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Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und wie so oft, habe ich auch hier wieder einen kleinen Fehler eingebaut für gewisse Puristen:
Das heißt, sie war in einem Ermittlungs- und Strafverfahren mit einer für eine Verurteilung zu mindestens 1 Jahr Strafhaft ausreichenden (!) Sicherheit nicht beweisbar gewesen.
(Beste Grüße an diese Puristen)
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Richter am AG Krumm, sehr geehrte Blogteilnehmer als Juristen und Laien,
eine vollendete und rechtskräftig abgeurteilte Rechtsbeugung als Straftatbestand gemäß dem § 339 StGB kommt in der Praxis selten vor, aber was heißt das denn wirklich?
Das heißt, sie war in einem Ermittlungs- und Strafverfahren mit einer für eine Verurteilung zu mindestens 1 Jahr Strafhaft ausreichender Sicherheit nicht beweisbar gewesen.
Das wäre dann definitionsgemäß das "Hellfeld" in der Statistik der Strafurteile zu diesem § 339 StGB, aber interessant ist auch m.E. immer das "Dunkelfeld" noch dabei, und zu jedem "Hellfeld" bei Straftaten gibt es doch auch immer ein "Dunkelfeld", für jeden Strafrechtler oder Kriminologen keine Neuigkeit.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Und ein solcher Privatdetektiv sollte auch mit einigen großen Scheinen noch im Hotel winken können. Hat der Begleiter sich bei der Anmeldung aber unter einem falschen Namen eingetragen, wird auch das nicht helfen. Zur Vaterschaftsfeststellung im Fall der Identifizierung und Abstreitung jedoch wird dann wieder ein Gericht eingeschaltet werden müssen.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Aber hier wurde eine Panne sogar noch getoppt: Einem Mammutprozeß vor dem LG Koblenz droht das Platzen, weil der Vorsitzende Richter in Pension geht. Gestartet in 2012 mit 26 Angeklagten und 52 Verteidigern.
Man glaubt es kaum.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
In der o.g. Kolumne von Thomas Fischer ist mir dieser Satz besonders aufgefallen, ziemlich am Ende seiner Kolumne:
Zweimal gebraucht er hier pauschalisierend das Wort "wir", was er aber oft auch an anderer Stelle wieder heftig geißelt. Das ist schon etwas auffällig bei ihm, denn "keinerlei Mut" trifft es doch nicht wirklich bei solchen Delegationen an Soldaten, die dann ja agieren auf Befehl als Angehörige einer "Parlamentsarmee", oder innerhalb des kollektiven Verteidigungs-Bündnisses der NATO, auch noch letzlich mit parlamentarischem Plazet, neben dem der Exekutive mit den Verteidigungsministern m/w.
Ein echter "Fischer" meiner Meinung nach, eine weitere Differenzierung hätte ihn mutmaßlich um das so häufig gepflegte Plakative gebracht in vielen seiner Kolumnen in ZEIT ONLINE.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Paradigma,
Sie rennen da eine offene Türe bei mir ein, auch der Artikel der SZ war mir schon bekannt und ich hatte das bereits heute einem Richter als Anregung für einen Beitrag vorgeschlagen. Das Achten auf die gesetzliche Besetzung eines Gerichts halte ich mindestens bei einem Verteidiger für eine Selbstverständlichkeit, Beschuldigte / Angeklagte könnten darauf auch achten, aber dazu braucht es eben Wissen oder Prozeßpraxis. Die Usancen vor Gericht lernt man aber vermutlich selbst als Jurist erst mit der Zeit, und wie einzelne Richter agieren, am besten auch durch eigene Beobachtungen, denn auch sie haben ja noch Stärken und Schwächen. Mit meinem heutigen Wissen hätte ich Herrn Mollath sicher einige Ratschläge auch geben können, sich damals in Nürnberg und in Regensburg anders zu verhalten. Daß aber auch die frühere Gemahlin von Herrn Mollath ihre eigenen Rechte nach der bestehenden Rechtslage voll ausschöpft, das kann ich ihr doch nicht wirklich verübeln. Und daß sie das auch tut, das hat sie auch bisher schon gezeigt. An ihrer Stelle würde ich auch kein Jota anders mehr handeln, da sie ganz offensichtlich mit dieser Periode ihres eigenen Lebens abgeschlossen hat. Das muß ich so akzeptieren. Änderungen des bestehenden Rechts müssen aber erst noch auf den Weg gebracht werden, ihnen kann auch nicht vorgegriffen werden. Ich trenne Wünsche von Realitäten.
Besten Gruß
Günter Rudolphi
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Das leuchtet mir prinzipiell schon ein, aber ob das jetzt bereits vor Beginn der HV, und ohne alle Zurechnungen und Klärungen der Schuldfragen zu entscheiden ist, daran habe ich noch meine Zweifel. Können Sie die auch noch ausräumen, Herr Würdinger?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Da ich mich an diese Debatten auch noch erinnern kann, darum hier eine Darstellung, wie es von 20 Jahren auf zuerst 30 Jahre und danach auf keine Verjährung mehr kam:
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Der Polizeivizepräsident Wolfgang Daschner stand ja auch vor einer ähnlichen Problematik und hatte dann selber aber Verantwortung übernommen und - Beamter durch und durch - auch einen Aktenvermerk angefertigt, der ihm dann auch zum Verhängnis wurde, weil ein Staatsanwalt den entdeckte. Wer wird danach noch einmal Verantwortung übernehmen wollen?
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Schärfster Widerspruch!
Auch die noch wenigen möglichen Verfahren gegen 90-Jährige sind bei Anstiftung, Beihilfe, Mittäterschaft usw. zu Mord durchzuführen mit Ermittlungen und Anklagen, denn Mord verjährt nicht mehr im Strafrecht. Auch wenn dann evtl. noch eine Verhandlungsunfähigkeit und später eine Haftunfähigkeit eintreten sollte. Das muß die deutsche aber Justiz unbedingt noch leisten, nachdem sie so viele Jahre das doch versäumt hatte.
Besten Gruß, Herr Schulze!
Günter Rudolphi
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