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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Mit dem Fall Genditzki habe ich mich ziemlich ausführlich beschäftigt. Im Zuge dessen habe ich selbstverständlich auch die Argumentation der Gegenseite sehr gründlich untersucht. Von einigem Informationswert war für mich zusätzlich die Tatsache, dass ich mit zwei Prozessbeteiligten persönlich bekannt bin bzw. war, nämlich mit Ralph Alt und mit Gunter Widmaier. Zu diesem Aspekt an dieser Stelle nur so viel: Nach den übereinstimmenden Schilderungen war Widmaier seinerzeit über die Verurteilung seines Mandanten einfach nur noch entsetzt. Dieser Umstand spielt für meine Beurteilung der Angelegenheit tatsächlich eine nicht zu unterschätzende Rolle.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Zu dieser Thematik schauen Sie bitte in die aktuelle NJW (Heft 30/2017), heute herausgekommen. Dort findet sich der Aufsatz mit dem Titel "Sterben-Dürfen an der Grenze der Verhältnismäßigkeit" von Carsten Schütz und Thomas Sitte, NJW 2017, 2155.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Nach meinem Geschmack ist es uneingeschränkt zu begrüßen, dass Elite-Gewerkschaften nicht mehr so ohne weiteres ihre Partikularinteressen durchsetzen können.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Naja, "gelüftet" wurde gar nichts bzw. viel zu wenig, es war wohl mehr so etwas wie eine "biologische Lösung", vulgo Aussterben der alten Nazis.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
"Irritiert" mag sein. Ich bin über so manches irritiert. Aber darum geht es nicht. Es geht um die Reichweite des Art. 4 GG.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Es ist Übereinkunft z.B. am Amtsgericht München in Zivilsachen, dass man als Anwalt auf die Robe verzichtet. Und die mündliche Verhandlung ist genauso gut oder genauso schlecht, wie wenn man eine Robe anhat.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Sie können natürlich als Zuhörer auch mit einem Kopftuch auf dem Kopf kommen. Nur haben Sie dann evtl. ein Problem mit dem Vorsitzenden Richter in Hinblick auf § 175 I GVG.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Aber dann kann er das doch auch in der mündlichen Verhandlung zum Ausdruck bringen, ohne dass irgend jemand dadurch Schaden nimmt.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Gut, dann eben aus Anwaltssicht: Ich bin doch umgekehrt froh darum, dass ich auf diese Weise schon erste Anhaltspunkte dafür habe, wie die Richterin, der Richter tickt. Und die betreffende Muslima auf dem Richterstuhl ist doch genauso viel oder genauso wenig objektiv und neutral wie jede andere Richterin, jeder andere Richter auch.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Aber wo sind dann die Grenzen? Ein strubbeliger Richter mit Vollbart ist ein Linker, richtig? Ist das dann eine politische Meinungskundgabe oder nicht?
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