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Meine Kommentare
Danke. Die Zahl habe ich korrigiert.
AS
Eine Anmerkung zur Vorratsdatenspeicherung:
Unter den Beschlüssen des DJT zum Strafprozessrecht liest man Folgendes: “Vorratsdatenspeicherung: Telekommunikationsanbieter sollten generell und soweit verfassungsrechtlich zulässig nach Maßgabe der RL 2006/24/EG (EU-Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie) verpflichtet werden, bestimmte Verkehrsdaten zu sammeln und für mindestens sechs Monate zu speichern. angenommen 42:32:4”
Wie auf der Informationsseite des Bundesdatenschutzbeauftragten Peter Schaar näher beschrieben hate “das BVerfG kein grundsätzliches Verbot der Vorratsdatenspeicherung ausgesprochen (...), (...) für den Gesetzgeber [besteht] die Möglichkeit - aber keine verfassungsrechtliche Verpflichtung -, durch ein neues Gesetz eine neue, entsprechend den Vorgaben des Gerichtes verfassungsgemäß ausgestaltete Vorratsdatenspeicherung einzuführen.“
Das Thema Vorratsdatenspeicherng wurde auch schon hier im Blog mehrfach diskutiert.
Ich bin mir nicht sicher, ob die Benachrichtigungspflicht nach §42a BDSG hier eingreift, u.a. weil ich nicht weiß ob folgende Daten betroffen sind:
1. besondere Arten personenbezogener Daten (§ 3 Absatz 9),
2. personenbezogene Daten, die einem Berufsgeheimnis unterliegen,
3. personenbezogene Daten, die sich auf strafbare Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten oder den Verdacht strafbarer Handlungen oder Ordnungswidrigkeiten beziehen, oder
4. personenbezogene Daten zu Bank- oder Kreditkartenkonten.
Vielleicht hat jemand eine dezidiertere Meinung als ich dazu.
Grüsse aus Washington
Danke für den Hinweis. Wie sehen Sie denn die Chancen einer Strafanzeige gegen den "untreuen" Ermittler? Und müssen die Betroffen über den Bruch der Datensicherheit benachrichtigt werden?
Zu dem Thema jetzt auch das lesenswerte Editorial von Dr. Peter Dahlke in der neuen ZD.
http://rsw.beck.de/cms/?toc=ZD.20
Gibt es Kommentare dazu?
Jetzt hat sich zu dem Thema auch der Bundesbeauftragte Peter Schaar zu Wort gemeldet:
http://www.welt.de/politik/deutschland/article108272307/Manchmal-wird-der-Datenschutz-einfach-vergessen.html
Zitat: "Für Auskünfte an Adresshandel und Werbewirtschaft sollten die Bürger aber ausdrücklich ihre Einwilligung geben müssen. Bei sogenannten einfachen Anfragen an die Meldeämter, etwa wenn es um die Suche nach alten Schulfreunden geht, sollte es zumindest ein Widerspruchsrecht geben ..."
Was halten Sie von dieser Unterscheidung?
Danke für die fundierten Kommentare: Jetzt hat sich au EU Komissarin Reding in die Debatte eingeschaltet:
http://www.spiegel.de/politik/deutschland/meldegesetz-eu-kommission-kritisiert-datenschutz-in-deutschland-a-843575.html
Zitat:
"EU-Justizkommissarin Reding mahnt die Abgeordneten im Bundestag: "Wie will der Staat von Facebook und Google Datenschutz verlangen, wenn er selbst Daten verkauft?"
Was meinen Sie - ist etwas an diesem Argument dran?
Hier das Neueste:
Die Schulleiterin hat sich entschuldigt, die Unsicherheit, wie mit FB umzugehen ist, bleibt:
http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/grundschule-schliesst-facebook-gegner-von-unterricht-aus-a-840150.html
Danke für die Klarstellung.
AS
Ich lese dazu gerade folgendes hier:
"DAA counsel Stuart Ingis told Online Media Daily on Friday that he doesn't expect that ad networks will respect a do-not-track command that hasn't been activated by users. "It's hard for me to believe [that] anyone would follow the command, when it's not really a consumer choice," he says. "It's a unilateral decision, made by one browser vendor, without input by anybody."
http://www.mediapost.com/publications/article/176000/daa-ad-industry-might-ignore-ie10-do-not-track-re.html
Wenn dass stimmt, kann die Browerser-Voreinstllung woh schlecht als Einwillingung gewertet werden.
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