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Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Insider,
wir wissen nun, wie Sie das Zitiergebot verstanden wissen wollen, es ist dies auch eine vertretbare Auffassung, aber sie wird auch durch Wiederholung nicht die absolut herrschende Auffassung verdrängen, nach der die Strafprozessordnung insgesamt sehr wohl wirksames (und deshalb tagtäglich angewendetes) Recht in Deutschland darstellt. Ich bezweifle auch, dass Herr RA Vetter mit der von Ihnen vertretenen Position, die ganze StPO sei ungültig, vor dem BVerfG mehr Erfolg gehabt hätte, als mit der am Fall orientierten Verfassungsbeschwerde, die er eingelegt hat. Ich plädiere dafür, nach Ihren langen Ausführungen nun wieder zum konkreten Fall zurückzukehren. Danke.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Gieseking,
nur als ein Hinweis, der evtl. Missverständnisse beseitigt: Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg ist KEINE Einrichtung der EU, sondern eine des Europarats, einer Einrichtung von derzeit 47 europäischen Staaten einschl. z.B. Russland, die direkt nichts mit der EU zu tun hat. Der EGMR überwacht die Einhaltung der EMRK (Europäische Menschenrechtskonvention), die ebenfalls kein EU-Recht darstellt. Gleichwohl ist die EMRK aufgrund völkerrechtlicher Verpflichtung in Deutschland geltendes Recht (allerdings unterhalb des Grundgesetzes). Sie brauchen also für Ihre Absicht keinen Rechtsanwalt, der sich im EU-Recht auskennt, sondern möglichst einen solchen, der schon einmal eine Beschwerde beim EGMR eingereicht hat.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Michael: Ich glaube nicht, dass Ihr Vergleich (Diskussion über Tauss oder Kachelmann einerseits, über das hiesige Video andererseits) passt. Denn bei dieser Auffassung von "Unschuldsvermutung" könnte man gar nicht mehr offen die Ansicht vertreten, dass bestimmte Taten angeklagt und bestraft werden sollten, denn man dürfte ja ein Geschehen in der Diskussion nicht mehr Kriegsverbrechen oder Mord nennen, solange darüber nicht rechtskräftig entschieden wäre. Ich glaube aber nicht, dass man die Unschuldsvermutung so verstehen kann.
Die Unschuldsvermutung ist erst dann eine Frage, die man (seitens der Ermittlungsbehörden, seitens der Medien aber auch in der Blogdiskussion) berücksichtigen sollte bzw. muss, wenn eine bestimmte Person beschuldigt wird und diese Person noch nicht rechtskräftig verurteilt ist. Wird auf einem Video ein Geschehen dargestellt, wird man durchaus das Geschehen (auch mit einem Straftatbestand) bezeichnen können und - wie hier - dies zur Diskussion stellen, ohne mit der Unschuldsvermutung in Konflikt zu geraten. Sehen wir etwa ein Video, in dem ein Mann in der U-Bahn-Station übel verprügelt wird, brauchen wir auch nicht wegen der Unschuldsvermutung darauf verzichten, das Gezeigte mit einem Straftatbestand zu benennen. Die Unschuldsvermutung schützt nicht die Tat, sondern den Beschuldigten. Im hier gezeigten Video ist die Unschuldsvermutung deshalb kaum betroffen, da ein Strafverfahren gegen konkrete Personen gar nicht eingeleitet wurde und bislang offenbar auch nicht eingeleitet werden soll.
Dennoch ist natürlich nicht durch ein Video bereits alles entschieden, man muss für die Bewertung immer das Umfeld etc. berücksichtigen. Mich hat in diesem Zusammenhang z.B. irritiert, dass der Chef von reuters, der immerhin seine Angestellten bei diesem Vorfall verloren hat, nicht sehr vehement protestierte und lediglich allg die Gefahren des Journalismus in der Kriegsberichterstattung ansprach und beklagte.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Bürgerinitiative,
ich bin kein Verfassungsrechtler, aber soweit ich weiß, gehört die Verfassungsgerichtsbarkeit nicht zum ordentlichen Rechtsweg und der Justizgewährungsanspruch garantiert nicht den bestehenden Instanzenzug. Sicherlich wäre eine so umfassender Rechtsschutz, wie Sie ihn fordern, wünschenswert, aber kaum finanzierbar.
Sehr geehrter Herr Ferner,
vielen Dank für Ihren Link. ich kann Ihnen nur beipflichten, insbesondere in Folgendem (Zitat von Jens Ferner)
"Wer Angst vor einer Hausdurchsuchung hat, nur weil er einen externen Inhalt bespricht, der wird im Zweifelsfall gar nicht mehr darüber schreiben. Gerade das BVerfG, das die Meinungsäußerungsfreiheit neben der Demonstrationsfreiheit als elementares Grundrecht zur Sicherung und Wahrung der Demokratie hervor hebt, hätte hier klärende Worte sprechen müssen."
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Mitdiskutanten,
ich freue mich selbstverständlich über die engagierte Diskussion, aber will nochmal darauf hinweisen, dass hier im beck-blog eine etwas gepflegtere Diskussionskultur herrscht als in vielen anderen Foren. Um diese zu schützen, werden von mir (und ggf von anderen Moderatoren) ggf. beleidigende posts und auch die unnötige Diskussion darüber, ob eine Beleidigung stattgefunden hat, gelöscht. Ich stelle Ihnen anheim, Ihre inhaltlichen Ausführungen noch einmal zu wiederholen, da es sicherlich schade wäre, wenn dadurch Diskussionsinhalte unter den Tisch fielen.
Ich halte im Übrigen den Hinweis darauf, dass man in diesem erschütternden Video nicht alles sieht, was zur Bewertung erforderlich ist, durchaus für berechtigt. Deshalb habe ich ja auch oben den Untersuchungsbericht verlinkt, der weitere Details enthält. Sofern man diesem Bericht (der unmittelbar nach dem Geschehen ermittelt wurde) vertraut, haben die Personen mehrere Waffen dabei gehabt. Ich erkenne diese im Video nicht, jedoch wird berichtet, Waffen und Munition hätten auch neben den Leichen gelegen (Fotos dazu im Untersuchungsbericht). Ob das unter den Verhältnissen in Bagadad allgemein oder an diesem Tag speziell "normal" ist bzw. eine gezielte Tötung aus der Luft legitimiert, will ich trotzdem in Frage stellen. Für die dortigen Verhältnisse sind in der Ursache v.a. die USA selbst verantwortlich.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Wer sich in dieser Sache weiter einlesen möchte, um zu einer eigenen Einschätzung zu kommen: Hier sind die vom centcom der US Army veröffentlichten Untersuchungsberichte verlinkt. Insbesondere diese Datei mit Vernehmungsprotokollen und Statements der beteiligten Soldaten sind interessant, ebenso der 43-seitige Untersuchungsbericht, ab Seite 12. Nach deren Aussage sei es darum gegangen, Bodentruppen, die sich über Feuerwaffenbeschuss beklagt hatten, zu schützen. Den (relativ zu Beginn des Videos) kurz zu sehenden Mann hinter der Gebäudeecke - wahrscheinlich ein Fotograf mit großem Teleobjektiv, wie man jetzt weiß - habe man für einen Angreifer mit Panzerfaust gehalten. Die übrigen Männer seien z.T. bewaffnet gewesen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Hohburg,
zum Teil haben wir ja diese Punkte, wies Sie ja auch erwähnen, schon erörtert. Nur ist die Diskssuion mittlerweile auf drei Stränge verteilt und in über 150 Kommentaren gegliedert. Wiederholungen lassen sich da nicht vermeiden und sind auch nicht immer unnötig.
Zur Notwehr durch Polizeibeamte: Ein heißes Thema. Man wird m. E. auch Polizeibeamten ein (beschr.) Notwehrrecht einräumen. Heikel wird es aber bei gezielt tödlichen Schüssen, die nicht nur polizeirechtlich sondern auch aus Gründen der europäischen Menschenrechtskonvention problematisch sind. Hier wäre zu erörtern, ob nicht die letzten Schüsse solche gezielten Todesschüsse darstellen, was bei Distanz und Zielpunkten nahe liegt. Es ergeben sich dann Einschränkungen.
Die a.i.i.c. ist zwar, wie Sie richtig zitieren, grundsätzlich der Sache nach anerkannt, jedoch wäre im vorliegenden Fall zu erörtern, ob man gerade den beiden Schützen vorheriges fahrlässiges Verhalten vorwerfen kann, d.h. es genügt nicht ein allg. fahrlässiges Vorgehen bei dem Polizeieinsatz.
Die Zeitdauer des gesamten Einsatzes bzw. die Zeitdauer vom ersten bis zum letzten Schuss sind nach wie vor unaufgeklärt, die Staatsanwaltschaft nimmt wohl nur wenige Sekunden bis zu einer halben Minute für die Schüsse an, die geschilderten Ereignisse scheinen aber mehr Zeit in Anspruch zu nehmen.
Zur Schuldlosigkeit von T.E. und deren Erkennbarkeit: Sie zitieren hier Hefendehl, der sich an dieser Stelle aber nur mit den objektiven Gegebenheiten auseinandersetzt. Wer die Schuldlosigkeit des Gegenübers nicht erkennt, handelt aber im Irrtum, der nach h. M. jedenfalls den Ausschluss des Vorsatzes zur Folge hat. D.h. die StA hat hier zunächst einmal zutreffend argumentiert. Jedoch kann der Irrtum über die Gebotenheit wie auch der über die Erforderlichkeit und der über die Notwehrlage insgesamt auch ein fahrlässiger Irrtum sein, so dass eine fahrlässige Tötung gegeben wäre. Diese wurde im Einstellungsbescheid nicht in Betracht gezogen.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Es sollte ja nur ein Schertz sein, aber ich hab jetzt mal die bösesten zivilprozessualen Mängel beseitigt um der Glaubwürdigkeit Willen, danke für die Kritik.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Der Mannheimer Staatsanwalt Grossmann hat nun auch dem "Mannheimer Morgen" Auskunft gegeben. Dies hat sich nun in der deutschen Presselandschaft sehr weit verbreitet. Zwar geht Herr Grossamnn nicht auf Einzelheiten ein, aber er hält die Verurteilungswahrscheinlichkeit "nach derzeitigem Stand und nur nach diesem" für "deutlich höher" als 51%, der Schwelle der Anklageerhebung. Des Weiteren wird er so zitiert: "Es liegt auch an Herrn Kachelmann, wie schnell das Verfahren bearbeitet wird. Momentan sind die Verdachtsmomente erheblich", so Grossmann weiter. Soll wohl heißen: Wenn Herr Kachelmann den Vorwurf einräumt, dann kommt es schneller zur Anklage. Aber es ist natürlich nicht wirklich etwas Neues, dass Untersuchungshaft auch (natürlich völlig unbeabsichtigt) der Geständnisförderung dient.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Wie Frau Dr. Ertan hier (im Kommentar zum anderen Beitrag) berichtet, hat die Staatsanwaltschaft auch ihre in den Pressemitteilungen bislang noch eingehaltene Zurückhaltung aufgegeben und gibt inzwischen Interviews zum Fall.
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