Nach Mollath und Peggy ein weiteres Fehlurteil? - Der Doppelmord in Babenhausen

von Prof. Dr. Bernd von Heintschel-Heinegg, veröffentlicht am 12.04.2014
Rechtsgebiete: StrafrechtStrafverfahrensrecht3741|367095 Aufrufe

Die Strafjustiz ist in jüngster Zeit nicht nur, aber vorallem durch den Fall Mollath und durch das in dieser Woche begonnene Wiederaufnahmeverfahren im Fall Peggy stark ins Gerede gekommen. Und schon gerät ein weiterer Fall wegen eines möglicherweise falschen Indizienurteils in den Fokus der Öffentlichkeit .

Für einen eiskalten Doppelmord an seinen auch nachts herumschreienden Nachbarn wurde Andreas D. vom Landgericht Darmstadt im Juli 2011 zu lebenslanger Haft verurteilt.

Der Verurteilte leugnet die Tat, seine Frau kämpft gemeinsam mit ihm Aufopferung voll um die Wiederaufnahme.

Zwischenzeitlich greifen die Medien auch diesen Fall auf. Es zeigen sich erhebliche Ungereimtheiten, die hoffentlich bald aufgeklärt werden können.

Das ZDF berichtete in der Serie 37 Grad:

http://www.zdf.de/ZDFmediathek/beitrag/video/2119408/Mein-Mann-ist-kein-Moerder?bc=sts;stt&flash=off

Zur Homepage der Ehefrau mit dem Urteil zum Download: 

http://www.doppelmord-babenhausen.de/Urteil.htm

Medienberichte:

www.google.com/search?q=Doppelmord+in+Babenhausen

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3741 Kommentare

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@ Gerd

Nein - es mag eine Menge Gründe geben, warum dieser Systemadministrator sich diese Seite angesehen hat, oder auch irgend ein anderer. Die Realität ist doch: das Ansehen dieser Seite ist an sich ja recht weit weg von der Tatbegehung. Es ist doch auffällig, dass es anscheinend keinerlei direktere Beweise oder Indizien gab.

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@ gast #41: Wer aus konspirativem Interesse Anleitungen zum Waffenbau aus dem Internet laden will - tut er das unter seinem Namen an seinem Arbeitsplatz? Wohl kaum. Ein Internetcafé reicht aus, um sich einen Dwonsload auf einen USB-Stick zu sichern, und ebenfalls reicht es, sich für einmalige Nutzung anonym einen Surfstick zu kaufen, damit den Download zu machen und den Surfstick anschließend zu zerstören und zu entsorgen.

Und was die Abwägungen angeht, "möglich, aber abwegig": Im Mordfall Nadine Ostrowski soll der Verurteilte, damals ein kleiner und nicht sehr kräftiger 19-Jähriger, der 15-Jährigen Nadine von Angesicht zu Angesicht gegenübergestanden haben, ihr in der Situation "mindestens" dreimal mit Wucht eine 35-cm Maglite auf eine relativ kleine Fläche an der Oberstirn geschlagen haben, wobei es sich zudem um eine sehr schmerzempfindliche Stelle handelt, so dass ein handlungsfähiger Mensch wirklich alles tut, um sie vor Schlägen zu schützen.

 

Anstelle eines Drosselkabels gab es gleich zwei, der Verurteilte soll auf engstem Raum von hinten gewürgt haben, ohne am Opfer Milkrospuren  zu hinterlassen. Das Opfer soll sich auch noch drosseln lassen haben, ohne mit irgendeiner Abwehr zu reagieren (saubere Drosselmarke, unverrutscht, keine Abwehrverletzungen am Hals und den Händen).

 

Das Urteil besteht in erheblichen Teilen aus Schilderungen, bei denen Rechtsmediziner und Kriminalisten sagen: "Unmöglich!"  - und mein Verdacht ist, dass es lange nicht das einzige Urteil dieser Art ist. Aber wenn es darum gehen soll, das jemand angeblich zurecht verurteilt wurde  - dann werden zumindest die Plausibilitäten und Unplausibilitäten präsentiert und abgewogen, die für seine Schuld sprechen.....

 

Ich denke, die Diskussion über das Urteil im Fall Babenhausen macht keinen Sinn, solange das Urteil nicht wirklich durchgearbeitet wurde. Leider gibt es nicht einmal ein Inhaltsverzeichnis, leider findet man nirgendwo einen Hinweis, wo die Beweise zusammengefasst und gewürdigt sind, so dass man wohl nicht daran vorbei kommt, das Urteil komplett auszuarbeiten.

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Ich denke, den Zugang zum Fall (zur Tat) findet man über die Schmauchspuren (Seite 171 letzter Absatz ff. UA). Alles andere ist nur Beiwerk.

@ Gast #40:

Wenn der Admin angeblich nur am Bogenschießen interessiert war, warum fanden sich dann Tausende Treffer zu "Walther" auf dem Laptop des Admin? Und warum wurden Bilder von Waffen gefunden? Weshalb hat der Admin 9 Stunden lang ein Schredderprogramm über seinen Laptop laufen lassen, um Gigabytes an Daten zu löschen, bevor er ihn abgab?

Es geht - wie bereits ausgeführt - auch nicht darum, hier jemanden anderen als den Täter mit Motiv zu präsentieren, sondern darum: wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass der Angeklagte die Datei ausgedruckt hat (und die bestehen bei 4033 Zugriffen des Admin auf das Benutzerkonto des Angeklagten durchaus), dann fällt das Indiz aus der Beweiskette heraus. Außerdem lohnt es sich, den gesunden Menschenverstand einzuschalten: wenn ich mir eine Bauanleitung für einen Bauschaum-Schalldämpfer beschaffen wollte um - von langer Hand geplant! - meine Nachbarn zu ermorden, dann würde ich das ganz sicher nicht von dem Rechner aus machen, der mir eindeutig zuordenbar ist, sondern in einem Internetcafé. Der Angeklagte soll doch angeblich ein "rationales und emotionsloses" Wesen haben und planvoll vorgegangen sein (wenn er schon die Tatwaffe verschwinden ließ, warum dann nicht auch die Hose?). Ihm dann solche Fahrlässigkeit zu unterstellen beleidigt die Intelligenz eines jeden Beobachters, der auch nur ein Mindestmaß an Hausverstand besitzt.

Ich kann nur nochmals davor warnen, den Urteilstext für bare Münze zu nehmen - statt dessen sollte man ihn mit den Presseberichten vergleichen. 

Wie gesagt: durch die Formulierungen im Urteil soll eine Genauigkeit und Schlüssigkeit suggeriert werden, die nicht besteht. So ist z.B. immer nur von eine P38 die Rede, obwohl nicht geklärt ist, ob die Tatwaffe eine P38, P1 oder P5 war. Von Groschenromanformulierungen wie "Petra T. war eingeschlafen, ohne auch nur im entferntesten (sic!) daran zu denken, was ihr in der Nacht widerfahren sollte" und der dazu passenden Rechtschreibung will ich gar nicht erst anfangen.

Mein Name schrieb:

@ Gast #40:

Ihm dann solche Fahrlässigkeit zu unterstellen beleidigt die Intelligenz eines jeden Beobachters, der auch nur ein Mindestmaß an Hausverstand besitzt.

 

Auch Täter machen Fehler, sonst hätten wir ja nur noch "perfekte Morde" und den gibt es nun mal nicht. Ausser den, der nicht stattfindet.

Nicht jeder Mensch hat enorme IT Kenntnisse. Es gibt auch noch welche, die eben nicht wissen, wann man WIE, WO und WAS nachkontrollieren kann. Damit lässt sich dann auch erklären, warum der Angeklagte versucht hat, die Festplatte zu zerstören, denn erst danach ging der Rechner zum Admin, weil er sich nicht mehr hochfahren ließ.

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Kathie schrieb:

Mein Name schrieb:

@ Gast #40:

Ihm dann solche Fahrlässigkeit zu unterstellen beleidigt die Intelligenz eines jeden Beobachters, der auch nur ein Mindestmaß an Hausverstand besitzt.

 

Auch Täter machen Fehler, sonst hätten wir ja nur noch "perfekte Morde" und den gibt es nun mal nicht. Ausser den, der nicht stattfindet.

Nicht jeder Mensch hat enorme IT Kenntnisse. Es gibt auch noch welche, die eben nicht wissen, wann man WIE, WO und WAS nachkontrollieren kann. Damit lässt sich dann auch erklären, warum der Angeklagte versucht hat, die Festplatte zu zerstören, denn erst danach ging der Rechner zum Admin, weil er sich nicht mehr hochfahren ließ.

 

Es gibt den perfekten Mord in zahllosen Varianten.

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Mein Name schrieb:

@ Gast #40:

Wenn der Admin angeblich nur am Bogenschießen interessiert war, warum fanden sich dann Tausende Treffer zu "Walther" auf dem Laptop des Admin? Und warum wurden Bilder von Waffen gefunden? Weshalb hat der Admin 9 Stunden lang ein Schredderprogramm über seinen Laptop laufen lassen, um Gigabytes an Daten zu löschen, bevor er ihn abgab?

Es geht - wie bereits ausgeführt - auch nicht darum, hier jemanden anderen als den Täter mit Motiv zu präsentieren, sondern darum: wenn berechtigte Zweifel daran bestehen, dass der Angeklagte die Datei ausgedruckt hat (und die bestehen bei 4033 Zugriffen des Admin auf das Benutzerkonto des Angeklagten durchaus), dann fällt das Indiz aus der Beweiskette heraus. Außerdem lohnt es sich, den gesunden Menschenverstand einzuschalten: wenn ich mir eine Bauanleitung für einen Bauschaum-Schalldämpfer beschaffen wollte um - von langer Hand geplant! - meine Nachbarn zu ermorden, dann würde ich das ganz sicher nicht von dem Rechner aus machen, der mir eindeutig zuordenbar ist, sondern in einem Internetcafé. Der Angeklagte soll doch angeblich ein "rationales und emotionsloses" Wesen haben und planvoll vorgegangen sein (wenn er schon die Tatwaffe verschwinden ließ, warum dann nicht auch die Hose?). Ihm dann solche Fahrlässigkeit zu unterstellen beleidigt die Intelligenz eines jeden Beobachters, der auch nur ein Mindestmaß an Hausverstand besitzt.

Ich kann nur nochmals davor warnen, den Urteilstext für bare Münze zu nehmen - statt dessen sollte man ihn mit den Presseberichten vergleichen. 

Wie gesagt: durch die Formulierungen im Urteil soll eine Genauigkeit und Schlüssigkeit suggeriert werden, die nicht besteht. So ist z.B. immer nur von eine P38 die Rede, obwohl nicht geklärt ist, ob die Tatwaffe eine P38, P1 oder P5 war. Von Groschenromanformulierungen wie "Petra T. war eingeschlafen, ohne auch nur im entferntesten (sic!) daran zu denken, was ihr in der Nacht widerfahren sollte" und der dazu passenden Rechtschreibung will ich gar nicht erst anfangen.

 

Hallo, Dr. Strate. Ihre Warnung, man solle sich nicht auf die Stimmigkeit des Urteilstextes verlassen, passt auch in so manchem anderen Fall. Kein einziger Mensch schafft es auf Dauer, nicht zu entgleisen, wenn man ihn machen lässt, was er will, und genau in der Lage sind die Richter, solange sie Abstand davon halten, den Interessen der Herrschenden in den Weg zu geraten.

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@ Kathie #46:

Den "perfekten Mord" musste sich die Kripo Darmstadt im Mai 2002 gefallen lassen, als sie nicht aufklären konnte, wer Silke Sch. in derselben Straße erschlagen hatte. Noch so eine Blamage wollten sich die Ermittler sicher nicht leisten.

Zitat Polizeibeamter: "ich weiß dass es Ihr Mann war und wir werden ihn bekommen".

Wenn der Angeklagte zu den Themen Spurensicherung, Mantrailer-Hunde usw. im Internet recherchiert hat (wie es jeder vernünftige oder interessierte Mensch auch tun würde, wenn solche Maßnahmen in unmittelbarer Nachbarschaft stattfänden), warum hat er dann nicht vorher zur Verfolgbarkeit von Internetrecherchen recherchiert?

Das Urteil enthält so viele

- Unwahrheiten: es wurden nur 23 IP-Adressen überprüft, nicht 227. Die beiden Schmauchspur-Gutachten wiesen nicht die gleichen Elementkombinationen nach. Laut Urteil staubfreie Gegensände waren von der Polizei nicht auf Staub geprüft worden.

- Schlampereien: es gibt kein Kaliber "9 mm Mauser", nur 9 mm Luger

sachlich falsche Unterstellungen: Munition von PMC (egal ob Bronze, Starfire oder Gold) ist Billigware und wird nicht bei der US Army verwendet, da sie nicht dem NATO-Standard STANAG 4090 entspricht - die Kennzeichnung von NATO-Munition ist an einem eingekreisten Kreuz erkennbar, z.B. hier. Und in PX-Stores außerhalb der USA gibt's weder Waffen noch Munition zu kaufen.

- der Beweisaufnahme krass widersprechende Unterstellungen: obwohl der selbstgebastelte Schalldämpfer bereits beim ersten Schuss abfiel, "erschließt sich der Kammer die Gewissheit", dass der Schalldämpfer bei allen 10 Schüssen fest auf der Pistole gesessen haben soll. Obwohl von anderen Rechnern auf das Benutzerkonto zugegriffen werden konnte, wird behauptet, es käme nur der Laptop des Angeklagten in Frage. Ebenso weitere Falschdarstellungen, was das Vorhandensein des Benutzerprofils auf anderen Rechnern angeht. 

- Unterstellungen ohne Beweisaufnahme: das BKA hat keine Versuche mit Kabelbinder oder Schlauchschelle durchgeführt

- Auslegungen zuungunsten des Angeklagten: das Kalium in der Schmauchspur auf der Hose, das nicht in der PMC-Munition vorkommt, wird mit nicht näher erklärten "Umwelteinflüssen" "erklärt"

- unzulässige Schlüsse: der Angeklagte habe sich durch Schreie tagsüber gestört gefühlt, obwohl er zu dieser Zeit bei der Arbeit war

- Spekulationen (woher will die Kammer wissen, dass die schwerverletzte Tochter "Angst und Panik" verspürte, wenn diese nicht ausgesagt hat?)

dass ein Handwerker, der solchen Pfusch ablieferte, hochkant aus der Kammer geschmissen würde.

Märchenstunde hoch zehn, verfasst von einem Richter!

 

Mein Name schrieb:

@ Kathie #46:

Märchenstunde hoch zehn, verfasst von einem Richter!

Na klar, hier war ein "Amateuer" unterwegs, der willkürlich einen Täter brauchte und sich mal in WildWestManier den Erstbesten aussuchte. (IRONIEENDE) Was hat ein Richter oder Ermittler davon einfach etwas zu erfinden. Wenn es so laufen würde, dann hätten wir ja gar keine ungelösten Fälle mehr. Super. Warum haben die Ermittler dann im Fall Silke Sch. nicht auch irgendjemand ausgewählt und verurteilt.

Ich sage es Ihnen, weil so einfach nicht ist.

 

Das Urteil wurde... ÜPERPRÜFT vom BGH, nach Rechtsfehlern, insbesondere ob das Urteil schlüssig und widerspruchsfrei ist und fehlerfrei bei der Beweiswürdigung und ganz genau auf eine eventuelle fehlerhafte Anwendung auf den Grundsatz in dubio pro reo. Entscheiden tut immer ein Senat, der aus mehreren Bundesrichtern besteht. Somit haben auch die höchsten Strafrechtsrichter den Angeklagten als schuldig angesehen.

 

Ach ja, dort sind wahrscheinlich auch nur Amateuere unterwegs.(Ironie)

 

Natürlich ist jedes einzelne Indiz immer nur ein Hinweis, weniger ein Beweis. In diesem Fall ist aber die Indizienkette absolut schlüssig. (Meine persönliche Meinung nach Lesen des Urteils, der ZDF Reportage, die absolut einseitig war und nach Durchssicht der Internetseite von Frau D.)

 

 

 

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Mein Name schrieb:

Das Urteil enthält so viele

- der Beweisaufnahme krass widersprechende Unterstellungen: obwohl der selbstgebastelte Schalldämpfer bereits beim ersten Schuss abfiel, "erschließt sich der Kammer die Gewissheit", dass der Schalldämpfer bei allen 10 Schüssen fest auf der Pistole gesessen haben soll. Obwohl von anderen Rechnern auf das Benutzerkonto zugegriffen werden konnte, wird behauptet, es käme nur der Laptop des Angeklagten in Frage. Ebenso weitere Falschdarstellungen, was das Vorhandensein des Benutzerprofils auf anderen Rechnern angeht. 

 

Märchenstunde hoch zehn, verfasst von einem Richter!

 

Vera non cunctis grata - Die Wahrheit ist nicht allen angenehm!

Aus dem Urteil S.122

"Die Tests im nicht eingespannten Zustand seien, so der Sachverständige Pfoser weiter, nicht mit dem selbst angefertigten Verschlussstück, sondern entsprechend der Anleitung mit einem sogenannten Kabelbinder bzw. einer Schlauchschelle (...) befestigt worden.
Aufgrund der Tests (...) habe sich vielmehr eindeutig ergeben, dass 10 Schussabgaben hintereinander mit einer derartig einfachen Befestigung durch eine Schlauchschelle unproblematisch möglich seine, ohne dass die (...) PET-Flasche abfiele."

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Laperouse schrieb:

Die Wahrheit ist nicht allen angenehm!

Sie machen immer noch den gleichen Fehler: Sie halten das, was im Urteil steht, für die Wahrheit.

Wenn nun aber die Wahrheit ist, dass das BKA gar keine Versuchsreihe mit Kabelbindern oder Schellen durchgeführt hat?
Es wäre nicht der einzige Fall, dass im Urteil die Unwahrheit oder frei Erfundenes und Zusammenphantasiertes steht - siehe meine o.a. keineswegs vollständige Aufzählung.

Strate sagte im ZDF-Bericht zur Ehefrau des Verurteilten: "ich sage nicht, dass Ihr Mann unschuldig ist, aber so hätte er nicht verurteilt werden dürfen".

Auf den Punkt gebracht.

Noch eine Frage: wenn die PMC-Munition nur in den USA erhältlich war, wie soll der Beschuldigte die sich beschafft haben? Die im Urteil unterstellte US-Kaserne scheidet ja aus.

Und noch eine: hatte der Angeklagte je die ca. 1000 Euro in bar zur Verfügung, die man für eine schwarze P 38 hinlegen muss? Aber dazu hätte man ja richtig ermitteln müssen, mit Kontoauszügen und so ...

Mein Name schrieb:

Noch eine Frage: wenn die PMC-Munition nur in den USA erhältlich war, wie soll der Beschuldigte die sich beschafft haben? Die im Urteil unterstellte US-Kaserne scheidet ja aus.

Offensichtlich unterstellen Sie immer wieder Sachverhalte, die nicht von Fakten gestützt werden um davon ausgehend angeblich durch den Strafprozess nicht geklärte Fragestellungen zu konstruieren. Das ist die Argumentationsmethode aller Verschwörungstheorien.

"nur in den USA erhältlich" ? Wer sagt das?

Googlen Sie mal nach "PMC 9mm Luger" und sie werden sehen, dass diese Munition in mehreren deutschen Online-Shops vorrätig ist.

Nebenbei wurde diese Munition auch von den NSU-Mördern verwendet - daher ist diese wohl auch auf dem Schwarzmarkt keine Mangelware.

"Die im Urteil unterstellte US-Kaserne scheidet ja aus"

Wieso scheidet Sie aus? Es ist doch gerade nahe liegend, dass eine auf dem amerikanischen Markt so weitverbreitete Munition auch in den Kasernen der US-Streitkräfte zu finden ist.

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Laperouse schrieb:

sie werden sehen, dass diese Munition in mehreren deutschen Online-Shops vorrätig ist.

1. seit wann?

2. warum konnte dann keine Bestellung des Verdächtigen nachgewiesen werden?

Laperouse schrieb:
Nebenbei wurde diese Munition auch von den NSU-Mördern verwendet - daher ist diese wohl auch auf dem Schwarzmarkt keine Mangelware.
Dann ist doch die Frage, warum im Urteil explizit auf die US-Kaserne hingewiesen wird anstatt auf den Schwarzmarkt. Umso verwunderlicher, da die Kaserne zwei Jahre vor dem Doppelmord von der US Army verlassen und an die Bundesrepublik zurückgegeben wurde. Damit unterstellt das Urteil eine Planung zwei Jahre im Voraus!

Laperouse schrieb:
Es ist doch gerade nahe liegend, dass eine auf dem amerikanischen Markt so weitverbreitete Munition auch in den Kasernen der US-Streitkräfte zu finden ist.
Es gibt einen Unterschied zwischen US-Streitkräften, die nur gekennzeichnete NATO-Munition (STANAG 4090 bei 9x19mm) verschießen dürfen und Freizeitschützen in den USA. Ein US-Soldat in einer Kaserne in Deutschland kommt legal nicht an "Zivil"munition.

nochsoeingast schrieb:
Even though they are a Korean company, Poongsan ammo can now be considered USGI, since they supply the U.S. military with ammo"
Dann hätte die das eingekreiste Kreuz am Hülsenboden eingeprägt, das die Erfüllung des NATO-Standards STANAG 4090 kennzeichnet. Nicht jede 9x19mm-Munition (gilt auch für andere Patronen) ist nämlich vom Geschossgewicht und Treibsatz gleich. Damit Schusswaffen zuverlässig funktionieren und keine Ladehemmung haben, muss die Munition aber auf das Verschlussystem abgestimmt sein bzw. bestimmte Toleranzen einhalten. So wie der Treibstoff auf einen Motor abgestimmt sein muss (Stichwort Oktanzahl). Das ist der Sinn einer Standardisierung durch Normen wie STANAG. Wenn die Munition nicht passt, kommt es zu Fehlfunktionen wie zum Beispiel die Überhitzung des Laufs des G36, was kürzlich erst in den Medien war.

Dass die Babenhauser Kaserne von Pond bewacht wurde ist richtig, aber auch deren Angestellte müssen über ihre Munition Rechenschaft ablegen. Bleibt nur der Schwarzmarkt - insofern ist der Hinweis auf die Kaserne mindestens überflüssig, um nicht zu sagen manipulativ: es soll eine Erklärung über die Herkunft der Munition suggeriert werden, die es in Wirklichkeit nicht gibt.

Mein Name schrieb:

Laperouse schrieb:

sie werden sehen, dass diese Munition in mehreren deutschen Online-Shops vorrätig ist.

1. seit wann?

2. warum konnte dann keine Bestellung des Verdächtigen nachgewiesen werden?

Laperouse schrieb:
Nebenbei wurde diese Munition auch von den NSU-Mördern verwendet - daher ist diese wohl auch auf dem Schwarzmarkt keine Mangelware.
Dann ist doch die Frage, warum im Urteil explizit auf die US-Kaserne hingewiesen wird anstatt auf den Schwarzmarkt. Umso verwunderlicher, da die Kaserne zwei Jahre vor dem Doppelmord von der US Army verlassen und an die Bundesrepublik zurückgegeben wurde. Damit unterstellt das Urteil eine Planung zwei Jahre im Voraus!

Laperouse schrieb:
Es ist doch gerade nahe liegend, dass eine auf dem amerikanischen Markt so weitverbreitete Munition auch in den Kasernen der US-Streitkräfte zu finden ist.
Es gibt einen Unterschied zwischen US-Streitkräften, die nur gekennzeichnete NATO-Munition (STANAG 4090 bei 9x19mm) verschießen dürfen und Freizeitschützen in den USA. Ein US-Soldat in einer Kaserne in Deutschland kommt legal nicht an "Zivil"munition.

 

Jeder ihrer Beiträge basiert auf Unwahrheiten und der falschen Wiedergabe von Teilen des Urteils. Sie machen also genau das, was Sie dem Gericht als falsche Wiedergabe der Beweise der Hauptverhandlung unterstellen.

Wem meinen Sie eigentlich mit ihren Verschwörungstheorien einen Dienst zu erweisen? Dem Täter sicherlich nicht.

 

"Dann ist doch die Frage, warum im Urteil explizit auf die US-Kaserne hingewiesen wird anstatt auf den Schwarzmarkt"

Das Gericht hat zu keinem Zeitpunkt dargelegt, dass die Munition aus der Kaserne stammte. Es wird lediglich in einem in Klammer gesetzten Halbsatz auf die Kaserne als EIN möglicher Beschaffungsweg hingewiesen.

 

"Warum konnte dann keine Bestellung des Verdächtigen nachgewiesen werden?"

Diese Frage stellt sich überhaupt nicht. Niemand hat behauptet, der Täter habe die Munition legal erworben.

Die Verfügbarkeit in deutschen Online-Shops widerlegt aber ihre falsche Behauptung, die Munition sei nur in den USA erhältlich.

 

"Ein US-Soldat in einer Kaserne in Deutschland kommt legal nicht an "Zivilmunition."

Wieder eine Falschbehauptung. Jeder in Deutschland stationierte US-Soldat kann nach hiesigem Recht legal Waffen erwerben.
Ausserdem gibt es in US-Kasernen "Rod & Gun Clubs", in denen zur Freizeitbeschäftigung mit zivilen Waffen und Munition im Schießstand ganz legal auch ohne WBK geschossen wird.

 

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Laperouse schrieb:
Ausserdem gibt es in US-Kasernen "Rod & Gun Clubs", in denen zur Freizeitbeschäftigung mit zivilen Waffen und Munition im Schießstand ganz legal auch ohne WBK geschossen wird.
Der "Rod & Gun Club" in Babenhausen wurde etwa 30 Jahre vor der Tat geschlossen.

Auf Seite 18 des Urteils ein weiterer Höhepunkt juristischer „Kunst“:

„An einem nicht näher bestimmbaren Zeitpunkt vor dem 16.04.2009 führte der Angeklagte an einem unbekannt gebliebenen Ort einen geheim gebliebenen Beschusstest mit der Pistole durch, um zu sehen, ob der Schalldämpfer funktionierte. Im Verlaufe der Schussversuche verfeuerte er mehrere Projektile aus dem Lauf der ihm zur Verfügung stehenden Walther P 38, auf den zu diesem Zeitpunkt die mit Bauschaum gefüllte PET-Flasche aufgeschraubt bzw. aufgeklemmt war. Der Angeklagte konnte dabei zu seiner Zufriedenheit feststellen, dass die Pistole samt dem selbstgebauten Schalldämpfer voll funktionstüchtig war….“ usw. usw.

Derartige offen dargelegte Erfindungen oder auch Phantasien der Strafkammer haben den großen Vorteil, dass sie nicht widerlegt werden können, da sie ja streng geheim und unbekannt geblieben sind. Sie tragen aber zur Stimmungsbildung gegen den Angeklagten bei, weil jemand, der so geheim und so subtil vorgeht, nur Böses im Schilde führen kann.

Und das Spannendste daran ist:

An welcher Stelle der Hauptverhandlung sind diese immer noch geheimen und unbekannt gebliebenen Vorgänge aufgedeckt worden?

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JoBode schrieb:
An welcher Stelle der Hauptverhandlung sind diese immer noch geheimen und unbekannt gebliebenen Vorgänge aufgedeckt worden?
An der Stelle, an der der Sachverständige festgestellt hat, dass die beim Angeklagten festgestellten Schmauchspuren so gering sind, dass sie nicht von der Tat stammen können. Daraus schließt der phantasiebegabte Richter nach höchster juristischer Kunst, dass es zwingend logisch so und nicht anders gewesen sein kann.

Mein Name schrieb:

 

- Spekulationen (woher will die Kammer wissen, dass die schwerverletzte Tochter "Angst und Panik" verspürte, wenn diese nicht ausgesagt hat?)

 

"Angst und Panik" ist eine unsachliche Formulierung, weil die Aussage doppelt gemoppelt / zur Hälfte redundant ist: Starke Angst IST Panik, wer Panik spürt, spürt also auch Angst.

Ansonsten ist es keine Spekulation:  Wer im Bette schlafend oder wach liegend plötzlich angeschossen wird, spürt, wenn der Schuss schmerzhaft ist Schmerzen (kann ein Rechtsmediziner beurteilen, auch ohne das Opfer zu befragen, sogar im Nachhinein bei Toten), und fühlt sich natürlich (ggf. ab dem Erwachen) geschockt und weiterhin bedroht, verspürt also bis zur Panik reichende Angst. So würde ich in der Lage reagieren, Sie auch, nahezu jeder andere auch. Ausnahmen: Gedrillte Kämpfer in Krisengebieten, die mit solchen Sachen stets rechnen müssen - die greifen dann wie instinktiv nach ihrer Knarre und fangen an zu ballern.

Es ist gibt nun mal Bereiche, in denen jeder Mensch in der selben Art und Weise oder in sehr ähnlicher Art und Weise reagiert, wenn er nicht speziell getrimmt ist, sich situativ entgegen dem angeborenen Schema zu verhalten.

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@ Kathie: lesen Sie einfach mal die Zeitungsartikel über den Prozess und versuchen Sie, die dort geschilderte Beweisaufnahme mit der Beweis"würdigung" im Urteil in Einklang zu bringen.

Auch die Ansicht, dass ein vom BGH "überprüftes" Urteil automatisch richtig sei, geht fehl. Gerade das Beispiel Horst Arnold - ebenfalls vom LG Darmstadt verurteilt - oder das von Harry Wörz sollte Sie eigentlich eines Besseren belehren. Wenn ein Urteil entgegen den Tatsachen so formuliert wird, dass es in sich widerspruchsfrei erscheint und die Revision übersteht, dann ist das an der Grenze zur Rechtsbeugung. 

Mein Name schrieb:

@ Kathie: lesen Sie einfach mal die Zeitungsartikel über den Prozess und versuchen Sie, die dort geschilderte Beweisaufnahme mit der Beweis"würdigung" im Urteil in Einklang zu bringen.

Auch die Ansicht, dass ein vom BGH "überprüftes" Urteil automatisch richtig sei, geht fehl. Gerade das Beispiel Horst Arnold - ebenfalls vom LG Darmstadt verurteilt - oder das von Harry Wörz sollte Sie eigentlich eines Besseren belehren. Wenn ein Urteil entgegen den Tatsachen so formuliert wird, dass es in sich widerspruchsfrei erscheint und die Revision übersteht, dann ist das an der Grenze zur Rechtsbeugung. 

 

Für Sie ist es an der Grenze zur Rechtsbeugung, wenn ein tatsachenwidriges Urteil erstens gefasst und zweitens so getüncht wird, dass es sauber erscheint?

 

Ihnen fehlt nicht der Verstand, auch nicht die Einsicht, aber der Mut!

 

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Mein Name schrieb:

@ Kathie: lesen Sie einfach mal die Zeitungsartikel über den Prozess und versuchen Sie, die dort geschilderte Beweisaufnahme mit der Beweis"würdigung" im Urteil in Einklang zu bringen.

 

Ich habe die Zeitungsartikel gelesen, sehr viele sogar, Links gab es ja genug in verschiedenen Threads und dennoch bleibt das Urteil für mich schlüssig.

Zum Fall Arnold kann ich mich nicht äußern, weil ich ihn nicht so intensiv verfolgt habe. Es war allerdings ein anderer Richter. Der Fall Harry Wörtz ist meines Erachtens überhaupt nicht mit diesem Fall zu vergleichen.

Ich respektiere Ihre Meinung und wenn alles so falsch ist, wie Sie schreiben, dann dürfte ja einem WAV samt Freispruch nichts mehr im Wege stehen.

 

 

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Kathie schrieb:

Mein Name schrieb:

@ Kathie: lesen Sie einfach mal die Zeitungsartikel über den Prozess und versuchen Sie, die dort geschilderte Beweisaufnahme mit der Beweis"würdigung" im Urteil in Einklang zu bringen.

 

Ich habe die Zeitungsartikel gelesen, sehr viele sogar, Links gab es ja genug in verschiedenen Threads und dennoch bleibt das Urteil für mich schlüssig.

 

 

"Mein Name" hat behauptet, dass es zahllose Widersprüche zwischen den Tatsachendarstellungen aus der Presse und denjenigejn im Urteil gebe.

 

Sie, Kathie, behaupten, sowohl das Urteil als auch einen Großteil der Pressedarstellungen gelesen zu haben. Entsprechend müssten Sie entweder sagen können:

 

""Mein Name" hat recht, im Urteil steht oftmals etwas anderes, als man es der Presseberichterstattung entnehmen kann."

 

oder

 

""Mein Name" hat unrecht, die Darstellungen im Urteil stimmen mit denen der Presseberichterstattung überein."

 

Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie sagen würden, was Sie an der Stelle sagen können, dann ggf. einen Disput mit "Mein Name" führten.

 

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Gast schrieb:

Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie sagen würden, was Sie an der Stelle sagen können, dann ggf. einen Disput mit "Mein Name" führten.

Seit wann muss denn ein Urteil mit Presseberichterstattungen übereinstimmen? Ist das Pflicht? Wo steht das denn geschrieben?

Nach Lesen des Urteils und der Presseberichterstattung, bin ich der Meinung, dass der Angeklagte schuldig ist. PUNKT! Es ist MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG.

Ich muss deswegen mit niemanden einen Disput führen.

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Kathie schrieb:

Gast schrieb:

Es wäre sehr hilfreich, wenn Sie sagen würden, was Sie an der Stelle sagen können, dann ggf. einen Disput mit "Mein Name" führten.

Seit wann muss denn ein Urteil mit Presseberichterstattungen übereinstimmen? Ist das Pflicht? Wo steht das denn geschrieben?

Nach Lesen des Urteils und der Presseberichterstattung, bin ich der Meinung, dass der Angeklagte schuldig ist. PUNKT! Es ist MEINE PERSÖNLICHE MEINUNG.

Ich muss deswegen mit niemanden einen Disput führen.

 

Wenn im Urteil andere Tatsachen behauptet werden als von der Prozessberichterstattung durch die Presse, dann müssen entweder die Richter lügen, oder die Presse.

Das steht zwar nirgendwo geschrieben, ist aber doch klar, oder?

Und in diesem Thread geht es darum, ob das Urteil im Falle Doppelmord Babenhausen falsch ist, oder nicht.

Und auch hier gilt die Logik: Wenn die Beweisführung der Richter auf einer falschen Grundlage baut, dann ist sie wertlos, und eine erlogene Grundlage ist eine falsche Grundlage.

 

Sehen Sie das anders, Kathie?

 

Und überhaupt: Warum tummeln Sie sich in einem Diskussionsforum, wenn Sie uns Ihre Meinung aufdrängen wollen, ohne bereit zu sein, Ihre Meinung argumentativ zu verteidigen?

 

 

 

 

3

Gast schrieb:

 

Und überhaupt: Warum tummeln Sie sich in einem Diskussionsforum, wenn Sie uns Ihre Meinung aufdrängen wollen, ohne bereit zu sein, Ihre Meinung argumentativ zu verteidigen?

 

Es gibt überhaupt keinen Grund mich derart anzugreifen, ich habe lediglich meine Meinung geäußert, die Sie nicht vertreten, was für mich völlig in Ordnung ist.

Wenn Sie das Gefühl haben, dass ich Ihnen bzw anderen Usern meine Meinung aufdrängen möchte, dann tut es mir leid. Das war absolut nicht meine Absicht.

 

 

 

4

Ich ziehe bisher ein Resümé:

 

Der Verurteilte wurde verurteilt, weil er es gewesen sein könnte und weil man keinen "besseren" Verdächtigen hatte!

 

Der Grundsatz "in dubio pro reo" wird bei richterlichem Belieben ebenso über Bord geworfen wie der Grundsatz "nulla poena sine legem" (vgl. Albert Müller Scheyern), deutsche Strafrichter sorgen in zahllosen Fällen für das Fehlen von Transparenz (keine inhaltlichen Protokollierungen), so dass sie im Urteil nach Belieben lügen können usw. - wie kann man da überhaupt noch von einem "Rechtsstaat" reden?

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@Mein Name:
Wenn man Ihnen vorhält, dass anders als Sie behaupten etwas anderes im Urteil steht machen Sie es sich sehr leicht und verweisen darauf, dass man bei landgerichtlichen Urteilen und in Protokollen sowieso alles zusammenschreiben kann wie man will.

Wenn eine Ehefrau, die ebenso wie ihr Mann es vorgezogen hat, keine Angaben in der Hauptverhandlung zu machen, hinterher Dinge behauptet, etwa: letzter Streit vor 8 Jahren  etc und irgendwie haben vielleicht die Zeugen oder der Sachverständige irgendetwas anders formuliert, nehmen Sie das für bare Münze und als unverbrüchliche Wahrheit, alle anderen sind zu doof oder gar kriminell verfolgungswütig, die Zeugen haben natürlich gelogen, die Kammer schreibt was sie will,  die drei Verteidiger haben keine einzige durchgreifende Aufklärungsrüge hingebracht (z.B. zu den angeblich nicht mit Schellen erfolgten Schussversuchen) was natürlich ebenfalls nur an der schrecklichen Justiz liegt, die die Revision so schwer macht.

Auch eine Prise Küchenpsychologie geben Sie dazu: den armen Kommissar wurmt immer noch der unaufgeklärte Mord. Noch so ein "Versagen" geht gar nicht, er MUSS einen Schuldigen (er)finden, sonst würde er wie weiland Kommissar Matthäi bei Dürrenmatt noch jahrelang in Babenhausen an der Straße stehen und hoffen, dass der wahre Täter wieder vorbeiläuft und alles wäre ganz schlimm, er bekäme Depressionen oder würde Alkoholiker oder so.... Den Richtern Märchen vorzuwerfen und dann selbst Märchen zu erzählen: das geht bei Ihnen hervorragend.

Woher Sie wohl Ihre Erkenntnisse zu üblicher 9-MM- Munition und zum Beschaffungswesen der US Army haben? Dass zahlreiche Einrichtungen der BW und der US-Armee auch von nichtmilitärischem Personal bewacht wurden und werden: schon mal gehört? Und z.b. mal kurz gegoogelt:

"Even though they are a Korean company, Poongsan ammo can now be considered USGI, since they supply the U.S. military with ammo. Here are a few threads about PMC ammo..."

 

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Die Tatsache, dass Urteile im Strafprozess nicht ausreichend nachprüfbar nur von den in der Hauptverhandlung festgestellten Tatsachen getragen sein können (Folge fehlenden oder verfälschenden Wortprotokolls), stellt nicht unerhebliche Anforderungen an die intellektuelle Redlichkeit, denen offensichtlich nicht jeder Richter gewachsen ist.

Hier nur einige der zahlreichen Stellen aus dem Urteil:

„… sie war am Abend in ihrem Bett seelig eingeschlafen…“,

„ Klaus Toll erkannte im letzten Moment die auf ihn gerichtete Waffe“,

„…er konnte zu seiner Beruhigung keine für ihn verdächtigen Geräusche feststellen…“,

„Petra T. war eingeschlafen, ohne auch nur im entferntesten daran zu denken, was ihr in der Nacht widerfahren sollte"

Das sind alles abenteuerliche Erfindungen der Richter - die Sammlung lässt sich beliebig erweitern.

Zusammen mit den ausbildungsbedingt fehlenden Kenntnissen u.a. in Psychologie und - zu oft - einem gewissen Hang zur „Rationalisierung“ durch Arbeitsvereinfachung (sprich: Faulheit) kommt es manches Mal zu Vereinfachungen zu dem, was dann im Urteil als alleinige Wahrheit dargestellt wird.

Richtig schlimm wird das, wenn das Urteil dadurch falsch ist, und noch schlimmer, wenn das Gericht versucht, darüber mit Konstruktionen und bestimmten Formulierungen hinweg zu täuschen, damit die nächste Instanz nichts merkt.

Dafür ist der BGH zu oft besonders dankbar.

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In Ergänzung zu meinem vorstehenden Beitrag:

Eines der in den Zitaten (also auch im Urteil) enthaltenen Wörter mit Schreibfehler (selig –statt seelig) lohnt den Synonym-Gegencheck im Duden:

 

„erlöst, im Himmel/Paradies; (gehoben veraltend) der ewigen Seligkeit teilhaftig; (buddhistische Religion) im Nirwana,

beatifiziert, seliggesprochen,

begeistert, beglückt, entzückt, erfreut, freudestrahlend, freudig, froh [gestimmt], fröhlich, glücklich, glückselig, glückstrahlend, heiter, sonnig, überglücklich, voll Freude, [von Glück] erfüllt; (gehoben) beseelt, beseligt, freudvoll, frohgemut, frohmütig, hochgestimmt, trunken; (bildungssprachlich) enthusiasmiert, euphorisch; (umgangssprachlich) happy, im siebten Himmel; (Jargon verhüllend) high,

alkoholisiert, angeheitert, angetrunken, benebelt, betrunken, unter Alkohol [stehend]; (gehoben) berauscht; (umgangssprachlich) angesäuselt, beduselt, besäuselt, beschickert, beschwipst, schicker; (salopp) angeäthert, angeduselt; (norddeutsch) betütert.“

 

Welche Bedeutungsvariante hat sich das LG Darmstadt bei der märchenhaften Verwendung des Begriffs "selig" wohl vorgestellt?

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JoBode schrieb:

 

Welche Bedeutungsvariante hat sich das LG Darmstadt bei der märchenhaften Verwendung des Begriffs "selig" wohl vorgestellt?

 

Meister Jobode, was Sie da zitieren, ist BILD-Stil, aber unerheblich für die Urteilsfindung: Wer eine schlafende Person erschießt, muss sich im Regefall, und da gibt es wirklich nur exotische Ausnahmen, das Tatmerkmal der heimtückischen Ausführung anrechnen lassen, und nur darum dürfte es an der Stelle gegangen sein.

 

Doch wie sicher ist es, dass beide schliefen? Wenn man sich die damalige Lage der Tolls vor Augen führt, dann müssten beide Schlafstörungen gehabt haben. Sollten Schüsse zu hören gewesen sein, dann könnte zumindest Opfer Nr. 2 davon wach geworden sein.

 

Was ist überhaupt sicher? Welche den Andreas Darsow belastenden Spuren fand man am Tatort? Was fand man wann bei ihm?

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@Gast:

 

Sie irren.

 

Zitiert habe ich das Urteil des LG Darmstadt und den Duden.....

Zum Urteil hatte ich bereits weiter oben "Grimm´s Märchen" und Hedwig Courths-Mahler assoziiert,

und beim Duden käme mir BILD-Stil schon gar nicht in den Sinn.

 

Sicher waren die zitierten Urteils-Passagen nicht entscheidend für die Urteilsfindung, werfen aber ein bezeichnendes Licht auf die Denk- und Arbeitsweise der Strafkammer.

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@MeinName:
Warum muss man von einer Tatplanung lange im Voraus ausgehen, falls Waffe und Munition überhaupt schon lange vor der Tat angeschafft 1wurden (was ja niemand weiß)? Gitl die STANAG auch für Pond? 

 

Es gibt  genügend Leute, die sich eine illegale Waffe beschaffen, ohne dass sie bereits bei der Anschaffung einen kriminellen Einsatz vorhaben oder gar  konkreten Tatplan haben. Umgekehrt gibt es Leute, deren Tatmotivation sich über Jahre hinweg anstaut, und die sich deshalb ggf. bereits frühzeitig mit den entsprechenden Mitteln eindecken (ohne in konkrete Planungen eingestiegen zu sein, etwa : Verwendung eines Schalldämpfers).

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@ #19 nochsoeingast:

Nein, für Privatunternehmen gilt die STANAG nicht. Das ändert aber nichts daran, dass deren Mitarbeiter den Inhalt ihres Magazins nicht so einfach verkaufen können, ohne dass es auffällt. Und dass die Bewachung der Kaserne zweieinhalb Jahre vor der Tat von der Polizei Dieburg übernommen wurde. Und die geht sicher nicht mit PMC auf Streife.

Es bleibt also dabei: der Hinweis auf die US-Kaserne im Urteilstext soll eine Erklärung über die Herkunft der Munition suggerieren, wo es in Wirklichkeit keine gibt und die auch nicht in der HV Thema war.

@ #20 Gast:

Natürlich sind Aussagen über den Seelenzustand von Opfern im Urteil Spekulation, wenn diese nicht auf einer Beweisaufnahme beruhen! Selbst wenn dies wahrscheinlich sein mag: Vermutungen haben in Urteilsgründen nichts zu suchen, das ist reine Stimmungsmache und nicht das einzige Beispiel dafür.

Mein Name schrieb:

@ #20 Gast:

Natürlich sind Aussagen über den Seelenzustand von Opfern im Urteil Spekulation, wenn diese nicht auf einer Beweisaufnahme beruhen! Selbst wenn dies wahrscheinlich sein mag: Vermutungen haben in Urteilsgründen nichts zu suchen, das ist reine Stimmungsmache und nicht das einzige Beispiel dafür.

 

Wenn man jemandem, dessen Gesundheit grundsätzlich intakt ist, der nicht unter Drogen steht, mit dem Hammer auf den Fuß haut, dann ist es für sie "Spekulation", wenn man davon ausgeht, dass er dabei Schmerz empfindet?

Und wenn man jemandem gegenübershet, der bewaffnet ist und einem bereits eine Wunde zugefügt hat, dann ist es für Sie "Spekulation", dass man Angst empfindet?

Sie sind der Mann ohne Nerven, stimmt´s ?

 

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Mein Name schrieb:

Es bleibt also dabei: der Hinweis auf die US-Kaserne im Urteilstext soll eine Erklärung über die Herkunft der Munition suggerieren, wo es in Wirklichkeit keine gibt und die auch nicht in der HV Thema war.

Sie beißen sich an Nebenschauplätzen fest.

Der gesicherte Nachweis des Ursprungs der Munition ist für die Feststellung der Täterschaft nicht sine-qua-non: 

Wegen der physikalischen Übereinstimmung des Schmauchs am Tatort mit dem Schmauch an den Gegenständen des Verurteilten, sowie der Beschafftung der Schalldämpfer-Bauanleitung durch selben ist bewiesen, dass er der Schütze war. Da man zum Schießen zwingend Munition benötigt, impliziert das Schießen den Besitz der am Tatort gefundenen Patronen. Wo er diese letztendlich beschafft hat ist unerheblich - schließlich gibt es X Wege sich illegal eine Waffe samt Munition zu beschaffen.

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Laperouse schrieb:

Wegen der physikalischen Übereinstimmung des Schmauchs am Tatort mit dem Schmauch an den Gegenständen des Verurteilten

Bitte bei der Wahrheit bleiben: die Schmauchspuren an Hose und Pulsuhr enthielten Kalium, die der Munition nicht.

Laperouse schrieb:
Wo er diese letztendlich beschafft hat ist unerheblich - schließlich gibt es X Wege sich illegal eine Waffe samt Munition zu beschaffen.
Völlig richtig - daher ist zu hinterfragen, was den Verfasser des Urteils geritten hat, ohne jeden Beleg eine bestimmte Herkunft zu Lasten des Angeklagten zu unterstellen anstatt es so zu formulieren wie Sie es getan haben.

@Gast:

Wenn der Fuß aus Holz ist (soll nicht allzu selten sein...), was ist dann mit den Schmerzen im Urteil?

Deshalb beschränkt sich der gute Jurist auf die festgestellten Tatsachen, nicht aber auf Vermutungen, und seien sie noch so nahe liegend.

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JoBode schrieb:

@Gast:

Wenn der Fuß aus Holz ist (soll nicht allzu selten sein...), was ist dann mit den Schmerzen im Urteil?

Deshalb beschränkt sich der gute Jurist auf die festgestellten Tatsachen, nicht aber auf Vermutungen, und seien sie noch so nahe liegend.

 

Nochmals:  Bestimmte Arten von Verletzungen tun jedem weh und ein gewaltiger Überfall, den man wehrlos als Opfer erlebt, macht auch jedem Angst. Das sind keine Spekulationen, wie es auch keine Spekulation ist anzunehmen, dass jeder Mensch ohne Nahrung verhungerte.

 

Sie und andere machen den Fehler des Schwarz-Weiß-Denkens: Entweder verdammt man jede einzelne Formulierung im Urteil, oder man findet das Urteil klasse - meinen Sie.

 

Ich meine, dass man sich keine Blößen geben sollte, indem man Dinge kritisiert, die nicht wirklich zu kritisieren sind.

 

Man sollte sich also auf das konzentrieren, was wirklich zu kritisieren ist.

 

Und dass Richter Schmauchspurenm die durch die Tat nicht erlärbar sind, einfach auf eine fiktive Vorbereitungshandlung zurückkführen,  die n"irgendwann, irgendwo und irgendwie im Geheimen" stattgefunden habe, ohne naheliegende Alternativen für möglich zu halten, ist eben nicht in Ordnung.

 

Es muss darum gehen, alles herauszufiltern, was wirklich Spekulation oder sogar eindeutig falsch ist, es im Einzelnen sachlich zu kritisieren und nach der Bedeutung für die Verurteilung zu ordnen. Im günstigsten Fall kann man bereits an einem Fehler festmachen, dass es eine schlüssige Beweiskette gar nicht gibt - dass kann man dann öffentlich viel leichter und besser darstellen, als zählte man 2000 Punkte auf, die im Grunde nichts besagen.

 

Wichtig wäre es, Forensiker einzuschalten. Denn nicht nur Spuren, sondern auch das Fehlen von Spuren an Stellen, wo eigentlich welche sein müssten, kann ein Beweismittel sein - u.U. dafür, dass eine bestimmte Person nicht der Täter sein kann.

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Gast schrieb:
auch das Fehlen von Spuren an Stellen, wo eigentlich welche sein müssten, kann ein Beweismittel sein 
Umso mehr, als gleich drei Spezialisten von der Spurensicherung ihre DNA am Tatort hinterlassen haben, obwohl sie mit Gummihandschuhen und im Ganzkörperkondom arbeiteten. Also muss der Angeklagte so gekleidet am Tatort gewesen sein - wundert mich eigentlich, dass der phantasiebegabte Vorsitzende nicht darauf gekommen ist. Würde das Urteil passend abrunden.

Mein Name schrieb:

Gast schrieb:
auch das Fehlen von Spuren an Stellen, wo eigentlich welche sein müssten, kann ein Beweismittel sein 
Umso mehr, als gleich drei Spezialisten von der Spurensicherung ihre DNA am Tatort hinterlassen haben, obwohl sie mit Gummihandschuhen und im Ganzkörperkondom arbeiteten.

 

Quelle?

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Gast schrieb:
Quelle?
Bitte mit den Grundlagen vertraut machen.

Schuppen von vier Personen habe man gefunden, sagte Schneider, ein DNA-Abgleich habe aber drei Tatortermittler als Spurenleger ausgemacht. „Auch bei erfahrenen Spurensicherern habe wir das immer wieder“, erklärte der Mikrobiologe. Intensiver Kontakt hinterlasse Spuren, auch wenn man Mundschutz und Overalls trage

http://www.echo-online.de/region/darmstadt-dieburg/babenhausen/Doppelmor...

 die fehlenden DNA-Spuren [konnten] einem der Ermittler zugeordnet werden 

http://www.op-online.de/lokales/nachrichten/babenhausen/festnahme-einem-...

Und bei den Schmauchspuren ist es ausgeschlossen, dass sie z.B. von den Ermittlern herrühren...

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Mein Name schrieb:

Gast schrieb:
auch das Fehlen von Spuren an Stellen, wo eigentlich welche sein müssten, kann ein Beweismittel sein 
Umso mehr, als gleich drei Spezialisten von der Spurensicherung ihre DNA am Tatort hinterlassen haben, obwohl sie mit Gummihandschuhen und im Ganzkörperkondom arbeiteten.

Der Angeklagte hat da aber nicht "gearbeitet" (= u.a. stundenlang auch auf allen vieren herumgekrochen), sondern ist da hinein gerauscht, hat aufrecht stehend Leute erschossen und ist gleich wieder herausgerauscht.

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@Gerd:

Wenn das die Kammer gelesen hätte....

Dann hätte der Angeklagte womöglich im Rausch gehandelt.

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Gerd schrieb:

Mein Name schrieb:

Gast schrieb:
auch das Fehlen von Spuren an Stellen, wo eigentlich welche sein müssten, kann ein Beweismittel sein 
Umso mehr, als gleich drei Spezialisten von der Spurensicherung ihre DNA am Tatort hinterlassen haben, obwohl sie mit Gummihandschuhen und im Ganzkörperkondom arbeiteten.

Der Angeklagte hat da aber nicht "gearbeitet" (= u.a. stundenlang auch auf allen vieren herumgekrochen), sondern ist da hinein gerauscht, hat aufrecht stehend Leute erschossen und ist gleich wieder herausgerauscht.

 

Mikrospuren verliert man praktisch permanent, und wenn ich mich in die Lage von jemandem versetze, der in einem fremden Haus nachts Leute erschießen wollte, von denen ich nicht einmal wüsste, in welchen Zimmern sie schlafen und ob sie schlafen, dann hätte ich folgende Probleme zu lösen:

- Ich müsste mich so leise wie möglich einschleichen, weil ich ansonsten ja gehört werden könnte.

 

- Ich müsste so weit möglich darauf verzichten, Licht einzuschalten, weil das womöglich jemandem auffallen könnte.

 

- Ich müsste mich auf unbekanntem Terrain bewegen und dabei auch noch herausfinden, wo sich die anvisierten Opfer befinden und sie dann umbringen - eines nach dem anderen.

 

Wenn ich an erlebte Stromausfälle bei Dunkelheit in Wohnungen denke, in denen ich zu jenen Zeitpunkten lebte, dann kommt mir das, was der Täter gemacht haben muss, keinesegs so vor, als könnte man das mal eben schnell und locker erledigen.

 

Ich brauche (z.B. bei plötzlichem Stromausfall) selbst in der eigenen Wohnung meine Hände zum Tasten, wenn es dunkel ist, und in einem fremden Haus drei Schlafzimmer aufzuspüren und jeweils den Henker abzugeben, kann ich nur dann mit "rein- rausrauschen" verbinden, wenn ich von einem echten Profikiller ausgehe, der zuvor in einem baugleichen Attrappenhaus trainiert hätte.

 

Die Einzelheiten der Tat sehen für mich tatsächlich zu professionell aus, als dass ich von einem noch irgendwie "normalen" Täter ausgehen könnte. Entweder war es jemand, der am Tatort als "Berechtigter" galt, so dass man Anwesenheitspuren von ihm keine Bedeutung zumaß,  oder es war ein absoluter Profikiller. Sollte Andreas D. jemals zu einer Eliteeinheit gehört haben - dann könnte ich ihn mir als Täter vorstellen , aber wirklich nur dann.

 

Wo ist eigentlich das Vermögen der Tolls gelandet?

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Gast schrieb:

 

Mikrospuren verliert man praktisch permanent, und wenn ich mich in die Lage von jemandem versetze, der in einem fremden Haus nachts Leute erschießen wollte, von denen ich nicht einmal wüsste, in welchen Zimmern sie schlafen und ob sie schlafen, dann hätte ich folgende Probleme zu lösen:

 

Stimmt, ein fremder Täter hätte diese Probleme zu lösen. Im Fall von A.D. aber nicht, denn die Häuser waren ABSOLUT baugleich und so viele Zimmer gab es dort nicht. Man war theoretisch im "eigenem Haus".

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Gast57 schrieb:

Gast schrieb:

 

Mikrospuren verliert man praktisch permanent, und wenn ich mich in die Lage von jemandem versetze, der in einem fremden Haus nachts Leute erschießen wollte, von denen ich nicht einmal wüsste, in welchen Zimmern sie schlafen und ob sie schlafen, dann hätte ich folgende Probleme zu lösen:

 

Stimmt, ein fremder Täter hätte diese Probleme zu lösen. Im Fall von A.D. aber nicht, denn die Häuser waren ABSOLUT baugleich und so viele Zimmer gab es dort nicht. Man war theoretisch im "eigenem Haus".

 

Wie viele baugleiche Häuser waren es insgesamt?

 

Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: Ich schließe es keineswegs aus, dass Darsow der Täter ist, ich halte es da ganz mit Strate, der es nicht als bewiesen betrachtet, dass Darsow der Täter ist.

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Gast schrieb:

Wie viele baugleiche Häuser waren es insgesamt?

 

Laut Urteil waren die 4 Häuser baugleich.

 

 

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@Gast:

Wenn der Fuß aus Holz ist (soll nicht allzu selten sein...), was ist dann mit den Schmerzen im Urteil?

Deshalb beschränkt sich der gute Jurist auf die festgestellten Tatsachen, nicht aber auf Vermutungen, und seien sie noch so nahe liegend.

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@Gast:

Wenn der Fuß aus Holz ist (soll nicht allzu selten sein...), was ist dann mit den Schmerzen im Urteil?

Deshalb beschränkt sich der gute Jurist auf die festgestellten Tatsachen, nicht aber auf Vermutungen, und seien sie noch so nahe liegend.

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