Expertenkommission soll Vorschläge für eine Reform der Betriebsratsvergütung machen

von Prof. Dr. Christian Rolfs, veröffentlicht am 06.06.2023
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|1976 Aufrufe

Seit dem Urteil des 6. Strafsenats des BGH in Sachen Betriebsratsvergütung bei VW (Urt. vom 10.1.2023 - 6 StR 133/22, NZA 2023, 301; hier im BeckBlog) herrscht in vielen Unternehmen und bei den betroffenen Betriebsräten große Rechtsunsicherheit. Einige Arbeitgeber haben bereits begonnen, die Entgelte ihrer Betriebsratsmitglieder zu kürzen, weil sie anderenfalls eine Strafbarkeit wegen Untreue befürchten (siehe zu einem Fall aus Mannheim hier im BeckBlog).

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat im Mai eine Expertenkommission eingesetzt, die noch vor der parlamentarischen Sommerpause Vorschläge für eine Gesetzesänderung unterbreiten soll. Den Vorsitz der dreiköpfigen Kommission hat der Präsident des Bundessozialgerichts, Prof. Dr. Rainer Schlegel. Die weiteren Mitglieder sind die ehemalige Präsidentin des Bundesarbeitsgerichts, Ingrid Schmidt, und Prof. Dr. Gregor Thüsing, Universität Bonn.

Ziel sei es, die Bezahlung von Betriebsräten "fair, nachvollziehbar und rechtssicher" zu gestalten. Am Prinzip des Ehrenamts soll die Kommission nicht rütteln. Es sei auch nicht ihre Aufgabe, die Vergütung für Betriebsräte auszuweiten oder die Entgeltregeln völlig neu zu entwickeln, sagte eine Sprecherin des BMAS. Das berichtet das Handelsblatt

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1 Kommentar

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Die Betriebratsvergütung ist mittlerweile ein Risenproblem geworden. Hier wäre es wirklich angezeigt, wenn es klare und vor allem auch transparente Regeln geben würde. Deshalb bin ich gespannt, welche Vorschläge entwickelt werden. Es wäre wünschenswert gewesen, wenn in der Expertenkommission auch Praktiker sitzen würden. Warten wir ab, was rauskommt.

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