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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Kollege Dr. Heuchemer,
was haben wir damals in der Schule, Gymnasium Oberstufe, gelernt? Wenn eine der drei Gewalten, z.B. auch die dritte Gewalt, nicht funktioniert, so wende man sich, so lautet das Demokratiemodell in diesem Punkt, an die vierte Gewalt. Das tun Sie: Sie schreiben einen ausgefeilten Aufsatz in einer angesehenen juristischen Fachzeitschrift, Sie gehen an die Öffentlichkeit. Sie haben sich also vorbildlich verhalten, Sie haben sich genau so verhalten, wie es das Demokratiemodell als probates Vorgehen in solchen Fällen des Versagens einer der drei Gewalten vorsieht. Nun frage ich Sie: Welche greifbaren Fortschritte haben Sie damit erzielt?
Viele kollegiale Grüße aus München
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Entscheidung "Musikantenstadel" (ich hätte es ja ohne e geschrieben) ist jetzt auch in Anwaltsblatt 2017, 999 als Einspalter veröffentlicht.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO schreibt in ihrer Presseschau:
"NetzDG: Gestern ist das Netzwerkdurchsetzungsgesetz in Kraft getreten. Markus Reuter (netzpolitik.org) fasst die Kritikpunkte am Gesetz zusammen. Der Spiegel (Fabian Reinbold) meldet, dass 50 Mitarbeiter im Bundesamt für Justiz die Umsetzung des Gesetzes überwachen sollen. Bei Verstößen gegen die Neuregelungen drohten Bußgelder in Millionenhöhe. Wie das Hbl (Dana Heide/Dietmar Neuerer) berichtet, hat insbesondere die FDP signalisiert, das Gesetz ändern oder sogar abschaffen zu wollen. Und auch Nicola Beer von den Grünen* will über das Gesetz noch einmal reden."
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Diese Karteikarte
https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=BVerfG&Datu...
verweist auf weiterführende Stellungnahmen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Der Spielfilm und die anschließende Dokumentation waren sehr informativ und sehr anschaulich. Es wurde klar, dass der § 217 StGB in jeder Hinsicht maximalen Schaden anrichtet:
- Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient wird zerstört
- Sterbewillige werden zu regelrechtem Tourismus in die deutschen Nachbarländer gezwungen, wohlgemekrt in diejenigen deutschen Nachbarländer, deren Rechtslage - was Sterbehilfe betrifft - human und rational geblieben ist und nicht dem katholischen Fundamentalismus anheimgefallen ist
- Sterbewillige werden in die Gefahren, die medizinisch unsachgemäße Suizidmethoden bergen, gedrängt und schließlich
- Der deutsche Gesetzgeber verliert - zumindest auf dem Gebiet der Sterbehilfe - seine Autorität: Ein Gesetz, das aus guten Gründen Tag für Tag in der Praxis umgangen wird, stärkt, so denke ich, nicht gerade die Autorität des Gesetzes bzw. die Autorität des Gesetzgebers.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Schauen Sie sich heute abend ab 20.15 Uhr in der ARD zu diesem Thema den Spielfilm mit der anschließenden Dokumentation (ab 21.45 Uhr) an, das könnte interessant sein.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Von den zivilrechtlichen Klagen ist übrigens schon längst keine Rede mehr. Sie waren auch juristisch allzu absurd. Neben allen anderen Gründen, warum die zivilrechtlichen Klagen von Anfang an ohne jede Erfoigsaussicht waren, gab es auch für diese voreilige Klageerhebung unter verjährungsrechtlichen Gesichtspunkt keinerlei Veranlassung: Denn die zivilrechtliche Verjährungsfrist beginnt erst dann zu laufen, wenn man, grob gesprochen, gegen einen bestimmten Beklagten eine vollständige Klageschrift zimmern kann, bzw. sich selbst aufgrund grober Fahrlässigkeit außerstande gesetzt hat, eine solche Klageschrift zimmern zu können. Dies alles ist aber nach wie vor in weiter Ferne. Also begann noch nicht einmal die zivilrechtliche Verjährungfrist zu laufen. Also gab es keine Veranlassung, Klage zu erheben. Also liegt ein glasklarer Haftungsfall - gerichtet auf Erstattung der sinnlos aufgewendeten Prozesskosten - vor.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Der Film hat leider monothematisch nur einen einzigen Aspekt abgehandelt, nämlich die psychische Verarbeitung des Unglücks auf Opferseite (die weibliche Hauptrolle) und auf Täterseite (die männliche Hauptrolle). Alle anderen Aspekte wurden in einem einzigen Satz abgehandelt. Ich würde den Film somit als glatte Themaverfehlung einordnen wollen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Der Film über das Unglück bei der Loveparade und seine Folgen läuft heute abend um 20.15 Uhr in der ARD.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Gesetzesänderungen werden von Frau Kollegin Martina Knoop aus München in NJW-Spezial 2017, 580 (Heft 19, 2017) unter der Überschrift "Die Ehe für alle" in einem Überblick vorgestellt.
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