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danbalans1325 kommentierte zu Fahrlehrer macht sich an Fahrschülerinnen ran: Widerruf der Fahrlehrererlaubnis
Stefan Chatzipa... kommentierte zu Bielefelder Maschinenbauer will Betriebsvorsitzenden kündigen – Verfahren vor dem LAG Hamm
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Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Da muss ich den Justice Scalia aber in Schutz nehmen. Man kann zu seinen Rechtsstandpunkt (Auslegung der Verfassung aus der Sicht der Gründerväter) stehen wie man will, es gibt kaum jemanden hier in Washington, die ihm seine juristische Kompetenz abspricht: Harvard-Law-School-Absolvent mit Auszeichnung, Anwalt in einer renommierten Kanzlei, Rechtsprofessor in der Universität of Chicago, Berufungsrichter. Er kann, wie erlebt, aus dem Stehgreif einen einstündigen brillianten juristischen Vortrag halten.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Noch ein Zitat aus der Opinion (S. 15), das alle Kinder freuen dürfte:
"Some geolocation applications are specifically designed for parental supervision, for example by continuously revealing the locations of the device on a website, or by issuing an alert if the device leaves a predesigned territory. The use of such applications is problematic. In its Opinion 2/2009 on the protection of personal data of children the Article 29 Working Party wrote: It should never be the case that, for reasons of security, children are confronted with over-surveillance that would reduce their autonomy. "
Was wir schon immer geahnt haben, - das BDSG gehört in jedes Kinderzimmer :-)
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Siehe zur Frage der Standortdaten jetzt auch die neue Opinion 185 der Article 29 Working Party - lesenswert: http://blog.beck.de/2011/05/23/eu-standortdaten-der-smartphones-sind-personenbezogene-daten-einwilligung-der-nutzer
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Mittlerweile hat die Italiensche Datenschutzbehörde ein Untersuchungsverfahren unter dem 22.04. eingeleitet.
www.garanteprivacy.it
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Kleines Update aus dem Newsticker: " Apple ändert das Verfahren zur Speicherung von Ortsdaten auf seinen mobilen Geräten iPhone und iPad. Eine Woche, nachdem die unbefristete Speicherung der Ortsdaten entdeckt und weltweit kritisiert wurde, sprach der kalifornische Hersteller in einer ersten Stellungnahme von einem Softwarefehler. „Wir denken nicht, dass das iPhone diese Daten für mehr als sieben Tage speichern sollte”, hieß es in einer Mitteilung am Mittwoch. Ein Update des Apple-Betriebssystems iOS für iPhone, iPad und iPod touch soll in wenigen Wochen diesen und andere Fehler beheben ."
http://www.bild.de/home/telegramm/home-telegramm/telegramm-15478948,textId=17605626.bild.html
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
An diesem Dienstagabend kommen nach Pressemeldungen die Spitzen von Union und FDP im Kanzleramt zusammen, um über strittige Sicherheitsthemen zu beraten.
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,755158,00.html
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Vielen Dank für die Meldung. Anzumerken ist, dass sich seit Dezember der von den Republikanern dominierte US-Kongress nach Kräften gegen Strafprozesse auf dem US-Festland gewehrt hat. Auch wenn das alleine vielleicht nicht der ausschlaggebende Rechtsgrund ist, erklärt dies die verfahrene Situation zumindest etwas.
Siehe u.a.
http://www.npr.org/templates/story/story.php?storyId=135132672
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Danke für die Hinweise. Die Namensverwechslung (Fischer statt Friedrich) habe ich gerade korrigiert.
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Bitte etwas mehr Sachlichkeit in der Debatte. Wir wollten doch herausarbeiten, welche Kriterien es gibt, um zwischen BDSG-Verstößen zu unterscheiden, die über § 4 Nr. 11 UWG und § 2 Abs. 1 UKlaG abgemahnt werden können und wann nicht. Vorschläge?
Dr. Axel Spies kommentiert am Permanenter Link
Und welche Kritierien sollen jetzt gelten, um die abmahnfähigen Verstöße gegen das BDSG von solchen zu unterscheiden, die nicht über die o.g. Vorschriften abgemahnt werden können?
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