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Meine Kommentare
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Die neuen US-Regeln zu kommerziellen Drohnen treten heute in Kraft:
http://www.latimes.com/business/la-fi-drone-rules-20160829-snap-htmlstory.html
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Danke für Ihren hilfreichen Kommentar, Frau Schmitz. Hier das Neueste zum Privacy Shield von mir in Englisch: http://www.aicgs.org/issue/eu-u-s-privacy-shield/
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Das Motiv liegt wohl eher darin begründet, dass die Angabe der Social Media Identifiers eine Form der Einwilligung darstellt, dass die Behörden diese für ihre Recherchen nutzen. Wenn falsche oder unvollständige Angaben hier gemacht werden, können diese dem Antragsteller später entgegengehalten werden. "Unwahre Angaben vor einem Einwanderungsbeamten" könnten sogar eine Straftat darstellen. Ich denke, da liegt der Hase im Pfeffer.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Um die Diskussion etwas anzuheizen: Was gilt nach Ihrer Meinung für die Datenexperteur? Der Katalog des §11 BDSG ist ein Selbstgänger. Aber gibt es auch Mitteilungspflichten? Dokumentationspflichten? Was ist, wenn der Datenimporteur in den USA die EU-Daten nach US-Recht herausrücken muss (oder an einen uneingeweihten Dritten weiterleitet)? Haftet dann der Datenexporteur? Fragen über Fragen....
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Etwas Neues aus den USA: "The FAA has eased restrictions on commercial drone use with its long-awaited Part 107 ruling..."
http://www.marketwatch.com/story/faa-eases-restrictions-on-commercial-drone-use-with-long-awaited-part-107-ruling-2016-06-21
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Es sah lange Zeit danach aus und nun ist es Gewissheit: Bei der Verlängerung der Genehmigung für den Wirkstoff Glyphosat wird sich die Bundesrepublik enthalten. Die Enthaltung zählt auf europäischer Ebene als Ablehnung. Damit bleibt der Wirkstoff weiterhin umstritten, obwohl die meisten Prüfberichte „grünes Licht“ für die Verlängerung gegeben haben. Wird der Risikobegriff damit zu ausufernd? Was meinen Sie zur Abwägung von Risiko-Nutzen bei Glyphosat?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Wie zu erwarten war hat der Deutsche Bundestag heute den „Entwurf eines zweiten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes“ (BT-Drs.: 18/6745) beschlossen. In der Begründung heißt es:
" Die Haftung der WLAN-Betreiber für Rechtsverletzungen ihrer Nutzer ist im TMG zu präzisieren. Hierzu ist zum einen klarzustellen, dass solche Betreiber Zugangsanbieter im Sinne des § 8 TMG sind. Zum anderen ist klarzustellen, dass für WLAN-Betreiber auch eine Haftung als sogenannter Störer nicht in Betracht kommt, wenn die Betreiber bestimmte Sorgfaltspflichten erfüllt haben. Zudem soll in diesem Gesetz geregelt werden, dass sich Host-Provider, deren Geschäftsmodell im Wesentlichen auf der Verletzung von Urheberrechten aufbaut, nicht auf das Haftungsprivileg berufen können sollen, das sie nach § 10 TMG genießen."
Ist das gelungen?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Gute Frage. Das Urheberrecht wird ja nicht geändert ...
Angenommen, ein mir unbekannter Nutzer nutzt meinen offenen WLAN-Anschluss zum illegalen Filesharing, meine IP-Adresse wird festgestellt und ich erhalte als Anschlussinhaber eine Abmahnung. Was passiert dann?
Kann der Empfänger nunmehr die Abmahnung in den Papierkorb werfen, mit der Begründung, er hat offenes WLAN?
Oder noch mehr auf den Punkt gebracht: Was passiert, wenn der unbekannte Nutzer Straftaten über den Anschluss betreibt? Muss der WLAN-Inhaber damit rechnen, dass die Polizei vor der Tür steht und den Rechner beschlagnahmt?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Im US Kongress gibt es jetzt konkrete Pläne, u.a. von Senator Warner, eine überparteiliche Kommission zum Thema Verschlüsselung einzusetzen:
http://thehill.com/opinion/op-ed/276071-a-national-debate-on-encryption-now
Der Druck der Industrie, dass der Gesetzgeber tätig wird, nimmt jedenfalls zu.
Was meinen Sie: Ist es nicht besser, dass Apple sich um das Umgehen der Verschlüsselung auf bestimmten iPhones wie im San Bernadio Fall kümmert und evtl die Sache vor Gericht bringt, als dass das FBI eine ausländische Firma mit der Sache betreut?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Gratulation aus Washington.
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