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Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
"Verhetzende Beleidigung": Die Mo-SZ (Ronen Steinke) stellt die Pläne des Bundesjustizministeriums zur Einführung eines neuen Straftatbestandes der "verhetzenden Beleidigung" vor. Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren soll demnach künftig belegt werden können, wer volksverhetzende Inhalte (das heißt, Aufstachelung zum Hass oder zu Gewalt gegen eine gesellschaftliche Gruppe) direkt an einen Angehörigen dieser entsprechenden Gruppe richtet. Außerdem wird ein Überblick gegeben, welche Äußerungen heute schon strafbar sind.
Hasskriminalität: Wie der Tsp (Jost Müller-Neuhof) berichtet, verteidigt Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier seinen Entschluss, das Gesetz zur Bekämpfung von Hasskriminalität und Rechtsextremismus vorläufig nicht zu unterzeichnen. Es sei nicht streitig, dass bestimmte Normen im Gesetz verfassungswidrig seien, habe das Bundespräsidialamt erklärt, die Regierung habe nunmehr in Aussicht gestellt, entsprechende Änderungsregelungen zur Herstellung der Verfassungsmäßigkeit beim Bundestag einzubringen.
In einem separaten Kommentar kritisiert Jost Müller-Neuhof (Tsp) das Vorgehen. Steinmeier habe hier nur eine Möglichkeit: hält er das Gesetz für nicht korrekt, müsse er seine Unterschrift verweigern. Mit der Aussetzung der Ausfertigung dagegen werde die Pflicht des Staatsoberhaupts aufgeweicht, korrekt erlassene Gesetze zu unterschreiben und in Kraft treten zu lassen. Steinmeiers Maßnahme könnte auch in nachfolgenden Fällen als reizvolle Alternative erscheinen, mit streitigen Vorhaben umzugehen.
NetzDG: Rechtsprofessor Arnd Diringer widmet sich in seiner Gastkolumne in der WamS kritisch der vom Bundesjustizministerium durchgeführten Evaluation des NetzDG. Schon jetzt könne festgestellt werden, dass das Gesetz ein Exportschlager sei, die autoritären Regime von Singapur, Russland und jüngst auch der Türkei hätten gesetzliche Regelungen zur Einschränkung der freien Meinungsäußerung unter ausdrücklicher Bezugnahme auf das deutsche Gesetz etabliert.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Die Sa-FAZ (Martin Gropp, Christian Müßgens) befasst sich jetzt auch mit dem anstehenden Strafverfahren gegen den früheren Vorstandsvorsitzenden des Volkswagenkonzerns Martin Winterkorn, dem im Zusammenhang mit dem Dieselskandal "gewerbs- und bandenmäßiger Betrug" vorgeworfen wird. Allein die Klageschrift umfasse 692 Seiten, die Ermittlungsakten, auf die sich die Staatsanwaltschaft beziehe, weitere 75000 Seiten.
Christian Müßgens (Sa-FAZ) kritisiert die lange Zeitdauer der Ermittlungen, sie untergrabe das Vertrauen in den Rechtsstaat. Betroffene Autofahrer, aber auch normale Bürger und Mitarbeiter in der Industrie, wollten endlich wissen, wer ihnen dieses Debakel eingebrockt habe.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Hasskriminalität: Der SZ (Wolfgang Janisch) liegt ein Schreiben des Bundespräsidialamts an den Bundesrat vor, wonach Bundespräsident Steinmeier das Ausfertigungsverfahren für das Gesetz zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Hasskriminalität aussetzen wird. Die Bundesregierung soll bis Jahresende Änderungen einbringen, mit denen der Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom Juli zur Bestandsdatenauskunft berücksichtigt wird. Die nicht allzu hohen Karlsruher Anforderungen (keine Abfrage ins Blaue hinein) sollen nun im Gesetz gegen Hasskriminalität noch ausdrücklich umgesetzt werden. Ein solches Nachbesserungsverfahren ist vom Grundgesetz nicht vorgesehen. Auf netzpolitik.org (Thomas Rudl) wird darüber hinaus Kritik am bisherigen Gesetzgebungsprozess referiert, insbesondere von Ulf Buermeyer (GFF) und Renate Künast (Grüne).
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Lieferketten und Menschenrechte: In einem Gastbeitrag für den FAZ-Einspruch diskutieren die Rechtsanwälte Boris Kasolowsky und Marlen Vesper-Gräske den vom Rechtsausschuss des Europäischen Parlaments vorgelegten Vorschlag für eine EU-Richtlinie zur Kontrolle von Lieferketten. Das Parlament hat die EU-Kommission aufgefordert, einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zu unterbreiten, da allein diese für Gesetzgebungsvorschläge, die sekundäres Gemeinschaftsrecht betreffen, zuständig sei. Der Entwurf des Parlaments geht in einigen Punkten über das in Deutschland momentan diskutierte Lieferkettengesetz hinaus. Es sollen etwa auch Unternehmen aus Drittstaaten einbezogen werden und es soll keine Untergrenze für die Größe der betroffenen Unternehmen geben.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
EuGH zu Vorratsdatenspeicherung: Die ehemalige Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) begrüßt auf dem Verfassungsblog das neue Grundsatzurteil des Europäischen Gerichtshofs zur Vorratsdatenspeicherung und ordnet es in die bereits existierende Rechtsprechung des Gerichtshofes zu diesem Thema ein. Auf netzpolitk.org beantwortet die Menschenrechtsorganisation Privacy International in einem Gastbeitrag acht Fragen rund um das Urteil und hält es ebenfalls grundsätzlich für begrüßenswert.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Triage: Wie LTO (Pia Lorenz) berichtet, hat sich am Mittwoch das Who-is-Who der deutschen Strafrechtslehre getroffen, um über das Problem der Triage im Gesundheitssektor zu diskutieren. Es wurde zum Beispiel diskutiert, ob das Lebensalter ein entscheidendes Kriterium darstellen könne, wenn ein Arzt auswählen müsse, ob er einem alten oder einem jungen Patienten das Leben rette.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Homeoffice: Das Bundeskanzleramt stellt sich gegen den Gesetzentwurf von Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) zu einem Recht auf Homeoffice. Da im Koalitionsvertrag kein Rechtsanspruch auf Homeoffice festgehalten sei, soll der Entwurf nun nicht in die Ressortabstimmung gelangen. Er ist damit praktisch gescheitert, wie community.beck (Christian Rolfs) und taz (Jasmin Kalarickal) berichten.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
LG Braunschweig – Ex-VW-Chef Winterkorn: Vor dem für das kommende Frühjahr geplanten Beginn des Betrugsprozesses gegen Ex-VW-Chef Martin Winterkorn und weitere Angeklagte vor dem Landgericht Braunschweig hat dessen Rechtsanwalt Atteste eingereicht, die den schlechten Gesundheitszustand Winterkorns belegen sollen. Nun ist fraglich, ob das Gericht das Verfahren gegen Winterkorn abtrennt oder nur an wenigen Stunden pro Prozesstag verhandeln kann. Es berichten SZ (Klaus Ott) und FAZ (Christian Müßgens/Martin Gropp).
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Grüß Gott Herr Kollege,
es ist angenehm, eine störungsfreie Diskussion führen zu können.
Viele kollegiale Grüße
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die NJW-Vorschau:
Sehr geehrter Herr Würdinger,
Auch etwa für die öffentliche Sicherheit oder zum Kampf gegen schwere Verbrechen sind Ausnahmen erlaubt. Die Luxemburger Richter urteilten zwar über Fälle aus Frankreich, Belgien und Großbritannien; die nationalen Gerichte hatten sie um eine Beurteilung gebeten und müssen diese Maßgaben nun umsetzen. Eine konkrete Auswirkung auf Deutschland hat die Entscheidung daher nicht: Hier steht seit dem Vorlagebeschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 25.9.2019 (NVwZ 2020, 1108) ebenfalls eine Klärung durch den EuGH an. Das BVerfG hatte eine entsprechende Regelung einst verboten, der Gesetzgeber hat sie daraufhin entschärft. Da aber das OVG Münster auch diese Vorschrift für europarechtswidrig hält, ist die Sammelei derzeit faktisch ausgesetzt.die Vorratsdatenspeicherung ist seit Langem ein Streitthema der deutschen Politik, bei dem auch Juristen kräftig mitmischen. Nun hat der EuGH entschieden: Die anlasslose Sammelei von Verbindungsdaten in der Telekommunikation bleibt untersagt – außer wenn ein Mitgliedstaat sich einer ernsthaften Bedrohung der nationalen Sicherheit gegenübersieht.
In der Bundespolitik wurde das Urteil unterschiedlich bewertet: Während der Vizevorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thorsten Frei, eine "vorsichtige Abkehr von der extrem datenschutzfreundlichen Linie" des EuGH sieht, befanden Konstantin von Notz und Tabea Rößner von den Grünen, die anlasslose Vorratsdatenspeicherung sei in Europa nunmehr "mausetot". Der FDP-Fraktionsvize Stephan Thomae forderte die Union auf, endlich von ihrer Forderung nach Wiedereinführung der Speicherung von Telekommunikationsdaten und IP-Adressen abzurücken, die ihre Landesjustizminister gerade erst vor zwei Wochen erneut erhoben hatten, und setzte sich statt dessen für einen "Quick-Freeze" in konkreten Fällen ein. Erste Kommentare in der Juristenwelt sahen nun entweder eine ziemlich weit geöffnete Hintertür oder aber eine weiterhin fast verschlossene Chance für Gesetzgeber, Behörden und Gerichte, diese Instrumente etwa im Kampf gegen Kinderpornographie verstärkt einzusetzen. Während Kritiker davor warnen, durch die Möglichkeit zu Profilbildungen drohe ein "gläserner Bürger".
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