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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Entscheidung ist abgedruckt und besprochen in NJW 2017, 3643.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank für Ihren Beitrag, ich vermag dem nichts hinzuzufügen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
In diesen Tagen soll die aktuelle Auflage des Thomas Fischer, StGB erscheinen. Es gibt dort einen Abschnitt, der mit "Ehrverletzungen durch Rechtsanwälte im Rahmen der Mandatsausübung" überschrieben ist, das sind die Rnrn. 28 ff zu § 193 StGB. Jedenfalls die letzten Auflagen sind - was diesen Abschnitt betrifft - das reinste Altpapier: Die Bearbeitung dieses Abschnitts ist - schon nach kurzem Studium des betreffenden Abschnitts sichtbar - auf dem Stand von 2013 oder früher. Mindestens seit 2013 hat dieser Abschnitt keinerlei Überarbeitung erfahren. Mal sehen, ob Thomas Fischer diesmal Gelegenheit fand, diesen Abschnitt nunmehr einer Aktualisierung zu unterziehen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Dieser "Leitsatz", den Sie von mir haben wollten, trifft die Sache noch viel genauer:
"Ein Anspruch auf eine effektive Strafverfolgung kann auch dort in Betracht kommen, wo der Vorwurf im Raum steht, dass Amtsträger bei Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben Straftaten begangen haben, weil ein Verzicht auf eine effektive Verfolgung solcher Taten zu einer Erschütterung des Vertrauens in die Integrität staatlichen Handelns führen kann. In diesen Fällen muss bereits der Anschein vermieden werden, dass gegen Amtswalter des Staates weniger effektiv ermittelt wird oder dass insoweit erhöhte Anforderungen an eine Anklageerhebung gestellt werden." (BVerfG)
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Wenn ich die Nachrichten den Tag über richtig verstanden habe, liegt - so sieht es im Moment aus - durchaus ein fremdenfeindliches Motiv vor.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Aktuelle Meldung:
http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/attentat-auf-andreas-hollstein...
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Was ist (sprachlich) überhaupt ein -Ismus? Ein -Ismus ist m.E. immer das einseitige Abstellen auf eine bestimmte Kategorie, wenn jemand alles und jedes mit dieser einen Kategorie erklären will: Biologismus ist also z.B. das einseitige Abstellen auf biologische Prozesse, Sexismus ist das einseitige Abstellen auf Geschlechterzugehörigkeiten (z.B. kann man Alice Schwarzer für meine Begriffe durchaus den Vorwurf des Sexismus machen) etc. etc. Rassismus ist also, wenn jemand alles und jedes mit der Kategorie ethnische Zugehörigkeit erklären will. Und ja, ich denke schon auch, dass es für den Rechtsextremismus charakteristisch ist, sich alles und jedes auf der Welt so erklären zu wollen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
J´adoube: Die Autoren der Anmerkung heißen natürlich richtig Meyer-Ladewig und Petzold.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Für alle, die sich für den Art. 10 EMRK, Freiheit der Meinungsäußerung, und komplexe Abwägungsprozesse interessieren, habe ich da einen ausgesprochenen juristischen Leckerbissen: Das Urteil des EGMR vom 29.3.2016, Az. 56925/08 in der Sache Bédat gegen Schweiz, abgedruckt in NJW 2017, 3501, im aktuellen Heft 48/2017. Lesenswert ist inbesondere die - sehr kritische - Anmerkung von Meyer-Ladeberg und Petzold. Auch wenn die Sachverhalte völlig unterschiedlich sind, sind im Grunde genommen die Fragestellungen sehr ähnlich. Die Lektüre des Urteils samt Anmerkung lohnt sich also allemal, eben auch, um die verfassungsrechtliche Fragestellung des vorliegenden Falles besser zu verstehen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Herr Professor Dr. Dr. Heribert Prantl von der Süddeutschen Zeitung hat zu der vorliegenden Entscheidung zum Freisler-Vergleich zwar noch nicht seinen üblichen Schönschwall abgegeben, aber sonst brüllt diese Entscheidung mittlerweile von allen Plakatwänden herunter, die die juristischen Fachpublikationen zu bieten haben - allerdings mit Ausnahme der berühmten MAV-Mitteilungen.
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