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Gast kommentierte zu Wenden auf Autobahn und Fahren gegen die Fahrtrichtung ist noch kein § 315c StGB
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Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Gute Frage. Das Urheberrecht wird ja nicht geändert ...
Angenommen, ein mir unbekannter Nutzer nutzt meinen offenen WLAN-Anschluss zum illegalen Filesharing, meine IP-Adresse wird festgestellt und ich erhalte als Anschlussinhaber eine Abmahnung. Was passiert dann?
Kann der Empfänger nunmehr die Abmahnung in den Papierkorb werfen, mit der Begründung, er hat offenes WLAN?
Oder noch mehr auf den Punkt gebracht: Was passiert, wenn der unbekannte Nutzer Straftaten über den Anschluss betreibt? Muss der WLAN-Inhaber damit rechnen, dass die Polizei vor der Tür steht und den Rechner beschlagnahmt?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Im US Kongress gibt es jetzt konkrete Pläne, u.a. von Senator Warner, eine überparteiliche Kommission zum Thema Verschlüsselung einzusetzen:
http://thehill.com/opinion/op-ed/276071-a-national-debate-on-encryption-now
Der Druck der Industrie, dass der Gesetzgeber tätig wird, nimmt jedenfalls zu.
Was meinen Sie: Ist es nicht besser, dass Apple sich um das Umgehen der Verschlüsselung auf bestimmten iPhones wie im San Bernadio Fall kümmert und evtl die Sache vor Gericht bringt, als dass das FBI eine ausländische Firma mit der Sache betreut?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Gratulation aus Washington.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Das New Yorker Verfahren (siehe oben) geht von Gericht weiter. US Government hat Berufung eingelegt.
http://www.reuters.com/article/us-apple-encryption-idUSKCN0X51UQ
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Die Behörden in Belgien haben sich ans FBI gewandt: Sie sollen bei der Entschlüsselung der Daten auf den Festplatten und Smartphones der Täter von Brüssel helfen...
http://www.wsj.com/articles/brussels-attacks-belgium-turns-to-u-s-for-help-in-scouring-seized-laptops-phones-1459191974
Näheres zum Apple-Fall diskutieren wir hier: http://blog.beck.de/2016/02/18/muss-ein-unternehmen-dem-fbi-eine-hintert-re-zur-dekodierung-eines-smartphones-schaffen#comments
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Die Behörden in Belgien haben sich ans FBI gewandt: Sie sollen bei der Entschlüsselung der Daten auf den Festplatten und Smartphones der Täter von Brüssel helfen
http://www.wsj.com/articles/brussels-attacks-belgium-turns-to-u-s-for-help-in-scouring-seized-laptops-phones-1459191974
Was meinen Sie, sollte das FBI Apple- wie gewünscht - informieren, wie das Eindringen des FBI in das Smartphone gelungen ist?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Das FBI hat das besagte iPhone angeblich geknackt. Damit hat sich moeglicherweise der konkrete Rechtsstrei erledigt, aber nicht das oben geschilderte grundsaetzliche Problem:
http://mobile.nytimes.com/2016/03/29/technology/apple-iphone-fbi-justice...
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Es wäre schön, wenn wir uns auf die rechtliche Beurteilung konzentrieren können.
Natürlich sollen unsere ersten Gedanken bei den Opfern sein und unsere Solidarität mit ihnen und ihren Familien wollen wir nicht vergessen. Aber dieser feige Anschlag auf unsere Freiheiten wird auf allen Ebenen Konsequenzen haben. Insofern müssen wir auch die rechtlichen Folgen hier bedenken. Das steht uns Juristen gut an. Ich bitte deshalb höflich, die politischen Emotionen und Schuldzuweisungen hintan zu stellen.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Nach Angaben des US-Justizministeriums könnte das FBI mit Hilfe eines Dritten einen Weg gefunden haben, auch ohne Hilfe von Apple das besagte Smartphone zu knacken. Auf Antrag des Ministeriums verschob das kalifornische Gericht daraufhin den für Dienstag angesetzten mündlichen Termin. Das grundsätzliche Problem bleibt jedoch bestehen.
http://www.n-tv.de/politik/FBI-will-iPhone-ohne-Apple-knacken-article17282461.html
Was meinen Sie: Haben die heutigen Anschläge in Brüssel Auswirkungen auf die Debatte um den Zugang zu iPhones?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank für die zusätzlichen Links. Das endgültige Urteil ist in einigen Monaten zu erwarten und für Deutschland richtungsweisend, denn hier gilt das Prinzip der Störerhaftung. Danach kann der Betreiber des Anschlusses zur Haftung gezogen werden, auch wenn ein Dritter über dessen Internetanschluß eine Straftat begeht. In Berlin ringt derzeit die Koalition um eine Neuregelung im Rahmen der Novellierung des Telemediengesetzes (TMG). Der im September verabschiedete Gesetzentwurf zum Betrieb öffentlicher WLAN-Hotspots soll einen leichteren Betrieb von öffentlich Hotspots ermöglichen. Kritiker bezweifeln dies.
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