Wenn in öffentlich-rechtlichen Normen auf privatrechtliche Rechtsinstitute zurückgegriffen wird, scheint dies den Rechtsanwender zu überfordern. Bestes Beispiel dafür ist § 4 Abs. 3 Satz 4 ... Weiterlesen
Ein neuer Beschluss des Verwaltungsgerichts Augsburg vom 31.07.2008 befasst sich sogleich mit mehreren jugendschutzrechtlich interessanten Fragestellungen. Das Gericht hatte sich im ... Weiterlesen