Benutzeranmeldung
Jetzt Mitglied werden
Neueste Beiträge
Viel diskutiert
Neueste Kommentare
Raphael Slowik kommentierte zu A never ending story: Abgrenzung straflose Vorbereitung und Versuch bzw. Vollendung beim Handeltreiben mit Betäubungsmitteln
gast1 kommentierte zu DSGVO: Können Unternehmen die neuen DSK-Leitlinien zu KI überhaupt umsetzen?
alexwis@gmx.de kommentierte zu Das neue Cannabisgesetz – Teil 5: Regelungen zum privaten Eigenanbau
Meine Kommentare
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Und, womit ich noch vor ein paar Wochen nicht gerechnet hätte, die Entscheidung des OLG München zum Freisler-Vergleich hat es auch auf youtube geschafft:
http://www.jurablogs.com/go/vergleich-von-richtern-mit-roland-freisler-a...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Wenn man bei einer weitverbreiteten Suchmaschine die Funktion InPrivate-Browsen wählt (um die Personalisierung der Suchergebnisse zu vermeiden) und den Suchbegriff Roland Freisler eingibt, erscheint gleich auf der ersten Seite der Suchergebnisse der weitverbreiteten Suchmaschine die Besprechung der Entscheidung des OLG München zum Freisler-Vergleich auf LTO:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/olg-muenchen-13ss8117-anwalt-bele...
Die Entscheidung des OLG München zum Freisler-Vergleich scheint also nicht mehr so ganz unbekannt zu sein, so meine ich daraus schließen zu können.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Entscheidung des OLG München zum Freisler-Vergleich ist auf einer weiteren Kanzlei-Homepage sicher gelandet: https://www.rechtsanwalts-kanzlei-wolfratshausen.de/richter-muss-verglei...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Ich habe Herrn Kollegen Dr. Sascha Sajuntz gebeten, die Entscheidung des OLG München zum Freisler-Vergleich in seine nächste Rechtsprechungsübersicht zum Äußerungsrecht in der NJW aufzunehmen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Sie fragen nach dem Erfolg. Nun, am besten Sie lesen den Zusammenhang in meinem Profil nach. Denn Ihre Frage nach dem Erfolg lässt sich nicht so einfach in zwei Sätzen beantworten.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Sie haben ein drolliges Rechtsstaatsverständnis.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Bevor Sie mit Begriffen wie "völlige Absurdität" hantieren, kann ich Ihnen nur noch einmal dringend empfehlen, sich mit dem zugrundeliegenden Sachverhalt auseinanderzusetzen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Diese beiden Leitsätze lauten:
*1.Vor dem Hintergrund der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung muss eine Ehrverletzung gegenüber der Meinungsäußerungsfreiheit grundsätzlich dann zurücktreten, wenn der Vorwurf Teil einer umfassenderen Meinungsäußerung ist und der Durchsetzung legitimer prozessualer Rechte dient. Dabei ist auch zu berücksichtigen, dass ein Richter schon von Berufs wegen in der Lage und auch gehalten ist, überpointierte Kritik an seiner Arbeit beim „Kampf um das Recht“ auszuhalten.
*2.Dies gilt auch dann, wenn ein Rechtsanwalt die Vorgehensweise eines Richters im Rahmen einer Stellungnahme zu der Verwerfung eines Klageerzwingungsantrags mit dem Verhalten des NS-Richters Roland Freisler vergleicht.
OLG München, Beschl. v. 31.5.2017 –5OLG 13 Ss 81/17
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Jetzt ist das Loveparade-Verfahren auch wieder Thema bei LTO:
https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/gutachten-staatsanwaltschaft-proz...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Danke!
Seiten