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Meine Kommentare
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Hallo Herr Kolos,
überwiegend muss ich meine Arbeitsergebnisse – Übersetzungen – mit Word erstellen, da die Kunden auch ihre Arbeitsergebnisse mit Word erstellen. Häufig ist eine juristische Fachübersetzung nur als Verständnishilfe gedacht, bei dem kein professioneller Satz notwendig oder angebracht ist. Und wenn diese nicht als Verständnishilfe gedacht sind, so sind sie in aller Regel eine Art Erstellungshilfe, die durch andere noch weiter bearbeitet werden. Beglaubigte Übersetzungen erstelle ich auch grundsätzlich mit Word. Oft müssen diese etwas schneller über die Bühne gehen und es bleibt mir keine Zeit übrig, diese in ein DTP-Programm zu spielen. Außerdem nimmt das Ganze etwas Zeit in Anspruch und die Kunden wollen erfahrungsgemäß nicht dafür zahlen. Wozu auch? Sie benötigen in aller Regel keine Arbeitsergebnisse, die mit einem DTP-Programm erstellt werden.
Wenn ich aber ein DTP-Programm einsetzen würde, so würde ich Quark nehmen; in der Tat benutze ich Quark für bestimmte Inhouse-Arbeitsergebnisse (ich habe bspw. unseren Inhouse-Styleguide mit Quark erstellt). Adobe InDesign hat zwar das beste Justification-Engine, aber InDesign ist inzwischen nur als Cloud-Lösung erhältlich, die bei vertraulichen Angelegenheiten lieber nicht zum Einsatz kommen sollte. Latex kenne ich, aber dieses ist meinem Verständnis nach nicht so leistungsstark wie Quark. Das Justification- und Hyphenation-Engine bei Quark sind sehr gut, wobei das Justification-Engine nicht so gut ist wie bei InDesign: Bei InDesign kann man neben den Wort- und Zeichenabständen auch die Glyphen der Schrift skalieren, was zu sehr schönem, weil ausgeglichenem, Blocksatz beiträgt; bei Quark kann man nur die Wort- und Zeichenabstände skalieren. Dafür ist aber meinem Verständnis nach das Hyphenation-Engine bei Quark besser und wird bei Quark 2018 noch besser. Hinzu kommt: Quark hat den Vorteil, keine Cloud-Lösung zu sein.
Was DIN 5008 angeht: Diese Norm kann durchaus mit Word eingehalten werden. Ich halte diese Norm jedoch nur dann ein, wenn sie vom Kunden offenbar eingehalten oder explizit verlangt wird. Dann habe ich keine Meinung. Wenn ich wählen darf, so würde ich diese Norm nicht einhalten. Diese Norm schreibt Regeln vor, die gegen zahlreiche typografische Regeln verstoßen. Die von dieser Norm vorgegebenen Seitenränder sollten nicht eingehalten werden, auch und vor allem nicht bei einem DTP-Programm. Durch die Einhaltung dieser Seitenränder-Vorgaben wird die Zeilenlänge zu lang, denn eine Zeile nach DIN 5008 beinhaltet erfahrungsgemäß mehr als 80 – manchmal mehr als 90 – Zeichen mit Leerzeichen (im Deutschen gilt 60 Zeichen mit Leerzeichen als ideal, für anwaltliche Arbeitsergebnisse sind bis zu 80 hinnehmbar und oft angebracht). Bei DIN 5008 darf man den Buchstaben »x« als Mal-Zeichen verwenden. Typografisch gibt es keinen Grund dazu; heutzutage hat fast jede Schrift ein eigenes Mal-Zeichen. Die DIN-5008-Regel für Auslassungspunkte widerspricht unter anderem dem Duden. Der Zeilenabstand nach DIN 5008 soll entweder einzeilig oder 1,5 betragen. Ersteres ist fast immer falsch – vor allem bei Schriften wie Arial, die sehr dunkel ist; die Seite sieht so aus, als hätte man sie mit schwarzer Farbe bemalt). Letzteres sorgt fast immer für einen zu großen Zeilenabstand; die Zeilen sehen häufig »baggy« aus. Und so weiter ... Aber wie gesagt: Wenn ein Kunde das alles haben möchte, so habe ich keine Meinung und erfülle gerne den Wunsch.
Mit besten Grüßen
Peter Winslow
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Hallo Herr Kolos,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
In der Tat glaube ich, dass die Typografie auch bei anwaltlichen Arbeitsergebnissen angebracht ist -- ja, ich glaube, dass anwaltliche Arbeitsergebnisse die Typographie dringend notwendig haben, obgleich typographische Überlegungen bei diesen Arbeitsergebnissen allzu häufig nur rudimentär Niederschlag finden.
Keineswegs wollte ich den Eindruch erwecken, ich bevorzuge die Schriftgröße 10 pt. Das tue ich tatsächlich nicht, und zwar aus den von Ihnen genannten Gründen. Die Zahl 10 ist einfach eine gerade Zahl und dient der Veranschaulichung des Zeilenabstands ziemlich gut. ... Meine Haltung zur Schriftgröße ändert sich mit dem Dokument, bei dem sie zum Einsatz kommen sollte, auch wenn ich persönlich, wie Sie, zu etwas größeren Schriftgrößen tendiere.
Schriftgrößen sind aber auch so eine Sache: Während viele Schriften heute noch aufgrund des Pica-Punkts gestaltet werden, sind viele aufgrund des Didot-Punkts gestaltet worden (Letzterer ist etwas größer als Ersterer); hinzu kommen viele weiteren Faktoren, die die optische Größe einer Schrift beeinflußen wie zum Beispiel Ober- und Unterlängen. Das hat zur Folge, dass manche Schriften optisch kleiner bzw. optisch größer wirken als andere (vergleichen Sie beispielsweise Times New Roman bei 10 pt gegenüber Palatino Linotype bei 10 pt.).
Was MS-Word angeht: Auch ich bin kein wirklicher Fan. Aber dieses Programm ist erfahrungsgemäß für mindestens 95 % aller tagtäglichen Schreibaufgaben geeignet. ... Sie meinen, zweispaltige Texte sind bei Word problematisch. Konkrete Beispiele würden mich interessieren. Könnten Sie mir vielleicht die Word-Einstellungen verraten? Als Übersetzer muss ich ja häufig sogenannte zweisprachige Übersetzungen anfertigen, wobei der Ausgangstext in der rechten, der Zieiltext in der linken Spalten steht. Wenn Sie etwas in der Art meinen, so könnte villeicht ein früherer Blogbeitrag von Interesse sein: Bei sogenannten zweisprachigen Übersetzungen. Wenn nicht, so würde ich mich für Ihren konkreten Fall interessieren.
Mit besten Grüßen
Peter Winslow
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Leider mache ich immer noch diese kleinen Fehler. Vielen Danke für den Hinweis.
Mit besten Grüßen
Peter Winslow
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Soweit mir bekannt ist, gibt es zwei Varianten. Erstens wird die Arbeit zwar gemacht, aber die Qualität wäre dermaßen schlecht, dass man die Arbeitsergebnisse rügen müsste. Zweitens wird nach einer prozentualen Vorauszahlung gefragt (üblicherweise über PayPal). In beiden Fällen wird die Übersetzung wahrscheinlich an einen Subunternehmer weitervergeben, der für noch weniger Geld arbeitet. Die Probleme bei dieser Variante sind potential endlos. In erster Linie steht naturgemäß die Vertraulichkeit: Ob eine Vertraulichkeitsvereinbarung bzw. Vertraulichkeitsvereinbarungen bzw. eine ordnungsgemäße (und freilich geboten kurze) Vertraulichkeitskette besteht.
Persönlich kenne ich nur einen tatsächlichen Fall vom Hörensagen (Ironie einer Hörensagenskette?): Da wurde der Betruger bezahlt, hat aber seinen Subunternehmer nicht bezahlt und diesen sogar mit einer Klage (bescheuert, ich weiß) bedroht, wenn der Subunternehmer weiter auf die Zahlnung für die von ihm erbrachten Leistungen beharrt. Auch wurde gedroht, den Endkunden zu kontaktieren, was für Subunternehmer ein absolutes No-Go in der Branche ist. Man weiß nicht, was dem Endkunde mitgeteilt worden wäre, aber man denkt sich schon ein paar unschöne Szanarien aus.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Lieber Herr Plotkin,
vielen Dank für Ihren Kommentar.
Sie haben Recht, dass das Inhaltsverzeichnis etc. keine speziellen Besonderheiten darstellen und dass diese keine besonderen vorvertraglichen Diskussion erfordern. Man muss, glaube ich, die Problematik so sehen:
Wenn ein Kunde sein Dokument nicht vernüftig formatiert hat (so viel ist in meinem Beispiel klar, glaube ich) und wenn der Kunde nachträglich erwartet, dass diese unvernüftige Formatierung einen Preisnachlass für ihn zur Folge haben sollte, weil der Übersetzer sich bei Word auskennt und bspw. das Inhaltsverzeichnis automatisch hinbekommen hat, so hat man eine Problematik, die nicht ohne Weiteres behoben werden kann. Abgemacht ist abgemacht. Aber der Kunde ist unglücklich, der Übersetzungsdienstleister ist verärgert und keiner kommt so wirklich weiter. ... Man kann immer nachträglich verhandeln. Darauf sollten sich Kunden und Übersetzungsdienstleister in vielen Fällen einlassen. Aber Unglück und Ärger bilden selten eine gute Grundlage für eine nachträgliche Verhandlung.
Daher der Ratschlag, dass klare und eindeutige Kommunikation vor Leistungserbringung die Norm sein sollte und dass man vielleicht über die bestehenden Preisstrukturen nachdenkt. Fixpreise haben den Vorteil, dass sie keine Überraschungen zulassen. Aber das sind nur Ideen ... und (wie ich mich kenne) wahrscheinlich keine guten.
Mit besten Grüßen
Peter Winslow
PS: Ein Kollege meint, dass ich klarstellen sollte: Das Inhaltsverzeichnis dient lediglich als Beispiel für Formatierungsprobleme aller Art ... nicht dass ich täglich Kunden wegen Inhaltsverzeichnissen unglücklich mache und mich täglich darüber ärgere.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Sehr geehrte Frau Dalügge-Momme,
vielen Dank für Ihren Kommentar. Auch ich glaube, dass Maschinen nie so gut werden wie Menschen. Fakt ist jedoch, dass viele regelmäßige Übersetzungsaufgaben keiner »menschlichen Behandlung« bedürfen, auch im Bereich der juristischen Fachübersetzung (einfache Übersetzungen zur Gegenstandsermittelung, um nur ein Beispiel zu nennen). Meiner Meinung nach müssen Übersetzer und Übersetzerinnen zukünftig lernen, mit der Maschine zu leben und sich diese zu bedienen. Da MÜ-Systeme überraschend gut geworden sind, könnten wir Übersetzer und Übersetzerinnen diese zur Verbesserung unserer Arbeitsergebnisse einsetzen. Aber ...
Natürlich haben Sie auch Recht, dass im Bereich der juristischen Fachübersetzung der Datenschutz grundsätzlich dem Einsatz von DeepL und anderen online MÜ-Systemen entgegensteht. Inzwischen gibt es aber MÜ-Systeme, die man erwerben und auf eigenem Server installieren kann. Bei diesen Systemen sind die datenschutzrechtlichen Bedenken zum einen anderes und zum zweiten sehr kompliziert, und zwar für und gegen diese Systeme. Doch ist das ein Thema für einen anderen Tag ...
Mit besten Grüßen
Peter Winslow
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Was kann ich sagen? Ich bin Wittgensteinianer. Ich glaube an Unsinn als Mittel zur Einsicht.
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Hallo Frau François,
bei Ihrem Teilzitat von mir ist wichtig, dass ich ein Beispiel angeführt habe. Die Geschichte mit den »Testkandidanten« (ein führchterliches Wort, oder?) stimmt wirklich. Wenn ich mich nicht auf die Arbeitsergebnisse und Erfahrung unserer älteren Kollegen und Kollegeninnen verlassen kann, ist es richtig, in diesem Fall von der Annahme auszugehen, dass ich einfach kein Glück bei der Auswahl der Subunternehmer habe? Irgendwie muss man, glaube ich, den älteren Kollegen und Kolleginnen einfache Wendungen, Phrasen und Ähnliches zutrauen dürfen, ohne dass ein Unglück bei mir festgestellt werden muss, oder? Eine ernsthafte Frage.
Mit besten Grüßen
Peter Winslow
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Hallo Frau François,
wiedersprechen geht immer. Und danke für Ihre Übersetzung! Der »Behördendeutsch«-Kommentar bezieht sich auf diesen Kommentar: https://community.beck.de/2018/01/09/welche-uebersetzung-wurde-von-einem...
Mit besten Grüßen
Peter Winslow
Peter Winslow kommentiert am Permanenter Link
Die Antwort auf das Ratespiel
Zunächst bedanke ich mich bei allen Kommentatoren, die einen Lösungsversuch gewagt haben.
Die von einem Menschen angefertigte Übersetzung ist die zweite Übersetzung – samt überwörtlicher Grammatik, des Behördenstils und so weiter.
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