Aus dem Papierkorb
von , veröffentlicht am 18.07.2018Ein Paradox der juristischen Fachübersetzung besteht darin, dass Fachbegriffe mit spezifischen Bedeutungen mit nur annähernden Entsprechungen übersetzt werden (können); denn kein Rechtssystem gleicht einem anderen eins-zu-eins. Dieses Paradox gilt auch für juristische Fachtexte, die in einer Fremdsprache verfasst werden, auch wenn ihre Verfasser und Verfasserinnen die Fremdsprache gut beherrschen. In der Regel ist dieses Paradox nur von theoretischem Interesse: Die juristische Fachübersetzung und das fremdsprachliche Verfassen juristischer Fachtexte gelingen in der Praxis häufiger, als dass sie scheitern. Dieses Gelingen ist nämlich einem sorgfältigen und umsichtigen Umgang mit dem jeweiligen Text zu verdanken.
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5 Kommentare
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Das ist doch kein "Paradox", sondern selbstverständlich, also das Gegenteil eines "Paradox". Das hatten wir doch erst kürzlich erlebt (vgl. hier), als Sie jemanden eine "Betrüger" nannten, der nach deutschem Verständnis keiner war. War das ein "sorgfältiger und umsichtiger Umgang mit dem jeweiligen Text", wie Sie es verstehen? "Aufschneider" wäre ggf. ein treffenderer deutscher Begriff gewesen...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Das ist aber kein Spezifikum von (juristischen) Fachbegriffen, sondern das ist ein Problem von Übersetzungen allgemein, denke ich. Das Lieblingsbeispiel meines Englischlehrers, dass z.B. Wortspiele bisweilen unübersetzbar sind, lautete "Ein Mann, ein Wort, eine Frau, ein Wörterbuch - übersetzt: "a man, a word, a woman, a dictionary".
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Danke für den anonymen Hinweis, dass ich schon wieder Unrecht im Internet hatte. Zur Kenntnis genommen.
Gast kommentiert am Permanenter Link
Man könnte es eine "Aporie" nennen, also ein unausweichliches Schicksal, "dass Fachbegriffe mit spezifischen Bedeutungen mit nur annähernden Entsprechungen übersetzt werden (können)".
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Mein oller Fremdwörter-Duden von 1982 will "Aporie" offenbar v.a. mit "Ausweglosigkeit" übersetzt wissen, wie mir scheint. Das scheint mir ein wenig melodramatisch zu sein. Außerdem: Ich schätze mal, auch Übersetzer sind Praktiker. Der Job bei einer Übersetzung besteht also wahrscheinlich in solchen Problemfällen darin, eine Übersetzung des betreffenden (juristischen) Fachbegriffs anzubieten, die dem Original wenigstens am Nächsten kommt.