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Meine Kommentare
Die Frage, die sich mir stellt, ist was datenschutzrechtlich zu tun ist. Gibt es dazu Meinungen?
Es scheint fast, dass die viel gescholtenenen US-Behörden hier aktiver sind als die Europäer.
Siehe unsere Diskussion hier im Blog....
http://blog.beck.de/2011/04/05/usa-anbieter-von-apps-wegen-datenschutzluecken-unter-der-lupe-your-apps-are-watching-you-teil-iii
Und so ist es dann auch gekommen (das Gericht ist dem Schiedsrichter nicht in den Rücken gefallen)
http://www.welt.de/sport/fussball/bundesliga/hertha-bsc/article106352943/DFB-Sportgericht-lehnt-Hertha-Einspruch-ab.html
Bin mal gespannt, ob und wie die 2. Instanz hierüber entscheidet.
Grüsse aus Washington, wo manche das Spiel auch gesehen haben.
Empfehle diesen Artikel zur Beruhigung der Gemüter:
http://www.publikative.org/2012/05/16/hurra-wir-leben-noch/?wpmp_tp=0
"Hätte man das Bild bei der Übertragung des Bundesliga-Relegationsspiels abgestellt und nur dem Ton gelauscht, man hätte denken können, beim Spiel Fortuna Düsseldorf gegen Hertha BSC Berlin (2:2) habe es zehn Tote gegeben ..."
Sehr geehrter Tourix,
Richtig, eine am Streitwert orientierte Gebührentabelle für Anwälte gibt es hier nicht - die Anwaltskosten werden ausgehandelt - meist nach Zeitaufwand. Das dt. Prinzip, dass der Unterlegene alle Anwaltskosten trägt, ist hier eher die Ausnahme. Klar, man muss sich vor Klagen in Acht nehmen, aber Recht haben und Recht bekommen sind wie in vielen Teilen der Welt zwei paar Schuhe. Ich habe vor ein paar Tagen eine Mitteilung eines großen kalifornischen Gerichts gesehen, wonach aus Kostengründen 56 (!) Kammern geschlossen werden. Zukünftig müssen die Parteien selbst die Gerichtsprotokollanten dort aus eigener Tasche bezahlen.
Grüsse aus Washington
Axel Spies
Vielen Dank, Herr Prof. Stoffels. Hierzu ist anzumerken, dass diese Entscheidungen mit medienwirksamen horrenden Summen häufig zu Strafzwecken von einer Jury verhängt werden, aber dann durch den Richter oder spätestens im Berufungsverfahren weit zurechtgestutzt werden. Ähnlich läuft das System bei Sammelklagen. In den meisten Fällen ist es egal, mit welcher Summe man klagt, weil der Streitwert vor Gericht selten eine Rolle spielt. Und Papier ist geduldig. Würde mich schwer wundern, wenn diese Summen wirklich je ausgezahlt werden.
Grüsse aus Washington
Ihr Axel Spies
Noch etwas Neues dazu: Der EuGH hat gestern in einem Urteil festgelegt, dass Vorratsdaten auch gegen Filesharing genutzt werden dürfen. Hintergrund war ein Streit zwischen dem Verlag Bonnier Audio, der über das Herausgaberecht von 27 Hörbüchern verfügt, und dem Internet Service Provider ePhone. Bonnier Audio machte geltend, ein Dritter habe dadurch in das Ausschließlichkeitsrecht eingegriffen, dass diese 27 Werke ohne Zustimmung über einen FTP(„File transfer protocol“)-Server der Allgemeinheit zugänglich gemacht worden sei.
Zitat: „Die Richtlinie 2006/24/EG […] über die Vorratsspeicherung von Daten […] und die Änderung der Richtlinie 2002/58/EG ist dahin auszulegen, dass sie der Anwendung nationaler Rechtsvorschriften nicht entgegensteht, die auf der Grundlage von Art. 8 der Richtlinie 2004/48/EG […] vom 29. April 2004 zur Durchsetzung der Rechte des geistigen Eigentums erlassen wurden und nach denen einem Internetdienstleister zu dem Zweck, einen Internetteilnehmer oder ‑nutzer identifizieren zu können, aufgegeben werden kann, einem Urheberrechtsinhaber oder dessen Vertreter Auskunft über den Teilnehmer zu geben, dem der Internetdienstleister eine bestimmte IP (Internetprotokoll)-Adresse zugeteilt hat, von der aus dieses Recht verletzt worden sein soll, da derartige Rechtsvorschriften nicht in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 2006/24 fallen.“
Gibt es Kommentare dazu?
Nähere Einzelheiten:
http://curia.europa.eu/juris/document/document.jsf?text=&docid=121743&pageIndex=0&doclang=de&mode=lst&dir=&occ=first&part=1&cid=1185823
Danke für die lebhafte Diskussion, aber können uns bitte auf die juristischen Aspekte konzentrieren, wie das EU-Vertragsverletzungsverfahren und BVerfG (hierzu gab es ja schon einige gute Anmerkungen)? Thanks a bunch.
Auf den Punkt gebrachte Analyse, vielen Dank Prof. Müller. International gesehen ist die Regel des §111 TKG (Speicherung der Adressen und Geburtsdaten durch den TK-Anbieter) recht ungewöhnlich (Ausnahme: Adresse für Notrufdienste bei VoIP) und für ausländische Investoren gewöhnungsbedürftig - gerade wenn man das gute alte Münztelefon als Vergleich in Betracht zieht.
Danke für den Hinweis. Ist korrigiert.
Hier der Volltext der Entscheidung des US Supreme Court:
http://www.supremecourt.gov/opinions/11pdf/10-1259.pdf
Es hatte ein Durchsuchungsbeschluss vorgelegen, aber nur für den District of Columbia und nur für 10 Tage - das GPS wurde am 11. Tag im Staate Maryland installiert.
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