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Meine Kommentare
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Naja, es geht allgemein um Berufsgerichtsbarkeit, egal, ob das Zahnärzte, Steuerberater, Architekten oder welcher freie Beruf auch immer ist. Die entscheidende Fragestellung dürfte m.E. immer dieselbe sein: Wie wirkt sich das, was der Freiberufler angestellt hat, auf seine spezifische Berufstätigkeit aus?
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Wie aber das Beispiel des Freisler-Vergleichs zeigt, dienen Nazi-Vergleiche nicht notwendig in jedem Fall illegitimen Zwecken, sondern können durchaus auch, wie beim Freisler-Vergleich im Rahmen einer juristischen Auseinandersetzung, legitimen Zielen dienen.
- Mit Beschluss vom 31. Mai 2017 entschied das Oberlandesgericht München, es könne Wahrnehmung berechtigter Interessen sein, einen Richter mit Roland Freisler zu vergleichen, sofern dies im Rahmen eines anhängigen Gerichtsverfahrens geschehe und die juristische Argumentation im Kampf ums Recht nicht völlig in den Hintergrund trete.[20]
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Ihr Update von heute ist sehr höflich, sehr vorsichtig und sehr zurückhaltend formuliert. Man kann den aktuellen Erkenntnisstand auch dergestalt zusammenfassen, dass an den Vorwürfen gegen die frühere Leiterin Ulrike B. schlicht "nichts dran" ist.
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Wie oft soll ich das noch erklären?
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Strafprozess
Am 8. September 2009 erstattete ein Hamburger Anwalt Strafanzeige unter anderem gegen den damaligen Bundesverteidigungsminister Jung.[140] Ähnliche Strafanzeigen ergingen unter anderem durch die Fraktion Die Linke des Hessischen Landtags,[141] durch einen pensionierten Richter des Oberlandesgerichts Braunschweig[142] und durch weitere Einzelpersonen. Sämtliche strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen die Beschuldigten, insbesondere gegen Oberst Klein, endeten auf nationaler Ebene mit dem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2015.[143] Allerdings bestätigte das Bundesverfassungsgericht mit seinem Beschluss vom 19. Mai 2015 erneut den Anspruch auf Strafverfolgung Dritter.[144] Derzeit ist eine Menschenrechtsbeschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg anhängig. Mit Verfügung vom 2. September 2016 hat der EGMR den entscheidungsrelevanten Sachverhalt zusammengefasst und an die Parteien konkrete Fragen zur weiteren Aufklärung des Sachverhalts gerichtet.[145]
- ↑ Strafanzeige gegen Bundesregierung und Bundeswehr (Memento des Originals vom 20. Dezember 2011 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.steinbergrecherche.com (PDF; 201 kB)
- ↑ Strafanzeige durch Die Linke-Fraktion des hessischen Landtags
- ↑ Pensionierter Richter stellt Strafanzeige (Memento des Originals vom 10. Januar 2010 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.ndr1niedersachsen.de
- ↑ Beschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Mai 2015, 2 BvR 987/11, NJW 2015, 3500 (Volltext)
- ↑ HRRS Januar 2016: Alexander Würdinger - Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren. In: hrr-strafrecht.de. Abgerufen am 15. April 2018.
- ↑ Beschwerde Nr. 4871/16 in der Sache Abdul Hanan gegen Deutschland
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Verletzte im Strafrecht
– 7. Symposium des Jungen Strafrechts vom 28. bis 30. März 2019 in Hamburg –
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Fundstelle:
file:///C:/Users/rawue/AppData/Local/Packages/Microsoft.MicrosoftEdge_8wekyb3d8bbwe/TempState/Downloads/CfP%20Verletzte%20im%20Strafrecht%20März%202019%20Hamburg%20(1).pdf
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Als richtungsweisend könnten sich ferner die im Zusammenhang mit dem Klageerzwingungsverfahren gefällten Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts in den Rechtssachen „Tennessee Eisenberg“, „Gorch Fock“, „Münchener Lokalderby“ und „Kunduz“ erweisen, in denen für bestimmte Fallkonstellationen erstmals ein subjektiv-öffentlicher Anspruch des Verletzten auf Strafverfolgung Dritter anerkannt wurde.
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Nur ein Beispiel zum Thema "Suizidtourismus":
https://www.pharmazeutische-zeitung.de/2014-08/sterbehilfe-suizid-touris...
RA Alexander Würdinger on Mon, 18. Mar 2019 at 08:31 said:
Klageerzwingungsverfahren
Materiell
Die Angehörigen von Oury Jalloh haben am 4. Januar 2019 Antrag auf Klageerzwingung beim Oberlandesgericht Naumburg gestellt. Insbesondere zum Prüfvermerk der Generalstaatsanwaltschaft erklärte deren Anwältin: „Es mag sein, dass der Verfasser des Vermerks „sämtliche hier zur Verfügung stehenden Ermittlungsakten und sonstige Unterlagen durchgesehen“ hat. Allein das führt aber nicht zur Erkenntnis“. Sie kritisiert mangelnde Auseinandersetzung mit den wichtigsten Hinweisen auf eine Brandlegung durch Dritte sowie den Hinweisen darauf, dass Oury Jalloh aufgrund der rechtsmedizinischen und brandsachverständigen Erkenntnisse gar nicht in der Lage gewesen sein sollte, ein derartiges Feuer selbst zu entzünden. Die Anwältin behauptet eine Ignoranz gegenüber der Beweislage, die sich von den Erkenntnissen des Landgerichts Magdeburg am 13. Dezember 2012 unterscheidet. Der von der Generalstaatsanwaltschaft Naumburg eingeholte Prüfbericht des Büros für Brandschutz (Pasedag) vom 12. Juli 2018 stehe den für die Einstellung des Verfahrens vorgetragenen Argumenten entgegen. Sollte das Oberlandesgericht Naumburg dem Antrag auf Klageerzwingung von Rechtsanwältin Heinecke stattgeben, wäre ihrer Ansicht zufolge gegen die Beamten des Dessauer Polizeireviers Anklage wegen Mordes zu erheben.[64]
Prozessual
In diesem Klageerzwingungsverfahren pochen die Angehörigen darauf, dass vor einer Entscheidung des OLG Naumburg eine mündliche Verhandlung stattzufinden hat. Dieses Verfahren bietet allerdings im Ergebnis nur dann Aussicht auf Erfolg, wenn das OLG Naumburg den Angehörigen Gelegenheit geben wird, ihre Antragsschrift zu ergänzen, da diese voraussichtlich lückenhaft sein wird. Hierbei ergibt sich das Gebot der mündlichen Verhandlung aus Art. 6 Abs. 1 EMRK, das Gebot richterlicher Hinweise aus § 86 Abs. 3 VwGO.[65] Der Landtag von Sachsen-Anhalt lehnte einen Antrag auf Einrichtung eines Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ab, weil zunächst der Ausgang des Klageerzwingungsverfahrens abgewartet werden soll.[66]
↑ Pressemitteilung der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh zum 14. Todestag von Oury Jalloh 7. Januar 2019. Förderverein der Initiative in Gedenken an Oury Jalloh, 7. Januar 2019, abgerufen am 25. Februar 2019.
↑ Alexander Würdinger: Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren. In: HRRS, Nr. 1/2016, S. 29.
↑ Kein Untersuchungsausschuss im Fall Oury Jalloh
Fall Oury Jalloh
Seit 4. Januar 2019 ist das Klageerzwingungsverfahren im Fall Oury Jalloh anhängig.[14] Gemäß Art. 6 Abs. 1 EMRK setzt das OLG Naumburg in diesem Verfahren als ersten Verfahrensschritt einen Termin zur mündlichen Verhandlung an.[15]
↑ Peter Maxwill: Todesfall Jalloh – Anwältin will Klage erzwingen. SPIEGEL ONLINE vom, 7. Januar 2019, abgerufen am 9. Januar 2019.
↑ Alexander Würdinger: Die Zeitenwende im Klageerzwingungsverfahren. In: HRRS, Nr. 1/2016, S. 29.
RA Alexander Würdinger on Tue, 29. Jan 2019 at 09:49 said:
Fernsehsendung Monitor vom 17. Januar 2019:
http://mediathek.daserste.de/Monitor/Der-Fall-Oury-Jalloh-Ermittlungen-solle/Video?bcastId=438224&documentId=59494394
RA Alexander Würdinger on Tue, 29. Jan 2019 at 15:41 said:
Nochmal Auszüge aus der Stellungnahme von Prof. Singelnstein:
RA Alexander Würdinger on Fri, 4. Jan 2019 at 14:59 said:
Grüß Gott,
ich befasse mich mit der prozessualen Seite des Klageerzwingungsverfahrens. Ich habe schon vor drei Jahren in einem Aufsatz die These aufgestellt, dass es richtig ist, auf das Klageerzwingungsverfahren Verwaltungsprozessrecht anzuwenden. Das bedeutet vor allem, dass das OLG Naumburg in unserem Fall richterliche Hinweise erteilen müsste, falls der verfahrenseinleitende Schriftsatz Lücken aufweisen sollte. Ferner muss z.B. auch eine mündliche Verhandlung stattfinden. Kommt das OLG Naumburg in unserem Fall diesen prozessrechtlichen Vorgaben nicht nach, ist – als weitere Schritte – eine Anhörungsrüge und sodann eine Verfassungsbeschwerde wegen Verletzung des Grundrechts auf Gewährung rechtlichen Gehörs möglich.