Veröffentlicht am 11.01.2018 von Prof. Dr. Claus Koss
Preisgelder oder Spielgewinne sind auch bei einem Berufspokerspieler keine umsatzsteuerbaren Entgelte, entschied der BFH, Urteil v. 30.08.2017 - XI R 37/14. Grundsätzlich anders ist dies, wenn ein professionell auftretender Pokerspieler eine erfolgsunabhängige Teilnahmevergütung erhält. Diese stellt umsatzsteuerbares Entgelt für die sonstige Leistung 'Teilnahme am Pokerspiel' dar.Weiterlesen
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