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Gast kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Wenn man diese Logik zu Ende denkt, müssten auch Richterinnen ihre Halskette vor Sitzungsbeginn ablegen, wenn an der Halskette ein kleines Kreuz hängt.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die Original-Geschichte zum Diktum il y a des juges à Berlin finden Sie hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Historische_M%C3%BChle_von_Sanssouci
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Merken Sie was? Es geht schon längst nicht mehr um das Thema "Ehrenschutz contra Meinungsfreiheit", es geht inzwischen um das Thema "Ab welcher Schwelle beginnt die Rechtsbeugung i.S.d. § 339 StGB?"
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Es ist doch eine bemerkenswerte Situation: Wir haben einen bestimmten Sachverhalt mit einer bestimmten Rechtsfolge, die im Gesetz beschrieben sind. Gleichzeitig haben wir die Situation, dass sich anscheinend alle darüber einig sind, ohne weiter darüber kommunizieren zu müssen, dass es in der Realität nicht vorkommt, dass sich ein Richter wegen Rechtsbeugung strafbar macht und sein Dienstherr, das betreffende Bundesland, dafür zivilrechtlich haftet.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Da irren Sie sich: Die öffentliche Gewalt ist an Recht und Gesetz gebunden, Art. 20 III GG. Demzufolge muss die öffentliche Gewalt Amtshaftungsansprüche erfüllen, sofern sie materiell-rechtlich gerechtfertigt sind. Aufgrund der besonderen Stellung der öffentlichen Gewalt (aufgrund der Gesetzesbindung der Verwaltung), kann sich die öffentliche Gewalt in diesem Zusammenhang auch nicht auf die Rechtskraft entgegenstehender Gerichtsentscheidungen in der Amtshaftungssache berufen. Zumal dann, wenn die Gerichtsentscheidungen in der Amtshaftungssache ihrerseits den Tatbestand der Rechtsbeugung i.S.d. § 339 StGB erfüllen.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Diese Entscheidung des BayVerfGH vom 21.11.2011 lässt eben - durchaus überaus geschickt - wohlweislich alles das weg, was die vollständige Nichtlektüre der Gerichtsakten belegt. Wenn man nur die Entscheidung des BayVerfGH vom 21.11.2011 (und sonst nichts) liest, fragt man sich tatsächlich, wo eigentlich das Problem an meinem Fall liegen soll. Das liegt aber eben daran, dass die Entscheidung des BayVerfGH vom 21.11.2011 sehr geschickt verschleiert, sehr gezielt weglässt etc. etc. Es wäre also entschieden zu kurz gesprungen, sich ein Urteil über meinen Fall anzumaßen, wenn man ausschließlich die Entscheidung des BayVerfGH vom 21.11.2011 liest und sonst gar nichts.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Prof. Liesching,
bitte verstehen Sie meine Bemerkung nicht falsch, aber ich finde es fast schon "tröstlich", dass ich nicht der Einzige bin, der auf seinem Gebiet ständig gegen Mauern rennt.
Viele Grüße und trotzdem Ihnen viel Erfolg, bei Ihrem Versuch, doch noch was zu ändern
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Naja, das Thema heißt "Ehrenschutz contra Meinungsfreiheit". Und die vorgestellten Entscheidungen des BVerfG betreffen ihren Sachverhalten nach eher die Nutzung von Kindergärten. Und wie allein schon die z.T. heftigen Reaktionen der Mitdiskutanten zeigen, geht es bei meinem Fall - seinem Sachverhalt nach - eben um alles andere als Kindergärten. Insofern macht es Sinn, die Diskussion über meinen Rechtsfall fortzusetzen. Und, das soll jetzt ein verschrobenes Kompliment sein, je länger ich mit Ihnen diskutiere, umso mehr werden die Unterschiede in den juristischen Positionen klar. Das ist ein durchaus spannender Prozess, finde ich.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Es gibt kein "Standesgericht".
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Da haben Sie offenbar meinen Aufsatz nicht aufmerksam genug gelesen. Es findet sich nämlich in meinem Aufsatz noch eine ganze Fülle weiterer Argumente außer dem von Ihnen genannten. Also: Erst mal vollständig und aufmerksam zu Ende lesen, und dann erst irgend einen Kommentar abgeben. Können wir so verfahren?
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