Don't mess with the BVerfG!

von Dr. iur. Fiete Kalscheuer, veröffentlicht am 11.05.2020
Rechtsgebiete: Öffentliches RechtStaatsrecht75|17897 Aufrufe

Sven Giegold hat einen Brief geschrieben. Dagegen ist grundsätzlich nichts einzuwenden. Briefe schreiben darf man; Briefe schreiben ist schön. Sven Giegold ist Mitglied der Grünen/EFA-Fraktion im Europaparlament und er hat seinen Brief an die EU-Kommissionspräsidentin, Ursula von der Leyen, gerichtet. Hier aber beginnt das Problem. Der Brief handelt im Wesentlichen vom EZB-Urteil des Zweiten Senats des BVerfG vom 05.05.2020. Die EU-Kommission sei - so Giegold in dem Brief -  als Hüterin der Verträge zuerst gefordert:

Sie muss aufgrund des Urteils ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland einleiten.

Ursula von der Leyen nimmt den Ball Giegolds dankbar auf und antwortet innerhalb von zwei Stunden wie folgt:

EU-Recht hat Vorrang vor nationalem Recht, und selbstverständlich sind die Urteile des Europäischen Gerichtshofs für alle nationalen Gerichte bindend. Das letzte Wort zum EU-Recht hat immer der Europäische Gerichtshof in Luxemburg. Ich nehme diese Sache sehr ernst. Die Kommission ist jetzt dabei, das mehr als 100 Seiten lange Urteil des deutschen Bundesverfassungsgerichts im Detail zu analysieren. Auf der Basis dieser Erkenntnisse prüfen wir mögliche nächste Schritte bis hin zu einem Vertragsverletzungsverfahren.

Es stellt sich die Frage, was ein Vertragsverletzungsverfahren vorliegend bezwecken soll. Klar: Ein Vertragsverletzungsverfahren nach Art. 258 AEUV dient der Feststellung von Verletzungen der Verträge durch die Mitgliedstaaten. Dies erscheint zunächst unproblematisch. Das Verfahren läuft dabei in mehreren Schritten ab, auf die hier im Einzelnen nicht eingegangen werden muss. Ausreichend ist es, sich im Wesentlichen mit dem Wortlaut des Art. 258 AEUV zu begnügen:

Hat nach Auffassung der Kommission ein Mitgliedstaat gegen eine Verpflichtung aus den Verträgen verstoßen, so gibt sie eine mit Gründen versehene Stellungnahme hierzu ab; sie hat dem Staat zuvor Gelegenheit zur Äußerung zu geben.

Kommt der Staat dieser Stellungnahme innerhalb der von der Kommission gesetzten Frist nicht nach, so kann die Kommission den Gerichtshof der Europäischen Union anrufen.

Bei der in Art. 258 AEUV erwähnten "Stellungnahme" der EU-Kommission handelt es sich - so die Kommission auf ihrer Homepage - "um eine förmliche Aufforderung, Übereinstimmung mit dem EU-Recht herzustellen."

Das Problem wird hierbei hinreichend deutlich: Wie soll Deutschland im vorliegenden Falle, in dem ein Urteil des BVerfG (vermeintlich) gegen EU-Recht verstößt, Übereinstimmung mit dem EU-Recht herstellen? Das BVerfG stützt sich im genannten Urteil auf einen Ultra-vires-Verstoß und die Befugnis zur Überprüfung, ob sich die EU-Organe innerhalb ihrer Kompetenzen bewegen, leitet das BVerfG aus dem Grundgesetz selbst ab. Das Argument lautet verkürzt: Die EU ist kein Staat; die Kompetenz-Kompetenz liegt weiterhin bei den Mitgliedstaaten und die grundgesetzlich geforderte Eigenstaatlichkeit Deutschlands wäre gefährdet, wenn sich die EU Kompetenzen anmaßt, die ihr nicht zustehen. Eine nationale Gesetzesänderung erscheint vor diesem Hintergrund nicht möglich, um den (vermeintlichen) EU-Rechtsverstoß abzustellen. Da die Eigenstaatlichkeit Deutschlands Teil der Ewigkeitsgarantie in Art. 79 Abs. 3 GG ist, besteht noch nicht einmal die Möglichkeit zu einer Grundgesetzänderung. Unter dem Grundgesetz wird es bei der Befugnis des BVerfG zur Ultra-vires-Kontrolle bleiben.

Es bestünde für Deutschland somit nur die Möglichkeit, auf das BVerfG selbst einzuwirken, um - auf welche Art und Weise auch immer - eine Urteilsänderung herbeizuführen. Dies aber würde offenkundig die Unabhängigkeit der Justiz gefährden. Die Unabhängigkeit der Justiz ist ein tragender Pfeiler des Rechtsstaatsprinzips, das wiederum zu den Grundprinzipien der EU gehört (vgl. Art. 2 EUV). Wie man es also dreht und wendet: Ein Vertragsverletzungsverfahren hat hinsichtlich des EZB-Urteils des BVerfG keinen Sinn. 

 

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Die LTO-Presseschau:

BVerfG zum EZB-Anleihekaufprogramm: Zu dem Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zum Anleihekaufprogramm der Europäischen Zentralbank aus der vergangenen Woche gab es weiter viele Reaktionen. Aus Brüssel kam Kritik, laut FAS (Thomas Gutschker, Gerhard Gnauck u.a.) beispielsweise von EU-Kommissions-Vizepräsidentin Vera Jourova. Laut zeit.de hat Kommissionspräsidentin von der Leyen sogar angekündigt, die Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahren zu prüfen. Sie erhält, wie die Mo-FAZ (Thomas Gutschker, Markus Wehner) berichtet, dabei Rückenstärkung von Europapolitikern der großen Koalition in Berlin. Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble hat, so heißt es in einem Bericht der Sa-FAZ (Reinhard Müller) die Entscheidung als "unausweichlich, aber auch gefährlich" bezeichnet. Die Gefahr bestehe darin, so Schäuble, dass auch die Verfassungsgerichte anderer Mitgliedstaaten sich auf das Bundesverfassungsgericht berufen und dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) nicht folgen könnten. Auch der EuGH selbst hat in einer Pressemitteilung auf den Karlsruher Richterspruch reagiert, wie die Sa-FAZ (Reinhard Müller) im selben Artikel, Sa-SZ (Cerstin Gammelin, Wolfgang Janisch) und lto.de melden. "Nur der zu diesem Zweck von den Mitgliedstaaten geschaffene EuGH sei befugt, festzustellen, dass eine Handlung eines Unionsorgans gegen Unionsrecht verstößt", stellte das Luxemburger Gericht darin klar. Zustimmung erhält Karlsruhe dagegen von der polnischen Regierung. Nun sei zum ersten Mal in aller Klarheit gesagt worden, dass die Verträge von den Mitgliedstaaten geschaffen und sie bestimmen würden, wo für die Organe der EU die Kompetenzgrenzen lägen, wird der polnische Regierungschef Morawiecki in der FAS (Thomas Gutschker, Gerhard Gnauck u.a.) zitiert.

Der Spiegel (Tim Bartz, Martin Hesse u.a.) fasst noch einmal detailliert zusammen, um was es bei dem Verfahren ging und die Mo-FAZ (Gerald Braunberger) stellt die Vorschläge der Frankfurter Wissenschaftler Volker Wieland und Hartmut Siekmann für ein künftiges Vorgehen der EZB vor.

Reinhard Müller (Sa-FAZ) meint, dass das BVerfG sich als nationales Gericht zwar nicht anmaßen könne, den europäischen Institutionen den Stecker zu ziehen, aber es müsse auch darauf achten, dass sie nicht aus dem Ruder liefen. Rechtsprofessor Frank Schorkopf führt im FAZ-Einspruch aus, dass für ihn die Karlsruher Entscheidung nur die konsequente Fortführung der Karlsruher Rechtsprechung ist – und ein Zeichen nationaler Selbstbehauptung. Christian Reiermann (Spiegel) bezeichnet die BVerfG-Entscheidung in seinem Leitartikel dagegen als "weltfremd und anmaßend, ja geradezu lächerlich und gefährlich". Die Karlsruher Richter hätten sich auf ein Terrain vorgewagt, von dem sie offensichtlich wenig verstünden. Und auch Heribert Prantl (Sa-SZ) sieht deutlich die Gefahren des Urteils. Karlsruhe rüttele an den Grundpfeilern der EU-Rechtsordnung und setze sich überheblich über den Grundsatz des Vorrangs des EU-Rechts, das vom EU-Gerichtshof verbindlich ausgelegt werde, hinweg. Auf verfassungblog.de fragt Rechtsdozent Toni Marzal ob der Karlsruher Vorwurf an das Luxemburger Gericht, dass nämlich deren Entscheidung "schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar" sei, nicht vielmehr für das eigene Urteil gelte. Konrad Schuller (FAS) und Thomas Gutschker (Mo-FAZ) sorgen sich vor allem um das Signal, dass mit der Entscheidung in Richtung Polen und Ungarn gesendet wird. Die Luxemburger Richter hätten von ihren Karlsruher Kollegen einen Schlag in die Kniekehlen erhalten. Die "illiberalen Demokraten" der europäischen Rechten seien außer sich vor Entzücken.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihenkaufprogramm: Der Vorsitzende BGH-Richter Peter Meier-Beck (d-kart.de) bezeichnet das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der EZB in einer ausführlichen Kritik als "Angriff auf die Europäische Union als rechtlich verfasste Gemeinschaft europäischer Demokratien". Die vom BVerfG eingeforderte Kontrolle bedeutet nach Ansicht von Jost Müller-Neuhof (Tsp) nicht, Maßnahmen wie jene des Anleihenkaufprogramms zu stoppen, vielmehr würden Verfahren und Begründungen eingefordert. Nichts anderes habe Karlsruhe mit seiner "konsequenten" Entscheidung getan. 

lto.de fasst die politischen und juristischen Wortmeldungen zur Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik wegen des Urteils zusammen, die SZ (Wolfgang Janisch u.a.) bringt hierzu eine Übersicht. In der taz (Eric Bonse/Christian Rath) werden auch die verschiedenen Stufen des Verfahrens beschrieben. Die FAZ (Thomas Gutschker) bringt ein Porträt der zuständigen EU-Kommissarin Vera Jourova.

Die FR (Ursula Knapp) macht darauf aufmerksam, dass ein weiteres, in Karlsruhe anhängiges Verfahren zur Reichweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bei der Auswahl von Mitarbeitern, auch das Potential dafür biete, dass das BVerfG "dem EuGH eine Überschreitung seiner Befugnisse attestiert".

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihenkauf: SZ (Wolfgang Janisch/Stefan Kornelius) und FAZ (Reinhard Müller) bringen Gespräche mit Verfassungsrichter Peter M. Huber zu den Auswirkungen des in der letzten Woche ergangenen Urteils des Bundesverfassungsgerichts zum sog. PSPP-Programm der Europäischen Zentralbank. Es sei nicht darum gegangen, den Europäischen Gerichtshof (EuGH) aus der Kontrolle der Institutionen herauszuhalten. Gewollt sei, dass der EuGH "seinen Job besser macht". Das einzige Instrument, das eine "Kontrolle des EuGH" ermögliche, sei "der Dialog, der Verbund und die Kooperation mit den nationalen Verfassungs- und Höchstgerichten auf Augenhöhe". Ein mögliches Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland "würde die Sache eskalieren, ohne dass die Bundesregierung adäquat antworten könnte". Stattdessen sollten sich EuGH und EZB "eines Besseren besinnen". 

Über die Überlegungen der EU-Kommission, ein Vertragsverletzungsverfahren einzuleiten, schreibt die FAZ (Marlene Grunert/Thomas Gutschker). Die FAZ (Corinna Budras) berichtet zudem über die Zwickmühle der Bundesbank, die sich nun zwischen der Befolgung des Urteils des BVerfG und der Gefolgschaft für den EZB-Rat entscheiden muss, an dessen Beschlüsse sie nach den Europäischen Verträgen gebunden ist. Bei FAZ-Einspruch erläutert der ehemalige Rechtsanwalt Hans-Jürgen Hellwig seine Ansicht, wonach das BVerfG vor dem Erlassen des Urteils verpflichtet gewesen wäre, den EuGH erneut im Wege des Vorabentscheidungsverfahrens anzurufen. 

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihekauf: Ausführlich kommentiert nun auch Marcus Jung (FAZ) das EZB-Urteilt des BVerfG von letzter Woche und betont, dass die Europäische Union ihre Legitimation aus den Mitgliedstaaten erhalte, weshalb ihnen die "Letztkontrolle" zustehe. Eine solche solle aber nicht in einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland enden, wie es EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen derzeit erwägt. Volkswirt Holger Schmieding (FAZ) hält das Urteil hingegen für "mehr als fragwürdig" und meint, es beruhe auf einem "falschen Verständnis von Geldpolitik". Ferner erklärt der Autor drei Gründe, weshalb der Vorwurf der Kompetenzüberschreitung seitens der EZB dem Sachverhalt nicht gerecht werde.

In einem Beitrag in der Zeit (Mark Schieritz) wird ein vom Kölner Max-Planck-Institut entwickeltes Szenario erläutert und diskutiert, wonach sich die Euro-Zone aufgrund des EZB-Urteils bis in zwei Jahren aufgelöst haben könnte. Zudem wird die Rolle der Bundesbank in diesem Zusammenhang eruiert.

Rechtsprofessorin Anna Katharina Mangold diskutiert in einem Beitrag auf lto.de den Inhalt und die Reaktionen auf das EZB-Urteil. Ausführlich geht sie dabei auf die Möglichkeit und Folgen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland ein. In einem Podcast auf verfassungsblog.de (Maximilian Steinbeis) erklärt Rechtsprofessorin Anuscheh Farahat, dass der EZB im allgemeinen Einverständnis der EU-Mitgliedsstaaten die Umverteilungspolitik überlassen werde, weil es in den EU-Verträgen keine Grundlage für eine gemeinsame Wirtschaftspolitik mit Umverteilungswirkung gebe.

Auszug aus der LTO-Presseschau:

Voßkuhle im Interview: In einem ausführlichen Gespräch mit der Zeit (Giovanni di Lorenzo/Heinrich Wefing) diskutiert der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG), Andreas Voßkuhle, unter anderem das in der letzten Woche von seinem Senat erlassene EZB-Urteil und dessen Auswirkungen. Dabei betont er, dass das Urteil den Europäischen Gerichtshof nicht schwächen solle, sondern gerade auffordere "mehr und intensiver" zu kontrollieren. Auch sieht Voßkuhle die Autorität des Europäischen Gerichtshofs durch das Urteil nicht gefährdet.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihekauf: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank (EZB) schlägt weiter Wellen. Verfassungsrechtler Jan Komarek warnt im Interview mit der Welt (Philipp Fritz) zwar davor, dass Polen und Ungarn das Urteil als Vorwand nutzen würden. Diesen Preis müsse man aber zahlen, um durch eine verfassungsgerichtliche Prüfung die EZB verantwortlich zu machen. Auch Rechtsprofessor Matthias Jestaedt verteidigt das Urteil in einem Gastbeitrag für FAZ-Einspruch gegen den Vorwurf, es leiste dem Populismus Schützenhilfe. Unabhängig davon, ob man seiner Begründung oder dem Ergebnis zustimme, müsse man anerkennen, dass es nach gründlicher Erwägung gefallen sei und "allen Standards richterlicher Professionalität" genüge.

Die Chancen auf ein von EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen ins Spiel gebrachtes Vertragsverletzungsverfahren betrachtet SZ (Matthias Kolb) derweil als gering. Zu wichtig sei der Europäischen Kommission die richterliche Unabhängigkeit, und ein Verletzungsverfahren könne das Karlsruher Urteil ohnehin nicht rückgängig machen.

Die SZ (Wolfgang Janisch) erinnert an zwei Sondervoten der damaligen Verfassungsrichter Lübbe-Wolff und Gerhardt aus dem Jahr 2014, in welchen diese das Gericht zur Zurückhaltung aufriefen und die man "aus heutiger Sicht als visionär" bezeichnen müsse. Thomas Kirchner (SZ) sieht in möglichen Klagen gegen das Corona-Rettungsprogramm schon einen weiteren Eklat am Horizont. Hier überschreite die EZB aus Karlsuher Sicht vermutlich noch stärker ihre Kompetenzen als bei den bisherigen Anleihekaufprogrammen. 

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihenkauf: Im Feuilleton der Mo-FAZ widmet sich der ehemalige Verfassungsrichter Dieter Grimm ausführlich dem vielzitierten Urteil des Bundesverfassungsgerichts und erkennt vor allem in dem demokratischen Defizit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) einen Grund für die Entscheidung des BVerfG: "Die europäische Integration konnte auf diese Weise auf leisen Sohlen vorangetrieben werden und einen Stand erreichen, hinter dem kein artikulierter demokratischer Wille steht." Der ehemalige bayerische Ministerpräsident Edmund Stoiber (CSU) betont im Focus, dass die Europäische Union kein Bundesstaat sei und deshalb den Mitgliedstaaten als Herren der Verträge auch die Prüfung einer Kompetenzüberschreitung zustünde. Der Präsident des Center for Financial Studies und ehemalige Chefvolkswirt der Europäischen Zentralbank (EZB) Otmar Issing (Samstags-FAZ) weist ebenso darauf hin und meint, die EZB müsse vor allem aus ihrer zunehmend politischen Rolle herausfinden, um den Streit um die Interpretation ihres Mandats beenden zu können. Dem "Kooperationsverhältnis" von BverfG und EuGH widmet sich Rechtsprofessor Markus Ludwigs im FAZ-Einspruch und sieht in den Nachwehen der Entscheidung die Zeit gekommen für eine "konstruktive Ehrlichkeit".

Wie spiegel.de (Peter Müller/Christian Reiermann) aus Notenbankkreisen erfahren habe, wolle die EZB das Urteil jedoch ignorieren. Man wolle es der Bundesbank überlassen, die Öffentlichkeit und politische Institutionen in Deutschland besser über ihre Beschlüsse zu informieren.

Voßkuhle im Interview: Im Interview mit swr.de (Frank Bräutigam/Klaus Hempel) spricht der scheidende Präsident des Bundesverfassungsgerichts Andreas Voßkuhle über das EZB-Urteil sowie über Grundrechte in der Corona-Krise.

 

Vertragsverletzungsverfahren wegen EZB-Urteil: Auf verfassungsblog.de widmen sich der Rechtsprofessor Christoph Möllers sowie Emeritus Ingolf Pernice der Möglichkeit eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Deutschland wegen des EZB-Urteils des Bundesverfassungsgerichts. Während Möllers sich dagegen ausspricht und darauf hinweist, dass es allenfalls auf eine Autoritätsbekundung seitens des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) hinauslaufe, spricht sich Pernice für das Verfahren aus und betont die Notwendigkeit, ein kooperatives Miteinander der Gerichte zu pflegen. Den maßgeblichen Mechanismus hierfür sieht er vor allem im Vorlageverfahren nach Art. 267 AEUV.

Die FAS (Marlene Grunert u.a.) schreibt ebenso über das denkbare Vertragsverletzungsverfahren, das laut Rechtsprofessor Franz Mayer insbesondere einen konstruktiven Dialog als Mehrwert mit sich bringe. Einen möglicherweise durch den EuGH festgestellten Rechtsverstoß könne Deutschland etwa durch eine deutlichere Verankerung der Pflicht zur Befolgung von EuGH-Urteilen im Grundgesetz heilen. Um die Kompetenzverteilung zwischen EuGH und nationalen Gerichten generell zu klären, war in den letzten Jahren auch immer wieder die Schaffung eines paritätisch besetzten unabhängigen Kompetenzgerichts im Gespräch.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihekauf In einem ausführlichen Interview mit dem Hbl (Thomas Hanke u.a.) nimmt die Präsidentin der Europäischen Zentralbank Christine Lagarde Stellung zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Die EZB habe es zur Kenntnis genommen, beunruhigt sei Lagarde deswegen aber nicht. Europa sei "eine Architektur des Rechts" und die Unabhängigkeit der EZB ein Grundpfeiler der deutschen geldpolitischen Theorie. Die EZB unterliege europäischem Recht und der Europäische Gerichtshof habe 2018 zweifelsfrei die Rechtmäßigkeit des PSPP-Programms festgestellt.

Im FAZ-Einspruch kommt Rechtsprofessor Christian Hillgruber vor allem auf die Kompetenzübertragung im Europarecht zu sprechen und meint, dass das Grundgesetz "keine der verfassungsrechtlichen Begrenzung und Kontrolle vollständig entzogene Unterwerfung unter die europäische Hoheitsgewalt" erlaube. Deutschland müsste die Europäische Union anderenfalls verlassen.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihenankauf: Rechtsprofessor Wolfgang Kahl bezeichnet im FAZ-Einspruch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank als "europafreundliches Urteil, das die EU als Rechtsgemeinschaft und die unionale Demokratie stärken wird". Es setze einen "folgerichtigen vorläufigen Schlusspunkt" unter eine im Maastricht-Urteil von 1993 begonnene Rechtsprechung. Als "retardierendes Moment" müsse es nun "auch als Chance positiv genutzt werden". Der Politikwissenschaftler Peter Graf Kielmannsegg meint im FAZ-Einspruch, dass die vom Europäischen Gerichtshof bislang betriebene "schleichende, durch Vertragsauslegung bewirkte Verschiebung der Kompetenzgrenzen" europäischer Institutionen den jetzigen Konflikt geradezu heraufbeschworen habe. Insofern könne das Urteil auch als an den EuGH gerichtete Aufforderung verstanden werden, "seinen Beitrag zum Gelingen des schwierigen Balanceaktes" einer wechselseitigen Rücksichtnahme zu leisten.

Auch der Staat und Recht-Teil der FAZ bringt mehrere Besprechungen der Entscheidung. Während der frühere Verfassungsrichter Paul Kirchhof nun den Moment eines Dialogs beider Gerichte und hieraus folgend, eine "geeinte Rechtsprechung" für möglich hält, geht der frühere Richter am EuGH Günter Hirsch davon aus, dass mit der Ratifikation des Vertrages über die Arbeitsweise der Europäischen Union die Rechtsprechungskompetenz des EuGH jene des BVerfG "insoweit eingeschränkt hat". Die frühere Vizepräsidentin des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte, Angelika Nußberger, plädiert dagegen für eine Rückbesinnung der Gerichte "auf ihre dienende Funktion". Dialog erfordere Offenheit, "ein Rechtsstaat ist kein Rechthabereistaat". Für den Forschung und Lehre-Teil der FAZ zeichnet Rechtsreferendar Lars Klenk den Aufstieg des EuGH zu einem "politischen Akteur" und europäischen Integrationsmotor nach, dessen von "methodischen Defiziten" geprägte Judikate in der Rechtswissenschaft zunehmend kritisiert würden.

Verfassungsrichter Voßkuhle: Den scheidenden Verfassungsrichter und Gerichtspräsidenten Andreas Voßkuhle befragt der SWR RadioReportRecht (Klaus Hempel) zur jüngsten EZB-Entscheidung, zur Corona-Krise und seinen persönlichen Vorhaben für die kommende Zeit.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG – EZB-Anleihekauf: Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank wird weiter kontrovers diskutiert. Die Welt bringt ein Pro und Contra, in welchem der ehemalige Chef des Ifo-Instituts, Hans-Werner Sinn, das Urteil verteidigt und Marcel Fratzscher, Chef des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung, die Entscheidung kritisiert. Auch verfassungsblog.de bringt Stellungnahmen von Rechtsprofessorin Urska Sadl (in englischer Sprache), Rechtsprofessor Stefan Braum (in englischer Sprache), Rechtsprofessorin Francesca Bignami (in englischer Sprache) und Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz.

Richter und Öffentlichkeit: Jannika Jahn (verfassungsblog.de) kritisiert die Bundesverfassungsrichter Huber und Voßkuhle, welche in Presse-Interviews das EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichtes verteidigt hatten. Sie hätten in ihren Äußerungen weder Inhalt noch Grenzen der verfassungsgerichtlichen Öffentlichkeitsarbeit eingehalten und somit ihr Ziel verfehlt, die Akzeptanz des Urteils und das öffentliche Vertrauen zu stärken und die Autorität des Gerichts zu schützen.

Astrid Wallrabenstein im Interview: Die FR (Ursula Knapp) bringt ein Interview mit der frisch gewählten neuen Bundesverfassungsrichterin. Sie spricht u.a. über die von ihr befürwortete doppelte Staatsbürgerschaft, das Verhältnis des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Gerichtshof sowie über Kritik am Modus der Wahl der Bundesverfassungsrichter. 

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zum Anleihekauf der EZB: Die Sa-FAZ (Gerald Braunberger) beschreibt, wie sich die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts langfristig auf die Arbeit der Europäischen Zentralbank auswirken wird und stellt dabei auch die Frage, ob die EZB als eine europäische Institution überhaupt auf ein Urteil eines nationalen Verfassungsgerichts reagieren darf. Der Autor prophezeit, dass es der EZB auf längere Sicht jedenfalls schwerer fallen werde, Anleihekaufprogramme mit jener Großzügigkeit zu betreiben, die in den vergangenen Jahren zu beobachten gewesen sei. Auf verfassungsblog.de widmet sich (in englischer Sprache) auch Forschungsassistent Oliver Garner vom Bingham Center for the Rule of Law in London der BVerfG-Entscheidung.

Die LTO-Presseschau:

EU-Kompetenzgericht: Der Fraktionschef der Christdemokraten im Europaparlament, Manfred Weber, schlägt laut lto.de nach dem EZB-Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Schaffung eines europäischen "Kompetenzgerichtshofs" vor. Dieser könne Streitigkeiten zwischen nationalen Gerichtshöfen und dem Europäischen Gerichtshof schlichten.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihenkauf: verfassungsblog.de veröffentlicht ein in englischer Sprache verfasstes "Joint Statement in Defense of the EU Legal Order". Die Rechtsprofessoren R. Daniel Kelemen, Piet Eeckhout, Federico Fabbrini, Laurent Pech und Renata Uitz als Autoren sowie weitere Unterzeichner kritisieren in dem Statement die jüngste Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank als Ausdruck eines Verfassungspluralismus und Gefahr für die europäische Rechtsordnung.

Die LTO-Presseschau:

Konsequenzen des EZB-Urteils: Die SZ (Cerstin Gammelin) stellt ein ihr vorliegendes Gutachten der Rechtsexperten des Bundestags zum Umgang mit dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zum PSPP-Programm der Europäischen Zentralbank vor. Dieses enthalte den Vorschlag an die EZB, die beiden Programme zum Ankauf von Anleihen (PSPP und PEPP) zusammenzulegen. Das strittige PSPP existiere dann nicht länger, und das PEPP könne anhand der Vorgaben des BVerfG rechtssicher gestaltet werden. In einem weiteren Kommentar bezeichnet Cerstin Gammelin (SZ) den Vorschlag als klugen Weg zu mehr Rechtssicherheit. 

lto.de (Markus Sehl) spricht mit dem Rechtsprofessor Franz C. Mayer über den Vorschlag Manfred Webers, einen europäischen Kompetenzgerichtshof als Schiedsrichter zwischen nationalen Verfassungsgerichten und dem Europäischen Gerichtshof zu installieren. Mayer kritisiert daran, dass auch die Kompetenz des Kompetenzwächters in Frage gestellt werden könnte. Stattdessen müsse man die Schwebelage, die im Völkerrecht und im Europäischen Verfassungsrecht herrsche, aushalten und durch Verfahren und Diskurs gestalten. 

BVerfG zu EZB-Anleihenkauf: Auf verfassungsblog.de äußert sich in englischer Sprache der Rechtsprofessor und ehemalige griechische Finanzminister Evangelos Venizelos zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum PSPP-Programm der Europäischen Zentralbank. Er kritisiert, dass das Urteil des BVerfG die EU zu Passivität im Angesicht großer wirtschaftlicher Gefälle innerhalb der Europäischen Union verdamme. 

In der Welt (Philipp Fritz) erscheint ein Interview mit dem ehemaligen BVerfG-Richter Dieter Grimm. Bei den Auseinandersetzungen um das Urteil ginge es in Wirklichkeit um die Frage, was für ein Gebilde die EU sei, meint er. 

Als Beschränkung geldpolitischer Willkür begrüßt eine Gruppe von ehemaligen Europäischen Parlamentsabgeordneten demgegenüber das Urteil des BVerfG in einem Brief an die Herausgeber auf faz.net.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihenankauf: Der Bundestagsabgeordnete Hermann Otto Solms (FDP) befasst sich in der FAS mit den Folgen der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkaufprogramm der Europäischen Zentralbank und stellt die Frage, wie künftig sichergestellt werden kann, dass "Kompetenzen und Zuständigkeiten überwacht und eingehalten werden". Als eine Möglichkeit sieht er die Einrichtung eines zweiten Senats beim Europäischen Gerichtshof (EuGH), der über die Einhaltung der in den europäischen Verträgen niedergelegten Zuständigkeiten wacht. Eine "kombinierte Institution aus den Verfassungsgerichten der Nationalstaaten und dem EuGH" wäre eine Alternative. Ziel jeglicher Neuregelung müsse die Stärkung der europäischen Rechtsordnung sein.

Auf verfassungsblog.de setzen sich die Rechtswissenschaftler Marcin Baranski, Filipe Brito Bastos und Martijn van den Brink (in englischer Sprache) kritisch mit der dogmatischen und empirischen Argumentation des BVerfG im EZB-Urteil im Hinblick auf den unbedingten Vorrang des Unionsrechts auseinander.

Die LTO-Presseschau:

Europäische Justizarchitektur: Die Rechtsprofessoren Daniel Sarmiento und Joseph Weiler präsentieren auf verfassungsblog.de (englischsprachige) Vorschläge zur "Schadensbegrenzung" im Anschluss an die EZB-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Sie plädieren kurzfristig für ein Vertragsverletzungsverfahren der Kommission gegen Deutschland. Längerfristig solle jedoch eine Berufungsinstanz innerhalb des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) geschaffen werden, die auf Fälle beschränkt ist, in denen eine mögliche Kompetenzverschiebung zwischen Mitgliedstaaten und EU eine Rolle spielt. Besetzt sein solle diese mit aktiven EuGH-Richtern sowie mit aktiven Richtern der höchsten mitgliedstaatlichen Gerichte. 

BVerfG zu EZB-Anleihenankauf: In der FAZ verteidigen die Rechtsprofessoren Christoph Degenhart, Hans-Detlef Horn, Markus Kerber und Dietrich Murswiek das Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Anleihenkauf der Europäischen Zentralbank. Die verwendete Verhältnismäßigkeitsprüfung diene der kompetenziellen Einhegung der EZB und gehöre zu den rechtlichen Grundbedingungen der Geldpolitik. Der "Abwägungsausfall" der EZB zeige, dass sie nach der vertraglich nicht vorgesehenen Kompetenz-Kompetenz greife. Das BVerfG sei nicht zu einer zweiten Vorlage an den EuGH verpflichtet gewesen, sondern sei berechtigt gewesen, als "materielles Unionsgericht" selbst zu entscheiden. 

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zum EZB-Anleihenkauf: Im Staat und Recht-Teil der FAZ beziehen 13 Rechtsprofessoren Stellung für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zum EZB-Anleihenkauf. Dem Europäischen Gerichtshof sei die Gefolgschaft zu verweigern, wenn unter mehreren vertretbaren Auslegungen des Rechts keine mehr im Regelungsrahmen des Gesetzes liege, mit dem Hoheitsrechte auf die Europäische Union übertragen wurden. Das Kooperationsverhältnis der Gerichte sei dadurch nicht beendet, sondern würde entfaltet, indem unterschiedliche Rechtsauffassungen nicht verschwiegen, sondern ausgedrückt würden.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG – EZB-Anleihenkauf: In einem Gastbeitrag für die FAZ kritisiert Gesine Schwan das Urteil des Bundesverfassungsgerichtes zu den Anleihekäufen der Europäischen Zentralbank. Es habe keinen Anlass gegeben, die beanstandete Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, der das Handeln der EZB gerechtfertigt hatte, als "schlechterdings nicht mehr nachvollziehbar" und "willkürlich" zu bezeichnen. Das Gericht hätte dem EuGH im konkreten Fall keine Ultra-Vires-Entscheidung vorwerfen können, vielmehr habe sich die Einschätzung, der EuGH neige zu einer Überschreitung seiner Kompetenzen, beim BVerfG schon lange zuvor aufgebaut. Auf verfassungsblog.de fordert Rechtsprofessor Armin Hatje die Gründung eines Gemeinsamen Rates der obersten Gerichtshöfe der Europäischen Union, welcher rechtliche Auseinandersetzungen zwischen Höchstgerichten moderieren und schlichten könnte. 

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihekäufen: Einem Bericht der FAS (Konrad Schuller) zufolge wollen nach der Karlsruher Entscheidung zum Anleihekaufprogramm der EZB Abgeordnete von Regierung und Opposition im Deutschen Bundestag mit dem Europäischen Parlament zusammenarbeiten, damit Deutschland weiter an den Anleihekaufprogrammen teilnehmen kann. Der CDU-Europaabgeordneten Sven Simon habe vorgeschlagen, dass nicht der Bundestag eine Erklärung der EZB verlangen solle, sondern das Europaparlament. So könnte eine der Forderungen aus Karlsruhe erfüllt werden: Dass die Bank darlegt, wie sie die Verhältnismäßigkeit ihrer Kredite geprüft hat.

Im FAZ-Einspruch kritisiert Rechtsprofessor Jörn Axel Kämmerer nachdrücklich die BVerfG-Entscheidung. So erscheint ihm die Anweisung des Senats, dass sich die Bundesbank aus dem PSPP-Programm zurückzuziehen habe, wenn die EZB ihren Ankaufbeschluss nicht nachbessere, "wunderlich", denn der faktische Adressat dieses Auftrags, die EZB, sei nicht Verfahrenspartei, und das Parlament als Verfahrenspartei sei zur Vornahme von Korrekturen rechtlich nicht befähigt. Der Doktorand Francisco de Abreu Duarte und der Dozent Miguel Mota Delgado meinen auf lto.de (in englischer Sprache), dass es eines "letzten Wortes" bedarf, um künftig Konflikte zwischen den beiden jeweils autonomen Rechtssystemen zu lösen.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihenkauf: Im FAZ-Einspruch widmet sich der Präsident des Gerichts der Europäischen Union Marc van der Woude dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum EZB-Anleihenkauf und meint, es drohe, die Fliehkräfte in der EU zu verstärken und die Rechtsstaatlichkeit zu demontieren.

Unterdessen hat der CDU-Europaabgeordnete Sven Simon für eine Fragerunde mit der EZB-Präsidentin Christine Lagarde diese vorab schriftlich gefragt, wie die Bank zu dem Schluss kam, dass ihre Anleihekäufe verhältnismäßig sind. Der Rechtsprofessor Simon teilte der SZ (Björn Finke) mit, dass eine Antwort Lagardes, die die nötige Abwägung beinhalte, den Ansprüchen aus dem Urteil genügen könnte. Dann müsste sich nur noch der Bundestag mit der veröffentlichten Antwort befassen.

BVerfG zu EZB-Anleiheankauf: Wie die Mo-FAZ meldet, betrachtet die Präsidentin der EZB, Christine Lagarde, den Konflikt mit dem Bundesverfassungsgericht über die Anleiheprogramme als beigelegt. Die Karlsruher Richter hatten im Mai das Anleihekaufprogramm der EZB als teilweise verfassungswidrig eingestuft und gefordert, dass die Währungshüter innerhalb von drei Monaten die Verhältnismäßigkeit der Käufe nachweisen müssen. Der EZB-Rat hat inzwischen Dokumente für die Bundesregierung und den Bundestag freigegeben, die die Verhältnismäßigkeit der Käufe belegen sollen.

Die LTO-Presseschau:

EU-Kompetenzgericht: Die ehemalige Bundesverfassungsrichterin Gertrude Lübbe-Wolf spricht sich im Hbl gegen die Einrichtung eines EU-Kompetenzgerichtshofes aus. Für sie gibt es keinen Grund zu glauben, dass die derzeitigen Vorbehalte nationaler Verfassungsgerichte sich nicht genauso gegen eine letztverbindliche Auslegung von Unionsrecht durch eine neu geschaffene Instanz richten würden.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zum EZB-Anleiheankauf: Der ehemalige Finanzminister Hans Eichel kritisiert in einem SZ-Gastbeitrag das Urteil des Bundesverfassungsgerichts aus dem Mai. Das Gericht gehe zu Unrecht von souveränen Nationalstaaten aus, obwohl das Grundgesetz das Ziel eines vereinten Europas vorgebe. 

Der emeritierte Rechtsprofessor Heinrich Honsell kritisiert das Urteil in einem weiteren SZ-Gastbeitrag von der anderen Seite. Das Gericht hätte eine Umgehung des Verbots der Staatsfinanzierung duch die EZB-Programme feststellen müssen, statt nur Nachweise der Verhältnismäßigkeit zu fordern. 

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zum EZB-Anleihenankauf: Wie Spiegel (Christian Reiermann) und Sa-FAZ (Manfred Schäfers) berichten, hat die Bundesregierung dem Bundesverfassungsgericht nun auch schriftlich mitgeteilt, dass nach ihrer Einschätzung die Europäische Zentralbank (EZB) die Vorgaben des Gerichts erfüllt habe. Nach der Bewertung des Bundesfinanzministeriums lege die vom EZB-Rat vorgenommene Verhältnismäßigkeitsprüfung die Abwägung nachvollziehbar dar, die die Karlsruher Richter in ihrer Entscheidung eingefordert hatten. Am Freitag ist laut Hbl (Frank Drost) unterdessen ein Antrag der Kläger auf Einsicht in die Dokumente, die die EZB an die Bundesbank übersandt hatte, eingegangen. Die Kläger bemängeln, dass sie nicht nachvollziehen können, ob die EZB den Informationsbitten ausreichend nachgekommen ist.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihenkauf: Am heutigen Mittwoch läuft die vom Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung zum Anleihenkaufprogramm PSPP der Europäischen Zentralbank gesetzte Frist für die Durchführung und Dokumentation einer Verhältnismäßigkeitsprüfung ab. Der vor vier Monaten erfolgreiche Beschwerdeführer Peter Gauweiler trägt sich mit dem Gedanken der Beantragung einer Vollstreckungsanordnung, durch die die Bundesbank angewiesen werden soll, sich aus dem Programm zurückzuziehen. Im Gespräch mit der taz (Christian Rath) erklärt Rechtsprofessor Dietrich Murswiek als Prozessvertreter Gauweilers, dass die EZB die Anforderungen des Gerichts nicht erfüllt habe. Die EZB wolle das Verfassungsgericht "vorführen".

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihekauf: Bis auf weiteres kann sich die Bundesbank am EZB-Anleihekaufprogramm PSPP beteiligen. Obwohl am Mittwoch die vom Bundesverfassunggericht aufgestellte drei-Monats-Frist ablief, innerhalb der die EZB eine Verhältnismäßigkeitsprüfung durchführen und dokumentieren sollte, haben die Kläger noch keinen Vollstreckungsantrag auf Rückzug der Bundesbank gestellt. Nach Kläger Peter Gauweiler hat allerdings eine weitere Klägergruppe beim BVerfG das Recht auf Einsicht in die von der EZB vorgelegten Dokumente beantragt, berichtet die FAZ (Christian Siedenbiedel, faz.net-Kurzfassung). Das Bundesverfassungsgericht werde wohl erst im Herbst entscheiden, ob die EZB-Dokumente den Anforderungen genügen, und dabei vor allem auf die Einschätzung von Bundestag und Bundesregierung abstellen, so die SZ (Wolfgang Janisch). Auch tagesschau.de (Klaus Hempel) gibt einen Überblick.

Die NJW-Vorschau:

Noch immer sorgen Inhalt und Wortwahl des Urteils des BVerfG zum PSPP-Programm der Europäischen Zentralbank für Diskussionen. Der Rechtsanwalt und Europarechtler Prof. Dr. Hans-Jürgen Hellwig schaut im Auftaktbeitrag dieses Heftes kritisch auf die zentralen Aussagen des Senats zur Verhältnismäßigkeit und stellt insbesondere deren Reichweite für die Gewaltenteilung in der EU dar.

Die LTO-Presseschau:

EZB-Rat: Für den Staat und Recht-Teil der FAZ setzt sich der emeritierte Rechtsprofessor Claus-Wilhelm Canaris mit der demokratischen Legitimation des EZB-Rates auseinander. Die sechs Mitglieder des Direktoriums seien durch den Europäischen Rat immerhin mittelbar demokratisch legitimiert. Dass zudem jedoch die Präsidenten der nationalen Zentralbanken automatisch Teil des Gremiums werden, offenbare ein deutliches Demokratie- und Rechtsstaatlichkeitsdefizit.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG – EZB-Anleihekauf: An diesem Dienstag will das Bundesverfassungsgericht bekanntgeben, ob es gegen die Bundesbank eine Vollstreckungsanordnung erlässt, wonach diese sich aus dem Anleiheankaufprogramm der Europäischen Zentralbank zurückziehen müsste. Die Kläger Peter Gauweiler und Bernd Lucke hatten dies beantragt, um das EZB-Urteil des BVerfG aus dem Mai 2020 durchzusetzen. Die EZB geht jedoch davon aus, dass sie die Verhältnismäßigkeit des Anleihe-Ankaufprogrammes nachgewiesen habe. Es berichten die Welt und handelsblatt.com.

Dazu etwas ausführlicher (und etwas besser einordnend) hier:

https://www.nzz.ch/wirtschaft/verfassungsgericht-verwirft-antraege-zu-ezb-staatsanleihen-ld.1625762

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Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihenkauf: Mit einem nun veröffentlichten Beschluss hat das Bundesverfassungsgericht den verfassungsrechtlichen Streit über die Reichweite des Mandats der Europäischen Zentralbank (EZB) beendet. Zwei von Peter Gauweiler und dem AfD-Mitgründer Bernd Lucke stammende Vollstreckungsanträge zum Urteil des Gerichts zum PSPP-Anleihenkaufprogramm der EZB vom Mai des vergangenen Jahres wurden als unzulässig und unbegründet zurückgewiesen. Zum einen habe sich zwischenzeitlich die Sachlage geändert. Zum anderen sei die im Urteil angeordnete Verpflichtung von Bundesregierung und Bundestag, bei der EZB auf eine Verhältnismäßigkeitsprüfung des Programms hinzuwirken, in ausreichendem Maße erfüllt. Über die Entscheidung berichten SZ (Wolfgang Janisch), FAZ (Corinna Budras/Christian Siedenbiedel), taz (Christian Rath), tagesschau.de (Gigi Deppe) und zeit.de. Rechtsprofessor Martin Nettesheim analysiert im Verfassungsblog das "Ende eines epochalen Verfassungsstreits".

Nach Corinna Budras (FAZ) beweist die jetzige Entscheidung, dass Karlsruhe "seine Grenzen" kenne. Zwar habe der "Paukenschlag" des vergangenen Jahres "weder die Corona-Krise verschlimmert, noch die EZB oder gar Europa schwer beschädigt". Ob die hierdurch in Gang gebrachte Auseinandersetzung von "Zentralbankern und Parlamentariern" mit den Folgen der Geldpolitik die Lage verbessert habe, sei im Ergebnis offen, aber letztlich nicht vom BVerfG zu klären. Für Christian Rath (taz) hat der "unnötige Konflikt" mit dem EuGH das Gericht Einiges an Reputation gekostet. Den "Hauptkonflikt in der EU" stellten "ins Autoritäre abgleitende Mitgliedstaaten" dar. Diesen sollte das BVerfG keine "Munition" liefern.

Es ist bedauerlich, daß viele Journalisten Berichterstattung und Kommentar vermischen, und den überwiegend unkundigen Lesern subtil etwas als Tatsache oder als Recht suggerieren, was weder bewiesen ist noch im Gesetz oder im Urteil steht.

Presseschauen haben daher nur einen sehr eingeschränkten Wert, und sagen oft weniger etwas über den Gegenstand der Berichterstattung als vielmehr etwas über die Presse selbst aus.

Leider kann sich fast Niemand, der etwas zu verlieren hat, erlauben, dieses Gebaren zu kritisieren, denn sich die Presse zu Feind zu machen, kann nun mal leider sehr nachteilig sein.

Es ist ja auch nicht verboten oder sittenwidrig, Berichterstattung und Kommentar zu vermischen, jedoch sollte man sich über den eingeschränkten Informationswert solcher Presseprodukte klar sein, und kritisch und skeptisch damit umgehen.

Erfreulicherweise bewegt sich die juristische Fachpresse durchweg auf einem höheren Niveau.

Die LTO gehört in meinen Augen jedoch wohl eher nicht zur juristischen Fachpresse, sondern bewegt sich im Randbereich zwischen auflagenorientierter allgemeiner Presse und wissenschaftlicher Fachpresse, wobei in meinen Augen dort die Wissenschaft jedoch sehr oft viel zu kurz kommt. Sie richtet sich denn wohl auch eher an Studenten und an Fachhochschüler und an Bachelors und an Referendare oder an Journalisten, als an Fachjuristen wie etwa Masters oder Promovierte oder Professoren oder Richter.

Die TAZ sehe ich sogar als der Partei der Grünen nahestehende politisch engagierte Zeitung, und eher als reines Influencer-Instrument.

Auch die FAZ scheint eine politische Agenda zu haben.

Die meisten allgemeinen Zeitungen haben sowas.

Nur die echte juristische Fachpresse ist wirklich brauchbar.

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Gast 05-28  11:26 - sehr klug. Diese Medienkritik überzeugt,  ist freilich zu ergänzen:

a) Die Prononcierung von Nachrichten. Man vergleiche die Größe der Schlagzeilen, wenn Mitglieder/Führungspersonen einer oder einer anderen Partei bei finanziellen Dubiositäten "erwischt" werden , zB Grüne bzw, AfD.

b) die Häufigkeit von Wiederholungen betr.  betimmte Vorgänge. Ein getöteter RP in  Kassel - ein abgeschlachteter Priester in Belgien/Frankreich oder ein abgeschlachteter Deutsch-Kubaner in Chemnitz oder ein Dezember 2017 in Kandel abgeschlachtetes Mädchen. 

c) die AUSWAHL des Berichteten. Klar, nicht jeder kann alles berichten. Aber manches an Auswahl fällt doch auf. Mir jedenfalls. Vor allem aucn das Wegdrücken.

d) Die durch den sog. "Presseodex" kartellmäßig produzierte Lügerei/Vertuscherei.

Als Autor des obigen Kommentars distanziere ich mich vorsorglich ausdrücklich von der AfD und von AfD-Anhängern, sowie von allen rechten oder linken Bestrebungen. Es ging und geht mir um gründlichers und skeptischeres Nachdenken. politisch nahe fühhle ich ich eher dem früher (1969 bis 1982) einmal sogenannten linken (sozialliberalen) Flügel der FDP, oder der Piratenpartei. Bei Lob von Dr. Peus (mutaßlich wohl oft eher rechts) fühle ich mich eher unbehaglich. Seine Anliegen sind glaube ich eher nicht meine Anliegen. Ich öchte nicht, daß womöglich jemand glaubt, ich wäre ein Fan von Dr. Peus (dem ist nicht so).

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 Köstlich - Gastens 05-28    12:52 Uhr , realfaktische Demonstration heutzeitig correcten "Debatten"-Wesens. Ich hatte einer Kritik zugestimmt. Solche sachbezogene Meinungsäußerung scheint zuwider dem, der im correcten Gutigutitum nur pauschalisierend Menschen eintüten und verorten kann. Ich jedenfalls brauche keine "Fans", trage meine Meinung vor, sage auch Fakten, stehe zur Debatte zur Verfügung. Zu einer sachbezogenen Debatte scheint mir zu gehören, dass ich etwa aucn das von Linken propagagierte sog. "Bernauer Modell" sehr befürworte und dafür geworben habe ( kein Popanzausbau von Anliegerstraßen, sondern nur nach DEREN WUnsch, auch wegen der Kosten). So verurteile ich die letztjährigen hessischen Volksabstimmungen nicht etwa deswegen, weil zugunsten Abstimmungen auch die AfD votiert. Wer ein auch gewissensmäßig begründetes Weltbild hat und eine strukturiert durchdachte politische Tendenz, den kann man dann durchaus gruppierend in eine  Gruppe einordnen. So liegt ja vielleicht  nicht fern , dass jemand, der RECHT studiert hat , denn auch RECHTS denkt. Z.B. Papier NJW 2026, 2391-2396 für richtig hält. Wie "Gast" zutreffend andeutet, gab und gibt es nicht einmal eine konsistente "FDP". Die einzige Partei, nicht: die, sondern: von deren sich gebenden Wortführern in  allen Wahlkämpfen seit 1972 2019 oder 2020  das erste und bisher einzige Mal mich einer körperlich attackiert hat. Dabei hat die CDU doch vormals gut  mit der FDP zusammengearbeitet. Erich Mende trug sogar das Ritterkreuz, öffentlich, auch als Minister. Es ist fast lustig, jedenfalls bemerkenswert , dass er 1961  quasi die heutige AfD-Forderung vorwegnahm, na ja nicht Schluss nach 2, wohl aber drei Amtsperioden. - Zu irgeneinem Faktum gemäß meinen a)  -  d) lese ich bei Gast nichts Widersprechendes. 

 

Beifall von der falschen Seite ist und bleibt eben unangenehm. So ging es auch den Schauspielern mit ihren Videos, die sich plötzlich von der AfD gelobt wiederfanden und dann schnellstmöglich Rückzieher machen mussten...

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Nun, Gast 05-28    16:16, warum  eine Seite "falsch" sei, leuchtet mir nicht so recht ein. Wenn sie meiner Meinung zustimmt, kann sie eventuell insoweit nicht falsch sein oder liegen. Nehmen Sie etwa die Begeisterung von Gewerkschaften  und SPD für NS-Recht. § 3b EStG. Verordnung Nov. 1940 , daher kam das. Oder Maifeiertag. Erstmals 1.5.1933. 

Gast 05-28  11:26 - sehr klug. Diese Medienkritik überzeugt,  ist freilich zu ergänzen:

a) Die Prononcierung von Nachrichten. Man vergleiche die Größe der Schlagzeilen, wenn Mitglieder/Führungspersonen einer oder einer anderen Partei bei finanziellen Dubiositäten "erwischt" werden , zB Grüne bzw, AfD.

b) die Häufigkeit von Wiederholungen betr.  betimmte Vorgänge. Ein getöteter RP in  Kassel - ein abgeschlachteter Priester in Belgien/Frankreich oder ein abgeschlachteter Deutsch-Kubaner in Chemnitz oder ein Dezember 2017 in Kandel abgeschlachtetes Mädchen. 

c) die AUSWAHL des Berichteten. Klar, nicht jeder kann alles berichten. Aber manches an Auswahl fällt doch auf. Mir jedenfalls. Vor allem aucn das Wegdrücken.

d) Die durch den sog. "Presseodex" kartellmäßig produzierte Lügerei/Vertuscherei.

Die FAZ 27. Mai 2021 bietet folgende Beispiele:

a) Seite 1 , mit plakativem Bild - visuelles Zeitalter ! -  "Die Schweiz kappt Bande".   Wie bitte? Die Schweiz kappt NIX, sie will nur keine neuen Pauschalverträge schließen. Vermutlich würde sie auch gern auslaufende bisherige Detailverträge, "Bande", verlängern - die terrorgewaltbefehls-EU droht zu kappen.

b) S. 17:  "Flickenteppich"   "Chaos"  - weil corornaWahn und Enschränkung nicht bundeseinheitlich. Zu den fünf Staatsgrundprinzipien nach GG gehören u,a, Demokratie, Bundesstaat.  Was man hier von der Bundesstaatlichkeit hält, erkennt man aus den würzenden Begriffen. O weh - sobald andere etwas zu "Demokratie" sagen, soll es antidemokratisch sein - wenngleich "Abstimmungen" im GG durchaus ausdrücklich (!!)  als alternative Form/Methode  neben  Parlamentarismus vorgesehen ist.

Die LTO-Presseschau:

BVerfG zu EZB-Anleihekauf: Die Sa-FAZ (Reinhard Müller) erinnert an den vorige Woche veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts und erklärt, warum die von den Klägern beantragten Vollstreckungsanordnungen zum EZB-Urteil des BVerfG von Mai 2020 abgelehnt wurden. Der Autor kommt zum Schluss: "Substantiierte Klagen sind jederzeit weiterhin möglich."

Die LTO-Presseschau:

Europäischer Stabilitätsmechanismus: Sieben FDP-Abgeordnete wollen mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht verhindern, dass Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier das Gesetz zur Reform des Europäischen Stabilitätsmechanismus ausfertigt, schreibt die FAZ (Manfred Schäfers). Die Neuregelung habe eine verfassungsändernde Qualität und brauche deshalb die für Grundgesetzänderungen notwendige Zweidrittelmehrheit im Parlament, argumentieren die Abgeordneten.

EU-Vertragsverletzungsverfahren/EZB-Urteil: Die SZ (Wolfgang Janisch) widmet sich noch einmal ausführlich dem von der Europäischen Kommission eingeleiteten Vertragsverletzungsverfahren gegen die Bundesrepublik, das letztendlich vor dem EuGH landen könnte, dem Gericht, das das deutsche Verfassungsgericht in seinem EZB-Urteil gerade angegriffen hatte. Im Zweifel urteile der EuGH zugunsten der EU-Institutionen, so der Autor. Hier könnte ein erkennbar selbstbezogenes Urteil im Streit mit dem international angesehenen deutschen Verfassungsgericht den EuGH allerdings eher diskreditieren als stärken.

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Ach, was interessieren in dieser schEUßlichen "Union"  denn noch Verfassungen ? In Deutschland haben wir Handeln nach einer Art "Ermächtigungsgesetz" von 1933 - EUhafter Wahn , Schulden, Haftung für Schulden vom Bankreotteurstaaten. In Uganer - Verfassung. Demokratie? 78% Parlamentsmehrheit für ein Jugendschutzgesetz? hinweg, EUlich, schEUßlich!

Die NJW-Vorschau:

Selten war eine Gerichtsentscheidung so umstritten wie das PSPP-Urteil des BVerfG vom Mai 2020. Nun hat sich die EU-Kommission in die Auseinandersetzung zwischen Karlsruhe und Luxemburg um das letzte Wort eingeschaltet und ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland eingeleitet. Ich spieße das jahrelange „Verstimmungs-Ping-Pong“ in meiner Kolumne „Rechtsgeschichten“ auf. Zudem haben wir den Hamburger Europa- und Verfassungsrechtler Prof. Dr. Markus Kotzur im Interview dieser Ausgabe dazu befragt, was dieses Verfahren bringt und wie es ausgehen könnte.

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Im Zuge der Schilderung der Reaktionen führender deutscher Politiker auf die Einleitung des Vertragsverletzungsverfahrens stand u.a. zu lesen, Christine Lambrecht sei "ratlos". Das glaube ich sofort.

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Die LTO-Presseschau:

BVerfG – ESM: Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier setzt auf Bitten des Bundesverfassungsgerichts die Prüfung des Gesetzes zum Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM) vorläufig aus, wie die FAZ (Manfred Schäfers) berichtet. Sieben FDP-Abgeordnete hatten vor dem Bundesverfassungsgericht gegen das Gesetz geklagt, da es aus ihrer Sicht eine verfassungsändernde Qualität habe und daher die für eine Grundgesetzänderung nötige Zweidrittelmehrheit im Parlament benötige.

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Ich denke, dieses Phänomen ist im Politikbetrieb relativ häufig anzutreffen: Es gibt auf einem bestimmten Fachgebiet einen Experten, der sich wirklich damit auskennt. Sein dünnes Stimmchen indes verhallt im allgemeinen Geplapper. So ist das nunmal.

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Die Bundesbürger und GEZ-Gebührenzahler sitzen bei den halbstaatlichen öffentlich-rechtlichen Rundfunk-Sendern ARD und ZDF mal wieder in der ersten Reihe, also auf dem sogenannten Rasiersitz, wo man nichts sieht und nichts mitbekommt.

Informiert werden die Bürger eher durch staatsferne oder staatskritische private Medien, zum Beispiel hier:

https://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/esm-gesetz-steinmeier-setzt-ausfertigung-aus-17416841.html

oder diejenigen Bürger (vermutlich weniger als 1 Prozent), die sich die Mühe machen, jeden Tag die Internetseite des Bundespräsialamtes zu lesen, auch hier:

https://www.bundespraesident.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2021/07/210701-Gesetz-Aenderung-ESM-Vertrag.html

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