Bundeskabinett beschließt Zweites Betriebsrentenstärkungsgesetz

von Prof. Dr. Markus Stoffels, veröffentlicht am 20.09.2024
Rechtsgebiete: Bürgerliches RechtArbeitsrecht1|588 Aufrufe

Das Bundeskabinett hat den Entwurf eines Zweiten Betriebsrentenstärkungsgesetzes beschlossen. Damit soll die betriebliche Altersversorgung weiter ausgebaut und für mehr Beschäftigte zugänglich gemacht werden – insbesondere für Geringverdiener und Arbeitnehmer in kleinen und mittleren Unternehmen. Ziel des Gesetzes ist es, die Betriebsrente als zweites Standbein der Alterssicherung neben der gesetzlichen Rente zu stärken und breiter zu verankern.

Der Gesetzentwurf sieht verschiedene Maßnahmen vor, um die Betriebsrente zu stärken und den Zugang zu erleichtern:

  • Erweiterung des Sozialpartnermodells: Das auf Tarifverträgen beruhende 2018 eingeführte Sozialpartnermodell wird weiter ausgebaut. Unternehmen und ihre Beschäftigten können jetzt leichter bei bereits bestehenden Modellen mitmachen. Damit wird besonders kleinen Betrieben die Möglichkeit eröffnet, einfache, effiziente und sichere Betriebsrenten zu organisieren.
  • Förderung für Beschäftigte mit niedrigeren Einkommen: Die Förderung, die der Staat dazugibt, wenn Arbeitgeber diesen Beschäftigten eine Betriebsrente zusagen, wird verbessert. Die Einkommensgrenze für den Förderbetrag wird angehoben (auf 2.718 Euro monatlich, unabhängig von Voll- oder Teilzeit) und dynamisiert, sodass Beschäftigte nicht durch Lohnerhöhungen aus der Förderung herausfallen. Das soll die Planungssicherheit erhöhen.
  • Flexiblere Auszahlungsmodelle: Rentnerinnen und Rentner, die im Ruhestand weiterarbeiten, können ihre Betriebsrente auch mit einer Teilrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung kombinieren.

Quelle: PM des BMAS vom 18.9.2024

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Ich weise hin auf die Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20 – dejure.org Bekanntlich hat das BverfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord. Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BverfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BverfG Sukzessive Beihilfe zum Mord.

Der Mord an Ouri Jallow hätte aufgeklärt werden können, wenn das Verfahren der Klageerzwingung nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung geführt worden wäre: BGH kippt Freispruch im Fall C in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | Page 8 | beck-community

An dem aktuellen Beispiel dieses Justizskandals kann man sehen, wie wichtig ein funktionierendes Verfahren der Klageerzwingung nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung wäre:

Beschwerden verworfen: Keine Ermittlungen nach Antisemitismus-Eklat bei documenta (msn.com)

Gericht bestätigt: Keine Antisemitismus-Ermittlungen gegen Documenta-15-Künstler (msn.com)

KURZMELDUNGEN - Kultur: Keine Ermittlungen nach Antisemitismus-Eklat bei documenta (msn.com)

Documenta: Kunst, Justiz und Judenhass | Jüdische Allgemeine (juedische-allgemeine.de)

Jerzy Montag [ˈjεʒɨ] (* 13. Februar 1947 in KatowicePolen) ist ein deutscher Politiker (Bündnis 90/Die Grünen).

Sonderermittler

Montag war neben Manfred Nötzel einer der beiden Sonderberater des Landtags von Sachsen-Anhalt zum Fall Ouri Jallow. Bei der Vorstellung des Abschlussberichts am 28. August 2020 warf er der Polizei fehlerhafte bzw. rechtswidrige polizeiliche Maßnahmen vor, sah allerdings keine Ansätze für neue Ermittlungen.[7] Obwohl zum Zeitpunkt der Erstellung des Sonderberichts bereits durch mehrere wissenschaftliche Gutachten nachgewiesen worden war, dass Ouri Jallow sich in seinem gefesselten Zustand gar nicht selbst angezündet haben konnte und damit das staatliche Narrativ von einer Selbstentzündung nach Art eines sommerlichen Heuballens widerlegt worden war, stellte Jerzy Montag aus politischem Kalkül alle Mordvorwürfe gegen die diensthabenden Polizeibeamten wider jedes bessere Wissen in Abrede.[8]

Einzelnachweise

  1.  Christian Jakob: Jerzy Montag über Fall Ouri Jallow: „Keine zweite Anklage“. In: Die Tageszeitung: taz. 29. Oktober 2019, ISSN 0931-9085 (taz.de [abgerufen am 28. August 2020]).

  2.  Juristische Ausführungen zum Fall Ouri Jallow, abgerufen am 14. August 2024

In meinem Verteiler befindet sich seit letzten Herbst u.a. auch Katharina Schulze. Das Problem, dass das eMail-Postfach des Adressaten überläuft und deswegen Mails an mich zurückkommen, kenne ich gut von besagter Katharina Schulze. Das war im Fall von Katharina Schulze bisher zwei Mal der Fall, um Neujahr herum und zuletzt Ende Juni. Das einzige, was ich von Katharina Schulze höre, sind von Zeit zu Zeit automatisierte Abwesenheitsagenten ihrer Mitarbeiter, wenn sich der betreffende Mitarbeiter allgemein, offenbar an alle in seinem elektronischen Adressbuch, in den Urlaub oder sonstwohin verabschiedet. Sonst höre ich von Katharina Schulze nichts, gar nichts, und ich wüsste auch nicht, warum sich das in Zukunft nochmal ändern sollte.

Ist hier gerade die Rede von der Zeitenwende?

Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage.

So allmählich sieht ja auch die Justiz ein, dass die Klageerzwingung einer gesetzlichen Grundlage bedarf: VIS Berlin - 80/22 | Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin | Beschluss | Verfassungswidrige Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags aufgrund überspannter ...

Ist hier gerade die Rede von der Zeitenwende?

Der Aufsatz HRRS 2016, 29 stellt die Verfahren nach den §§ 172 ff StPO auf eine gesetzliche Grundlage.

So allmählich sieht ja auch die Justiz ein, dass die Klageerzwingung einer gesetzlichen Grundlage bedarf: VIS Berlin - 80/22 | Verfassungsgerichtshof des Landes Berlin | Beschluss | Verfassungswidrige Zurückweisung eines Klageerzwingungsantrags aufgrund überspannter ...

Der Mord an Ouri Jallow hätte aufgeklärt werden können, wenn das Verfahren der Klageerzwingung nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung geführt worden wäre: BGH kippt Freispruch im Fall C in Dessau nach dessen Tod im Polizeigewahrsam | Page 8 | beck-community

Ich weise hin auf die Entscheidung des BVerfG, 21.12.2022 - 2 BvR 378/20 – dejure.org Bekanntlich hat das BverfG mit dieser Entscheidung einen ganzen Stall voll Straftatbestände erfüllt, u.a. sukzessive Beihilfe zum Mord. Die Mörder hatten von Anfang an darauf spekuliert, dass der Rechtsstaat auch in ihrem Fall nicht funktionieren würde und sie für ihren Mord nie zur Rechenschaft gezogen werden würden. Indem das BverfG durch das Zunichtemachen aller Möglichkeiten zur Aufklärung des Mordes diese Spekulation wahr werden lässt, begeht das BverfG Sukzessive Beihilfe zum Mord.

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