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Meine Kommentare
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Vielleicht haben wir auch nur aneinander vorbeigeschrieben, denn Erklärungen für das sog. "Zweierlei Maß" von Individuen als eine Erfahrungstatsache sind auch Gegenstand der modernen (Verhaltens-) Psychologie der Individuen, der Begriff der Psychologie der Massen (heute aber eher verpönt) dagegen beinhaltet auch noch gruppendynamische und auch noch kollektive Verhaltensweisen. Die klassischen Experimente dazu belegen das auch, siehe https://de.wikipedia.org/wiki/Liste_der_klassischen_Experimente_in_der_P...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Für mich sind solche unauflösbaren Widersprüche (wie im Grundgesetz) ein Grund zur Gelassenheit bis hin zur Heiterkeit*, nicht zur Verzweiflung.
Aber ich bin auch nur ein Individuum mit meinen eigenen Erfahrungshorizonten und mit eigenen Interessensgebieten und Interessensschwerpunkten.
* andere Individuen mögen da mit Ironie, Sarkassmus, Zynismus, Polemik, Aggression, Depression ...... individuell und situativ reagieren.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Bei Diskussionen auf verschiedenen Ebenen, mit unterschiedlichen Erfahrungshorizonten und mit unterschiedlichen Interessensgebieten und Interessensschwerpunkten kann es auch zu einem sog. "Kategorienfehler" kommen. Dieser Begriff des "Kategorienfehler" geht (laut Wikipedia) auf den englischen Philosophen Gilbert Ryle zurück, den er in seinem Hauptwerk "The Concept of Mind" entwickelte. Bitte das aber alles selber nachlesen.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Zum 4. Verhandlungstag gibt es noch einen Bericht bei op-online.de: https://www.op-online.de/region/babenhausen/allerkleinste-detail-1146393...
Wer hat noch einen Bericht zum 3. Verhandlungstag, auch von privaten Prozeßbeobachtern? Das DE unterhält z.B. ein Printarchiv, bei echo-online.de ist nichts mehr zu finden, auch nicht bei op-online.de ...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die op-online.de hatte es aber so gemeldet (Zitat): "Den bisherigen Ermittlungen zufolge haben die Tatverdächtigen - nach Beendigung der mehrtägigen Tatortarbeit - ein Siegel aufgebrochen und sind gewaltsam in das Gebäude eingedrungen. Der Einbruch durch die zunächst unbekannten Täter wurde bei einer routinemäßigen Überprüfung am 29. April festgestellt."
Quelle: https://www.op-online.de/region/babenhausen/bluttat-polizei-nimmt-zwei-e...
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Die Zeugenaussagen zur Auffindesituation der Tochter Astrid Toll sind auf den Blättern 103 und 104 der UA inhaltlich im Kern enthalten, daran gibt es also m.E. keine vernünftigen Zweifel.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Wahrscheinlich gab es nur ein amtliches Siegel an dieser Nebeneingangstüre zum Souterrain / KG.
Dazu hätten die Polizei-Beamten im Prozeß von der Verteidigung befragt werden können. Heute jedenfalls hatten Verteidiger einen Ermittlungsleiter zu vielen Einzelheiten in einem Keller bei einer Durchsuchung, auch sogar mit einem Spürhund, im LG befragt.
Und in einem anderen Prozeß wurde heute ein Wahrnehmungs- und Hörproblem bei einer Berufung am LG von einem Verteidiger per Beweisantrag in die Verhandlung eingebracht, einem SV und seinem Gutachten damit widersprochen.
Die Verteidiger haben also viele Möglichkeiten gemäß der StPO.
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Meine Ausführungen zu den Türen aber kann ich auch so erhärten:
Auf Blatt 104 UA ganz unten steht: "Dabei hätte der Feuermann Kinz das Schloss aus der Kellertür herausgezogen ....."
Auf dem RTL-Hessen-Video ist die Tür mit dem herausgezogenen Schließzylinder eindeutig bei 4:00 erkennbar!
Also ist das auch die Kellertüre, an der die Nachstellungen der Schüsse stattfanden. Sorry, Herr P.P., damit ist der Beweis erbracht, wobei alles andere m.E. den Ermittlern der Polizei bereits bewußte Manipulationen oder aber grenzenlose Unprofessionalität unterstellt.
Genaues Beobachten und Schlußfolgern ist hier doch entscheidend, und gerade solche kleinen Details werden nicht immer gleich am Richtertisch in Lichtbild-Mappen bei Inaugenscheinnahmen durch Beteiligte entdeckt.
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr P.P.,
das wiederum scheint mir doch auch Ihre eigene subjektive Wahrnehmung ("Ihre subjektive Bewertung") zu sein. Dazu verweise ich noch einmal auf das von Ihnen hier neu eingeführte 3sat-Video und auf folgende Bildsequenzen:
Auf 34:03 Eingang bei Haus Nr. 36, auf 34:05 Hausecke bei Haus Nr. 36, auf 35:04 bis 35:06 Haupteingangsbereiche der Häuser 36a, b, c. Und wenn Sie nun darauf diese gemeinsame Überdachung von 36b und 36c sehen, dann wäre die m.E. doch auch bei 36 und 36a als vorhanden anzunehmen. Dann sähe der Eingang zu 36 wie der zu 36b aus, das heißt, links von der Haupteingangstüre zu 36 wäre auch ein gemeinsamer Vorsprung mit Überdachung, im Vorsprung ist oben jeweils ein kleines Fenster, das könnte z.B. zu einer Toilette, oder einem anderen kleinen Raum passen. Links von der Türe allerdings ist dann nur wenig Platz noch bis zur Haustrennwand zu 36a. Dazu paßt dann aber m.E. kein Büro des Herrn Toll, so wie es ja im Urteil steht.
Daher bleibe ich bisher noch bei meiner Beurteilung der Eingänge in den Videos als meine Schlußfolgerung aus den vorhandenen Videos. Den endgültigen Beweis allerdings können nur Photos der 3 Eingänge zu Haus 36 liefern.
Aber noch eine Anmerkung zu den systemimmanenten Justiz-Fehlern. Herr RA Dr. jur. h.c. G. Strate bleibt erkennbar im Rahmen des geltenden Rechts, er verlangt keine zweite Tatsacheninstanz als Berufungsinstanz hier nach einem LG-Urteil und auch keine Tonband-Protokolle bzw. wortwörtliche Mitschriften. Taktisch m.E. schon sehr klug von ihm, denn damit umgeht er den möglicherweise geballten Widerstand aus der Richterschaft / Justiz gegen Tonband-Protokolle und wortwörtliche Mitschriften bei den Hauptverhandlungen. Eine Wiederaufnahme kann m.E. auch nicht als Hintertüre zu einer zweiten Tatsacheninstanz benützt werden, da die Beweismittel ja regelmäßig immer schwächer mit der Zeit werden, außer den dauerhaften Sachbeweismitteln, wenn sie überhaupt noch vorhanden sind nach vielen Jahren. Das ist eben dann ein großes Problem für die Justiz, solche Kapital-Verbrechen zu sühnen. Darüber könnten auch mal die Systemkritiker nachdenken, die alle Fehlurteile ja gerne ausschließen möchten. Menschen machen Fehler, auch Sachverständige und Richter, aber auch Kapitalverbrecher. Dieser Widerspruch ist jedoch nicht aufzulösen durch die Justiz. (Nicht immer möchte ich auch in der Haut der Richter stecken bei einem Mordprozeß dieser Art, mit diesen Spuren und Zeugen, wie in Babenhausen btw.)
Mit freundlichen Grüßen
GR
Rudolphi kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter P.P.,
auch das 3sat-Video, wie auch das ZDF-Video sind m.E. zu sehr dramaturgisch aufbereitet, arbeiten beide für meinen Geschmack viel zu suggestiv, die Hinweise auf andere Fälle suggerieren ja geradezu einen Justiz-Irrtum im Fall Darsow.
Auch Eheleute kennen sich nach langer, gemeinsamer Zeit nie so vollständig, wie es im Tenor dort dargestellt wurde.
Leider hat so gut wie jeder Mensch auch tiefe Abgründe in sich, die er aber meistens gut verbergen kann. Das ist ja eine Quintessenz aus vielen Mordprozessen, aber Fehlurteile und Justiz-Irrtümer wird es auch in Zukunft weiter geben.
GR
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