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Meine Kommentare
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Veranstaltungshinweis für Regensburg und Umgebung für Dienstag:
Podiumsdiskussion zum Fall “Tennessee Eisenberg”
Teilnehmer: Alexander Bosch (Amnesty International); Manfred Ländner MdL (Sprecher für Polizeifragen der CSU-Landtagsfraktion); Rudolf Kraus (Polizeipräsident Oberpfalz); Prof. Dr. Müller (Uni Regensburg)
Datum: Dienstag, 27.04.2010
Uhrzeit: 19.oo Uhr bis 21.00 Uhr
Ort: Theatersaal der Universität Regensburg (im Studentenhaus am Forum der Universität)
Die Diskussion wird veranstaltet von einer hiesigen Studenteninitiative und unterstützt von der KHG.
Hinweislinks:
amnesty international - Sektionsgruppe Polizei
Tennessee-Eisenberg.de
KHG-Regensburg
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Ich möchte auf einen online (und kostenfrei) verfügbaren Aufsatz von Ostendorf in der ZIS-Online 04/2010 hinweisen, der sich eingehend mit sämtlichen auch hier diskutierten Starftatbeständen sowie den strafprozessualen Fragen befasst. Mit interessanten Ergebnissen.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr OG,
ich sehe § 130 Abs.3 StGB durchaus auch kritisch (kann und soll man Dummheit und böswillige Äußerungen, mit denen sich die Äußerer selbst für eine ernsthafte Diskussion disqualifizieren, tatsächlich strafrechtlich verbieten?), halte ihn aber (unter Einhaltung des Merkmals der Eignung zu öffentlicher Friedensstörung) und unter Berücksichtigung der deutschen Geschichte für noch verfassungsgemäß.
Zu Ihrer Position zu §§ 3, 9 StGB: Diese Position halte ich nicht für vertretbar. Das Gesetz unterscheidet zwischen Ort der Handlung und Ort des Erfolgs. Beides genügt für sich als Anknüpfungspunkt der Strafbarkeit. Da Williamson in Deutschland gehandelt hat - und zwar im Landkreis Regensburg, ergibt sich die Anwendung des deutschen Strafrechts.
Selbstverständlich muss nun auch der tatbestandsmäßige Erfolg in Deutschland eintreten, d.h. die Äußerung muss in Deutschland verbreitet worden sein. Dies ist objektiv gegeben. Es bleibt m.E. an Fragestellung übrig, was ich bereits im Ausgangsbeitrag angeführt habe, und worauf (wie ich den Mitteilungen entnehmen konnte) sich auch die Verteidigung stützte: Die Frage, ob ein Vorsatz der Verbreitung in Deutschland und der Eignung zur öffentlichen Friedensstörung gegeben war.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Zur Diskussion vgl. § 49b BRAO (link), Zur pro bono-Frage (und gleichzeitig zum Verhältnis zwischen pro bono und PKH) empfehle ich diesen allgemeinverständlichen Aufsatz auf beck aktuell
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte/r Herr/Frau OG,
da das Interview in Zaitzkofen/Bayern geführt wurde, ist die Frage der Inlandstat keineswegs so relevant, wie Sie annehmen. Zaitzkofen ist in Deutschland, objektiv besteht deshalb an einer Inlandstat kaum ein Zweifel. Herrn Williamson wird auch durchaus bewusst gewesen sein, dass er "in Deutschland" handelt, diesbezüglich liegt also Vorsatz vor. Deshalb ist auch ihr "ähnlicher Fall" nicht ähnlich. Dort ging es um das Zeigen des Hitlergrußes in einem polnischen Fußballstadion.
Mit besten Grüßen
Henning Ernst Müller
PS.: Wenn man so liest, was sich für Geistes Kinder im AG Regensburg zur Verhandlung angesammelt haben (Quelle), wird einem nicht nur leicht übel.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Neues Interview mit Daniel Schmitt (Quelle: Spiegel-Online). Darin räumt er ein, dass die Veröffentlichung des Videos unter dem Titel "Collateral Murder" die Neutralität von wikileaks gefährdet habe, aber man habe aus diesem Fehler gelernt. Bei der Veröffentlichung der BNP-Mitgliederliste habe er auch "Bauchschmerzen" gehabt, es sei aber alles gut gegangen.
zugleich wird ein neues Video angekündigt.
Positiv finde ich die bei Schmitt zum Ausdruck kommende Bereitschaft auf Kritik zu reagieren.
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Tobias,
sollte T. Eisenberg schuldunfähig gewesen sein, wofür die vom Mediziner angeführte Quelle spricht, ebenso das "irre Kichern" und der bezeugte Spruch "dann erschießt mich doch", und das Aufrechtstehen, nachdem er schon durch einige Schüsse verletzt war, dann ergeben sich daraus Folgen für den Umfang der erlaubten Notwehr. Gegen einen erkennbar Schuldunfähigen ist nämlich zunächst keine "Trutzwehr", sondern nur "Schutzwehr" gerechtfertigt, d.h. der Angegriffene muss ausweichen, wenn es ihm möglich ist und muss sich möglichst "schonend" zur Wehr setzen. Wenn der Angegriffene die Schuldunfähigkeit nicht erkennt, dann stellt sich die Frage, ob er sie erkennen konnte - insoweit könnte ein (möglicherweise fahrlässiger) Irrtum gegeben sein mit der Folge der Anklage wegen fahrlässiger Tötung - siehe dazu schon oben mein Kommentar #33. Die Staatsanwaltschaft hat es, soweit ich weiß, offen gelassen, ob T.E. schuldunfähig gewesen ist, denn man könne den Beschuldigten ohnehin nicht nachweisen, dass sie dies erkannt hätten.
Die von Ihnen geschilderten weiteren Punkte sind daneben ebenfalls umstritten.
Besten Gruß
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Kompa,
Ihren ersten Bemerkungen in #11 stimme ich weitgehend zu - die Klagen über mangelnde Neutralität sind viel stärker angebracht bei den herkömmlichen Medien, deren Agieren wir ja schon seit Langem kennen und mit denen wir auch nicht zufrieden sein können, viel zu viel wird abgeschrieben, viel zu wenig recherchiert. Insofern kann wikileaks ein Segen sein.
Mich hat aber nachdenklich gemacht, dass Schmitt im Interview aufgrund der angenommenen Verpflichtung zur Neutralität nicht einmal die potentiell gefahrbringende Veröffentlichung von geschützten Personendaten in Frage stellt, obwohl er eine partielle Anonymität für sich selbst in Anspruch nimmt. Es wäre leicht gewesen, hier eine Grenze zu ziehen und zu sagen, natürlich würde man solche Listen mit Personendaten nicht veröffentlichen, zumindest wenn damit potentiell die (körperliche) Gefährdung von Personen verbunden ist. Die Aufdeckung von Skandalen bliebe ebenso möglich. Warum zieht er also diese Grenze nicht? Warum macht er sich und wikileaks so angreifbar? Wie kommt es zu so einem Widerspruch?
Auch ich habe den Kushner-Artikel (wie auch oben angedeutet) nicht für besonders aussagekräftig gehalten. Hier wird überwiegend die Persönlichkeit Assange platt und teilweise unter der Gürtellinie angegriffen, ohne wikileaks selbst zu untersuchen. Daher auch die überwiegend berechtigte Kritik in den Kommentaren. Trotzdem: Das oben von mir wiedergegebene wikileaks-kritische Zitat von Steven Aftergood, "To me, transparency is a means to an end, and that end is an invigorated political life, accountable institutions, opportunities for public engagement. For them, transparency and exposure seem to be ends in themselves," wikileaks ziele also auf "Aufdeckung um der Aufdeckung Willen", hielt ich für bedeutsam. Assange bestreitet dies in seiner Antwort, in dem er (allerdings wenig substantiiert) Fehler des Artikels anmahnt: "4. The article states that I believe all leaks are good. I have never stated this. The claim is an idiotic and false. " Damit bezeichnet Assange genau die Meinung als idiotisch, die Daniel Schmitt als Sprecher von wikileaks im taz-Interview vertritt. Offenbar ist diese Position bei wikileaks selbst nicht geklärt. Vielleicht sollten Assange und Schmitt einmal miteinander telefonieren. (Nebenbei: Ein bisschen lustig ist es schon, dass ausgerechnet wikileaks-Gründer Assange sich darüber beschwert, der Artikel sei ihm vorher nicht gezeigt worden)
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
Aus einem Artikel in der amerikanischen Zeitschrift Mother Jones ("Inside Wikileaks´Leak Factory" von David Kushner, leider hauptsächlich ein etwas einseitiges Porträt von Julian Assange), ergibt sich, dass auch andere Kritik an dem Wikileaks-Ansatz üben:
Prof. Dr. Henning Ernst Müller kommentiert am Permanenter Link
@Michael#34 und Tut hier nichts zur Sache#35:
Hier hat eine "Behörde" entschieden, das ist richtig, aber wenn man Ihren Gedanken weiterführt, würde das bedeuten, dass eine Behörde, die ihre eigenen Mitarbeiter entlastet hat, damit auch eine öffentliche Diskussion über diese Angelegenheit (im Internet oder sonstwo) verhindern kann. Dass dies nicht Sinn der "Unschuldsvermutung" ist, dürfte offensichtlich sein. Selbstverständlich darf (und muss in einer Demokratie) über mögliche Kriegsverbrechen diskutiert werden können. Damit die Sache offen diskutiert werden kann, habe ich oben auch den Untersuchungsbericht verlinkt, und auch - nach dem ersten Beitrag - dargelegt, dass das Video nicht alle Bewertungsmaßstäbe zur Legitimation des Einsatzes enthält. Dass Sie eine solche Diskussion aber schon für eine "Internetverschwörung" halten, liegt neben der Sache. Leider ist (für mich) die Vertrauenswürdigkeit der US-Militärbehörden bei der Aufklärung und Bewertung etwas angekratzt, seit die USA vor der UN mit gefälschten angeblichen "Beweisen" der Zusammenarbeit zwischen Saddam Hussein und Al Quaida sowie "Beweisen" für Massenvernichtungswaffen die Zustimmung zum Irak-Krieg erreichen wollte, der immer noch andauert (dass es sich um Fälschungen handelte, ist offenkundig, sogar der damalige Außenminister Powell hat dies mittlerweile schamvoll eingestanden).
@hdrs#38:
Ihre Fragen sind durchaus berechtigt und zielen auf einen wichtigen Hintergrund der (De-)Legitimation für die im Video gezeigten Vorfälle. Aber ich muss einräumen, dass ich - wie viele andere - keine fertigen Antworten darauf habe. Daher habe ich das Video auch zunächst unter kriminologischen Gesichtspunkten eingestellt und unter der Fragestellung, was passiert hier beim Töten in den Köpfen? Insofern fand ich die Unterhaltung der Soldaten aufschlussreich.
Bei einer Antwortsuche auf Ihre Fragen ist m.E. Folgendes zu berücksichtigen:
Hinsichtlich des Kombattanten-Status sollte gerade das Element, das im Video offenbar zur "Abschussberechtigung" führt, nämlich das offene Tragen von Waffen, den Schutz der Genfer Konventionen auslösen. Wie wir wissen, spricht die USA allerdings nur von "insurgents" und "unlawful combattants", um solchen Personen diesen Schutz gerade abzusprechen. Das führte ja zur willkürlichen Inhaftierung und Nicht-Anerkennung des Kriegsgefangenenstatus der Gefangenen in Guanatanamo und in anderen Lagern. Ich möchte - wie oben angedeutet - aber auch noch einen Einwand daraus formulieren, dass im Irak die USA von Anfang an einen nicht legitimierten - unter Täuschung der Weltöffentlichkeit und der eigenen Bevölkerung begonnenen Krieg führt. Insofern besteht auch ein gewisser Unterschied zum Afghanistan-Konflikt.
Beste Grüße
Henning Ernst Müller
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