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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und ich hatte niemals behauptet oder auch nur insinuiert, die Dame aus dem Scheidungsverfahren wäre ein U-Häftling gewesen. Noch Fragen?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Was mir aber auch noch dabei auffällt ist, daß teilweise von den gleichen Personen, die beim Art. 6 GG und der Ehe dem einfachen Gesetzgeber einen großen Spielraum nun einräumen wollen, diesen dem einfachen Gesetzgeber beim Art. 4 GG und der Religionsausübung aber weiter doch versagen wollen. Auch hier in diesem Blog ja deutlich zu beobachten.
Das nenne ich aber zweierlei Maß anwenden auf der Verfassungsebene.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Da ich aber schon in Verhandlungspausen im Gerichtssaal Umarmungen von U-Häftlingen mit ein Kopftuch tragende weibliche Angehörige aus dem Zuschauerraum gesehen habe, ist daher auch dort generell und grundsätzlich noch die Sicherheitslage zu beachten. Aber das trifft nicht nur auf solche Zuschauer m/w zu, mit denen die U-Häftlinge im Gerichtssaal direkten, also auch persönlichen Kontakt haben.
Daher ist auch der § 176 GVG nicht völlig außer Acht zu lassen, denn niemand kann die weitere Entwicklung der Sicherheitslage in der BRD schon jetzt für die Zukunft voraussehen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der werte "Gast" ist aber weiter aufgefordert, aus einem Urteil noch zu zitieren, und zwar nach allen Regeln des juristisch korrekten Zitierens, die er ja selber angewandt sehen will, in dem im Urteil auf die Ausführungen der Staatsanwälte in ihren Plädoyers so Bezug genommen wird, daß das Gericht ihnen nicht folgen konnte wegen der Länge dieser mündlichen Plädoyers.
Dürfte doch eine ganz leichte Übung für jeden "Starjuristen" sein.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Es war m.E. reine Hybris eines großen deutschen Wirtschaftszweigs, man könne eine eigene Vorzeige-Technik, wie die Diesel-Technik, weltweit unter falscher Flagge segelnd so manipulativ zum Erfolg verhelfen und auch die USA dabei noch austricksen.
Auf diese Idee überhaupt mal zu kommen, sehe ich nicht nur unter dem kriminellen Aspekt, sondern auch noch unter einem pathologischen Aspekt der Realitätsverkennungen und der Wahnvorstellungen etc. pp.
Historisch gesehen aber auch nichts völlig Neues aus Deutschland.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sie irren sich hier, denn nach wie vor bin ich mir nicht so sicher, daß die Dokumentation des HR von 1993 die einzigen aufgenommenen oder auch gesendeten akustischen Mitschnitte sind, die es in allen Archiven der vielen Sender gab oder noch gibt. Neben Mitschnitten von Rundfunk-Reportern sind auch andere Reporter noch anwesend gewesen und auch viele Personen außerhalb des Journalismus ebenfalls. Auch damals 1963 - 65 war es schon kein großes Problem gewesen, heimlich in einem Gerichtssaal mitzuschneiden, auch noch mit einem akustischen Mitschneidegerät außerhalb des Gerichtssaals über ein eingeschleustes Mikrophon mit Draht oder mit einem kleinen Sender, oder über die Fenster alleine usw. Bei diesem so wichtigen Prozeß wäre das doch keine wirkliche Überraschung mehr.
Außerdem hatte Fritz Bauer wenig Rückhalt in der Justiz gehabt, siehe:
siehe: http://www.deutschlandfunk.de/auschwitz-prozesse-schwerpunktthema-der-ho...
Er hatte auch noch einen Prozeß vorbereitet gehabt gegen Verantwortliche der sog. "Euthanasie" mit der sog. "Aktion T4", wie dem Psychiater und Neurologen und Obergutachter Prof. Dr. Werner Heyde, einer Blaupause für die späteren, noch größeren Vernichtungsaktionen in Vernichtungslagern.
siehe: http://www.forum-bioethik.de/FBcc16.html
"Veralbern" aber will ich damit keinen, auch darüber noch mehr zu wissen ist lediglich meine eigene Motivation, und auch besser zu verstehen, wie das möglich war.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
"Wie sind denn nach Ihrer Meinung Ton-Mitschnitte vom Hessischen Staatsarchiv in das Rundfunkarchiv geraten, werter Lesergast?"
Außerhalb der bereits erwähnten Sendung des HR 1993 natürlich.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wie sind denn nach Ihrer Meinung Ton-Mitschnitte vom Hessischen Staatsarchiv in das Rundfunkarchiv geraten, werter Lesergast?
Und Sie sind sich auch noch ganz sicher, daß es keine O-Töne vor 1993 im Rundfunk gab? Was macht Sie denn da so sicher?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Endlich haben Sie das also auch noch gefunden. Da wartete ich aber jetzt sehr lange darauf.
Ihr Zitat vorher war aber doch das, wenn ich Sie da als "Leser" verorte:
Und da sehe ich doch einen Widerspruch, denn diese Mitschnitte sind ja noch (wenn auch erst später) veröffentlicht worden.
Außerdem sagen Sie wieder nichts zur Änderung des GVG vor dem Ende des Frankfurter Auschwitzprozesses.
Bitte auch das noch nachholen, als "Leser" oder "Gast".
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Erstens müssen Sie ja nicht bis zur Seite 1259 lesen, schon weit früher wären Sie da darauf gestoßen, bei etwas Mühe oder Interesse nur, was beides aber bei Ihnen doch nicht vorhanden zu sein scheint.
Zweitens sind solche Mitschnitte von Zeugenaussagen doch noch vor der Änderung des GVG im Jahre 1965 im Rundfunk öffentlich gesendet worden, und nach Lage der Dinge ja auch später noch, als das GVG dann aber bereits geändert war.
Und ich fragte doch bereits danach hier, oder haben Sie das schon wieder mal vergessen?.
Und jetzt könnten Sie kommen, und können das ganz sicher doch auch alles ganz genau mal erklären mit Quellen, Zitaten, Seiten, Randnummern, usw., usf., etc., pp., bei so viel überragendem juristischem Fachwissen.
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