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Meine Kommentare
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
EuGH zu Vorratsdatenspeicherungen: Der Europäische Gerichtshof hat in drei Fällen aus Frankreich, Belgien und Großbritannien ein neues Grundsatzurteil zur Vorratsdatenspeicherung gefällt. Dabei betont der EuGH erneut, dass die anlasslose Massenspeicherung der Daten von Telefon- und Internetkunden grundsätzlich gegen die im Lichte der Grundrechtecharta ausgelegte E-Privacy-Charta verstößt. Damit ist für die SZ (Wolfgang Janisch) klar, dass das deutsche Gesetz von 2015 gegen EU-Recht verstößt. Anders als in früheren Entscheidungen von 2014 und 2016 betont der EuGH diesmal aber vor allem die Ausnahmen, in denen EU-Staaten doch eine Vorratsdatenspeicherung einführen können. Wichtigste Ausnahme ist laut taz (Christian Rath) die Vorratsdatenspeicherung von IP-Adressen. Damit werde die Hauptforderung der Polizei erfüllt. Eine generelle Vorratsdatenspeicherung, auch von Verbindungs- und Standortdaten hält der EuGH im Falle einer ernsthaften Bedrohnung der nationalen Sicherheit für möglich, wenn sie - etwa nach einem Anschlag - zeitlich begrenzt eingeführt wird. LTO (Markus Sehl) beleuchtet auch die Reaktionen auf das Urteil sowie die noch ausstehenden Gerichtsverfahren zum deutschen Gesetz. Es berichten auch die FAZ (Corinna Budras) und swr.de (Bernd Wolf).
Wolfgang Janisch (SZ) hält das EuGH-Urteil für richtig, es berge aber beträchtliche Risiken, denn der Gesetzgeber neige bei Fragen der Inneren Sicherheit zur Maßlosigkeit. Christian Rath (taz) findet es bedenklich, dass der EuGH auf den Druck der EU-Staaten reagierte. Es sei aber ein kluger Kompromiss, die Speicherung von IP-Adressen zu erlauben, weil hier der Bedarf der Polizei am größten ist und diese Daten am wenigsten schutzwürdig sind. Reinhard Müller (FAZ) betont, dass es jetzt auf die Ausgestaltung durch den Gesetzgeber ankomme. Dabei dürfe es keine Benachteiligung der Sicherheitsbehörden geben. "Wer dem Rechtsstaat nur Steinzeitmethoden zugestehen will, mag die Freiheit schützen – aber vor allem die der Schwerkriminellen und Staatsfeinde."
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
LG München I – Ex-Audi-Chef Stadler: Am zweiten Tag des Betrugsprozesses um die Manipulation von Audi-Dieselmotoren haben zwei angeklagte Motorenentwickler die beiden Mitangeklagten - Ex-Audi-Chef Rupert Stadler und den Leiter der Motorenentwicklung Wolfgang Hatz - beschuldigt. Es sei eine strategische Unternehmensentscheidung gewesen, aus dem "Clean Diesel" einen "Schummel-Diesel" zu machen. Es berichten das Hbl (Markus Fasse) und die SZ (Thomas Fromm).
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
LG München II – Ex-Audi-Chef Stadler: Am heutigen Dienstag, am zweiten Tag des Münchner Dieselprozesses, haben die Verteidiger das Wort, kündigt faz.net in einem Vorbericht an. Angeklagt sind Ex-Audi-Chef Rupert Stadler, der früheren Porsche-Technikvorstand Wolfgang Hatz und zwei weitere Motorenentwickler. Prozessbeobachter rechnen im Verlauf der kommenden Sitzungstage mit gegenseitigen Schuldzuweisungen der Angeklagten untereinander.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Arbeitsschutz in der Fleischindustrie: Dass die Zeitarbeitsbranche gegebenenfalls gegen das Verbot der Arbeitnehmerüberlassung klagen will, hat das Hbl (Frank Specht/Katrin Terpitz) erfahren. Der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister sieht das Verbot durch nichts gerechtfertigt und fürchtet, dass eine Branche in Misskredit gebracht wird, in der knapp 840.000 sozialversicherungspflichtig Beschäftigte arbeiten.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Kopftuch bei Rechtsreferendarinnen: Rechtsprofessor Klaus Ferdinand Gärditz widmet sich im Verfassungsblog der aktuellen Auseinandersetzung um die vom Präsidenten des Berliner Kammergerichtes eingeräumte Möglichkeit, dass Rechtsreferendarinnen mit Kopftuch in der staatsanwaltlichen Station künftig die Anklageverlesung und Sitzungsvertretung übernehmen dürfen, wenn eine Ausbildungsperson sichtbar zugegen ist. Der Hauptrichter- und Staatsanwaltsrat des Landes Berlin meint, diese Verwaltungsvorschrift ohne Weisung des Justizministers für die Staatsanwaltschaften nicht beachten zu müssen. Diese Abwehrreflexe würden erkennbar mit Mentalitäten zusammenhängen, die schon das aggressive "Neutralitätsgesetz" prägten, meint Gärditz. Ferment dieser Regelung sei eine Melange aus anti-religiösen Ressentiments, in denen westdeutsche Boheme und DDR-Hauptstadteliten schnell ihre innere Einheit fanden, und einem muffigen Provinzialismus spezifisch Berliner Provenienz.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Klagen gegen Porsche: Rund 200 Klagen wegen mangelhafter Information der Aktionäre über den VW-Diesel-Skandal liegen gegen die Porsche SE als größte Aktionärin von VW laut FAZ (Susanne Preuß) vor. Das wurde auf der digitalen Hauptversammlung der Holding am vergangenen Freitag bekannt.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
Wege zum Gericht: Dass der ehemalige Audi-Chef Rupert Stadler zum Prozessbeginn vor dem Landgericht München II mit einem Mercedes vorfuhr, nahm die SZ (Stephan Radomsky)zum Anlass für eine Darstellung ähnlicher "Signale" auf dem Weg zum und vom Gericht. Ex-Arcandor-Chef Thomas Middelhoff sprang einst wie eine Katze aus einem Gerichtsfenster und die Familie Schlecker ließ sich mit dem Taxi zum Ort fahren, wo der Porsche geparkt war.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BAG - Urlaubsansprüche: Das Bundesarbeitsgericht hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob die im Bürgerlichen Gesetzbuch vorgesehene Verjährung von drei Jahren für nicht genommenen Arbeitnehmer-Urlaub mit der EU-Arbeitszeit-Richtline vereinbar ist. Die Vorlage wird von der Anwältin Audrey Bouffil auf LTO und von beck-community (Markus Stoffels) analysiert.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
LG München II - Ex-Audi-Chef Stadler: Vor dem Landgericht München II hat der Prozess gegen vier ehemalige Audi-Manager begonnen, unter ihnen der Ex-Chef Ruprecht Stadler. Die Staatsanwaltschaft begann mit der Verlesung des 91-seitigen Anklagesatzes. Die FAZ (Marcus Jung/Henning Peitsmeier) berichtet. spiegel.de (Martin Hesse) schildert dazu die Vorgeschichte des Verfahrens. Das Hbl (Volker Votsmeier u.a.) ordnet das Verfahren ein in andere Prozesse gegen Wirtschafts-Größen.
StA Stuttgart - Porsche-Spritverbrauch: Die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt laut FAZ (Susanne Preuß) gegen vier noch unbekannte Porsche-Verantwortliche wegen Täuschung über den tatsächlichen Spritverbrauch ihrer Sportwagen. Auch hierfür sei in Prüfsituationen manipuliert worden.
Alexander Würdinger kommentiert am Permanenter Link
Die LTO-Presseschau:
BGH zu Befangenheit: Über die BGH-Entscheidung zur Befangenheit von Richtern berichtet nun auch die SZ (Wolfgang Janisch). Für die Annahme der Besorgnis der Befangenheit eines Richters genüge es, wenn dieser eigene Ansprüche gegen eine Prozesspartei ernsthaft in Erwägung zieht, zum Beispiel weil er einen Diesel-PKW fährt und sich vom ADAC über eine Klage gegen den Hersteller beraten ließ.
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