etc. ...
Das in diesem Blog zu lesen, schlägt dem Fass endgültig die Krone ins Gesicht. Grotesker geht's nimmer.
Lesen Sie doch einmal hier die Updates vom 13. und 14.12.
klabauter schrieb:
@Professor Müller.

Wenn Sie schreiben, dass "die gesamten Akten" ja nur von "Profis" objektiv analysiert werden könnten, dann müssten Sie doch gerade die Medienberichte von SZ, NN und report (anders als die Hetzblätter Zeit und Spiegel.....) äußerst kritisch einschätzen :

- keinerlei objektive Analyse möglich, da die ganzen Akten nicht bekannt sind

- überhaupt werden nur Bruchstücke bekannt.

- die dann häppchenweise serviert werden

- oder die aus "gut informierten Kreisen" stammen (angebliches Gespräch Brixner/Wörthmüller)

-bzw. bei der SZ (anders als z.B. bei report er auf BR) noch nicht einmal die wenigen Dokumente, die "der Redaktion vorliegen" offengelegt, man sich auf dieses exklusive  Herrschaftswissen (das gilt umgekehrt natürlich auch für Frau Lakotta, die die Gutachten ja angeblich kennt)

Ach das sind doch Kleinigkeiten. "Äußerst kritisch" ist vielmehr einzuschätzen, dass es selbst den zuständigen "Profis" nach allen Regeln der Kunst erschwert wird, überhaupt die gesamten Akten einzusehen - lesen Sie doch einmal das Interview mit der Verteidigerin Mollaths. So lange derartige Manipulations- und Verheimlichungsmethoden (was wäre eigentlich schlimmer: schlampige Aktenführung und Archivierung oder absichtliches "Verlieren" von Akten wie z.B. einem Strafbefehl?) möglich sind, so lange ist die Forderung zumindest nach einer von der Justiz nachträglich nicht mehr manipulierbaren Aktenbehandlung statthaft.

Zum Vergleich: in der Buchführung gibt es für Software und Ablagesysteme den Begriff "revisionssicher". Zum Beispiel heißt das, dass eine Fehlbuchung nur durch eine zweite Buchung - ein Storno - aufgehoben bzw. ausgeglichen werden kann. Beide Buchungen sind aber mit der Nummer des Buchungsbelegs verknüpft und können bis zum Ende der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist nachkontrolliert werden, ein nachträgliches Verschwindenlassen der Buchung ist nach dem Buchungslauf (dem "Festschreiben") nicht möglich. Jahresabschlüsse dürfen nur mit revisionssicherer Software erstellt werden. Hätte es ein vergleichbares System in der Nürnberger Justiz gegeben, dann wäre eindeutig feststellbar, ob ein zugestellter ("festgeschriebener") Strafbefehl exisitert hat. So ist man auf Aussagen angewiesen und da hat sich der Justizapparat bisher nicht durch glaubwürdigkeitsfördernde Aussagen hervorgetan. Insofern wäre es auch im Interesse des Justizsystems selbst, hier für mehr Nachvollziehbarkeit und extern überprüfbare Transparenz (es geht nur um den Aktenlauf und -verbleib, nicht um den Inhalt!) zu sorgen. Die Gewaltenteilung und richterliche Unabhängigkeit wäre mit diesem Mindestmaß an Qualität beim alltäglichen Arbeiten sicher ncht gefährdet.

Ebenso ist es mMn ein Unding, mit der richterlichen Unabhängigkeit jede Sauerei zu rechtfertigen bzw. mit dem Widerstand gegen Wortprotokolle eine wirksame Nachprüfung des grundgesetzlichen Anspruchs (Bindung an Recht und Gesetz) zu unterbinden. Jedes Landesparlament führt ein Wortprotokoll, jeder Gemeinderat muss ein Protokoll führen und öffentlich zugänglich machen. Und ausgerechnet die Staatsgewalt, die die beiden anderen kontrolliert, verweigert sich einer wirksamen internen Qualitätskontrolle? Das erinnert doch stark an den Unfehlbarkeitsanspruch des Papstes, insbesondere wenn vor dem Höchstgericht (bzw. einem speziellen Senat) auch der größte Mist durchgewunken wird.

Refrigerator schrieb:
Die Ausnutzung kollektiver Internetintelligenz für das Erstellen von Beweisanträgen, Revisionsanträgen usw. ist meines Erachtens keine schlechte Idee.
Was diese kollektive Intelligenz zu leisten vermag, kann man hier nachlesen: 
http://blog.beck.de/2010/09/23/love-parade-unglueck-zwei-monate-nach-den-tragischen-ereignissen-im-internet-weitgehend-aufgeklaert

Ob allerdings den Mandanten, die sich keine teuren Revisionsspezialisten leisten können, damit Möglichkeiten zu besseren Anträgen eröffnet würde, ist doch fraglich. Das Veröffentlichungsverbot von Akten aus einem laufenden Verfahren (und das gilt eben auch für solche in der Revision, weil noch nicht rechtskräftig) steht dem entgegen. Ob ein Anwalt seine Assistenten aber die Recherchearbeit direkt im Büro, in der Unibibliothek oder online über einen passwortgeschützten Zugang machen lässt und ob er diese Assistenten in seinem Büro oder online rekrutiert, dürfte prinzipiell keinen Unterschied machen.

 

 

Mein Name schrieb:

 

Ob allerdings den Mandanten, die sich keine teuren Revisionsspezialisten leisten können, damit Möglichkeiten zu besseren Anträgen eröffnet würde, ist doch fraglich. Das Veröffentlichungsverbot von Akten aus einem laufenden Verfahren (und das gilt eben auch für solche in der Revision, weil noch nicht rechtskräftig) steht dem entgegen. Ob ein Anwalt seine Assistenten aber die Recherchearbeit direkt im Büro, in der Unibibliothek oder online über einen passwortgeschützten Zugang machen lässt und ob er diese Assistenten in seinem Büro oder online rekrutiert, dürfte prinzipiell keinen Unterschied machen.

 

 

 

Ich veröffentliche seit Jahren alles aus meinen Akten, was ich veröffentlichen will, und lasse mir von einem Staat, der das Recht stets ganz nach seinem Belieben biegt und bricht, bestimmt nicht vorschreiben, was ich aus meinen Akten veröffentlichen darf und was nicht.

Im Übrigen kann niemand mehr etwas sagen, wenn Namen durch Pseudos ersetzt werden, was man bereits mit einfachsten Programmen (z.B. Paint, gehört zu allen Windows-Versionen) machen kann.

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Die Forderung, daß Details aus Verfahren nur von Experten, Profis zu bewerten sind, geht schon deswegen fehl, weil die Begriffe "Experte" und Profi" in diesem Zusammenhang ungeklärt sind.

Ein Absolvent einer juristischen Fakultät, nachdem ihm der Repetitor das Prüfungswissen eingetrichtert hat, auch mit 2. Staatsprüfung, ist nicht per se Experte bzw. Profi für die Aufklärung von Sachverhalten, das gilt sogar für Staatsanwälte und Richter, die sich gern für allwissend halten. 

Insofern ist durchaus die Systemfrage zu stellen, nämlich, ob die Justiz den Juristen zu überlassen ist. Ich meine nein. 

Juristen wären mehr als ausgelastet damit, in sich widerspruchsfreie, logisch nachvollziebare Gesetze und Verordnungen zu fabrizieren, damit scheinen sie aber bereits überfordert zu sein. Die Anwendung der Gesetze könnte man durchaus auch anderen Professionen überlassen.

Ein Jurist, insbesondere ein Justizjurist, ist nicht intelligenter, objektiver, gerechter als andere.

Das wissen die Justizjuristen natürlich auch selbst, zumindest die intelligenteren, und genau aus diesem Grund verteidigen sie die Unfehlbarkeit des Systems, wehren sich gegen Audio- und Videoprotokollierung von Verhandlungen (man könnte ihnen ja auf die Schliche kommen), damit weiter gemauschelt werden kann, wenn auch nicht von allen.

Der Fall Mollath ist nur eine Spitze des Eisbergs, es ist zu hoffen, daß er ein Umdenken anstößt. 

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Sehr geehrter Herr Mustermann,

die Antwort finden Sie doch in meinem Beitrag.

Beste Grüße

Henning Ernst Müller

Sehr geehrter Deali,

wenn Sie meine Beiträge zum Kachelmann-Verfahren verfolgt hätten, hätten Sie auch gelesen, dass es juristisch  keine Freisprüche verschiedener Klassen gibt. Was der Vorsitzende (sich selbst decouvrierend) als mündliche Begründung lieferte, war dort unakzeptabel -  aber leider nicht justitiabel. Zitat (vom 1.6.20111)

Für kaum akzeptabel halte ich es aber, wenn ein Freispruch in der Urteilsbegründung kommentiert und "halb zurückgenommen" wird, indem man den "Verdacht" quasi aufrecht erhält. Es gibt aus gutem Grund keine Freispruchklassen mehr - und diese sollte auch das Gericht nicht durch die Hintertür wieder einführen. Zudem erscheint es mir als eine Heuchelei, einerseits zu beklagen, Herr Kachelmann müsse nun weiterhin mit einem "Verdacht" leben, andererseits gerade diesen Verdacht nach dem Freispruch selbst zu äußern und quasi festzuschreiben. Hierzu hätte das Gericht lieber ganz schweigen sollen. Es ist auch unsouverän und widersprüchlich, den Ansprüchen der Medienöffentlichkeit (Freispruch "erster oder zweiter Klasse?") nachzugeben, wenn das Gericht zugleich gerade diese Medienöffentlichkeit kritisiert. Also: Der Freispruch war rechtsstaatlich geboten und insofern hat das Gericht richtig entschieden. Die Ausführungen in der Presseerklärung/mündl. Urteilsbegründung zeugen leider nicht von einer distanzierten Souveränität, die man sich gewünscht hätte.

 

Ich habe in meinem Studium (anders als die meisten anderen Studenten) sehr viel Zeit im Kriminalgericht Moabit verbracht. Das ist zum Teil sehr aufschlussreich gewesen, aber leider ist der Inhalt einer Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis kaum abschließend bewertbar. Ich könnte noch einiges zum Verhältnis zwischen Öffentlichkeit und Strafverfahren beitragen, eines der Themen, mit denen ich mich in den letzten Jahren verstärkt beschäftigt habe, will aber die Diskussion nicht in eine unpassende Richtung lenken.

Besten Gruß

Henning Ernst Müller

Henning Ernst Müller schrieb:

Sehr geehrter Deali,

wenn Sie meine Beiträge zum Kachelmann-Verfahren verfolgt hätten, hätten Sie auch gelesen, dass es juristisch  keine Freisprüche verschiedener Klassen gibt.

Das ist mir klar. Aber bei einem Freispruch wegen erwiesener Unschuld hätte die Staatsanwaltschaft gegen die Anzeigenerstatterin ermitteln müssen.

So ist Kachelmann zwar frei aber muss jetzt zivilrechtlich vorgehen.

Schlimm ist es das die Richter offensichtlich machen können was sie wollen. Und deshalb gehören die Verfahren ins Internet. Wer nichts zu verbergen hat braucht nichts zu befürchten. In USA werden Verhandlungen sogar im TV übertragen.

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Henning Ernst Müller schrieb:

Ich habe in meinem Studium (anders als die meisten anderen Studenten) sehr viel Zeit im Kriminalgericht Moabit verbracht. Das ist zum Teil sehr aufschlussreich gewesen, aber leider ist der Inhalt einer Hauptverhandlung ohne Aktenkenntnis kaum abschließend bewertbar.

Henning Ernst Müller

Das verwundert mich doch. Nach meiner laienhaften Vorstellung sollte das Urteil das Ergebis sein aus dem Inbegriff der Hauptverhandlung. D.h., alle entscheidungsrelevanten Umstände müssen Gegenstand der Hauptverhandlung sein und der Öffentlichkeit mitgeteilt werden. Aktenkenntnis zur Beurteilung eines Urteils darf also gerade nicht Voraussetzung für das Verständnis einer ordentlichen Verhandlung sein (sonst kann man sich die Öffentlich sparen und auch die Schöffen, die ja auch keine Aktenkenntnis haben und nur das beurteilen können, was sie in der HV sehen und hören).

Wenn, wie im vorliegenden Fall, die Internetöffentlichkeit frühzeitig gesehen und gehört hätte, dass ein Richter entlastendes Material (Steuerhinterziehung und Schwarzgeldgeschäfte der EX-Frau als mögliches Falschbelastungsmotiv) nicht sehen und hören will und auch eine genauere Beweisaufnahme zu den angeblichen Verletzungen der Frau Mollath nicht wünscht (lediglich Verlesen eines alten, zudem gefälschten Attestes - die Urkunde suggeriert die Ausstellung durch eine Ärztin, statt dessen hat deren Sohn unterschrieben -) und auf die Ladung solch wichtiger Zeugen verzichtet, so hätte das genügt, um frühzeitig einen Aufschrei der Empörung über eine solche Verhandlungsführung hervorzurufen. Das würde armen Kerlen wie dem Mollath so manches Jährchen in Haft bzw. Psychiatrie ersparen. Doch der Jurist von altem Schrot und Korn kann sich einfach nicht vorstellen, wirksam durch die Öffentlichkeit kontrolliert zu werden. Wenn schon Öffentlichkeit, dann bitte schön zumindest ohne Konsequenzen.

So nicht! Die Justiz manövriert sich so auf ein Abstellgleis, denn irgendwann wird der Zorn der Öffentlichkeit eine solche Justiz hinwegfegen. Das Vertrauen in eine gute und funktionierende Justiz ist wichtig, damit Entscheidungen akzeptiert werden können. Dieses Vertrauen habe ich mittlerweile verloren, wie viele andere Menschen auch. Das gebetsmühlenartig vorgetragene Argument gegen eine Kontrolle der Justiz durch die Öffentlichkeit, dass dadurch nämlich die Unabhängigkeit der Justiz verloren ginge, kann ich wie viele andere Menschen auch  nicht mehr hören. Jeder Berufszweig unterwirft sich mittlerweile Qualitätskontrollen - nur die Justiz hat das nicht nötig.

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