Jump to navigation
beck-online
Steuern & Bilanzen
beck-personal-portal
beck-shop
beck-akademie
beck-stellenmarkt
beck-aktuell
Startseite
beck-blog
Mitglieder
Kanzleien & Co.
Meine beck-community
Suchen
Seiten
« erste Seite
‹ vorherige Seite
…
8
9
10
11
12
13
14
15
16
nächste Seite ›
letzte Seite »
Benutzeranmeldung
Benutzername
*
Passwort
*
Kostenlos registrieren
Passwort vergessen
Jetzt Mitglied werden
Kostenlos registrieren
Neueste Beiträge
Pipi ist kein Name und auch kein Getränk.....
0
Schadensersatz wegen Nichtbeschäftigung als Eishockeyprofi
0
Das neue Cannabisgesetz – Teil 7: Regelungen zu Anbau, Weitergabe und Entgegennahme von Cannabis in Anbauvereinigungen
0
Einsatzfahrzeug der Polizei nicht rechtzeitig beachtet? - OWi wegen § 38 StVO trotz Ablenkung durch Frau und Radio
0
Steuerpodcast „Frisch serviert“: Tax in Evolution – WIN 4th Tax Conference 2024
0
Viel diskutiert
Tausendfache Verfolgung Unschuldiger (§ 344 StGB) zur Manipulation der Polizeilichen Kriminalstatistik?
28
Das neue Cannabisgesetz – Teil 6: Die nicht geringe Menge im KCanG
5
Erste Entscheidung des BGH zur nicht geringen Menge im KCanG
3
Neue Software für Poliscan - und nun????
3
KI und Cybersicherheit – Vergiftete Brunnen und andere Risiken
3
Neueste Kommentare
Dr. Axel Spies
kommentierte zu
Ukraine: Neue US Sanktionen (auch für europäische Unternehmen von Belang) und EU Sanktionen - wird fortlaufend ergänzt
234
Dipl.-Psych. Dr. phil Sponsel
kommentierte zu
Corona-Zahlenvergleiche und kriminologische Dunkelfeldforschung, 2. Auflage
1.458
Dr. Axel Spies
kommentierte zu
Ukraine: Neue US Sanktionen (auch für europäische Unternehmen von Belang) und EU Sanktionen - wird fortlaufend ergänzt
234
Prof. Dr. Henning Ernst Müller
kommentierte zu
Das neue Cannabisgesetz – Teil 6: Die nicht geringe Menge im KCanG
5
Dr. Jörn Patzak
kommentierte zu
Erste Entscheidung des BGH zur nicht geringen Menge im KCanG
3
Rechtsgebiete und Themen
Alle
Bürgerliches Recht
Öffentliches Recht
Steuerrecht
Strafrecht
Weitere Themen
Wirtschaftsrecht
Verlag
© VERLAG C.H.BECK oHG
Meine Kommentare
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Danke, habe ich tatsächlich nicht gewusst. Wird in der Zukunft so gemacht.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Jetzt muss ich mich leider einschalten. Diese Art beleidigender Austauch darf ich nicht dulden. Jeder Austausch sollte gegenständlich ausgeführt werden, gerne mit oder oder Polemik/Satire, aber auf jeden Fall mit weniger ad hominem. Jeder weitere Kommentar vorstehender Art wird ohne Vorwarnung unverzüglich gelöscht.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Als Übersetzer muss ich auch sprachlogisch fragwürdige Konventionen einhalten, vor allem wenn sich eine klare Vorgehensweise erkennen lässt; ob diese in jedem Fall stichhaltig sind, habe ich absichtlich nicht thematisiert und stellt eine andere Frage dar, die auch interessant ist. Ich glaube, gesunder Menschenverstand ist wichtig in diesem Zusammenhang und hilft zu einem gewissen Grad weiter. —Bei Neutra könnte man diese Frage vielleicht und wahrscheinlich durch das generische Makulinum lösen. Es verhält sich jedoch anders in anderen Zusammenhängen.
Dabei teile ich -- soll ich hinzufügen -- Ihre Bedenken, dass juritische Personen vermenschlicht werden. Bis andere Konventionen in der Praxis anerkannt werden, sind mir als Übersetzer die Hände gebunden. Aktuell ist die Konvention überwiegend, dass Gesellschaften als Käuferin etc. bezeichnet werden. Es obliegt den Anwälten & Anwältinnen, dies zu ändern.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Danke für den anonymen Hinweis, dass ich schon wieder Unrecht im Internet hatte. Zur Kenntnis genommen.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Auch wenn es amüsant ist, gegenseitige Herausforderungen anzugucken, habe ich mitzuteilen:
Ich bin im Urlaub und meine Frau schmipft schon jetzt mit mir, dass ich diese Kommentare lese und als Spaß bezeichne. Machen Sie's mir bitte wert und bleiben Sie bei der Sache: Also: Beweisführung (mit oder ohne Satire/Polemik) oder Schweigen.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Es ist mir wirklich nicht eingefallen, dass der Herr seinen Kommentar als Lektion im Strafrecht meint, wenn es klar ist, dass ich den Begriff hier in etwas weiterem Sinne meine: nämlich fast umgangssprachlich. Im englischen redet man hier von einem scam (siehe die obigen Links). Wenn Sie die obigen Links angeschaut haben, haben Sie auch gesehen, dass diese Versuche wie der von Anthony H. eine Art Idendity theft und phishing-Versuch darstellen. Vielleicht ist das streng genommen kein Betrug. Also:
Gerne habe ich's wahr, dass meine Verwendung des Begriffs nicht der gestezlichen Definition dieses Begriffs entspricht. So war er nicht gemeint, das sieht doch jeder. Das macht seinen Kommentar aber nicht besser. Er hat also nicht auf den Einzelfall seiner Erfahrung beharrt; das gebe ich nun als Dummheit meiner Seite zu. Er hat ledigig den Beitrag wissentlich missverstanden, und ich bin da reingefallen. Es ist nicht das erste Mal, that I've made a fool of myself. Won't be the last either, wie ich mich kenne.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Hilft es Ihnen, dass dieses Phänomen als bekannten Scam gilt oder dass die Mail-Adresse dieses Herrn bei translator scammers und andere Webseiten hinterlegt ist, und zwar als known scammer? Sie beharren nur auf den Einzelfall Ihrer Erfahrung und sehen daher den Wald vor lauter Bäume nicht.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Sie haben wohl nicht auf das gelinkte Wort »Betrüger« geklickt? Da landet man auf einen früheren Beitrag, in dem dieser Scam etwas erläutert wird. Und wenn Sie mir nicht glauben wollen, so können Sie hier klicken:
http://www.translator-scammers.com/translator-scammers-directory.htm
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Dem kann ich nur zustimmen. Ich habe auch einen ähnlichen Spurch: Übersetzen hat nichts mit der Sprache zu tun, sondern mit dem Stoff (etwa: »translation isn't about language, it's about substance«).
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrter Herr Prof. Dr. Stoffels,
ich bin Laie, also bitte ich höflich um Nachsicht, wenn diese Frage blöd ist.
Läuft die BGH-Entscheidung wirklich darauf hinaus, dass es bei bürokratischen Vorgängen wie »Vordrucken und Formularen« deswegen keiner Änderung bedarf, weil kraft des allgemeinen Sprachgebrauchs und des sich daraus ergebenden Sprachverständnisses weder eine Benachteiligung noch eine Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts vorliegt, solange Frauen im echten Leben und bei individuellen Geschäftsvorgängen (»in persönlichen Gesprächen und in individuellen Schreiben«) von Männern unterschieden und mit »Frau« angesprochen werden?
Mit besten Grüßen
Peter Winslow
Seiten