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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Besser hätte ich es nicht ausdrücken können.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Ich denke, Ihre Fragen beantworten sich von selbst, wenn Sie das "Ausgangsverfahren" analysieren.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Sagen Sie mal, Herr Schulze, handelt es sich bei Ihren Äußerungen auf beck-blog um ein ernsthaftes Unterfangen?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Eine sehr vernünftige und sehr sachliche Besprechung der hier streitgegenständlichen Entscheidung des OLG München auf youtube:
https://www.youtube.com/watch?v=kXL6ibLWjpo
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die deutschsprachige Wikipedia vermerkt im Artikel Roland Freisler:
"2017 urteilte das Oberlandesgericht München, dass der Vergleich eines Richters mit Roland Freisler eine Wahrnehmung berechtigter Interessen darstellen könne, sofern der Vergleich im Rahmen eines anhängigen Gerichtsverfahrens erfolge und die juristische Argumentation im Kampf ums Recht nicht völlig in den Hintergrund trete.[31]
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Das Urteil ist jetzt auch in NJW 2017, 3376 abgedruckt.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Danke!
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Abkürzung "KuR" kenne ich noch nicht Was ist das bitte?
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Schulze,
Sie schreiben, Sie könnten "nicht erkennen, inwiefern Lügen ... dem "Kampf ums Recht" dienlich sein sollten."
Schildern Sie doch bitte dem staunenden Publikum, welche "Lügen" ich mir zuschulden kommen ließ.
Viele Grüße
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Wikipedia vermerkt im Artikel über die Meinungsfreiheit:
"Zudem kann sich hier der Äußernde unter Umständen auf den § 193 StGB, die Vorschrift über die Wahrnehmung berechtigter Interessen, berufen.[10][11]
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